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vor: von Jñânacandra, dem Begründer der Dynastie (?), datirt sake 1320, 1341; von Kalyanacandra, datirt sake 1362, 1383 (ausserdem drei von späteren Königen dieses Namens); von, Rudracandra, datirt sâke 1519; (von Lakshmanacandra keine); von Śrimallacandra, datirt śake 1538; (von Nilacandra, dem Vater des Bâz Bahadur Candra, keine). Hierzu stimmen auch die Angaben im Gazetteer of India2 s. v. Kumaun, wonach die Chand Rájás allmählich alle kleineren Fürsten des Landes unterwarfen, hierauf Rájá Kalyán Chand 1563 seine Residenz nach Almora verlegte und sein Sohn Rudra Chand 1587 dem Kaiser Akbar huldigte. Die Zuverlässig. keit der genealogischen Einleitungen zeigt sich hier wieder im günstigsten Lichte.

1488 f. Smritisâra von Harinâtha. Da in der hier vorliegenden Hs. des vivâdapariccheda das erste Drittel fehlt, so sei erwähnt, dass in einer mir gehörigen Hs. dieses Werkes aus Benares auch in dem ersten Drittel desselben keine Citate aus anderen Werken vorkommen als aus den hier als citirt hervorgehobenen Compilationen und Autoren. Von diesen gehören der Kalpataru (s. o.) und Halayudha (No. 1640) der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts an 1), Srikara wird sogar schon in der Mitaksharâ und im Smrityarthasara citirt, und Bâlarûpa ist auch ein alter Autor, während Pârijata ein vielen Compilationen gemeinsamer Name ist. Von den im âcârapariccheda citirten Werken ist die nach Aufrecht auch im Kâlâdarśa citirte Smritimañjûshâ hervorzuheben; der Kâlâdarśa (No. 1655) muss nach E. vor der Mitte des 14. Jahrhunderts geschrieben sein, da er in dem Kâlamâdhava citirt wird. Dass Harinatha kein junger Autor ist, ergiebt sich auch aus der L. S. 363 d. h. 1472/73 datirten Hs. bei Raj. Mitra Not. V, 232 und aus den Citaten bei Vâcaspatimiśra 2) (um 1400).

Works on Civil Law (Vyavahâra). 1499, 1511. Die Abfassungszeit des berühmten Dâya bhaga von Jimûta vâhana ist leider noch immer nicht sicher fixirt, da natürlich an einen Zusammenhang des letzteren mit dem mythischen Helden von prîharsha's Någânanda heutzutage nicht mehr gedacht werden kann. Bis über das 15. Jahrhundert hinabzugehen, verbieten der bei Raj. Mitra Not. V, Plate II facsimilirte Schluss einer alten Hs. von Jîmûtavâhana's Dharmaratna mit dem Datum śk. 1417 und die Citate bei Raghunandana. Der Dâyabhaga und höchstwahrscheinlich auch die Vyavahâramâțrika hat einen Teil des Dharmaratna gebildet, in dem gewiss wie in allen anderen Werken dieser Art das ganze Recht und Gerichtsverfahren behandelt war. 1507-1510. Das Hauptinteresse dieser für Colebrooke (kulaburukasâheba oder kolabrûkasaheba) verfassten Compilationen besteht darin, dass sie Cole

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1) Die Aera des Lakshmanasena von Bengalen, dessen Oberrichter Halâyudha war, beginnt am 19. Oktober 1119. Kielhorn, Ind. Ant. XIX, 6. 2) Aufrecht, Cat. Bodl. No. 648.

brooke's eifriges Bestreben zeigen, für den von ihm übersetzten, aber für unzulänglich erachteten „Digest" von Jagannatha einen geeigneten Ersatz zu schaffen. Vgl. Colebrooke's Essays ed. Cowell I, 478. Die prasasti geht hier auf die ostindische Compagnie (śrîkompani vijayate). Den Ausdruck vyavahâramâtṛikâm abhidhaya 460 a beziehe ich auf die eigene vyavahâramâtṛikâ des Verfassers, die hier ebenso vorausging oder vorausgehen sollte wie in ähnlichen Compilationen, vgl. z. B. die Auszüge aus dem Vidhânapârijâta p. 436 b.

Works on Sacred Law (Âcâra). 1543-1548. Das zugleich eine bez. Kritik der Smriticandrikâ enthaltende Citat aus Sridhara's Smrityartha sâra bei Hemâdri steht Pariś. 1360 und gestattet, wenn oben das Alter der Smriticandrikâ richig bestimmt ist, Sridhara in das 12. Jahrhundert zu setzen, oder doch mindestens um 1200, falls.- denn ich kann jene Stelle im Śrâddhakâṇḍa der Smriticandrika nicht finden ein anderes Werk dieses Namens gemeint wäre. - 1550. Hiernach ist auch Govindaraja's Smritimañjarî spätestens in das 12. Jahrhundert zu setzen, da sich Śrîdhara auf govindarajamatam beruft. Dieser Govindaraja ist ohne Zweifel der berühmte Commentator der Manusmriti, da er in seinem Commentar die Smritimañjarî als sein eigenes Werk citirt. Vgl., auch über die Berechnung des Datums in 1550, Bühler's Manu, Introd. CXXVII. 1566. Govindarṇava von Nrisimha, dem Minister eines Königs Govindacandra von Benares. Auch dieses, wegen der Citate aus Madhavâcârya and Viśveśvara frühestens gegen das Ende des 14. Jahrhunders verfasste Werk enthält ein Citat aus Govindaraja, woraus hervorgeht, dass Govindaraja's Commentar zu Manu nicht, wie R. Sarvadhikârî will 1), dem viel späteren Govindacandra von Benares zulieb „was stamped with his name". Ueber Colebrooke's Verwechslung des Patrons von Nrisimha, welche er ich weiss nicht aus welchem Grunde als einen VâstavaKayastha bezeichnet, mit dem Patron des Lakshmidhara s. o. 1385. 1650. Von dem Sûdrakamala kara liegt mir eine lithographirte Ausgabe von 1883 vor.

Ich breche hiermit diese den gewöhnlichen Umfang einer Anzeige schon weit überschreitenden Bemerkungen ab mit dem Wunsche, dass auch der höchst bedeutsame Zuwachs, den die Dharmaśâstrahss. des India Office in den Sammlungen von Bühler 2) und Burnell erfahren haben, in gleich mustergültiger Weise wie die alte Sammlung bearbeitet werden möchte.

Würzburg, September 1891.

1) Tag. Lect. 401.

2) Vgl. diese Zeitschr. XLII, 536 ff.

Beiträge zur Erklärung der Pehlewi-Siegelinschriften.

Von

Ferdinand Justi.

Die Entzifferung der in Pehlewisprache verfassten Siegelinschriften der Sasanidenzeit hatte seit den Bemühungen Thomas' und Mordtmann's keine erheblichen Fortschritte gemacht, obwohl gelegentlich viele Berichtigungen irriger Erklärungen bekannt gemacht worden waren. Der hauptsächlichste Grund für die Unsicherheit, die den älteren Versuchen anhaftet, lag in der mangelhaften Kenntniss des Pehlewi und in der Unbekanntschaft mit der grossen Menge von Personennamen der sasanidischen Zeit, welche doch in byzantinischen, syrischen und armenischen Werken reichlich oft vorkommen. So erklären sich Irrthümer wie ein unfreier Mann aus dem Lande" . . . statt des richtigen: „Mardbud der Magier* (Zeitschr. 18, 35 no. 108). Durch die inzwischen erfolgte Veröffentlichung zahlreicher Pehlewiwerke durch gelehrte Parsis, durch West, Nöldeke, Geiger, Barthélemy, und durch die meisterliche Tabari-Uebersetzung Nöldeke's hatte unsere sehr dürftige Kenntniss des Pehlewi wenigstens soweit zugenommen, dass man bei neuen Entzifferungsversuchen auf Erfolg hoffen durfte. Der Verf. dieser Zeilen hatte sich längere Zeit mit einem solchen Versuche getragen, als zwei Schriften des Herrn Dr. Paul Horn, der sich bereits durch mehrere Arbeiten auf dem Gebiet des Persischen vortheilhaft bekannt gemacht hatte, erschienen, deren erste die Berliner Gemmen behandelt 1), während die andere, durch besondere Umstände ein Jahr früher herausgekommene, die zuerst von Thomas bekannt gemachten Siegel des British Museum entziffert. Beide Abhandlungen, auf ein reiches und zuverlässiges Material begründet, haben die Erklärung der Aufschriften jener merkwürdigen Gebilde persischer Kleinkunst auf sichere Füsse gestellt, und die meisten Lesungen sind unumstösslich. Der Verf. dieser Zeilen, welcher im Ganzen

1) Sasanidische Siegelsteine hrsg. von Paul Horn und Georg Steindorff. Mit 6 Tafeln Abbildungen und einer Schrifttafel von Julius Euting (Mittheilungen aus den oriental. Sammlungen, Heft IV). Berlin, W. Spemann 1891. 4o.

zu denselben Ergebnissen wie Herr Dr. Horn gelangt ist, erlaubt sich in möglichster Kürze dasjenige, was er anders lesen zu müssen glaubt, anzuführen und sodann einige Verbesserungen von Legenden hinzuzufügen, welche Herr Dr. Horn keinen Anlass hatte zu besprechen. Die im Folgenden angezogenen Schriften zur sasanidischen Gemmenkunde sind ausser dem in der Note genannten Buche die Artikel von Thomas im Journal of the R. Asiatic Society XIII, 1852, von Mordtmann in der Zeitschrift XVIII. XXIX. XXXI, und von Horn das. XLIV 1).

1. Zu den Siegelsteinen des British Museum bei Thom a s.

no. 1 liest H. 44, 658 no. 569 Atūrfarnbag Sacīn zi Ātūrfarnbagan; richtiger ist zu lesen Atürfrōbag Sacin zi Atūrpatbāč; das ō im ersten Namen ist wichtig, weil es die irrige, durch die Unbestimmtheit der Pehlewischrift hervorgerufene Lesung frōbag für farnbag als alt erweist; das letzte Wort ist ein Beleg für das von Deinon (s. Müller, Fragm. histor. gr. II, 92 no. 14) als persisch überlieferte Wort лоτißalis, worüber man vgl. de Lagarde, Gesamm. Abhandl. 194; Hoffmann, Syr. Märt. 282. Der Name bedeutet,der welcher dem heiligen Feuer Darün-brote darbringt.

no. 3 liest H. 44, 669, no. 628 yeztē aīti (Gott ist); richtig: yazt-i Itap (anlaut. I wird im Pehlewi wie im Hebräischen, Arabischen u. s. w. geschrieben), d. i. Yazd Sohn des Itap; letzteres ist der Name einer persischen Familie, Atrwšnasp Itapean ist ein persischer Feldherr gegen die aufständischen Armenier, Lazarus Pharp. 223, 11; auch Tapean, 226, 23. Yazd (Izates) kommt öfter als Eigenname vor.

no. 5 liest H. 44, 653, no. 511 Yākūpē šum šappir (guter Name, Ruf); die beiden letzten Worte finden sich wirklich auf den Gemmen H. S. S. 30; hier steht aber deutlich yum šapir (guter Tag, pers. beh rōz oder rōzi beh), wie auch no. 37, H. 44, 669, no. 577 und Mordtmann 18, no. 168 (s. unten).

no. 6 liest H. 44, 673 no. 716 Ganjmand-i magū-i Mitr-āturjuvānasp, es ist aber zu lesen Yōčmand (Yōzmand)i magū-i MitnAtun-gušnasp; Yozmand ein persischer Name bei Laz. Pharp. 205, 15; gušnasp ein überaus häufiger Name. Es empfiehlt sich stets Mitn und Atun zu transscribiren, weil wirklich n statt r geschrieben steht; da in den Inschriften das Zeichen für r verwendet wird, so ist es zwar wahrscheinlich, dass auch das n der Buchschrift r gesprochen wurde, doch ist die Beibehaltung des Unterschiedes schon deshalb wichtig, weil alsdann die Siegel mit n für r als in Buchschrift verfasste sogleich zu erkennen sind; auch sollte man ačāt transscribiren, nicht āzād, weil z sein eigenes Zeichen hat.

1) Die Namen sind im Folgenden abgekürzt H., M. und Th.; H. S. S. bedeutet das in der vorigen Anmerkung genannte Werk.

no. 10, von Mordtmann und Horn nicht angeführt, Amāwantě zi Dātairikě; awest. amawant (stark); der Vatername bedeutet: dem Gesetz gehorsam, von air (ēr) ursprünglich Arier, Held, dann der arischen Religion zugethan; vgl. airikpat (Herr der Helden, Ganjeshayigan ed. Peshutan D. Behramji Sanjana 1, 1).

no. 15, von Mordtmann und Horn nicht angeführt, Pabān Tamüraf; s. Horn S. S. 39, Z. 13.

no. 16 liest H. 44, 657, no. 539 Farnukē, richtig ist Marzuki, d. i. arab. ; das altpers. Farnük ist pehl. Faruzv.

no. 44 liest H. 44, 665, no. 503 Zemakōē, richtig: Rapakōē; das zweite Zeichen ist ein p wie auf dem Siegel bei Mordtmann, DMG. 31, no. 1, wo parvart zu lesen ist, nicht ein Punkt, wie Horn Seite 663 no. 567 meint; Rapakōē erinnert an den skythischen Namen Ралaxéns, C. I. Gr. II, 132, no. 2067, über welchen Müllenhoff gehandelt hat, Monatsber. der Berl. Akad. 2. Aug. 1866, S. 557.

no. 52, von Mordtmann und Horn nicht angeführt, Ātūnbōč baneh (bareh, Sohn) Pakdät (awest. aschawadāta).

no. 55 liest H. 44, 663, no. 583 Šum zenān, richtig ist Samtai, syrisch šamță, der Sohn des Yazdin, ein Christ, welcher nach Tabari 1060, 17 ( der Handschriften hat Nöldeke nach dem syrischen in hemendirt) den Siroës zum Brudermord reizte, s. Nöldeke's Tabari S. 358. 383.

no. 59 liest H. 44, 654, no. 484 Mitr - šāhek Anakdukht. Yezdan (letzteres später hinzu gravirt); die Lesung Anakdukht ist unmöglich; der Name des Mörders des armenischen Königs Chosrow (ao. 239), Anak, kann nur der böse" (pehl. anāk, neupers. nāk) bedeuten, und es ist zu vermuthen, dass die Armenier, denen wir ausschliesslich die Berichte über den Mord verdanken (Agathangelos 10, 15; Mose 2, 74; Tschamtschean I, 366, 1), den wirklichen Namen durch einen Schimpfnamen ersetzt haben, wie denn der Name Anak niemals sonst vorkommt; es kann daher eine Frau sich nicht Tochter des Bösen" genannt haben; es scheint, dass Zār-duzti zu lesen ist, was ein Synonym des armen. Frauennamens Zar-uhi sein würde (Mose 1, 29).

no. 62 liest H. 44, 660, no. 619 Šamūdě, richtig: Šamardě, abgekürzt aus Sahmardě, älter Šahmartě.

no. 63, von Horn nicht angeführt, ist zu lesen: Mai-i Mitn-warčen baneh (bareh, Sohn); Mãi heisst bei Firdusi der Bruder des Königs Jamhur von Kaschmir (ed. Mohl 6,402, 2910), vielleicht awest. *Maya, wovon mayava, yt. 13, 123; warčen ist awest. werezéna, Schutzgemeinschaft 1); der Name bedeutet daher zur mithrischen Werezena

1) Das np. berzen, das Darmesteter zu werezéna gestellt hat, scheint die Präposition ber, pehl. apar (avar) zu enthalten, s. Nöldeke oben S. 142; das hier besprochene maškaparzin (Haremzelt) findet sich als maškaperčan bei Sebeos 42, 11, maškapačean und maškavarzan bei Faust. Byz. 55, 13. 189, 25.

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