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„Payali a measure used in seiling small quantities of grain. It is equal to four Bombay seers, or 514 lbs. avoir du poid

Hal. 49, 3 ff. kommt vor:

. בבלטתם | רצים

אלפם | בלטס | מצעם | חיאליתם | בלט

was Müller, diese Ztschr. 29, 612, mit „tausend erhaben geprägte, blanke, Haiîli - Münzen, erhaben geprägt" übersetzt. Da vertiefte Münzen (mit dem quadratum incusum, oder ähnlich) um die Zeit jener Inschrift kaum im Curse waren und schwerlich je im Jemen geprägt worden sind, so erregt diese Deutung Bedenken. Ebenso steht es mit Halévy's Erklärung „en poids juste" mot à mot en pierres acceptables", da man doch Gold nicht mit Steinen wiegt,

den kleinen Die Bedeutungen im Ar. haben,

wennschon Steingewichte noch heute bei den Gewerbetreibenden, in San'a im Gebrauche sind. ,Stein, Palast", welche einige Ableitungen von stammen vom lat. platea, bezw. palatium, sind also nicht zu verwenden. Vorläufig müssen wir uns damit begnügen, dass b.

b in den Inschriften eine Münzgattung bezeichnet wie auch durch Hal. 152 und durch Vergleich von No. 21 der Sab. Denkmäler bestätigt wird. In letzterem Texte heisst es a. E.:

פל | ינכרן | המוט | רצים | פאו | חמישי | שבטס |

,sie sollen bestrafen mit 5 oder 50 Peitschenhieben".

Die angebliche Inschrift von Jerim und die früher aus dem Qâmûs s. v. Xés angeführte Stelle, sowie eine analoge Erzählung vom Hungerkönig 'Alhân Nahfân (s. D. H. Müller ZDMG. 30, 695; Südar. Stud. 22; Langer's RBerr. 54) beruhen nicht lediglich auf müssiger Erfindung der einheimischen Lexicographen und Archãologen. In den Jemenischen Chroniken, sowie bei den neueren Reisenden werden oft Hungerjahre im Jemen erwähnt. Zu Anfang des vorigen Jhdts. vernichteten mehrere Jahre hintereinander Heuschrecken die Ernte, so dass die Einwohner von Şan'â sich schliesslich nur noch von Heuschrecken nährten (Niebuhr Beschr. XLIV). Als Cruttenden Şan'â besuchte, starben dort täglich eine grosse Anzahl Menschen aus Mangel an Brod. Noch jetzt ist die türkische Verwaltung genöthigt den Bedarf der Armee im Jemen an Brotkorn aus dem Auslande einzuführen, da der Ertrag des Landes nicht genügt. Maçoudi, Les prairies d'or III 417 sagt, dass der Monat Şafar devait son nom aux foires dites safariyeh qui se tenaient dans le Yémen; les Arabes venaient s'y approvisionner, et ceux qui ne s'y rendaient pas, s'exposaient à mourir de faim".

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Unsere Inschrift, zu der sich aus andern Texten vielleicht weitere Belege hinzufügen liessen, führt uns in noch ältere Zeiten zurück der Autor des Periplus (§ 24 und 28) erwähnt unter dem Import von Muza (in der Tihâma) und Kane (Husn Ghurab) Getreide und Weizen aus Aegypten.

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Armeniaca.

Von

H. Hübschmann.

1) qunnunqm jatagov.

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Paz. jūdanyō, bekannt aus West, Mainyo-i-Khard Gloss. p. 112 und Geiger, Aogem a d. Gloss. p. 102, bedeutet nach der Tadition Vermittler" und entspricht einem Pehleviwort, das West a. a. O. sowie im Gloss. and Index p. 180 durch dātōgūb umschreibt und durch Recht sprechend" übersetzt. Darmesteter in den Études iraniennes II, p. 155-157 bespricht jūdangō eingehend und kommt zu dem Resultat: jādango bedeutet: der, welcher für die Armen Sammlungen veranstaltet, und geht zurück auf ein phl. jātak-gōb altp. *yatagauba celui qui dit la part qui pêche de donner part (cf. zd. yūta „Antheil an Gütern“ und altp. gaubataiy nennt sich", np. guftan sagen“). Im Anschluss an Darmesteter erklärt West in seiner Abhandlung: Les Textes du Mainyo-i-Khard (Extrait du Muséon, Louvain 1883) p. 10 jādangō durch exhortant à l'exécution de bonnes œuvres en faveur d'autrui", will aber dafür yēdato-gōb oder dudak-gob lesen, deren ursprünglicher Sinn: von den Jazatas sprechend oder von guten Werken sprechend gewesen sei.') Anders urtheilt wieder Fr. Müller in den Beiträgen zur Kritik und Erklärung des Minōig-Chrat", Wien 1892, p. 6-7. Er hält jādangō für eine unsinnige Form", für die auf Grund der ihr entsprechenden Pehleviform ein einem neupers. *sahrana entsprechendes Wort mit der Bedeutung "städtisches (höfliches) Gebahren“ zu lesen sei.

Aber Müller und West sind im Unrecht gegen Darmesteter und die Tradition, wie ich im Folgenden zeigen will.

Zunächst ist daran festzuhalten, dass jūdango ursprünglich ,interceder, mediator" d. h. Vermittler, Fürsprecher, Anwalt, Beschützer bedeutet. Im Aogemad. § 9-10 heisst es sie führen die Seele über die Cinvatbrücke; möge der Amshaspand Vahman judangō für die Seele des Verstorbenen sein (und sie vor Ormuzd und die Amshaspands bringen). Hier passt nur eine Bedeutung wie Fürsprecher, Beschützer etc. Ebenso an den andern Stellen.

1) Aehnlich Pahlavi Texts III (Oxford 1885) p. 44, Anm. 1.

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Vgl. M.iKh. Cap. 15, 20: (ein guter Herrscher ist der), welcher den Armen Beistand und jadangō-i (Schutz) gewährt; M.i Kh. Cap. 33, 11: (ein schlechter Führer ist der), welcher dem Untergebenen (? phl. ašāk?) nicht Helfer und jadangō ist; Arda-Viraf Cap. 15, 18: die Seelen der dutōgūbān (= jādañgōbān, West, Gl. 180) und der Friedensstifter. Unklar ist die Bedeutung von jadangō nur M.i Kh. 2, 69, weil in dem kurzen Satze noch ein dunkles Wort vorkommt. Die weitere Frage ist die, ob das Wort richtig gelesen ist oder ob es anders gelesen werden muss. Darüber hat das Pehlevi zu entscheiden. In dem von Andreas (Kiel 1882) herausgegebenen Pehlevi Mainyo-i-Khard Cap. 2, 69 (p. 8, Z. 7) steht für jādangō: jātuānak, Cap. 33, 11 (p. 35, Z. 7) dagegen: jātakgubu, im Arda-Viraf Cap. 15, 18: jātūgābān, bei Spiegel, Pehlevi Jasna 27 (p. 120, Z. 9 v. u.) und Js. 61 (p. 220, Z.8): jatakgubih Fürbitte (Haug, Ahuna-vairya-Formel p. 10-11). D. h. im Pehlevi lautete das Wort jātakgub oder jātōgub und M.-i-Kh. 2, 69 ist ebenfalls für das falsche jūtuānak: jātakgub zu lesen. Für die wirkliche Aussprache des Wortes ist zweierlei zu beachten: 1) dass die Zeichengruppe üb immer als av (resp. ov) oder uv zu sprechen ist (vgl. phl. qusrub Chosrav; phl. tūbān paz. tuan, np. tuvān im Stande"); 2) dass im ersten Glied von Compositis mehrfach ein -ak geschrieben wird, wo in der wirklichen Aussprache ein - nicht nachweisbar ist (vgl. phl. anōšak-rūbān West, Gl. und Index p. 59 paz. anōšruan Geiger, Aogemad. p. 23, 10; np. anōšarvān Nöldeke, Tabari p. 136, arm. anuš ervan Sebeos ed. Patk. p. 28, Z. 1; p. 30, Z. 1). Dies angewandt auf phl. jātakgub ergiebt eine Ausprache jātagav (oder jātaguv). Fragt man nun, wie das Wort im armenischen Munde lauten müsste, so weist die Analogie von phl. zusrub Chosrau" = armen. Xosrov auf ein armenisches jatagov für mittelpers. jātagav. In der That findet sich im Altarmenischen (schon des 5. Jhd.) ein quinqnižatagov1) mit der Bedeutung: Vertheidiger, Fürsprecher, Anwalt (schweizer. Fürsprech), Beschützer, Gönner (vgl. Faustus v. Byz. p. 69, 10: jatagov amenain zrkeloç Anwalt aller Unterdrückten, nach Emin: médiateur des opprimés), das, aus dem Persischen entlehnt, die Existenz eines phl. jātagav, geschrieben Jātakgub sprecher, Beschützer, Vermittler sicher verbürgt. Aus jātagaw aber musste im Pazend jādagō werden, wie also für das überlieferte jadangō mit leichter Correctur zu lesen ist. Die bei den Parsen geltende Bedeutung des Wortes (s. o.) sehe ich natürlich als die jüngere, abgeleitete an. Dagegen führe ich mit Darmesteter phl. jātagav auf ein altpers. *yatagauba Antheil-sprecher" zurück.

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= Für

1) Davon abgeleitet jatagov-utiun Vertheidigung, Fürsprache wie im Pehl. Jātagav-ih Fürsprache, Fürbitte.

2) ազ դ azd.
шq7

In meinen „Armenischen Studien" p. 16 habe ich vermuthet, dass armen. azd Nachricht, Kunde (vgl. azd arnel Nachricht geben, melden Faust. Byz. p. 203; azd elev nma es ward ihm gemeldet, berichtet Luc. 8, 20, vgl. 1 Corinth. 1, 11; Gen. 27, 42; Sebeos p. 44) aus dem Persischen (vgl. altp. kārahyā naiy azdā abava dem Volke war nicht Kunde geworden, das Volk hatte nicht erfahren oder wusste nicht) entlehnt sei. Diese Vermuthung ist für mich zur Gewissheit geworden, seitdem auch im Pehlevi azd aufgetaucht ist 1), vgl. Geigers's Jātkāri Zarīrān p. 48: Arjāsp azd mat A. wurde benachrichtigt oder A. erfuhr.

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3) ֆրովարտակ rovrtak.

Arm. hrovartak Brief, Schreiben, (königlicher) Erlass (Faust. Byz. p. 245; Sebeos p. 37 u. s. w.) ist mit seinem anlautenden hr (vgl. hraman Befehl p. farmān) und auslautendem Suff. ale mir längst der Entlehnung aus dem Persischen verdächtig gewesen. Hier müsste es (im Pehlevi) fravartak lauten. Ich finde dieses Pehleviwort zuerst in Salemann's Mittelpers. Studien, p. 222 und 232, wo freilich Salemann das richtig überlieferte fravartak 2) „Brief" in parvānak verderbt hat, dann aber auch in Geiger's Jātkāri Zarīrān p. 48, Anm. 9, wo phl. Schreiben, Brief" nur ungenau als parvartak statt fravartak umschrieben wird. In dem inzwischen von Nöldeke (diese Ztschr. 46, p. 139) herangezogenen aramäischen Worte 1 (plur.) wäre also in zu ändern. Denn die Pehleviform kann dem Armenischen nach nicht anders als fravartak gelautet haben 3).

4) վասպուրական vaspuralm und սեպուŞ sepuh.

Dass die höchste Adelsclasse im Sasanidenreiche, speciell die Mitglieder der sieben vornehmsten Familien mit dem persischen Worte vuspuhrakan bezeichnet worden sind, hat Nöldeke sicher nachgewiesen, so dass Form und Bedeutung dieses Wortes jetzt ausser Zweifel stehen. Nöldeke fand zunächst im Pahl. Paz. Gl. ed. Haug 9, 1; ed. Salemann 73, 4; 89, 5 die Gleichung vaspur

1) Vgl. Nöldeke, diese Ztschr. 46, p. 139.

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2) Vgl. phl. Mātikān i čatrang p. 1, Z. 8; Glossar p. 14 (der Bombayer Ausgabe von 1885).

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3) Die obigen Gleichungen: phl. azd armen. azd, phl. fravartak armen, hrovartak hat unabhängig von mir auch Dr. Stackelberg (briefl Mittheilung vom 27. April 1892) gefunden.

barbitu Sohn des Hauses", die aramäische Bezeichnung für den höchsten Adel nach den Vasallenfürsten des Grosskönigs in der Hajiabad-Inschrift, und wies auch sogleich das Wort in einem syrischen gnostischen Liede aus dem Anfang des 3. Jhd. in der Bedeutung Magnat" nach (Tabari p. 501). Dazu kam weiter: 1) im Kārnāmak (Bezzenb. Btrg. 4, 39 und 62) ūspuhrakān die Vornehmen, das durch Zusatz eines einfachen Striches in das richtige vaspuhrakān zu ändern ist; 2) das ebenfalls in vāspuhrakān (resp. paz. vāspuhragān) zu ändernde vūspihirgān in West's Mainyoi-khard Cap. 1, 7 (vgl. das Glossar p. 213; Olshausen in den Berl. Sitzungsb. von 1880, p. 356; West, Pahlavi Texts III, p. 4 von 1885; Fr. Müller, Btrg. zur Krit. und Erkl. des Minōig Chrat p. 2; 1892); 3) inschriftlich vūspuhrakān the nobles" in der Inschrift von Naqš i Rustam, Z. 6 (ed. West 1881, p. 7); 4) paz. vāspuhragāni nobility u. s. w., West, Shik. Gum. Vij. p. 271; 5) aspuhrakān die Vornehmen (lies vāspuhrakān) in Geiger's Jātkāri Zariran p. 47 (1890); 6) auf einer Gemme: v(a)spuhr der Magnat (Horn, Sas. Siegelsteine, Berlin 1891, p. 28); 7) vūspuhrakāni aito is ennobled und vūspuhrakanihā preponderantly West, Pahl. Texts IV, p. 324 und 375 (1892); 8) bei Sebeos ed. Patk. p. 48 der persische Titel: vaspurakan hamarakar = der Rechnungsführer (Steuereinnehmer) der Vāspuhrakān 1), vgl. phl. andarzpat i vūspuhrakān (Bezzenb. Btr. 4, 62), neben dem die Armenier auch einen andarzpat der Magier (movan anderjapet Laz. Pharp. etc.) kennen; 9) der Name der an Persien angrenzenden grossen armenischen Provinz Vaspurakan (Mos. Chor. etc.), östlich vom Van-See, den schon Justi, Bundeh. p. 262 mit dem vaspur des Glossars in Verbindung gebracht hat.

Aus diesem Material ergiebt sich, dass der Vocal der ersten Silbe unseres Wortes a oder wahrscheinlicher a war und daher die sonst so ansprechende Combination 2) von phl. väspuhr- (= aram. barbita) mit zd. viso pudra Sohn des Hauses" (= phl. vispus) an der Differenz der Vocale scheitert3).

Aber noch eine andere hierher gehörige Combination scheitert an den Lautverhältnissen, ich meine die von Herrn Marr mehrfach) befürwortete Gleichsetzung von armen. sepuh3) mit zd. vīsōpudra. Aus letzterem hätte im Altpersischen werden müssen vidapudra, für das im Pehlevi vispus (s. o.) oder vispuhr ge

1) König Chosrov sendet den Vaspurakan hamarakar nach Armenien mit grossen Schätzen, um die Grossen für sich zu gewinnen, p. 48. „Sie nahmen den königlichen Schatz, der im Hause des Hamarakar war, den Steuern dieses Landes (Ispahan) gesammelt war", p. 58.

der aus

2) Olshausen, Berl. Sitzungsber. 1880, 355; Darmesteter, Étud.

Ir. II, 139-142.

3) Vgl. Nöldeke, diese Ztschr. 46, 139.

4) Zuletzt im Hantes amsoreay 1892, p. 164-165.

5) Sepuh sind die Mitglieder eines fürstlichen Hauses im Unterschied vom tanuter dem Haus-herrn" d. i. dem Majoratsherrn.

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