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461, 472, 799 u. a. Auch bei Allah ist dies ganz gewöhnlich z. B. V. 565 rūḥi bazá-llah (statt rūḥī baza 'allah), obwohl zuzugeben ist, dass allāh in der Volkssprache gern in seiner vollen Aussprache bewahrt wird. Bei dem vielgebrauchten insallah habe ich dies zwar nie gehört; weder V. 519 (wo der arabische Text 5 sogar L, bietet) noch V. 177 passt insu-allah der Transscription ins Metrum, mag man diese Worte in der Volkssprache bisweilen auch noch so gedehnt aussprechen. Auch elli (welcher) hat Verbindungsalif z. B. V. 24 humä-lli; humä- elli passt nicht ins Metrum und die Interpunction wäre besser unterblieben (vgl. 10 S. 340). Bloss nach Pausa bleibt el stehen z. B.

لله

V. 883 ja síttiná, el-ḥámdu lillāhi-l'azim.

V. 1243 jikfá basá | el-wástę ráḥ | ‘alá-ṣṣalá

(es ist genug, die Zeit ist schon vorbei, zum Gebet).
V. 1387 wana hakétę élli jíbri dimmitak

(und ich habe gesagt, was dich von allem Vorwurf befreit).

V. 285 amma aná eljóm | elli asḍih ma'ó

(aber ich, am Tage, den ich mit ihm zubringe).

15

Ganz ähnlich steht es bei den Imperativen des ersten Stammes. Die Transscription hat V. 537 richtig wutruki; darnach lese man 20 V. 779 wu'i statt we-ui; V. 409 c jallá-hḍari (statt jallū, iḥḍarī), vgl. V. 173, 808, 836 (V. 878 taal-usúd statt ta'ala). Die Contraction ist durchaus die Regel; aber allerdings finden sich Ausnahmen, z. B. V. 20 ibni itla'i; interessant ist V. 788

wibsi-dhuli sa á | wesa'a úhrugi

3

mit

25

(und eine Weile gehe ein und eine Weile mache Ausflüchte), wo bloss in der ersten Vershälfte (wie V. 784) zusammengezogen werden muss. Vgl. V. 1272 und 1282, wo sogar we'’işrif zu lesen ist; V. 1351 steht im arabischen Text ausdrücklich hamz für wudhul der Transscr. Häufiger sind die Fälle, wo der so Vokal nach einer Pausa erhalten ist. Darnach ist ganz begreiflich V. 554 te úl-li | úskuti; V. 1655 já welijä | ísma'i; ebenso V. 202 (?), 557, 835, 1023, 1352, und besonders V. 23 bess ēš gara ihrás (was ist geschehen? Schweige!), wo mit dem Imperativ eine andere Person zu reden beginnt. Darnach kann sogar vor 35 einem solchen Imperativ ein Hilfsvokal eintreten, wie V. 536 a richtig steht: sikitte thki-ntá (ich schweige, rede du!).

Auch im Perfect des VII., VIII. und X. Verbalstammes ist Waslirung anzunehmen; so bietet die Transscription richtig V. 251 lamma 'nzalab, vgl. 1252, 1564; ebenso ist aber auch z. B. V. 150 40 elli-nfasád statt elli infusad zu lesen und darnach auch V. 417, 427, 563 und andere Stellen zu verbessern. Ebenso beim achten

10

Stamm; die Transscription hat V. 973 wela -ḥtaram; darnach lese man V. 481 minha-staná statt minha istana; ferner V. 803, 1790 und 407 (beim Nomen verbi). Es giebt jedoch in der That einige Beispiele, bei denen der Hiatus vorkommt, z. B. V. 1402 basufo 5 in aláb; V. 1073 kúllo iftirá vgl. V. 327, 692. Auffällig ist mir, dass ich diese Form bisher bloss nach dem Singularsuffix der dritten Person masc. Sing. gefunden habe; von diesem wird erst weiter unten die Rede sein. Für die X. Form vgl. V. 1098, der zu lesen ist:

'aššán ma ánt-ibní | kidá-stahtártį bí

(weil du mein Sohn bist, hast du mich so verächtlich behandelt). Sehr stark ist das Vorschlags- des fünften Stammes geworden (vgl. Spitta § 91, 5); es wird oft bewahrt, ob eine Pausa davor eintritt oder nicht; vgl. V. 620 in kán kida, iggáuwizú; doch 15 habe ich nur in Fällen von Pausa eine Nebensilbe davor beobachtet; vgl. V. 1711 (zugleich Beispiel für eine Form ohne Vorschlags-i) lakin 'izá tkellimte, itkellim bilúṭf.

V. 1275 ist ja élbe, ítзauwá zu lesen, wie V. 1501 sum bésse, itgessis. Beispiele ohne Pausa: V. 1479 wallahi ítjammét, we....; 20 ebenso 1251 und vielleicht auch 541 (wenn man nicht wahli vorzieht. Dagegen muss das in V, 773 Bihána iddébbiri (arab. Text) fallen, ebenso beim zweiten Stamm des vierlautigen Verbums V. 233 anisä-ssalbatet (statt issalbatet der Transscr.). Andrerseits hat der arabische Text V. 1052, wonach 25 sich das metrisch richtige weld itkellimét statt des wela-tkellimet der Transscription ergiebt.

Von Nominalformen mit Verbindungsalif kommen (ausser den obigen Nomina verbi) nur ibn und ism in Betracht; bei beiden ist die Beibehaltung des i Regel. Darnach ist V. 1703 we-ísmak-ih 30 (statt wismak), V. 1089 sogar kúlle ism (statt kull ism) zu lesen; nur V. 1718 wird ja háltará-smak angenommen werden müssen. Für ibn habe ich kein Beispiel der Contraction gefunden; richtig hat die Transscription V. 183 sufte ibnahā; V. 159 omri ilmi, darnach ist V. 1441 auch we'ibne adam (statt wibn-âdam), V. 1087 35 ja ibni statt jabni zu lesen; jedoch libni V. 46 und bibn V. 1268.

Wie nach dem Vorhergehenden beim Verbindungsalif die alten Regeln wenigstens theilweise nachwirken, so kann man auch noch von einem Trennungsalif im alten Sinne reden, obwohl hier die Ausnahmen und Licenzen etwas stärker vertreten sind. In der 40 Poesie und also auch im šeḥ matluf wird der Hiatus durchaus nicht unbedingt gemieden; so steht

V. 155 ammá aná ma-li | häná illá-ssukút

(ich habe hier nichts als zu schweigen). Es entsteht bloss die Frage, ob in solchen Fällen ein wirkliches hamz oder ein hamza

ben ben (Spitta, Gr. § 2a, 1) anzunehmen ist. Ich glaube, dass
man mit Spitta für die meisten Fälle das letztere, das heisst den
ruhigen Uebergang eines Vokals zum andern ohne Kehlkopf-
verschluss annehmen muss; dann ist aber überhaupt kein hamz
mehr vorhanden (vgl. S. 355). Ob nach der Mitte eines Verses 5
bei der Caesur vielleicht der Kehlkopfverschluss wirklich eintritt,
z. B.:

V. 710 min káng jíkrahní | 'aná abki 'aléh

(soll ich weinen über den, der nichts von mir wissen will), ist nicht zu entscheiden. Vgl. V. 717. Sonst wird wohl im Innern des Verses 10 keine Zeit für den Kehlkopfverschluss vorhanden sein.

vom Kehlkopfverschluss ganz abgesehen

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Es scheint nun, dass zunächst gewisse vokalische Anlaute und seine Form zu wesentlich sind, um einer Waşlirung zu verzu fest, für das Wort fallen. Vor ebendenselben Anlauten können aber auch die Neben- 15 silben im Metrum als voll gerechnet werden; ob dies geschieht oder ob sich der anlautende Vokal an den Schlussconsonanten des vorhergehenden Wortes anfügt, wird wesentlich davon abhängen, ob der Sprechende dem ersten Worte seine ganze Selbständigkeit, beziehentlich seinen vollen Ton wahren will oder nicht. auch unter Umständen beabsichtigt sein, die Betonung des zweiten Doch kann 20 Wortes zu halten. Ich denke hierbei an Fälle wie den dem V. 378 entnommenen Satz fén-ahl-elḥelm, der möglicher Weise fén-ahl-élhélm, möglicher Weise aber auch fen-áhl-elḥélm betont werden könnte; wird jedoch gelesen (wie es dort ins Metrum passt): (we) 25 fene ahl-elḥélme, so ist der Ton beiden Wörtern gewahrt. Vielfach mögen auch kleinere oder grössere Pausen den unmittelbaren Anschluss vokalischer Anlaute an den vorhergehenden Consonanten verhindern, und schliesslich mag öfter auch bloss die Rücksicht auf das Metrum bestimmend gewesen sein. Im Transscriptionstext sind 30 vor anlautenden Vokalen jene Nebensilbenvokale vielfach da gesetzt, wo sie nach dem Metrum nicht stehen sollten, besonders nach der ersten und zweiten Pers. Perf. z. B. kuntę amūt. Verse muss e gestrichen werden V. 277, 503, 527, 571 (vgl. das Wie in diesem Verzeichniss), 572, 610, 687, 744, 745, 895, 900, 905, 962, 1197. 35 Beizubehalten ist e z. B. in V. 287 'idimte ahli, ebenso V. 303, 546, 573, 675, 859. In zahlreichen Fällen ist jedoch beizufügen, z. B. V. 1133 zāséte ánwā' statt lāsēt-anwā'.

Zu jenen anlautenden Vokalen, vor welchen also auslautende aller Art stehen können, gehört vor Allem das Präfix a der ersten 40 Person Imperf. Sing. z. B.

V. 532 tanni asul-lak wanṣaḥak hatta amüt

(beständig sage ich dir und rathe ich dir, bis ich sterbe), vgl.
V. 500; nach V. 427, 568, 854, 899, 943, 1212; nach a V. 748,
1140, auch nach aná (ich) V. 233, 449, 710, 854, 1140; doch 45
kommt bei diesem Worte bereits Verschleifung vor, während die

Transscription die vollen Formen bietet, z. B. V. 605 anámil, V. 637 anáfaló; ebenso V. 1741, 1753. Nach den Negationen ist der Hiatus etwas häufiger, als die Verschleifung z. B. ma a dars (ich kann nicht) V. 499, 738, 801, jedoch V. 582 mazdarš; V. 30 5 mā arḍáš (ich will nicht) neben V. 401 ma'rafs (ich weiss nicht, arab. Text); V. 1747 mā aŝaf (ich stehe nicht), V. 946 mā ahaf (ich fürchte nicht); V. 11 masud (ich sitze nicht) statt la asud, s. Verzeichniss; V. 582 wala azid (und ich füge nichts bei) neben V. 719 welanzur (und ich sehe nicht). Bei diesen Ver10 schleifungen ist jedoch fraglich, welches a eigentlich das Uebergewicht hat; ich vermuthe, dass wir hier nicht Waşlirung im altarabischen Sinne annehmen dürfen, sondern dass vor jenem anlautenden a das auslautende des Pronomens und der kurzen Partikeln elidirt wird, wie dies z. B. in V. 1091 bei wägib alij 15 -ahda' (es ziemt sich für mich, mich zu unterwerfen) so gut als sicher ist. Für das Pronomen der ersten Person Sing. wird ja auch die Form angeführt, s. Lane. So dürfen wir auch das einfache a, das auf die übrigens in der Volkssprache ziemlich seltene Bekräftigungspartikel la folgt, z. B. V. 175 lamallas (ich will 20 reissen), V. 529 lahki (ich will reden), V. 54 lagḍab (ich werde zürnen; so ist das des Textes zu lesen statt lu gaḍab) als Präfix betrachten, nicht als Auslaut der Partikel; ebenso V. 1761 kid-ástanná (so warte ich), und so auch lámm-ašúf V. 830 (vgl. S. 358), neben der vollen Form lamma V. 413, 1698, 1747.

25

CE

Vor diesem a kommt nun auch der Nebensilbenvokal nicht selten vor, z. B. V. 286 aḥibbę áskut (ich will lieber schweigen), vgl. V. 1226, 1555, 1750.

Ebenso stark ist das Präfix a des vierten Stammes z. B. V. 161 rabbi arsalō und darnach auch V. 1181 kang aznab vgl. V. 1032. 30 Bei den Admirativformen ist die Wașlirung selten; man lese daher V. 230 lillahi má aḥlák | we'áḥlā málfazák

(o Gott, wie süss bist du, und wie süss deine Sprache), ebenso V. 893, doch ausnahmsweise V. 877 maḥlā, wobei dann wohl eben. falls das a von mă elidirt worden ist.

35 Im Folgenden werden hauptsächlich Beispiele angeführt, in denen vor anlautendem Vokal der Nebensilbenvokal erhalten ist. So ist V. 793 lākinne anfa' (aber das nützlichste) zu lesen, vgl. V. 600, 708; auch ein ursprünglicher (vgl. S. 344, 34ff.) Vokal ist vor Elativen bisweilen erhalten, z. B. V. 676 fise áḥsan; ferner vor 40 af al-Formen z. B. V. 68 kúlle ágrāḍó, vgl. 494, 1733; vor einsilbigen Nomina und Partikeln z. B. V. 644 ba'de akl, V. 378 fine ahl, vgl. 617, 1603 lākinne ahl; V. 8 tahte amro: ebenso 310, 955; ebenso V. 1722 wassitte ummak; vor au (oder) z. B.

V. 26 besse au; ebenso 109, 1422; vor in und inn z. B. V. 491 binte in; V. 1500 lu búdde inno vgl. 216, 318, 939, 1681; V. 970 walḥásre ílla; vor eh z. B. V. 747 besse eh, vor anderen Wörtern wie z. B. V. 420 fi wúste iḥwāti. Bei V. 1526 file intä und el-'aṣre unṣallih hat vielleicht die Caesur, bei Ibne Edhem 5 das Hocharabische eingewirkt.

Wir wenden uns nun zu den Ausnahmen, d. h. zu den Fällen, bei denen der Hiatus gegen die Regel aufgegeben ist.

ل

Der Ausfall des hamz nach dem Artikel (Spitta, Gr. § 37) ist, wie schon oben S. 355, 26 angedeutet ist, relativ selten; eines 10* der interessantesten Beispiele findet sich im Anfang von V. 984, wo mit dem zweiten arabischen Druck♪ lasrār statt el-asrūr der Transscription zu lesen ist. In Bezug auf den Ausfall nach, S (Spitta, Gr. § 83b) und schwankt der Gebrauch; labūk V. 23 ist richtig, es muss jedoch V. 1161, 1763 auch lagl statt li-agl 15 (lagl steht V. 1366, liagl V. 1244 richtig); V. 503 lahmed gelesen werden statt li-Ahmed (V. 652 sogar für la Ahmed); dagegen muss V. 498 li-ahkum bleiben; V. 38 möchte lazwaguhum besser sein als li-azwaghum. V. 350 muss bi-ahl beibehalten werden, vgl. 473; V. 252 kann bádahá-ssallá bi-angar oder ba'dahā 20 issálla (vgl. aber S. 372, 12), V. 1518 muss bahwan statt biahwan gelesen werden; be-inn V. 468 muss stehen bleiben, aber V. 626 in binn contrahirt werden. Beiläufig bemerkt hat es den Anschein, als ob der Anlaut dieser Partikel ganz besonders schwach wäre. Die Transscription selber weist Fälle auf wie V. 357 huwa 'nhu; 25 V. 745 ist intu-in, V. 697 tesufi, in, vgl. 1375, 1446, V. 725 ifhami, innik; V. 677 'irifnä, innik zu verschleifen; darnach würden obige Fälle mit Nebensilbenvokal (s. o. Z. 1) wie auch V. 464 lelä in sidir eine Ausnahme bilden. auch we-in V. 979, 1886 (und fa'in V. 1977) zu lesen ist, macht 30 Dass neben win V. 60, 615 uns daran nicht irre. Auch der Anlaut von illa wird gelegentlich einmal waşlirt z. B. V. 169 tíflaḥú-lla, vgl. V. 254, 1225; man denke an walla S. 357, 7 ff.

Auch der Anlaut des Pronomens der zweiten Person ist, wie Spitta § 32 b richtig bemerkt, besonders schwach, daher V. 548 35 ruhi-ntä statt ruhi, intä zu schreiben ist, vgl. V. 1119 huwantä, V. 1208 dantä, 275 wintu, V. 458 illantä. Darnach möchte in V. 1734

welli katabto intä, āhījä higgito

(und da ist, was du geschrieben hast, sein Rechtstitel) doch eher 40
katabto-ntu, als int-uhijä zu emendiren sein; Sicherheit giebt es
hier nicht. Auch bei ana ist dies zu beobachten; zwar kommt
V. 502 rāji aná vor; aber neben huwa ana (vielleicht mit be-
sonderem Ton auf der Fragepartikel) V. 16 húwana; das von Spitta
angeführte dana (aus da und ana, lies im Metrum danā statt 45
dina der Transscription) findet sich V. 451. Von Einzelheiten

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