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Akko, Megiddo usw. usw. s. bei Niebuhr, AO I, 2.

Zahlreiche Proben aus diesen Briefen

Der Inhalt aller dieser Schreiben, sämtlich an den Pharao oder an hohe Beamte und Feldherrn des ägyptischen Hofes gerichtet, erschöpft sich in Denunziationen und Klagen über händelsüchtige Nachbarn, Bitten um Hilfe, die mit mehr oder weniger aufrichtigen Ergebenheitsversicherungen motiviert werden. Namentlich sind es die Einfälle der Chabiri, der Vorläufer der Hebräer, die die beschauliche Ruhe der Gaufürsten stören und gegen die immer wieder der starke Arm der Sonne von Ägyptenland ange

rufen wird.

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Etwa derselben Zeit wie die Amarnabriefe gehört ein Brief eines unbekannten altassyrischen Königs an seinen Vater, der König von Babel war, an; vgl. Winckler, Unterss. S. 133. Einen Brief aus der Kassitenzeit, der wichtige Aufschlüsse über das Verhältnis von Babylonien zu Assyrien gewährt, hat ohne die Eingangsworte Assurbanipal für seine Bibliothek abschreiben lassen1. Gleichfalls aus der Kassitenzeit stammt der Brief des Adadschumnaçir, König von Karduniasch an die beiden Assyrerkönige Assurnarâra und Nabudaian (III R 4 Nr. 5). Auch die auf palästinensischem Boden aufgefundenen Privatkorrespondenzen dürften in diese Zeit gehören (vgl. Hrozny bei Sellin, Taannek). Alle diese Briefe bedienen sich gleichfalls der für die Hammurabi- und Amarnazeit charakteristischen Eingangsformel.

Während diese Bogen im Druck sich befanden, ist nun auch die Kunde von der Entdeckung eines neuen „,Tel-el-Amarna" auf dem Boden Kleinasiens gekommen. Die von H. Winckler vorbereiteten und im Sommer 1906 durchgeführten Ausgrabungen in Boghazköi, im Innern Kleinasiens, haben die Gewißheit gebracht, daß dort die Hauptstadt des alten Hethiterreiches begraben liegt, und zugleich das Staatsarchiv des hethitischen Großkönigs zutage gefördert. Die Urkunden neben zahlreichen großen, vollkommen erhaltenen Tafeln mehr als 2000 kleinere Stücke hören wie die von Tel-el-Amarna in die Zeit um 1400 v. Chr.

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1 Hommel, Assyriolog. Notes § 9; Winckler, F. I S. 389 ff.; JRAS 1904, 407 ff.

* Vgl. Unterhaltungsbeilage zur Nordd. Allg. Ztg. 1906 Nr. 263 (9. Nov.), OLZ 1906 Sp. 607 ff.

Sie bestehen wie jene in der Hauptsache aus Korrespondenzen und zwar, wie es scheint, zumeist von Vasallen des Großkönigs von Chetaland, wie den Herrschern von Mitanni, Kisvatna, Kumana, Alaschia. Daneben sind aber auch Briefe aus Ägypten gefunden worden. Von großer Wichtigkeit sind die Vertragsinschriften des Archivs, so vor allem die assyrisch-babylonische Fassung des großen Vertrags zwischen Ramses II. und dem Hethiterkönige Chattuschil1, sowie ein Vertrag zwischen dem Hethiterkönig und seinem Vasallen Surasura von Kisvadua. Für die Beurteilung der inneren politischen Verhältnisse sind von Interesse Zensuslisten oder Kataster, die in der Anlage den oben § 59 besprochenen Listen aus Harran ziemlich genau zu entsprechen scheinen.

Alle diese neu gefundenen Tafeln sind in babylonischassyrischer Keilschrift geschrieben, aber wie es scheint, zum großen Teil in der Hethitersprache abgefaßt. Da babylonische Ideogramme und Lesehülfen in großem Umfange verwendet worden sind, wird ihre Entzifferung wohl möglich sein. Damit ist auch eine neue Hoffnung gegeben, daß es endlich gelingen wird, auch das Verständnis der bisher noch so gut wie völlig dunklen hethitischen Hieroglyphentexte zu fördern. Die zahlreichen Denkmäler in babylonisch-assyrischer Sprache, die das Archiv enthält, beweisen von neuem die Ausbreitung der babylonischassyrischen Kultur, die Vorherrschaft der babylonisch-assyrischen Sprache im Völkerverkehr wie an allen politischen und kulturellen Zentren des alten Vorderasien.

$ 69. Babylonische und assyrische Briefe aus der Sargonidenzeit.

Im ganzen sind bisher abgesehen von den astrologischen Berichterstattungen vgl. S. 281 etwa 900 solcher Briefe veröffentlicht worden, etwa noch einmal so viel harren im Britischen Museum noch der Veröffentlichung. Leider sind sie erst zum kleinsten Teile bearbeitet. Eine Klassifikation dieser Korrespondenzen ist daher hier nur in groben Umrissen möglich. Was zunächst äußerliche Kennzeichen anlangt, so heben sich von allen anderen Briefen diejenigen ab, die den König oder Mit

1 Vgl. die Edition und Uebersetzung der ägyptischen Fassung durch W. M. Müller (MVAG 1902, 5).

glieder des königlichen Hauses zu Absendern haben (etwa 30). Über ihre Eingangsformeln vgl. ob. S. 267. Harper hat in seiner Sammlung von bis jetzt 876 Briefen überhaupt die Scheidung nach Absendern zugrunde gelegt, vgl. den Index IV zu Bd. VIII. Eine allerdings verhältnismäßig kleine Gruppe läßt sich aber auch ausscheiden nach den Abweichungen, die in den Eingangsformeln durch die Rücksicht auf die verschiedenen Adressaten hervortreten. Diese Abweichungen lehren die Eigentümlichkeiten des Briefstils kennen und sind auch interessant durch die Einblicke, die sie in das Wesen der Etikette in der babylonischassyrischen Gesellschaft gewähren. Die weitaus überwiegende Zahl der Briefe ist an den König, bis jetzt 7 an die Königinmutter (Harper 236, 303, 324, 368, 478, 569, 677), 9 an den Königssohn (Harper 10, 65, 152, 175, 187, 189, 445, 500, 654), 1 an die Königstochter (Harper 54), etwa 70 an königliche Beamte und an Privatpersonen gerichtet.

Die Schreiben an den König, wie auch alle Briefe an die Königinmutter haben fast durchweg die Eingangsformel „an den König, meinen Herrn, Dein Knecht N. N.". Häufig findet sich auch, namentlich in den Briefen babylonischer Absender und offenbar in Andeutung spezieller politischer Verhältnisse eine erweiterte Form wie,,an den König der Länder, meinen Herrn" oder an den König der Könige, meinen Herrn", so namentlich in den Briefen Bêl-ibni's an Assurbanipal. Einmal beginnt ein Brief (Harper 723) „Dein Knecht N. N. Heil dem König, meinem Herrn!" Einmal (Harper 838): „Brief des N. N. an den König, seinen Herrn!" Eine in manchen Briefen an den König (Harper 698, 721, 747, 749, 803, 832, 833, 835-837) oder an den sukallu (Minister od. ä.) (H 844, 748, 781, 805, 844) vorkommende Eingangsformel ist: „Dein Knecht N. N. An die Person des Königs, meines Herrn, (direkt) will ich mich wenden". Alle Briefe mit dieser Eingangsformel sind neubabylonisch geschrieben. Der Name des Königs wird, soviel ich sehe, in allen Harperbriefen nur zweimal genannt: H 422, in der zuletzt genannten Eingangsformel; und H 524 in der gewöhnlichen Eingangsformel; beide Briefe sind an Sargon gerichtet.

Die gewöhnliche Eingangsformel der Briefe an den König (an den König, meinen Herrn, Dein Knecht N. N.) wird auch gebraucht in den Briefen an die hohen Beamten, an den ikkaru

(Landwirtschaftsminister (?)1 Harper 4, 15, 38, 183, 223, 332, 361, 735, 816), an den A-Ba mâti (H 62, 221), den A-Ba êkalli (H 220), an den sukkallu (H 70, 132, 235), an den Rabsake, den Obermundschenk (H 283), an den nâgir êkalli, den Tempelaufseher (H 112) an diesen auch einmal die Formel „Brief des N. N. an den Palastaufseher meinen Herrn“ (H 409) an den amel schanê (H 382), an den Vorsteher des Frauenhauses (H 145) und an einen noch unbestimmbaren Beamten in H 855.

Auch in diesen Briefen ist der Name des Beamten nie genannt. Die Eingangsformel „Brief des N. N. an N. N.“ ist die bei Privatpersonen übliche (H 185, 214, 219, 345, 527 usw.). Sie wird aber auch gelegentlich gegenüber dem König (H 838), gegenüber Beamten (H 409, 623, 806) gebraucht. Auch der „Königssohn“ d. i. der Kronprinz, bedient sich ihrer (H 430), während die Königstochter die Formel „Willensmeinung der Königstochter an N. N." gebraucht (H 308). Ein Brief des Samassumukin, offenbar aus der Zeit, da er noch König von Babylonien war, an seinen Bruder, den König Assurbanipal von Assyrien beginnt: „,an den König, meinen Bruder. Brief des Samassumukin" (H 426). Die Briefe an den Königssohn beginnen in der Regel mit der Formel,,an den Königssohn, meinen Herrn, Dein Knecht N. N." In den Ausnahmen (H 10, 654) wird er offenbar als Mitregent seines Vaters angesprochen. Von sonstigen Abweichungen vom gewöhnlichen Stil seien genannt H 273, wo nach dem Eingang,,an N. N.“ unmittelbar zur Sache geschritten wird. Grußformeln fehlen sonst, soweit ich sehe, nur in H 121 bis 125, 512, 513, 515. In einem Falle beginnt ein Brief, der nicht an den König gerichtet ist, mit „an meinen Herrn, Dein Knecht N. N.", ohne nähere Bezeichnung des Adressaten. Ein anderer ähnlicher Fall ist mir nicht bekannt.

Von Einfluß auf die Wahl der Höflichkeitsformeln war zweifellos auch der Beruf des Absenders". So wünschen Feld

1 Von Zimmern als Epitheton des Königs selbst aufgefaßt, bei Behrens S. 51 Anm. 1.

Das ist wohl der Landes- bzw. Palastastrolog.

3 In den späteren Briefen ist dies die Regel, wird auch Kronbeamten gegenüber gebraucht. Briefe an den König aus späterer Zeit sind noch nicht veröffentlicht.

Die Prinzen schreiben an den König als ihren „Herrn". » Vgl. Behrens, l. c. S. 26.

herrn wie Upachchar-Bel nicht nur dem Lande des Königs Heil, sondern auch den Festungen darin (H 200, 424, 732). Die Ärzte pflegen die ihnen am nächsten stehenden Götter der Heilkunde Ninib und Gula um Segen für den Adressaten anzurufen.

Inhaltlich lassen sich am leichtesten zwei Gruppen auseinanderhalten: 1. reine Ergebenheits- und Glückwunschadressen, 2. Briefe geschäftlichen Inhalts.

Ein nach verschiedenen Seiten hochinteressantes Beispiel ist der Brief Harper 2 (K 183), der ausführlich die segensreichen Wirkungen der Regierung des Königs preist1:

„An den König, meinen Herrn, Dein Knecht Adad-schum-uçur.
Heil dem König, meinem Herrn! Nebo und Marduk mögen
den König, meinen Herrn, reichlich, reichlich segnen. Der
Gott, der der König unter den Göttern ist, hat zum König-
tum über Assyrien den Namen des Königs, meines Herrn,
berufen. Samas und Adad haben mit ihrem treuen Blick
dem König, meinem Herrn, für die Königsherrschaft über die
Länder eine günstige Regierungszeit festgesetzt, beständige
Tage, Jahre der Gerechtigkeit, schwere Regengüsse, massige
Hochwasser, günstigen Kaufpreis. Die Götter sind gnädig,
Gottesfurcht herrscht, die Tempel werden überreich. Die
großen Götter des Himmels und der Erde haben in der Zeit
des Königs, meines Herrn . . . .; die Alten hüpfen, die
Jungen singen. Die Frauen und Jungfrauen ergreifen mit
Jauchzen [den Beruf?] der Frauen: sie machen Beilager,
Söhnen und Töchtern schenken sie das Leben, die Zeugung
ist gesegnet. Wen seine Sünden dem Tode überantworten,
dem schenkt der König, mein Herr, das Leben. Die viele Jahre
hindurch gefangen saßen, die hast du befreit; die viele Tage lang
krank lagen, sind neu belebt; die hungrig waren, sind gesättigt,
die traurig waren, sind getröstet; die Anpflanzungen sind mit
Früchten (?) bedeckt"
Dann klagt der Schreiber in
rührenden Worten, daß sein Sohn nicht wie die Söhne anderer
Beamter an den Hof berufen worden sei. Das war offenbar
durch Intriguen der Kollegen vereitelt worden. Nun bittet er
den König, daß es seinem Sohn vergönnt sein möchte, in den
Dienst des Königs zu treten.

Unter den anderen Briefen sind die Berichte der Gouverneure und Statthalter sowie der Feldherrn, die vor dem Feinde stehen, oft von größtem historischen Interesse, z. B. H 280 und 281 aus dem Feldlager in Elam, H 144, 197, 380, 381, 424, 444 aus Armenien, H 344 aus dem Meerland, H 691 aus Arabien, 259 berichtet über Scharmützel gegen Babylonier, 349 über die

1 Vgl. BA 1,617 ff.

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