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Für die Frage nach der Entstehungszeit dieser Fabel ist von Wichtigkeit, daß das Vorkommen des Pferdes in Babylonien erst für die Kassitenzeit sicher nachgewiesen werden kann.

Die Fabel vom Fuchs

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gleichfalls nur fragmentarisch erhalten ist jedenfalls nicht zu den eigentlichen Tierfabeln zu rechnen, da in ihr auch Götter in Aktion treten. Bemerkenswert ist, daß wir von ihr auch ein Fragment aus neubabylonischer Zeit besitzen, während alle anderen Fabeltexte aus Assurbanipals Bibliothek stammen. Von dem vorhergehenden unterscheidet er sich schon äußerlich dadurch, daß die Einführungsformel1 für eine neue Rede stets lautet:

Als dies der Fuchs hörte,

Dieser Text ist aber vor allem interessant, weil sich in ihm eine deutliche Spur einer Dublette des „Zwiegesprächs zwischen Marduk und Ea" findet, nämlich ein solches zwischen Samas und Ea, das auch in der Zahnschmerzwurmlegende und in Istars Höllenfahrt, Rev. Z. 3-4, vorkommt.

Da, wo der Text einsetzt, ist offenbar ein Tier (der Löwe [?] vgl. K 3641, Rev. 11) dabei, sich vor Samas über den Fuchs zu beklagen. Der Fuchs steht daneben und beeilt sich, sich zu verteidigen. Es ist zweifellos, daß wir hier ein Schiedsgericht des Samas über die verschiedenen Tiere vor uns haben, das an die Thingszene erinnert, die König Nobel im Eingang zum Reinecke Fuchs mit seinen Tieren abhält. Die letzten Zeilen der Rede des Anklägers lauten:

Samas! aus deinem Gericht möge der Nachsteller (?) nicht entwischen!

Der Zauberer (?), der Hexenmeister mögen töten den Fuchs! ,,Als nun der Fuchs dieses hörte, erhob er sein Haupt, vor Samas weint er, vor dem Glanze des Samas fließen seine Tränen“ und er fleht:

Mit diesem Richterspruch, o Samas, wollest du mich nicht

bannen!

Leider ist der Text zu lückenhaft erhalten, um weitere Vermutungen über seinen Inhalt zu rechtfertigen.

Erwähnt mag noch werden, daß wie die Fabel von Ochs und Pferd, so auch die vom Fuchs einen speziellen Namen nach den Anfangsworten des Ganzen geführt zu haben scheint; die

1 Dieselbe Formel findet sich nach dem oben erwähnten literarischen Keilschriftkatalog auch in der Fabel vom Kalb.

Weber,

Literatur.

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neubabylonische Tafel (CT XV, 31) trägt nämlich die Unterschrift:

[Tafel X1?] Als Bêl im Lande ein Regiment eingesetzt hatte. Aus diesem Textanfang läßt sich entnehmen, daß auch diese Fabel eine kosmologische oder genealogische Einleitung gehabt haben muß.

Noch viel weniger als von den beiden bisher besprochenen Fabeln ist von den beiden noch übrigen erhalten. Weder der Text vom Kalb noch der vom Hund - je ein kleines Fragment läßt irgendwelche Schlüsse auf den Inhalt zu.

$76. Sprichwörter.

Texte: 2R 16 und Sm. 61; Delitzsch, AL 118 ff. (im Auszug). Bearbeitet von Jäger im BA II, S. 274 ff. Dessen Übersetzungen der ungemein schwierigen Texte sind dem Folgenden meist zugrunde gelegt. Vgl. auch Hommel, Geschichte, S. 249 u. 388, Sum. Lesestücke S. 118f. und Teloni, Letteratura § 87.

Eine Sammlung von Sprichwörtern ist uns durch Assurbanipals Bibliothek überliefert. Sie diente als Übungsmaterial zur Erlernung der sumerischen Sprache und ist zweisprachig erhalten. Textproben:

,,(Wer da sagt:) »O, daß ich doch Vergeltung üben könnte und
noch hinzufügen könnte!<< der schöpft aus einem Brunnen, in
welchem kein Wasser ist, und reibt die Haut, ohne sie zu
salben.".
Seitdem ihr Gott sich hinausgewendet hat, ist eingezogen in die
Niederlassung der Frevel, ist seẞhaft geworden die Bosheit,
nicht wird alt der Fromme; der Verständige, Weise, auf dessen
Weisheit sein Herr nicht achtete, und der Edle, den sein Herr
vergaß, sein Mangel tritt ein, nicht erhebt sich wieder sein
Haupt.

Bei unheilbarer Krankheit und unstillbarem Hunger sind (auch)
eine Truhe voll Silber und ein Schrein voll Goldes, die Ge-
sundheit wiederzugeben, den Hunger zu stillen unvermögend.
Wenn das Saatkorn nicht gut ist, wird kein Keim hervorkommen,
Same nicht wachsen.

Das Leben von gestern alltäglich fürwahr! (= Ein Tag wie der andere.)

Du gingst und nahmst das Feld des Feindes, da kam und nahm
dein Feld der Feind, d. i. Wie du mir, so ich dir.

Die Freigebigkeit des Königs hat die Freigebigkeit des obersten
Beamten zur Folge.

1 Nach der folgenden Zeile ist die erhaltene Tafel die letzte der Serie.

In einem Briefe der Sargonidenzeit (Harper 652) lesen wir die offenbar ein geläufiges Sprichwort zitierenden Zeilen1:

Der Mann ist der Schatten Gottes; der Sklave ist der Schatten des Mannes, aber der König ist gleich Gott.

Eine besondere Form des Sprichwortes ist die der Einkleidung in das Gewand der rhetorischen Frage:

oder:

Wer wird schwanger, ohne zu empfangen?

Wer wird dick, ohne zu essen?

In beiden Fällen handelt es sich lediglich um drastische Beispiele für die ein wenig alltägliche Wahrheit, daß alles auf der Welt einen Grund haben muß.

Endlich sei noch auf eine interessante Verwendung einer sprichwörtlichen Redensart hingewiesen, die D. H. Müller3 in den Amarnabriefen aufgezeigt hat. Wenn auch das Sprichwort selbst in Syrien und nicht in Babylonien entstanden zu sein scheint, so berechtigt doch seine Verwendung in der keilschriftlichen Korrespondenz dazu, es auch hier zu erwähnen. Rib-Addi, der Fürst von Byblos, klagt, daß er sein Feld nicht habe bestellen können wegen feindlicher Überfälle und rechtfertigt sich damit, offenbar wegen unterlassener Tributsendungen, vor dem Pharao: Mein Feld ist gleich einer Frau, die keinen Mann hat, wegen Mangels an Bestellung (Winckler, 55 u. 79 Knudtzon 74

=

und 75). Offenbar liegt hier ein Sprichwort etwa folgenden Wortlautes zugrunde:

Ein unbestelltes Feld ist wie ein Weib, das keinen Mann hat, oder vielleicht besser umgekehrt:

Ein Weib, das keinen Mann hat, ist gleich einem Feld, das nicht bestellt wird.

Es ist zweifellos, daß auch innerhalb der eigentlichen babylonisch-assyrischen Literatur sich aus mancher stehenden Redensart ein ursprüngliches Sprichwort wird ermitteln lassen.

$ 77. Texte zur Sittenlehre.

Zeugnisse für die sittlichen Anschauungen der Babylonier und Assyrer, für die Forderungen, die einerseits die ethische Er

1 Vgl. Delitzsch, Babel-Bibel III S. 38.

2 Ich glaube nicht, daß man diese Fragesätze, wie es bisher immer geschehen ist, als Rätselfragen auffassen darf. Inhaltlich wenigstens decken sie sich jedenfalls durchaus mit der übrigen Spruchliteratur. Semitica 1, 30 ff

kenntnis für das Verhalten der Menschen untereinander, anderseits die religiöse Überzeugung für das Verhalten zu der Gottheit und den ihr geheiligten Institutionen aufgestellt hat, gibt es besonders innerhalb der religiösen Literatur außerordentlich viele. Namentlich die Beschwörungsformeln sind reich an Andeutungen, aus denen sich weitgehende Schlüsse ziehen lassen. Meist treten diese Anspielungen vereinzelt und verstreut auf, in der Regel dann, wenn es sich darum handelt, zu ermitteln, durch welche Verfehlung sich der Mensch den Zorn seines Schutzgottes, die Heimsuchung durch den Dämon zugezogen hat.

In der Beschwörungsserie Schurpu haben wir dagegen einen ganzen Kanon von Verfehlungen, der für die Kenntnis der babylonischen Ethik von großer Wichtigkeit ist (vgl. die Mitteilungen oben S. 160, und vor allem Zimmern, Beiträge, Schurpu-Tafeln II, III, VIII).

Daneben aber haben wir einige Texte, die in besonderer Weise der Erörterung solcher sittlicher, ethisch oder kultisch begründeter Forderungen gewidmet sind, so die sog. Hemerologien1 und die Texte DT 12 und K 78978.

Aus den ersteren sei das sog. Sabbathgesetz hier mitgeteilt: Der Hirte der zahlreichen Menschen (d.i. der Oberpriester) soll (am Sabbath) Fleisch, das auf (heißer) Asche gekocht ist, gesalzenes Brot nicht essen, das Gewand seines Leibes nicht wechseln, ein helles Kleid nicht anziehen, ein Opfer nicht darbringen. Der König soll einen Wagen nicht besteigen, als Herrscher (?) keinen Ausspruch tun. Der Orakelpriester soll im Adyton einen Bescheid nicht geben, der Arzt an einen Kranken die Hand nicht legen. Eine Verfluchung vorzunehmen ist nicht passend. Der Text DT 15 gibt sich schon äußerlich als ein Katechismus sittlicher Forderungen vor allem durch die Ankündigung der für ihre Nichtbeachtung drohenden Strafen.

1 4 R 32 f.

2 4 R 48 und CT XV, 50, vgl. Sayce, Records of the Past VII, 117ff.; Boissier, Rech. sur quelques contrats, S. 7 ff.; Teloni, Letteratura, S. 225.

Text und Bearbeitung: Macmillan in BA V, 5 Nr. 2 (S. 577ff.). Vgl. auch Delitzsch, Babel-Bibel III S. 21 ff.

▲ Vgl. auch Delitzsch ALS. 82; zur Übersetzung Zimmern, KAT' S. 593. Ganz ähnliche Vorschriften enthält K 3597, vgl. Bezold, Catalogue S. 547.

5 Aus Assurbanipals Bibliothek. Nach der Unterschrift,,vollständig" abgeschrieben.

Hier heißt es z. B. (Z 1ff):

(Wenn) der König nicht achtet auf das Recht, so wird sein Volk
vernichtet werden und sein Land zerfallen.

(Wenn) er auf das Recht seines Landes nicht achtet, so wird Ea,
der König der Schicksalsbestimmungen, sein Geschick ver-
ändern, ihn mit einem widrigen (Geschick) beschwören (?).
(Wenn) er auf seinen Abqallu1 nicht achtet, so werden seine Tage
kurz sein.

(Wenn) er auf den ummânu-Priester nicht achtet, so wird sein
Land rebellieren.

(Wenn) er (dagegen) auf einen Schurken achtet, so

(Wenn) er auf die Botschaft Eas achtet, werden die großen Götter ihn mit einer gerechten Entscheidung und Bestimmung beschwören (?).

(Wenn) er die Bewohner von Sippar miẞachtet, aber dem Fremdling Recht schafft, so wird Samas, der Richter Himmels und der Erde, fremdes Recht in sein Land bringen.

Die literarische Form dieses Textes ist durchaus die der Ominaliteratur. Nicht nur die Art der Gegenüberstellung von These und Antithese ist hier wie dort die gleiche, auch die sachlichen Beziehungen zwischen der Verfehlung und der Strafe sind ganz ähnlich denen, die zwischen dem Vorzeichen und seiner Deutung bestehen (vgl. z. B. oben S. 197, Anm. 1 und in dem zuletzt mitgeteilten Satz: Bevorzugung des Fremdlings vor Gericht auf Kosten des Volksgenossen hat Einführung eines fremden Rechts und Beseitigung des einheimischen zur Folge).

Von dem Text K 7897 sind bisher drei Exemplare bekannt geworden. Zwei davon stammen aus Assurbanipals Bibliothek, das dritte ist in neubabylonischer Abschrift erhalten.

Er lautet, soweit er gut erhalten ist, folgendermaßen:
Verleumde nicht, sondern rede Freundliches;

Böses rede nicht, sondern bekunde Wohlwollen!

Wer verleumdet und Böses redet,

Dem wird es Samas vergelten, indem er sein Haupt ..
Mache nicht weit deinen Mund, wahre deine Lippen!
Bist du erregt, sprich nicht sofort!

Redest du jählings, hast du's nachher zu büßen,

Mit Schweigen (vielmehr) besänftige deinen Sinn!

Täglich bringe dar deinem Gott

Opfer, Gebet, den (der Gottheit) würdigsten Weihrauch,
Gegen deinen Gott habe ein lauteres Herz,

Das ist es, was der Gottheit am würdigsten ist.

1 Ein hoher (Richter?)-Beamter, „Entscheider“ oder ähnlich.
* ein Orakelpriester.

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