ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

Ich habe (Congr. 169 [5] Anm. 1) darauf hingewiesen, daß Herodot hier seine Ansicht von der Herkunft der γεωμετρίη aus Ägypten mit einem δοκέει uo eingeleitet habe. „Die Stelle ist keine genügende Grundlage für die Annahme, daß, wie die Babylonier in der Kunst der Zeitmessung, so die Ägypter in der Raummessung als Lehrmeister zu betrachten seien. Positiv gibt Herodot nur an, daß die Zeitmessung und die Instrumente, welche dazu dienen, von den Babyloniern zu den Hellenen gedrungen seien." Das weitere wolle man a. a. O. selbst nachlesen. Läge mein Buch Herodot und die Logographen und damit die Untersuchung Die metrologischen Angaben bei Herodot als Stützpunkte für die Kritik vor, so würde es noch viel klarer erscheinen, wie wenig auf ein solches dozia no Herodots gerade auf metrologischem Gebiete zu geben ist. Übrigens handelt es sich bei Herodot nicht um die Raummessung als solche und noch viel weniger um ein bestimmtes metrisches System, sondern um die Messung von Entfernungen im Hinblick auf die von Sesostris vorgenommene Vermessung Ägyptens. Herodots Bemerkung steht ungefähr auf dem gleichen Niveau und gehört in den gleichen Rahmen, wie die längst als irrig erkannte allgemeine Anschauung der Griechen, die Ägypten als Heimat aller höheren Erkenntnis betrachtet. Eine Hindeutung auf das Maßsystem Pheidons ist also hier bei Herodot in keiner Weise zu erkennen, wie er ja auch VI 27, wo er, in einer Hekataios entnommenen Einlage in die Agariste-Geschichte, uns über Pheidons System berichtet, keinerlei Bezug auf Ägypten nimmt.

So ist es auch ganz unberechtigt zu behaupten, daß jene Nachricht Herodots gerade zeige, wie sehr das System Pheidons in seiner panhellinischen Stellung das frühere (altbabylonische?) Maß verdunkelt hatte, wenn man schon zu Zeiten Herodots nur von der Herkunft der (Raum-)Maße aus Ägypten wußte". "In den Bereich der Fabel habe ich Herodots Äußerung" nicht verwiesen“, sondern lediglich gesagt, die Nachricht sei als das zu nehmen, als was sie sich gibt, als eine Vermutung Herodots, die wir nachzuprüfen berechtigt sind.

[ocr errors]

Daß vor dem pheidonischen (Viedebantt spricht geradezu von einem agyptisch-pheidonischen) System bereits Maße, ev. Maße anderer Systeme in Griechenland in Gebrauch gewesen seien, ist ja selbstverständlich; denn der Einführung eines geschlossenen Systems geht ja immer der Gebrauch einer Vielheit von Maßen voraus und die Unzuträglichkeiten, die das mit sich bringt, führen eben auf den Höhepunkten der Staats- und Verkehrsbeziehungen zur Einführung geschlossener Systeme. (Vgl. Exkurs II.) Daß diese älteren, vorpheidonischen Maße dem babylonischen und das pheidonische Maß dem ägyptischen System angehören, ist eine unzulässige Annahme, zu der Viedebantt lediglich durch seine allgemein ägyptisierende Anschauung gedrängt wird.

Wie oben gezeigt, leugnet Viedebantt die babylonische Herkunft von Maßgrößen, die teils tatsächlich, teils nach seiner Ansicht für die griechischen Systeme, besonders das pheidonische in Betracht kommen keineswegs, er leugnet nur, daß sie auf anderem Wege als über Äpypten nach Griechenland gekommen sein könnten. Aber seine von meinen abweichenden Anschauungen in dieser Hinsicht formuliert er doch meist so, als wolle ich den Ägyptern, was ihnen zukäme, zugunsten der Babylonier und ihrer Priorität nehmen.

Es scheint mir daher am Platze, zu wiederholen, was ich vor 20 Jahren (Congr. 185) schrieb: „Überhaupt muß ich mich gegen die Unterstellung als kämpfte und schriebe ich vom einseitig assyriologischen Standpunkte aus, auf das allerentschiedenste verwahren. Es ist mir nicht darum zu tun, den Babyloniern um jeden Preis den Vorrang zu sichern, sondern darum, die Wahrheit

zu finden. Die leider vielfach verbreitete Neigung dem Studiengebiet, welchem sich der Einzelne vornehmlich zugewendet hat, eine übertriebene Bedeutung zuzuschreiben, habe ich stets als eines der verderblichsten Hemmnisse der wissenschaftlichen Fortschritte angesehen. Wenn es sich mir bei der fortgesezten und eingehenden Prüfung, die ich der Frage gewidmet habe, ergeben hätte, daß den Ägyptern die Priorität zuzusprechen sei, so hätte ich dieses Ergebnis mit derselben Bestimmtheit und Freudigkeit geäußert und verfochten, mit der ich jetzt die gegenteilige Ansicht vertrete" und zwar u. A., um einen von vielen Gründen hier nochmals zu nennen, weil das Kite und sein Zehnfaches, das Deben, in ihrem Normalbetrage (9,096 bzw. 90,96 g) aus der babylonischen Silbermine gemeiner Norm (545,8 g) als Kupfereinheiten abgeleitet sind (Congr. 181 [17ff.], Hermes 36 (1901), S. 119, ZDMG 66 S. 653 [47]f.).“1)

3. Die Mine des Königs und die Mine (des Landes).

Zeile 1. „Ein Esel für 1'/, Minen 7 Schekel.

2. Eine Eselin für 37 Schekel.

3. Eine zweite Eselin für 1 Mine.

4. Eine dritte Eselin für 1 königliche Mine (wörtl.: eine Mine des Königs).

5. Eine vierte Eselin für 32 Schekel.

6. Summa 5, Minen 2 Schekel)."

"

Hier erscheinen nebeneinander die Mine" schlechthin und „die Mine des Königs". Wäre die „Mine des Königs" gleich der Mine" schlechthin (wobei man dann freilich nicht begriffe, wozu diese unterscheidende Bezeichnung dienen sollte), so ergäbe die Summierung der Posten (1'/, Minen 7 Schekel+37 Schekel +1 Mine +1 Mine des Königs3) und 32 Schekel) bei einer Mine zu 50 Schekeln 4 Minen 46 Schekel (und bei einer Mine zu 60 Schekeln 5 Minen 1 Schekel). Die Summierung aber nennt 51⁄2 Minen 2 Schekel, d. h. 5 Minen 27 Schekel (oder 5 Minen 32 Schekel), also 46 Schekel (bzw. 26 Schekel) mehr. Darnach wäre in dieser Urkunde die königliche Mine 1 Mine 46 Schekel oder 1 Mine 26 Schekel, das heißt 106/6053/30 bzw. 76/5038/25 der gewöhnlichen gemeinen Mine.

1) [Korr.-Zusatz vom 13. Mai 1914. Im Augenblick, da ich von diesem Bogen die letzte Revision lese, erreicht mich ZE 45 (1913) Heft 6 mit Viedebantts Aufsatz Altes und ältestes Weg- und Längenmaß, mit dessen Aufstellungen und Anregungen ich mich bei der oben (S. 345 Anm. 2) angekündigten Erörterung über die Längenmaße auseinandersetzen werde.]

2) Tafel K. 816. Straßmaier, Alphabet. Verzeichnis p. 628. Bezold, Catalogue of the Kouyunjik Collection I p. 174 („pretty clear Assyrian characters"). Johns, Assyrian Deeds ant Documents II 16, 732. Meißner, Mitteil. der vorderas. Ges. 1903 S. 106. K. Regling, ZDMG 63 (1909) S. 703 und oben S. 91 Anm. 5 sub. A. F. H. Weißbach, ZDMG 65 (1911) S. 652f. Lehmann-Haupt, ZDMG 66 (1912) S. 679 ff.

[ocr errors]

3) Davon, daß tatsächlich „1 Mine des Königs" dasteht was übrigens von niemandem bestritten worden ist, habe ich mich im vorigen Jahr am Original überzeugt.

Es ist charakteristisch für das Niveau, auf das neuerdings die metrologische Betrachtungsweise in den Händen der Reformatoren, die sich voraussetzungslos an ihr versuchen, herabgesunken ist, daß selbst dieser urkundliche Beweis für das Nebeneinanderbestehen einer gewöhnlichen und einer erhöhten, königlichen Norm als nicht vorhanden oder nichts besagend betrachtet wird. Auf keinem anderen Wissensgebiete als eben nur dem der Metrologie, bei der die Quellen als Nebensache gelten, wäre etwas derartiges möglich. Die Tatsache des Nebeneinanderbestehen einer niedriger stehenden als Mine gemeinhin (schlechtweg) bezeichneten und einer höherstehenden, als Mine des Königs bezeichneten Rechnungsgröße, wie ich sie aus dem numismatisch und metrologischen Befunde erschloß, nachdem schon Brandis auf dem Wege zu dieser Erkenntnis gewesen war und für die ich die Erklärung aus dem Vorzugsrechte der Könige und Tempel auf einen Zuschlag zu der gemeinen Norm gab, ist also urkundlich bezeugt.

Der Brauch läßt sich für den alten Orient mindestens bis ins 1500. Jahrhundert zurück verfolgen1). Dagegen weicht der Betrag der Erhöhung, wie er durch diese aus sargonidische Zeit stammende Urkunde festgestellt wird, von den in älterer und späterer Zeit üblichen Formen der Erhöhung2) um 20 (A)), 24 (B)3) um (36)4) wesentlich ab, und hier liegt, worauf Meißner von vornherein hingewiesen hatte, das zu lösende Problem.

1) BMGW (Verh. Berl. anthrop. Ges. 1889) 270 ff.; ZDMG 66 (1912) -S. 655 [44] 674 [68]). Natürlich kann er erheblich älter sein. ZDMG warf ich die Frage auf, ob vielleicht als ein erster Ansatz dazu die 248 g wiegende Halbmine des Dungi (25. Jhrh. v. Chr.) zu betrachten sei, die die Aufschrift: „Für Gott Nannar, seinen Herrn, hat Dungi" (folgt die Titulatur) 12 Mana festgesetzt." Die volle Mine von 496 g für die leichte Mine (992 g für die schwere Mine) würde die aus den von mir ursprünglich zugrunde gelegten 3 steinernen Normalgewichten gewonnene Norm von (982,4-985 g für die schwere) 491,2-492,9 g für die leichte gemeine Mine, um mehr als 3 g übersteigen, während auch die von Nebukadnezar wieder eingeschärfte Norm des Dungi (schwere Mine 978,3, ursprünglich [Congr. 180 Anm. 1], 979,2) mehr zu der bisherigen Normierung stimmt. Hier sind an sich drei Erklärungen möglich: 1) Das Gewicht ist der Absicht nach normal und für die Bestimmung der Norm heranzuziehen, die sich dann auf 13 (982,4 +979,2 + 992) 984,5 g, für die schwere, 492,26 für die leichte Mine stellt, also immer noch innerhalb der an den drei steinernen Normalgewichten gewonnenen Grenzen bleibt, zu der die Norm des römischen Pfundes 327,45-328 g als eines Drittels der schweren Mine gem. Norm stimmt (BMGW 257). 2) Das Gewicht ist von den Priestern, die den Vorteil davon hatten, absichtlich ungenau, zu hoch angegeben worden (?). 3) Zugeständnis des Rechtes auf eine Erhöhung von 1/120 (1/2 Schekel auf die Mine) seitens des Königs für seinen Gott bzw. dessen Priesterschaft. (Vgl. ZDMG 66, S. 680 [74] Anm. 2). Gegen 3) spricht jedoch die Geringfügigkeit des Betrages der Erhöhung, und so wird die Frage doch wohl zu verneinen sein. 2) Oben S. 350.

=

3) BMGW 1889 S. 274 ff.; Congr. (1893) S. 214f.; ZDMG 66 (1912) S. 655 ff. 4) Hultsch, Gewichte des Altertums (1898) S. 69 ff. Vgl. dazu Hermes 36 (1901)

S. 123 f. u. ZDMG a. a. O. S. 612f. sub 6, 669 Anm. 1.

Der Erklärung werden wir näher kommen, wenn wir die jüngst von mir dargetane Tatsache ins Auge fassen, daß zu Ende des 8. Jahrhunderts v. Chr. eine merkwürdige Reform auf dem Gebiete des assyrischvorderasiatischen Gewichtswesens erstrebt und ins Werk gesetzt wurde.

Während nämlich die urkundlichen babyl.-assyrischen und die numismatischen Beweise zeigen, daß eine gemeine und eine erhöhte Norm in Vorderasien und im Zweistromland nebeneinander vorhanden waren, gibt es eine Gruppe von Dokumenten, bei denen die beiden Bezeichnungen 1) „Mine" (oder meist „Mine des Landes") und 2) Mine des Königs" miteinander auf ein und demselben Gewichtsstück vereinigt' sind, sodaß sie hier dasselbe zu besagen scheinen. Dies ist der Fall auf den in Kalach-Nimrûd gefundenen Bronzelöwengewichten, aber nur soweit sie aus der Zeit Salmanassar's V. stammen.

[ocr errors]

Diese Gewichte Salmanassar's tragen Legenden in Keilschrift und in assyrischer Sprache und daneben solche in aramäischer Schrift und Sprache 1). Die keilinschriftliche Bezeichnung lautet durchweg: „Minen des Königs".

Hinsichtlich der aramäischen Inschriften zerfallen sie (wie schon ZDMG 66 (1913) 684 (78ff.) dargelegt) in drei Gruppen:

1. Nur die aramäische Inschrift x ,,Minen des Königs" tragen Löwe 5 (Br. Mus. Nr. 91223), Löwe 11 (Nr. 91229). Sie bieten also an sich keine Besonderheit, da die assyrische Inschrift einfach ins Aramäische wörtlich übersetzt erscheint. Anders steht es schon beim Löwen 10 (Nr. 91227), bei dem die aramäische Aufschrift lautet 2 Minen nach dem Fuße des Königs", genau entsprechend der bei der „Mine des Landes" (s. sub 2 und 3) üblichen Formulierung ein deutlicher Beweis, daß es eben von Haus zwei verschiedene Normen, die nach dem Fuße des Landes“ und die „nach dem Fuße des Königs“ gab2).

[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]

2. Nur die aramäische Bezeichnung nach der Mine des Landes" neben der assyrischen nach der „Mine des Königs" haben Löwe 9 (Nr. 91230), Löwe 13 (Nr. 91232) „ein Viertel (sc. Mine) des Landes". 3. Zwei aramäische Inschriften x Minen nach dem Fuße des Landes" und x,,Minen des Königs", bzw. „nach dem Fuße des Königs" neben der auf x,,Minen des Königs" lautenden Keifschrift tragen Löwe 2 (Nr. 91221) und Löwe 4 (Nr. 91222). Hierher gehört auch Löwe 7 (Nr. 91225), der gleichfalls neben der assyrischen Keilinschrift 2 aramäische Inschriften trägt, von denen die eine lautet „Mine des Königs" die andere aber schlechtweg Mine" (vgl. Löwe 13).

[ocr errors]

1) S. ZDMG 66 (1912) S. 691 [85 ff.] mit Anm. 2, wo ich die Ergebnisse einer neuen Untersuchung der Bronze-Löwengewichte am Original gegeben habe. Über meine früheren Ermittelungen, s. ZDMG 63 (1909), S. 722 ff.

2) ZDMG 66 (1912) S. 692 [86].

In letzterem Falle haben wir also genau die beiden Bezeichnungen der Urkunde, von der wir ausgegangen sind, nur mit dem Unterschiede, daß in der letzteren zwei klar und deutlich getrennte Gewichtsgrößen mit den beiden Bezeichnungen gemeint sind, während sie hier auf einem und demselben Gewichte vereinigt sind, also dasselbe Gewicht zu bezeichnen scheinen. Damit ist das Problem am schärfsten bezeichnet.

Nach Gruppe 2 könnte man ja auf den Gedanken kommen, man habe aus irgend einem Grunde vermeiden wollen, in der aramäischen Übersetzung den Titel des Königs zu verwenden, z. B. weil das aramäische Wort „malka" an das assyrische „maliku" anklingt, das, etymologisch gleichbedeutend doch im Assyrischen einen Klein-König, einen Fürsten usw. bezeichnet, als eigentlicher Titel des Groß-Königs dagegen nicht in Betracht kommen kann, und deshalb ,,Mine des Landes" eingeführt. Dagegen spricht aber schon die Tatsache, daß (s. oben S. 372) sehr oft nicht einfach „Mine des Landes", im Aramäischen, sondern „Mine nach dem Fuße des Landes“ gesetzt wird. Und völlig ausgeschlossen wird diese Erklärung durch die Gruppe 3, in welcher im Aramäischen die Worte „Mine des Königs“ und noch daneben „Mine des Landes“ (bzw. einmal nur „Mine“) stehen.

Bedenken wir nun, daß viele dieser Gewichte außer den Inschriften, die sämtlich das Nominal angeben, noch eine Nominalbezeichnung in Strichen tragen, die als Zahlzeichen dienen, daß also für Deutlichkeit in mehr als ausreichender Weise Sorge getragen ist, so läßt, soweit ich sehe, der Befund sub 2 und 3, wenn die Inschriften von irgendwelcher Bedeutung für den Verkehr sein sollten, und das müssen wir bis zum Beweise des Gegenteils bei Gegenständen, die dem Verkehr dienen, annehmen und fordern, - nur eine Deutung zu, nämlich die, daß hier zwei wohlbekannte, seit langem existierende und bisher verschiedene Bezeichnungen einander gleichgesetzt wurden, mit anderen Worten, daß diese Bronzegewichte Salmanassars (V.) von einem Ausgleich zwischen zwei bisher verschiedenen und getrennten Größen, der „Mine des Königs" und der „Mine des Landes" Kunde geben1).

Für Salmanassar, den Erben und Mehrer eines mächtigen Reiches, das nach dem Westen gravitierte, wäre eine solche Maßregel besonders verständlich, um so mehr, da er wie Winckler zeigte, als Kronprinz die von seinem Vater Tiglatpileser IV. neu erworbenen westlichen Gebiete, die Provinz Nordsyrien, Phönizien oder wie immer sie zu bezeichnen wäre, verwaltet hatte). Daß der Wert dieser neuen Landesteile großenteils in ihrer Wichtigkeit für den Handel begründet lag, bedarf keiner Ausführung. Dem zukünftigen Beherrscher des Assyrerreiches mußten gerade hier die Bedürfnisse des Handels und des internationalen und Durchgangs-Verkehrs

1) ZDMG 66 (1912) S. 685 [79].

2) S. zuletzt mein Israel S. 94.

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »