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nur ein halber Künstler. Ebenso im Leben, in der Geschichte! Das Jdeal ist Traum, Willkür, Fantasie; - die Idee Geist, Wirklichkeit, Freiheit und ein Idealist zu heißen für einen Mann wahrlich kein Lob.

Sybels Geschichte und der Rastadter Gesandtenmord.*)
Von Gustav Freytag.

Als die ersten Bände des großen Werkes erschienen, war der Geschichtschreiber seinem Volke vorausgeeilt und seine Auffassung der französischen Revolution klang den meisten Deutschen fremdartig. Aber die Gründlichkeit der Beweisführung und die sichere Größe des Urtheils, wo es galt, Charaktere der Revolution zu würdigen, gewannen dem Verfasser die Seelen der Leser, schon auf den ersten Seiten hatte seine Kunst, gut zu erzählen, angezogen und der gehaltene und vornehme Ton, in welchem er berichtete. Seit dem zählt Heinrich v. Sybel unter die großen lebenden Geschichtsforscher, er ist für den Zeitraum, in welchen sein Hauptwerk fällt, unsere beste Autorität; nicht nur weil er einen großen Theil seines Lebens an Durchforschung unbenutzter Quellen gesetzt, auch darum, weil er als politischer Charakter in den Kämpfen der Gegenwart seine Tüchtigkeit bewährt hat. Jezt lebt er in besonders guter Stellung zu seiner Nation, er ist sicher, daß sein Urtheil in weiten Kreisen mit Hochachtung und bester Meinung angehört wird, wir Andern aber sind froh, da, wo es sich um geschichtliches Wissen aus dem lezten Jahrhundert handelt, in ihm einen Kenner zu besitzen, auf den wir uns vor Andern gern verlassen.

Der vorliegende Band seiner Geschichte ist ihm besonders gut gelungen, die schöpferische Kraft des gereiften Mannes arbeitet voll und sicher; neben der souveränen Herrschaft über das weite Gebiet des Stoffes ist auch die Wärme und ruhige Anmuth in der Erzählung bewundernswerth; unter der Würde des Historikers empfindet man den Herzschlag des deutschen Patrioten. Der Band umfaßt die Zeit des Rastadter Congresses vom October 1797 bis Mai 1799, die Herrschaft Bonapartes über das Directorium, seine Schläge gegen den Kirchenstaat, die Schweiz, das linke Rheinufer, den abenteuerlichen Zug nach Aegypten. Der Charakter dieses Haupthelden, die rücksichtslose und schamlose Selbstsucht der französischen Politik sind von einem deutschen Historiker so scharfsinnig und sicher wohl noch nicht beurtheilt worden. Nicht weniger vortrefflich sind die Schilderungen seiner neuen Gegenspieler auf den

Geschichte der Revolutionszeit von 1789 bis 1800. Fünfter Band. I. Düssel, dorf, 3. Buddeus. 1874.

europäischen Thronen, Friedrich Wilhelm III. von Preußen, des Kaisers Paul von Rußland, der österreichischen Diplomaten. Es war für Deutschland eine klägliche Zeit, in welcher die Franzosen mit den großen und kleinen Staaten spielen durften wie die Kater mit den Mäusen. Daß wir jetzt in der Lage sind, in einer gewissen Gemüthsruhe an jene Jahre der Halbheit und Schwäche zu denken, das hat auch dem Geschichtschreiber seinen Bericht weniger peinlich gemacht, man merkt es zuweilen an der ruhigen Fronie seiner Sprache, daß er einen weit anderen Werthmesser für die Tüchtigkeit eines deutschen Staatsmannes in der Seele trägt, als jene Periode nahe legt.

Zu den allerbesten Capiteln des Bandes gehört die Darstellung des Rastadter Gesandtenmordes. Die Weise, in welcher der Verfasser hier die Schilderung der vielbesprochenen Unthat mit kritischer Erörterung zu vereinigen weiß, ist in Wahrheit ein Meisterstück historischer Arbeit. Es lag ihm nahe, gründlich auf das Detail einzugehen, denn die Untersuchung über das Ereigniß des 28. April 1799 war in neuester Zeit wieder aufgenommen worden, an die Schrift von Mendelssohn hatte sich eine eifrige Polemik über die Mitschuld der österreichischen Regierung geknüpft. Sybel selbst wurde nach dem Erscheinen des Bandes, welcher hier angezeigt wird, veranlaßt, in dem vierten Heft 1874 seiner historischen Zeitschrift gegen das Buch des Desterreichers v. Helfert noch einmal auf genaue Erörterung der Thatsachen und Zeugnisse einzugehen. Durch ihn ist das vorhandene Material so vollständig und unbefangen gewürdigt, daß man sich seiner Beweisführung gegenüber den Schriftstellern, welche die Schuld der That von den österreichischen Agenten abwälzen wollen, vollständig anschließen kann.

Nur in einem Punkt wird der Leser nicht unbedingt der Ansicht unsers Historikers beipflichten. Und es sei erlaubt, diesen Einwand hier zur Sprache zu bringen. Sybel führt aus, daß der Mord, welcher von Szekler Husaren des Obersten Barbaczy in der Nacht des 28. April auf der Landstraße nahe an den Thoren von Rastadt verübt wurde, durch Mißverstand eines Befehls veranlaßt sei. Der österreichische Diplomat Graf Lehrbach habe dem Szekler Obersten nur empfohlen, die Franzosen etwas zu „zausen“ oder zu „hauen“, während auf Befehl der österreichischen Regierung ihre Papiere in Beschlag genommen werden sollten. Aber wenn auch Graf Lehrbach nach vollbrachter That sich gegen einen Vertrauten dahin aussprach, daß die rohen Szekler seinen Rath falsch verstanden hätten, so kann dieses Geständniß, dessen Aechtheit nicht mehr anzuzweifeln ist, den Grafen von dem Verdacht nicht freisprechen, daß er Aergeres geboten hat. Auch daß der Rittmeister Burkhard von den Szeklern, welchen Oberst Barbaczy nach Rastadt geschickt hatte, um die französischen Gesandten hinauszuscheuchen, sogleich nach dem Morde die That als ein Mißverständniß beklagte, und daß der Oberst

selbst in einem amtlichen Briefe seinen Schmerz über den schrecklichen Vorfall aussprach, beweist nicht, daß der Mord ein unglücklicher Zufall war, sondern nur, daß man ihn dazu machen wollte. Die österreichische Regierung selbst hat die Sache in einer Weise entschieden, welche die Annahme eines Versehens ausschließt. Sogleich nach der That ließ der Höchstcommandirende Erzherzog Karl den Obersten Barbaczy, den Rittmeister Burkhard und die an der That betheiligten Mannschaften arretiren und vor eine militärische Untersuchungscommission stellen, die betreffenden Aussagen wurden nach Wien gesandt, aber die Untersuchung wurde auf Veranlassung des Ministers Thugut der rein militärischen Commission entzogen und lau geführt, die Acten des Militärgerichts wurden secretirt oder vernichtet; endlich im Mai 1801, einige Wochen nach dem Abschluß des Friedens mit Frankreich, wurde Oberst Barbaczy zum General, Rittmeister Burkhard zum Major befördert und beide in Pensionsstand versetzt. Diese Thatsache muß nicht nur dem Militär, sie kann auch dem Historiker ein zureichender Beweis sein, daß beide Officiere bei dem Borfall keinerlei militärisches Verschulden trifft, sondern daß sie nur genau und völlig einen ertheilten Befehl erfüllt haben. Denn wie lax auch damals die Moral war, und wie willkürlich auch die Hofräthe in das österreichische Heer eingriffen, Eines war zu der Zeit des Erzherzogs Karl doch unmöglich, daß ein Officier, der einen Befehl falsch verstanden hat, oder dessen Leute den Befehl verkehrt ausgeführt haben, und der deshalb seinem Staate politische Schwierigkeiten und die übelste Nachrede zugezogen hat, nach einer kriegs, gerichtlichen Untersuchung zum General ernannt werden kann. Dies wäre so ganz gegen militärische Zucht, gegen Herkommen und Soldatenehre, daß wir nicht berechtigt sind, in der österreichischen Armee des Jahres 1801 es für möglich zu halten. Hatte der Oberst selbst einen Auftrag so gröblich mißverstanden, so war seine Cassation unvermeidlich, und hatten Untergebene seinen Befehl so gröblich mißverstanden, so traf ihn immer noch die Schuld einer saumseligen Ueberwachung. Wir dürfen also in diesem Avancement und der darauf folgenden Pensionirung nur eine wahrscheinlich widerwillige Anerkennung der Thatsache finden, daß die betreffenden Officiere ihre militärische Pflicht gethan haben. Dazu stimmen auch die überlieferten klagenden Aeuße rungen des Obersten, als er den verhängnißvollen Befehl erhielt: „es sei der schwerste Auftrag seines Lebens u. s. w.“ Wäre einem Obersten von den Szekler Husaren schwer angekommen, französische Jacobiner ein wenig durchzuhauen und ihnen ihre Papiere zu nehmen?

Deshalb find wir zu der Annahme genöthigt, daß jene falsche Auffaffung eines höheren Willens nicht bei den Subalternofficieren der Szekler zu suchen ist, welche ihren Obersten mißverstanden, auch nicht bei dem Obersten, welcher den Grafen Lehrbach mißverstand, sondern daß die Schuld zwischen

den österreichischen Diplomaten liegt, wahrscheinlich bei dem Grafen Lehrbach. Die 11. (Szefler) Husaren waren wild und räuberisch, sie plünderten die Gemordeten und rühmten sich der Beute, ja sie sollen einen Karren voll Raub unter der Anführung des Obersten in ihre Quartiere zurückgebracht haben. Aber wir müssen nach dem Ausgang des Processes voraussetzen, daß bei ihren Officieren die Grundbegriffe von militärischer Dienstpflicht und Soldatenehre vorhanden waren. Durch die Beförderung des Obersten Barbaczy zum General wird vorläufig für uns erwiesen, daß die Unthat nicht dem österreichischen Heere zur Last fällt. Und uns bleibt nur übrig anzunehmen, daß der Oberst zugleich mit der Vollmacht des Erzherzogs Karl d. d. 25. April, welche ihm befahl, sofort die französischen Gesandten aus Rastadt auszuweisen, noch einen anderen geheimen Auftrag erhielt: 1) die Gesandten zu beseitigen und ihre Papiere mit Beschlag zu belegen, 2) die That so auszuführen, daß sie als Zufall oder Mißverständniß erscheine. Und dieser Befehl muß ihm von einer Autorität zugegangen sein, welcher er nach damaligen österreichischen Dienstverhältnissen zu gehorchen zweifellos berechtigt war.

Wer dies nicht zugeben will, der ist verpflichtet, den Gegenbeweis auf Grund neuer Zeugnisse zu führen. Wie die Sache jetzt liegt, muß die letzte militärische Entscheidung über das Verhalten des Obersten maßgebend werden auch für unser Urtheil über diesen Mann und über den verborgenen Urheber der That.

Berichte aus dem Reich und dem Auslande.

Aus Oberschlesien. Von der Volksschule. Zu unserer lebhaften Freude können wir mittheilen, daß nunmehr auch von der Regierung zu Oppeln mit Ernst an der Gründung von confessionslosen Schulen an Stelle der confessionellen gearbeitet wird, und daß in den Städten ein Oberregierungsrath persönlich die Sache betreibt. Wir dürfen erwarten, daß es diesem directen Eintreten der Regierung gelingen wird, den Widerstand zu brechen, der nicht minder von der evangelischen als von der katholischen Geistlichkeit gegen diese Institution bereitet wird. Hier und da hat man auch die Lehrer gegen diese Schule einzunehmen versucht, indem man ihnen von Erschwerung ihres Berufes und Gefährdung der bisherigen Leistungen ihrer Classen vorredete. Eine weitere erfreuliche Maßregel, die unser Regierungspräsident getroffen hat, betrifft die anderweitige Abgrenzung des Geschäftskreises der Regierungsschulräthe. Die Bearbeitung der Interna und die örtlichen Revisionen der zum Ressort der königlichen Regierungen gehörigen Schulen Seitens der Departementsschulräthe soll fortan ohne Rück

sicht auf den Bekenntnißstand und lediglich nach geographischen Bezirken stattfinden. (Den Provinzialschulcollegien zur Nachachtung zu empfehlen!) Was hierbei den Religionsunterricht anlangt, so soll der revidirende Schulrath, falls es sich um eine Schule anderer Confession handelt, sein Augenmerk nur darauf richten, ob den Staatsgesehen, sowie den allgemeinen staatlichen Anordnungen über das Unterrichtswesen und über den Religionsunterricht im Besonderen, desgleichen den für jede Schule ergangenen besonderen Bestim mungen Folge geleistet wird; nicht minder soll die Methodik des Lehrers und die Handhabung der Disciplin Gegenstand der Revisionen sein, nicht aber der Inhalt der confessionellen Glaubenslehre.

Aus Paris. Das neue Ministerium. Am 11. März hat das „Journal officiel“ die Liste des neuen französischen Ministeriums unter der Präsidentschaft des Herrn Buffet veröffentlicht. Es ist damit der außerge wöhnliche Zustand beendet worden, in welchem sich Frankreich während neun Wochen unter der Regierung eines Ministeriums, dessen Entlassung gegeben und angenommen war, befunden hatte. Zu bemerken ist noch dabei, daß diese Epoche eigentlich zwei Perioden umschloß, deren eine man vom 6. Januar, an welchem Datum das Cabinet Cissey gestürzt wurde, bis zum 25. Februar, dem Tage der Annahme der neuen französischen Verfassung durch die Nationalversammlung, rechnen muß, und deren zweite Periode von diesem Zeitpunkt bis zur Ernennung des neuen Ministeriums Buffet reicht. Die Gründe für diese lange Dauer eines so anormalen Zustandes ergeben sich aus dem Verlaufe der Krisis selbst

Am 6. Januar fiel das damalige Cabinet de Cissey bei einer Tagesordnungsfrage. Es hatte verlangt, daß die Nationalversammlung sofort und zunächst zur Berathung eines von ihm ihr vorgelegten Gesezentwurfes über die Bildung des Senates schreite, und hatte diese Forderung durch eine Botschaft des Marschalls Mac Mahon unterstüßt, in welcher der Chef der Executivgewalt mit Entschiedenheit verlangte, die Nationalversammlung möchte dem so oft wiederholten aber bisher nie erfüllten Versprechen nachkommen und seine des Marschalls Gewalten durch eine Constitution consolidiren. Die Majorität, welche bei dieser Frage gegen die Regierung stimmte, feßte sich zusammen aus den gesammten Fractionen der Linken, welche selbstverständlich principiell gegen die conservative Regierung stimmten, und aus den Legitimisten und Bonapartisten, welche überhaupt keine Verfassung wollten, welche dem augenblicklichen Provisorium auf eine ihren Wünschen nicht entsprechende Weise ein Ende machen würde.

Aus einer so heterogenen Majorität nun ein regierungsfähiges Ministerium zu bilden, war ein Ding der Unmöglichkeit. Wollte daher der Marschall nicht

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