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und ein König von Saba' und Dù Raidān«. — Was Azlam ist, entzieht sich uns. DERENBOURG las 1889 (in Un nouveau roi) und übersetzte les images et le trésor [p] de "Athtars. Jetzt findet er in s la ville arabe d'Athlam, sur laquelle on peut voir Al-Hamdānī, Djaz. 180, 15; AlBekri 94; Fakout 1,372 [lies 312]<. Nur ist an diesen Stellen von einer Stadt Azlam nicht die Rede. Hamdani hat:

nordsyrischen Banū Kilāb gemeint; s. Hamd. 132, 19). Bei

mit bilal sind hier wohl die الدماخ واظلم موضعان لكلاب

من جهة الشام من منازل سعد ابى وَجْزَة :Bakri ist Azlam

und bei Jāqūt ist Azlam als Name verschiedener Berge belegt. Die zitierten Stellen sprechen also nicht von einer >Stadt, noch auch kommen sie wegen der geographischen Lage irgendwie für die Erklärung hier in Betracht. Mit

a הגנאן in הגבאן der Stadte entfallt die Aenderung von

entouré d'un murs. Eine Aenderung solcher Art darf bei vollkommen sicherer Lesung nur gewagt werden, wo die Deutung des Gegebenen sich versagt und Indicia für das Konjizierte vorliegen. Hier aber stimmt & vortrefflich zu

dem, an das es angeschlossen ist, denn ist ersichtlich der südarabische Vertreter des nordarabischen

رجع

(vgl. 70h im Aethiopischen, dem ebenfalls fehlt). >> Erneuern« und »zurückkehren lassen« scil. in statum priorem berühren sich eng. Da die Schlösser der südarabischen Grossen gewöhnlich ihre besonderen Namen hatten, liegt es nächst, an ein von dem König wiederhergestelltes und neu in Aufnahme gebrachtes Schloss Azlam zu denken.

DERENBOURG schreibt Dhaibān und erinnert an Athtar de Dhaiban, seigneur de la Mer de danger, que j'ai rencontré dans les inscriptions 2, 20 et 23 de la Bibliothèque Nationale, qui se retrouve aussi dans Glaser 686 d'après Glaser, Abessinier 37 n. 1, cf. p. 108«. Nun wird aber bei dem Fehlen des ja besser Diban gelesen werden (vgl. 7(927 im AT

pass. und Meša 21. 28) und der Seigneur de la Mer de danger wird vielmehr ein » Seigneur du pays Ḥaṭībum‹ sein.

Zu Louvre 18: Die bustrophedon laufende Inschrift (= Prid. 7) lautet:

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1 par ordre de celui qu'il a servi, il a fait et [bâti ...

2 quatre sur trois le réservoir d'eau

3 pour lui, toute citerne appartenant à leur chef. . 4 le..... en galerie ombreuse,') qu'a acquis Amkhau5 lam. Au nom d'Ilmakḥāh.

Da der Stein oben und links unvollständig ist, steht nichts im Wege, im ersten Worte von Z. 1 den Rest eines Namens zu sehen, wie er ja vor dem o erwartet wird. Man ergänze

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und übersetze: »N. N. Sohn des A]bi'amar Dū Lachdum hat u. s. w. Für den Namen mit > hat man die Wahl. DERENBOURG selbst ergänzte das, übrigens nicht sichere, CIH 26 (= Gl. 26), 8 zu >

Man

darf wohl auch an >> denken. In dem 141 ist der Familienname enthalten und man hat nicht nötig, mit DERENBOURG zu zerlegen 1H+144 und ein Pron. relat. 1H in diesem schlichten Texte anzunehmen. Die Adelssippe Lachd(um) ist bisher nicht belegt. Für den Rest der Inschrift ist eine irgendwie annehmbare Erklärung zur

1) Bei Behandlung von 111 werden künftig die-Formeln der Safatena heranzuziehen sein. Eine Zusammenstellung s. DUSSAUD, Arabes 104 f., vgl. auch 137.

Zeit nicht zu erzielen. Die Uebersetzung von Z. 2 erscheint mir nur als ein zusammenhangloser Komplex von Worten.

Zu Louvre 19: Der geringe Rest lautet:

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DERENBOURG sieht in dem zweiten Worte von Z. 1 den Namen der Stadt, wo das 1>[1 war: »peut-être était-ce 1 de Halévy 435 [1. 485], 1.3 et 4, notre texte étant peutêtre également minéen«. Aber 07 in Hal. 485 ist sicher nicht eine Stadt (es wird das auch weder von D. H. MÜLLER, ZDMG 37, 348, noch von HoMMEL, Chrestom. 112 angenommen). Dass die Inschrift, deren Rest Louvre 19 ist, minäisch war, ist höchst unwahrscheinlich. Die Bustrophedon-Inschriften gehören der Zeit der sabäischen Mukarrabe an. So entfällt ein Teil der minimalen Wahrscheinlichkeit, dass aus 949101 Hal. 353, 7 oder 110X Hal. 192, 4 eine Ergänzung von 44 zu gewinnen ist, wie DERENBOURG annimmt.

Zu Louvre 20: Die Inschrift, die oben, rechts und und unten vollständig ist, lautet:

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2 Ben'il Youhaşbiḥ, servantes de [....., ont consacré la

terre

3 de choix Toubal (?) qu'elles possédaient, et ont voué [le] sanc[tuaire

4 à Taleb Riyam et aux dieux maîtres [de leur maison.

,נעמגרא .vergleicht DERENBOURG pun נעמגד Zum Namen

in lateinischen Inschriften namgedde, namgidde.

Durch

dieses ist die Lesung des gleichen Namens gesichert für CIH 21, 1 (040; die Bemerkungen D. H. MÜLLER'S und DERENBOURG's dazu werden nun gegenstandslos); ich glaube auch auf der Tafel das zu erkennen. Das Vorkommen von als Gottesname hier, wohl zum ersten Male in den jemenischen Inschriften, ist von grossem Interesse. ist aus aramäischen und kananäischen Inschriften bekannt, s. LIDZBARSKI, Nordsemitische Epigraphik s. v. und die mit zusammengesetzten Namen (S. 248 f.). In den safatenischen Inschriften (VOGUE 110b) findet sich

, das DUSSAUD wohl richtig erklärt als >Gad (= Oɛos) der 'Aovεiðnvoi« (Arabes 148). Man hätte nicht gedacht, den Namen, dessen Zusammenhang mit arab. A CLERMONTGANNEAU, Recueil VII, 10 durch die Schreibung Taddeißwhot in Nr. 5 der MVAG 1905 von SOBERNHEIM mitgeteilten palmyrenischen Inschriften für gesichert hält, in den jemenischen Denkmälern zu finden. Hat hier eine Entlehnung aus dem nordarabisch-aramäischen Pantheon stattgefunden? Zu dem Namen Z. 2 bemerkt DERENBOURG, er komme auch in der verkürzten Form in einer Louvre-Inschrift vor (J. et H. DERENBOURG, Etudes sur l'Epigr. du Yémen I, 64). Das ist ebenso unwahrscheinlich wie seine Gleichstellung von 28 und 2: jene sind Juhasbiḥ und Juha'min, diese sind Jaşbaḥ und Ja'man, denn es ist nicht abzusehen, warum in diesen Fällen das Charakteristikum des s()-Stammes sollte bald beibehalten, bald fallen gelassen sein. Ist wirklich für das mudaf ileh, das nach N erwartet wird, nur ein kurzer Name anzunehmen, so darf substituiert werden. Die Frauen bezeichnen sich dann als Hörige (Dienerinnen) des Wadd. Doch ist bei dem Charakter der Urkunde, die an eine bestimmte Formel nicht gebunden ist, eine Sicherheit der Länge der Lücke nicht gegeben. Die Ergänzung...nes "p wird durch eine andere zu ersetzen sein, nachdem eine neue Inschrift BURCHARDT's eine vollständige Urkunde

gleichen Charakters geliefert hat. Diese Inschrift') nenne sie Burchardt 42) lautet nach Foto:

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ich

d. h. Luḥai att aus der Sippe Maqārum3) verfertigte und baute sein Bassin (Stauteich) zur Bewässerung seiner Palmen, (genannt) Mauṇafatān; bei ‘Attar und bei Almaqah!<< Diese Inschrift konnte dem Herausgeber nicht bekannt

1) Herr BURCHARDT schreibt mir darüber, der Stein sei angeblich von Beduinen nach Ṣan'a gebracht und zwar »aus dem Maschrik von Mareb«<; Länge des Steines 49 cm, Länge der Inschrift 40 cm, Breite des Steines 23 cm, Höhe der Buchstaben 7 cm. Der Stein ist in zwei Stücke geschlagen. Die Echtheit, wenigstens des rechten Stückes, ist mir nicht vollkommen

sicher: X80941 war begonnen (oder ausgeschrieben) X8941, dann ist das in die Mitte des gesetzt: ¿. Zu o für ist zu ver

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gleichen sie haben hergestellt«, das Gl. 21 (= Langer 10 = CIH 20), 2 und in Biblioth. Nationale 19, I vorliegt: o ist eine höchst wert

die >>Schwe

volle Stütze dieses Ho (die Zusammenstellung von omit y wird aufzugeben sein; wäre ; es ist an nar. ster<< von ok, zu denken, das auch in konkreten Bedeutungen vorkommt).

عسی

Die Konturen der Buchstaben auf dem rechten Stücke scheinen mir etwas abzuweichen, doch kann das in den Umständen der Aufnahme begründet sein. In jedem Falle liegt, wenn Fälschung, ein gutes Original zu Grunde.

2) Ueber Burchardt 1-3 s. Orient. Litt.-Ztg. 1907, Sp. 241 und Anm. 1. Mittlerweile (bis 7. Juli 1907) sind fünf weitere Inschriften BURCHARDT'S eingetroffen.

3) Maqārum darf unbedenklich umschrieben werden. Denn bereits

D. H. MÜLLER erkannte (ZDMG 29, 621), dass das lë, V. 97 der Him

jarischen Qaside, bei Aufzählung der Mațămina, in dem >> Hal. 650, 1 zu finden sei (Hal. 598, 1 ist zweifelhaft; darf man statt 1>1 lesen >1H, so ist auch da der Sippenname gesichert).

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