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Romische s

Bullarium,

o de r

Auszüge

der merkwürdigsten päpstlichen Bullen,

aus

authentischen Quellen,

durch alle Jahrhunderte bis auf die neueste Zeit,

bersegt

unb

mit fortlaufenden historischen, archäologischen und anderen
nöthigen Bemerkungen versehen

bon

L. M. Eisenschmid,

königl. baier, Gymnasial: Professor zu Schweinfurt,

Erster Band.

Bom Jahre 453 bis Jahr 1535.

Neustadt a. d. O. 1831.

Druck und Verlag von J. K. G. Wagner,

26

C75.25

1

*

Vorrede.

Bei der Herausgabe dieses Bullariums scheint es vor Allem nothwendig zu seyn, mich gegen Mißdeutungen über die Absicht und Bestimmung dieses Unternehmens zu verwahren, und noch deutlicher als es bereits in der Kirchenzeitung geschah, auszusprechen, was ein Auszug so vieler påpstlicher Bullen in unsern Tagen bedeuten könne und solle. Vorerst ist es mir nicht unbekannt, daß das große Bullarium kein symbolisches Buch der katholischen Kirche sei; dagegen streitet schon der Umstand, daß vielen Bullen die Annahme verweigert wurde, manche spåter von den Påpsten selbst aufgeho= ben sind. Deßungeachtet finden sich Actenstücke, welche in dogmatischer Hinsicht genau mit den Entscheidun= gen der allgemeinen Concilien übereinstimmen, oder selbst symbolisches Ansehen haben, wie z. B. das Decret Eugen's IV., welches er zur Belehrung der Armenier nach bereits aufgelöseter Synode von Florenz für die Gesandten des armenischen Patriarchen herausgab *), und die Bullen Pius IV., welche das tridentinische Glaubensbekenntniß enthalten. Daß übrigens das erste (im I. 325) und zweite Concil zu Nicȧa (im I. 787), das erste (im I. 381), zweite (im I. 553), dritte (im I. 680) und

*) Bgl. Pehcms Kirchenrecht S. 166 t. 168. I. Bd. Wien, 1802.

(a)

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