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praefatio:

17: καὶ τὸ σῶμα ἔθαψαν (!) ἐν ἀγορᾷ μέσῃ καὶ νεὼν ἐπῳκοδόμησαν τῇ πυρᾷ καὶ θύουσιν ὡς θεῷ.

18: και φόνοι καὶ φυγαὶ καὶ ἐπὶ θανάτῳ προγραφαὶ βουλευτῶν τε καὶ τῶν καλουμένων ἱππέων, κατὰ πλῆθος ἀθρόως ἑκατέρων, ἐγίγνοντο, τοὺς ἐχθροὺς ἀλλήλοις τῶν στασιωτῶν ἀντιπαρεχόντων καὶ ἐς τοῦτο ἀμελούντων καὶ φίλων καὶ ἀδελφῶν.

Haupttext:

II 616: Verbrennung des Leichnams auf dem Forum, endigend: νῦν δ' ἐστὶ νεὼς αὐτοῦ Καίσαρος, θείων τιμῶν ἀξιουμένου..

IV 16: οἱ δὲ τρεῖς ἄνδρες ἐφ' ἑαυτῶν γενόμενοι τοὺς ἀποθανου μένους συνέγραφον, τούς τε δυνατοὺς ὑφορώμενοι καὶ τοὺς ἰδίους ἐχθροὺς καταλέγοντες οἰκείους τε σφῶν αὐτῶν ἢ φίλους ἐς τὴν ἀναίρεσιν ἀντιδιδόντες ἀλλήλοις καὶ τότε καὶ ὕστερον und IV 20: καὶ ἐγένοντο πάντες οἱ θανάτου τε καὶ δημεύσεως κατεγνωσμένοι ἀπὸ μὲν τῆς βουλῆς ἀμφὶ τοὺς τριακοσίους, ἀπὸ δὲ τῶν καλουμένων ἱππέων ἐς δισχιλίους.

Praefatio und Haupttext gehören also, wie dieser Vergleich deutlich erweist, aufs engste zusammen, aber immerhin könnte auch bei diesem Tatbestand noch die Ansicht vertreten werden, daß Appian, wie er die Vorrede zu dem Gesamtwerk selber verfaßt hat, auch dieses Prooemium geschrieben haben könnte, wenngleich es schwer einleuchten will, weshalb der Grieche seinem Exzerpt aus der Vorlage noch ein Exzerpt aus dem Exzerpt vorangestellt haben soll. Zwingend wird der Schluß, daß diese Vorrede aus der Vorlage mit übernommen ist, erst durch die andere Beobachtung, die der Leser längst selber gemacht haben wird, daß nämlich unsere Praefatio zeitlich viel weiter sich erstreckt als der Haupttext, insofern auch die Regierung des Augustus in ihr mitbehandelt wird. Genauer ausgedrückt: das uns von Appian überlieferte Vorwort gehört zu einem viel größeren Werk, als dessen Emphylia darstellen, zu einem Werk, das außer den Bürgerkriegen auch die Regierung des Augustus zur Darstellung gebracht hat, und in diesem Werk war offenbar die Schilderung der Regierung des Augustus, besonders der Schöpfung der Erbmonarchie durch ihn, die Hauptsache. Im Hinblick darauf war die ganze vorhergehende Geschichte konzipiert. Alle Ansätze zur Bildung von Einzelherrschaften werden hier vorgeführt. § 7 lesen wir: δυναστείαί τε ἦσαν ἤδη κατὰ πολλὰ καὶ στασίαρχοι μοναρχικοί. Von Sulla, einem dieser στασίαρχοι, heißt es (§ 9): μόναρχον αὑτὸν ἀπέφηνεν ἐπὶ πλεῖστον; seine Herrschaft wird bereits τυραννικὴ ἀρχή (10) bezw. τυραννίς (11) genannt. Von Caesar wird § 12 gesagt: αἱρετὴν ἀρχὴν ἐπὶ πολὺ δυναστεύων ἐν Γαλατία. Pompejus heißt § 15:

στασιώτης μέγιστος, ebenso die Triumvirn στασιώται. Die letzteren verteilen die Herrschaft der Römer ὡς ἰδιωτικὸν σφῶν κτῆμα. Augustus endlich gelangt nach Actium zu noch größerer Macht als Caesar. Während Sulla freiwillig seine monarchische Gewalt niedergelegt hatte, Caesar ermordet worden war, gelingt es ihm, die Monarchie als dauernde Institution aufzurichten und zu vererben. Auch die ungleichmäßige Disposition des Stoffes in der nachfolgenden eigentlichen Darstellung bei Appian, der in den älteren Abschnitten bis zum Jahre 70 v. Chr. nur eine Übersicht über die Ereignisse gibt, von da ab dann aber immer ausführlicher wird'), erklärt sich allein unter dem Gesichtspunkt, daß der Hauptnachdruck des zugrunde liegenden Werkes auf dem zweiten Teile ruht.

Worin besteht nun aber der Anteil des Appian? Nun, er hat auch hier das getan, was er in der Vorrede zu seinem Gesamtwerk (§ 12) gegenüber seiner Vorlage für die vorgracchische Zeit auseinandersetzt. Wie er dort den ihm vorliegenden Stoff nach den einzelnen Völkern bezw. Provinzen des Reiches, d. h. also ethnographisch und geographisch zerschnitten hat, so hat er hier, wie er deutlich am Schluß unserer praefatio (§ 25) sagt 2), den Stoff auf die Emphylia und die ägyptische Geschichte in der Weise verteilt, daß der Schluß der Bürgerkriege den Anfang der Aigyptiaca füllte (μέχρι το τελευταῖον δὴ τῶν στάσεων καὶ μέγιστον ἔργον, τὸ περὶ Ακτιον Καίσαρι πρὸς Ἀντώνιον ὁμοῦ καὶ Κλεοπάτραν γενόμενον, ἀρχὴ καὶ τῆς Αἰγυπτιακῆς συγγραφῆς ἔσται). In beiden Fällen war also der Stoff vorhanden, und nur die Zerlegung des Stoffes ist das Werk Appians. Ganz abgesehen von der Kaisergeschichte aber war nicht ein, sondern waren zum mindesten zwei Werke. die Vorlage des Kompilators.

Zum Schluß stellen wir zusammen, was wir über die unmittelbare Vorlage der Emphylia und der ägyptischen Geschichte ermittelt haben bezw. noch ermitteln können. Es war ein Werk, das die römische Revolutionszeit und die Regierung des Augustus behandelte und zwar in

1) Daß diese seltsame Disposition der Emphylia unzweifelhaft der Quelle angehört, hat schon Ed. Meyer (Kl. Schr. S. 400) gesehen. Während z. B. bei Livius die Geschichte der Parteikämpfe und Bürgerkriege von 133 bis 70 v. Chr. fast genau denselben Raum einnimmt wie die der Bürgerkriege von 63 bis 35, ... drängt Appian jene in ein Buch zusammen, während die Geschichte der Jahre 63 bis 35 in stets wachsender Ausführlichkeit vier Bücher füllt." Ich vermute, daß auch die Einteilung in Bücher mit Prooemien am Anfang von II, III (für III und IV) sowie V Sache der appianischen Vorlage ist. Nur das Prooemium von V ist von Appian mit Rücksicht auf die Loslösung der ägyptischen Geschichte etwas umredigiert.

2) Vgl. auch die Vorrede zum Gesamtwerk 14.

3) Fälschlich behauptet Ed. Meyer (Kl. Schr. S. 400), daß nur der actischägyptische Krieg der Inhalt der vier Bücher der Aigyptiaca gewesen sei.

einer im Laufe der Darstellung immer mehr zunehmenden Breite. Die längst feststehende Tatsache, daß das Werk in lateinischer Sprache abgefaßt war'), wird auch durch manche Stellen der Vorrede gestützt2). Da der Grundriß der Vorrede noch der Vererbung von Augustus' Herrscherstellung gedenkt, kann das Werk frühestens erst unter Tiberius geschrieben sein. Dazu stimmt, daß praef. 2 zu lesen steht, das Volkstribunat sei ehedem geschaffen worden ἐς κώλυσαν μάλιστα τῶν ὑπάτων ἀπὸ τῆς Bovins algovuéror, eine Stelle, die erst nach der Übertragung der Beamtenwahlen vom Volk auf den Senat durch Tiberius im Jahre 14 niedergeschrieben sein kann. Andererseits aber kann man mit der Entstehung des Werkes nicht allzuweit von diesem Zeitpunkt sich entfernen, da der Autor noch ein ungemein lebendiges Interesse an den geschilderten Dingen und Personen hat und offenbar noch Zeitgenosse der im letzten Teil dargestellten Ereignisse war. Denn nur so erklärt sich die oben dargelegte Stoffauswahl: so verfährt im Altertum in der Regel der Autor, der zeitgenössische Geschichte schreibt. Folglich müssen wir mit der Abfassung bezw. wenigstens mit der Herausgabe des Werkes, mit der zusammen die Vorrede, wie auch heute noch, entstand, zwar in die Zeit nach dem Jahre 14 v. Chr. heruntergehen, aber wohl innerhalb der Regierung des Tiberius bleiben.

Für einen Zeitgenossen des Tiberius aber war natürlich die Geschichte der Revolutionszeit nur so zu schreiben möglich, daß er die Ereignisse den Primärquellen nacherzählte). Die Forschung hat längst festgestellt, daß der Autor in der Auswahl dieser Quellen cine glückliche Hand gehabt hat, indem er an Vorlagen, die auf der mittleren Linie sich bewegen, sich gehalten hat, wie vielleicht Rutilius Rufus für die Gracchenzeit1), sicherlich Asinius Pollio 5) für die caesarische Epoche, daneben Octavians Selbstbiographie für die Triumviralzeit.

1) Das ergibt sich aus Ausdrücken wie aɛdia μazqá (= latifundia) in I 29 und aus Stellen wie IV 45 und V 191, vgl. dazu Ed. Schwartz, RE II Sp. 217. 2) Καπιτώλιον = capitolinischer Tempel in pracf. 4, τῶν καλουμένων ἱππέων 18, vgl. auch die ebenso wie im Haupttext häufige Verwendung von aaroiç: praef. 3, 6, 8, 13, 22, an der letzteren Stelle nur für Italien im Gegensatz zu den Provinzen. 3) So auch Ed. Meyer, Kl. Schr. S. 401: „Jedenfalls aber haben wir uns immer vor Augen zu halten, daß nicht nur der von Appian benutzte Schriftsteller, wer er auch sei, sondern ebensogut schon dessen Vorlage oder Vorlagen für die Darstellung einer Zeit, die um ein Jahrhundert von der seinigen ablag, nichts anderes hat tun können, als die Ereignisse guten Quellen nacherzählen, etwa in der Weise, wie Polybios die Geschichte des hannibalischen Krieges erzählt mochte er auch im einzelnen noch so viel berichtigen und aus Urkunden ergänzen und sich die Selbständigkeit seines Urteils wahren." 4) Ed. Meyer a. a. O. S. 402 Anm. 1.

5) Vgl. meine Untersuchung: Die historische Schriftstellerei des C. Asinius Pollio, 22. Suppl.-Bd. von Fleckeis. Jbb. für class. Phil. (1896) S. 560 ff.

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Soweit nur hatte ich ursprünglich die Untersuchung zu führen beabsichtigt. Aber von selbst drängt sich nun die Frage nach dem Autor auf. Es kommen von den uns bekannten Historikern der tiberischen Zeit in Betracht: der ältere Annaeus Seneca, Aufidius Bassus und A. Cremutius Cordus. Das Werk des Seneca wird von dem Sohne in der Biographie des Vaters') ausdrücklich als historiae ab initio bellorum civilium zitiert, würde also, was den Ausgangspunkt betrifft, sehr gut hierherpassen. Aber die von Lactantius erwähnte Einteilung der römischen Geschichte in Menschenalter2), die doch nur in der Vorrede des Werkes gestanden haben kann, sowie die Tatsache, daß das Werk auch noch die ganze Regierung des Tiberius geschildert hat3), schließt die Identifikation mit dem von uns gesuchten Autor so gut wie aus. Bei Aufidius Bassus liegt die Sache ähnlich. Während wir den Anfangspunkt seines Werkes nicht kennen er liegt vor dem Jahre 43 v. Chr. 4) -, steht bezüglich des Endpunktes wenigstens soviel fest, daß er frühestens mit dem Jahre 31 n. Chr. geschlossen haben kann), wahrscheinlich aber sein Werk, an das bekanntlich dann der ältere Plinius angeknüpft hat, noch weiter heruntergeführt hat). Aus dem Werk des Cremutius Cordus haben wir Fragmente ebenfalls nur bis zum Jahre 43 hinauf7), aber der Titel) annales und der Umstand, daß der Philosoph Seneca 9) den Autor selber von einem saeculum dargestellter Geschichte mit Bezug auf sein Werk sprechen läßt, zwingt zur Annahme eines früheren Zeitpunktes für den Anfang. Der Schwerpunkt seiner Darstellung aber lag auf der Regierung des Augustus 10), wie auch die Abfassung des Werkes

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1) H. Peter, Hist. rom. rell. II (1906) S. 98.
2) H. Peter a. a. O. II S. 91 Fragm. 1.

3) H. Peter II S. 92 Fragm. 2 aus dem Todesjahr des Tiberius (Suet. Tib. 73).
4) Vgl. die Fragmente bei H. Peter a. a. O. S. 96.

5) Die Ansicht, daß dieses Jahr das letzte der Historien des Bassus war, verficht Wilh. Pelka, Rhein. Mus. 61 (1906) S. 620-624 aus dem einfachen Grunde, weil Cassiodor für die Jahre 7 vor bis 31 nach Chr. das Verzeichnis der Konsuln aus ihm entnommen hat. Zwingend ist der Schluß so wenig, wie derjenige wäre, daß Bassus, weil Cassiodor ihn vom Jahre 7 an ausschreibt, mit diesem Jahre sein Werk begonnen hätte.

6) Alle übrigen modernen Datierungen des Schlusses des Werks liegen später, in den Jahren 37, 41, 44, 51 und 54, vgl. die Zusammenstellung bei Pelka a. a. O. S. 620 A. 3; die Datierung ins Jahre 51 stammt von Fr. Münzer, Rhein. Mus. 62 (1907) S. 161–169.

7) Die ältesten Fragmente beziehen sich wie bei Bassus auf die Flucht und den Tod des Cicero, H. Peter II S. 87f. Fragm. 1 und 2.

8) Bezeugt durch Tacitus, annal. IV 34. 9) Ad Marc. de consol. 26, 5. 10) Cassius Dio LVII 24, 3 zum Jahre 25 (dem Jahr seines Prozesses und Todes) ἐπὶ τῇ ἱστορίᾳ, ἣν πάλαι ποτὲ περὶ τῶν τῷ Αὐγούστω πραχθέντων Ovvetedɛizei. Ein Fragment aus dieser Geschichte des Augustus und zwar zum Jahre 18 v. Chr. ist bei Suet., Aug. 35 erhalten, H. Peter a. a. O. S. 89 Fragm. 4.

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schon unter Augustus stattgefunden oder zum mindesten begonnen worden ist1). Wenn wir nun aus den eben angegebenen Gründen die Vermutung wagen, daß Cremutius Cordus die ganze Revolutionszeit von Ti. Gracchus' Auftreten ab geschildert hat, so paßt das, was über den Umfang seines Werkes uns bekannt ist, am besten zu dem über die Vorlage Appians Ermittelten. Ebenso paßt, was den Inhalt betrifft, sehr gut die allgemeine Charakteristik, die Cassius Dio 2) von der Tendenz des Werkes gibt: τόν τε Κάσσιον καὶ τὸν Βροῦτον ἐπήνεσε, καὶ τοῦ δήμου τῆς τε βουλῆς καθήψατο, τόν τε Καίσαρα καὶ τὸν Αύγουστον εἶπε μὲν κακὸν οὐδέν, οὐ μέντοι καὶ ὑπερεσέμνυνε, die einen Autor uns vor Augen führt, der nach allen Seiten hin die Selbständigkeit seines Urteils" 3) sich wahrt und auf einer mittleren Linie sich bewegt, wie wir das früher beim Anonymus auch gesehen hatten. Im einzelnen zeigt sich diese feste und unparteiische Haltung des Cremutius Cordus in der freimütigen Art, wie er über die Bürgerkriege und speziell über die Urheber der furchtbaren Proskriptionen des Jahres 43 geurteilt hat, was der Philosoph Seneca seiner Tochter Marcia gegenüber preist, indem er von ihres Vaters ingenium spricht, quo civilia bella deflevit, quo proscribentis in aeternum ipse proscripsit4). Appians Emphylia sind angefüllt mit Klagen über das Unglück, das der Bruderkampf über Rom gebracht hat; man lese nur den Schluß der Rede der Hortensia vor den Triumvirn im Jahre 43 IV 143f. oder vor allem die Betrachtungen vor dem Beginn der zweiten Schlacht von Philippi IV 531: οὐδέν τε ἐν τῷ παρόντι ἀλλήλων ὅτι ἦσαν πολίται οὐδὲ ἐπεμέμνηντο, ἀλλ' ὡς ἐκ φύσεως καὶ γένους ἐχθροῖς ἐπηπείλουν. οὕτως ἡ παραυτίκα ὀργὴ τὸν λογισμὸν αὐτοῖς καὶ τὴν φύσιν ἔσβεσεν. ἐπεμαντεύοντο δὲ ὁμαλῶς ἑκάτεροι τήνδε τὴν ἡμέραν ἐν τῷδε τῷ ἔργῳ πάντα τὰ Ῥωμαίων πράγματα κρινείν. καὶ ἐκρίθη. Der Gedanke wird dann wiederaufgenommen und zu Ende geführt IV 580: ἀπήντησέ γε μὴν αὐτοῖς καὶ ὃ συνιόντες ἐς τὴν μάχην ἐπεμαντεύσαντο Ρωμαίοις· ἐκρίθη γὰρ αὐτῶν ἡ πολιτεία παρ' ἐκεῖνο τὸ ἔργον μάλιστα καὶ οὐκ ἐπανῆλθεν ἐς δημοκρατίαν ἔτι). Und was die Schilderung der Proskriptionen bei

1) Denn wir hören, daß der Autor noch im Beisein des Augustus aus dem Werke vorgelesen hatte, Sueton Tib. 61, 3 und Cassius Dio a. a. O. Auffällig sind die Worte πάλαι ποτέ an dieser Stelle (s. d. vor. Anm.), weswegen H. Peter, Die gesch. Lit. über die röm. Kaiserzeit II S. 38 Anm. 1 mit der Abfassung bis in die erste Hälfte der augustischen Regierung hinaufgehen will. Doch dem widerspricht das Fragment aus der Geschichte des Jahres 18 und die Fassung bei Sueton. a. a. O.: ante aliquot annos. Die Abfassung beginnt offenbar noch in den letzten Jahren des Augustus und wird unter Tiberius beendet.

2) Cassius Dio LVII 24, 3. 3) Ed. Meyer, Kl. Schr. S. 401.

4) Seneca, ad Marciam de consol. 26, 1.

5) Ich habe auf diese Stellen schon in Die histor. Schriftstellerei des Asinius Pollio S. 658 hingewiesen.

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