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darin ein Brauch des persischen Hofes in der dafür üblichen ständigen griechischen Wiedergabe vorkommt, das κεῖταί σοι εὐεργεσία ἐς ἀεὶ ἀνάγραπτος, das nicht nur durch Dareios' Erlaß an Gadatas (Ditt., Syll.3 22) zɛioɛrai ooi μɛyákn χάρις ἐμ βασιλέως οἴκῳ und durch den Vergleich mit Her. VIII 185 εὐεργέτης dveyoden geschützt wird, sondern besonders auch durch die noch heute bei Siwas am Felsen zu lesende Inschrift von Aranda (s. meinen Artikel Satrapen bei PaulyWissowa $ 7): Αθάνατα μνημεῖα παρ' εὐθεμίτοις σαδράπησε κείσεται Ὀρομάνη. 11. Schon um der letzteren Stelle willen ist es ganz unmöglich, die in einer Abschrift aus Tiberius' Zeit vorliegende Gadatas-Inschrift mit Beloch (S. 155) als eine späte Fälschung zu betrachten, die namentlich bewiesen werde durch die Wendung τοὺς πέραν Ευφράτου καρποὺς ἐπὶ τὰ κάτω τῆς ̓Ασίας μέρη zataqvτevov in der Belobigung des Gadatas. Das sei vom griechischen, nicht vom persischen Standpunkt aus gesprochen. Der Hinweis auf den Eigennamen 'Abar Naharâ als Bezeichnung der Satrapie jenseits des Stromes' sei eine Verlegenheitsauskunft. Beloch vergißt also, daß noch zur Zeit Antiochus I. die Provinz keilinschriftlich genau entsprechend als Ebir nâri bezeichnet wurde (Klio III S. 498 ff., 504 mit Anm. 3), wie er denn überhaupt in seiner Geschichte II ganz im Gegensatz zum dritten Bande die keilinschriftlichen und selbst die griechischen Nachrichten, die durch sie erläutert werden, übergeht. Daß ein babylonischer Aufstand die Rüstungen des Xerxes verzögerte (meine Griech. Gesch. S. 29), daß ein anderer seit 480 die Grundfesten des persischen Reiches erschütterte und von Xerxes, der deshalb vorzeitig von Sardes ins Innere seines Reiches zurückkehrte, 479/78 blutig niedergeschlagen werden mußte (ebenda S. 34 und 38 und vorher Woch. f. klass. Phil. 1906, Sp. 960 ff.), wird bei Beloch nicht erwähnt, obgleich offenbar selbst Herodot (I 183) davon Kunde hatte. Daher wird von Beloch die Frage, ob nicht die in der Überlieferung hervortretende Bedenklichkeit der Perser bei Plataiai und Mykale damit zusammenhängt, überhaupt nicht gestreift. Und während der im übrigen hier skeptische Obst (Feldzug d. Xerxes S. 212 f.) die „merkwürdige Tatsache, daß Artabazos auf seinem Rückmarsch das so wichtige Sestos nicht entsetzte und doch beim Könige in höchster Gunst stand", so erklärt, „daß Artabazos tatsächlich Babylon als eiliges Marschziel angewiesen worden war", behauptet Beloch (II2 2 S. 213), ohne auch nur diese Möglichkeit in Betracht zu ziehen: „Als Artabazos an den Hellespont kam," müsse „Sestos bereits von den Griechen erobert gewesen sein, da er sonst nicht bei Byzantion übergegangen wäre; sein Heer war stark genug, um Sestos Entsatz zu bringen, und so lange eine griechische Flotte im Hellespont lag, war überhaupt an einen Übergang nach Asien nicht zu denken." So sieht er sich genötigt, Thuk. I 89, 2 (Eлzeudoavtes εihov avtýr) Lügen zu strafen. In Wahrheit kam aber die griechische Flotte erst in den Hellespont, nachdem Artabazos bei Byzanz über den Bosporus nach Asien hinübergegangen war.

12. Die Folge der Ereignisse veranschauliche folgende Zeittafel, wo nötig mit Quellenangabe:

491/490: Demaratos abgesetzt. Leotychidas König (Her. VI 71). Herbst 478: Die Griechen unter Pausanias erobern Byzanz. Ende Winter 478/7: Stiftung des attischen Seebundes.

Darauf: Pausanias aus Byzanz abberufen.

477 Frühsommer: Pausanias kehrt auf der Triere von Hermione in die Meerengen zurück und erobert Byzanz (und Sestos?) Darauf lassen die Athener den Spartanern gegen Thessalien, diese ihnen gegen Pausanias freie Hand.

477/6: Adeimantos Archont. Eine peloponnesische Flotte überwintert im Golf von Pagasai (Plut., Them. 20).

476: Themistokles leitet die Choregie für Phrynichos (Plut., Them. 5). 476: Themistokles als attischer Pylagore widerspricht dem spartanischen Antrag auf Ausschließung der Staaten, die nicht gegen die Perser mitgekämpft hatten, aus der Amphiktyonie: dieser richtete sich vornehmlich gegen die Thessaler und die von ihnen abhängigen Staaten. Nicht lange danach Themistokles ostrakisiert.

Leotychidas zieht gegen Thessalien, wird wegen Bestechung abgesetzt und geächtet.

4765: Archontat des Phaidon. Kimon erobert Eion, das letzte Bollwerk der Perser (Schol. Aisch. 2, 31) und Skyros (Plut., Thes. 36).

471: Prozeß und Tod des Pausanias (7 Jahre nach seiner letzten Rückkehr nach Byzanz [so Trogus' Angabe aus Iustin IX 1, 3 herzustellen]).

471/70: Praxiergos Archont (Ol. 77, 2). Themistokles geächtet (Diod. XI 54 f., Cic., Lael. 42, Euseb., Chronik S. 192 [Karst]).

Zwischen 471/70 und der Eurymedon-Schlacht: Den Athenern, die das aufständische Naxos belagern, entrinnt Themistokles auf der Fahrt von Pella nach Ephesos nur mit knapper Not. Danach Themistokles' geheimer Aufenthalt in den kleinasiatischen Griechenstädten (u. A. Ephesos, Kymai, Aigion).

470: Umwälzung und Synoikismos in Elis.

Seit 470: Kämpfe der Spartaner mit den Arkadern.

469: König Leotychidas † zu Tegea in der Verbannung, 22 (14 [15] + 7 [8]; Jahre nach seinem Regierungsantritt.

468/7: Die Tegeaten unterstützen die Argiver im Kampfe gegen Mykenae (Strabo VIII 377, Diod. XI 65, 3).

468/466: Schlachten bei Tegea und Dipaea. Wiederherstellung der spartanischen Hegemonie.

465: Xerxes †. Themistokles tritt aus der Verborgenheit hervor und begibt sich an den Hof des Artaxerxes, der ihm Magnesia a. M. und Myra sowie Lampsakos mit Perkote und Palaiskepsis schenkt.

Um 449: Themistokles † (Plut., Them. 31; Kim. 18).

74

Römische Kaiserdaten.

Von Ludwig Holzapfel (†).

(Schluß').)

4. Vespasian.

Als Anfangstermin seiner Regierung betrachtete dieser Kaiser nicht etwa den 21. Dezember 69, an dem ihn der Senat als Herrscher anerkannte (XV S. 103), noch den 3. Juli 69, an welchem er von seinen eigenen Soldaten in Cäsarea persönlich den Treueid entgegennahm, sondern vielmehr die Huldigung der ägyptischen Legionen, die am 1. Juli 69 in Alexandria erfolgte (XII S. 488 A. 7). Es tritt hierin die große Bedeutung, die er dem Verhalten dieser Truppen und ihres Präfekten Tiberius Alexander beilegte, klar zutage.

Als Todestag Vespasians wird von Sueton2), wenn man sich an die Handschrift hält, die für die Ausgaben von Roth, Preud'homme und Ihm maßgebend sind, VIIII Kal. Iul. seines neunten Konsulats, also der 23. Juni 79, genannt. Demgemäß haben sich Clinton"), Merivale 4), Duruy 5), Hertzberg), Ranke 7), Schiller) und Goyau9) für diesen Tag entschieden. Die Angabe Suetons 10), wonach der Kaiser, dessen Geburt auf den 17. November 911) fällt, ein Alter von 69 J. 7 M. 7 T. erreichte, läßt sich hiermit in inklusivem Sinne und die seiner Regierung von vielen Autoren beigelegte Dauer von 9 J. 11 M. 22 T. 12) in kompensativem Sinne vereinigen.

1) S. Bd. XII, S. 483-493; Bd. XIII, S. 289-304; Bd. XV, S. 99-121.
2) Vesp. 24. 3) Fast. Rom. I 64.

4) Gesch d. Römer unter d. Kaisertum, deutsche Übers. IV (Leipzig 1872), S. 202, Note 60.

5) Hist. des Romains IV (1879), S. 195.

6) Gesch. d. röm. Kaiserreiches (in Onckens Allgem. Gesch. II 1), S. 311.

7) Weltgesch. III 256, Note 2. 8) Gesch. d. röm. Kaiserzeit I 518.

9) Chronol. de l'empire rom., S. 158. 10) Vesp. 24.

11) Suet. Vesp. 2. Das Kalenderdatum ist außerdem noch in den Fast. Philocal. (CIL I2 p. 276) überliefert.

12) Diese Berechnung findet sich bei Theophil. Antioch. ad Autolyc. III 27, im armenischen Text des Eusebianischen Kanons (Euseb. II 158 Sch.), bei Hieronymus im Kanon (ebenda S. 159) und in der Chronik (ebenda Bd. I Anhang, S. 36), bei Prosper Tiro (Chron. min. I 415 Momms.) und Cassiodor (ebenda II 139), im Chron. Pasch. I 460 Dind. und im Xooroyoaqetov σirtoμor (Euseb. ed. Schöne I Anh. S. 100) sowie in einer späteren Bearbeitung der Chronik des Isid. Hispal. (Chron. min. II 500).

Ein anderes Datum ergibt sich dagegen, wie bereits Tillemont1) gesehen hat, aus Dios 2) Berechnung, wonach Vespasian 10 J. weniger 6 T. regierte. Diese Angabe führt, je nachdem man die Vollendung des zehnten Jahres auf den 1. Juli oder auf den 30. Juni setzt (vgl. XIII S. 290f.), auf den 25. oder den 24. Juni. Tillemont nimmt das letztere Datum an, das auch bei Sueton in der Frankfurter Ausgabe von 1588 überliefert sei.

Eine zweite Angabe Dios, die gleichfalls. den 23 Juni ausschließt, liegt bei Zonaras3) vor, nach welchem sich Vespasians Lebenszeit auf 69 J. 8 M. 8 T. erstreckte 4). Sein Tod fällt hiernach, da er am 17. November 9 geboren wurde (S. 74) und in Wirklichkeit nicht 8, sondern nur 7 M. zu rechnen sind, auf den 24. oder 25. oder 26. Juni.

Unter den neueren Forschern haben sich Dessau 5), Niese) und Weynand) für den 24. Juni entschieden, doch wird von Dessau und Weynand als Gewährsmann für dieses Datum auffallenderweise Sueton angeführt. Sieht man von den bei diesem Autor überlieferten Kalendertage ab, so lassen sich die sonstigen Angaben, die wir besprochen haben, mit dem 24. Juni gut in Einklang bringen. Das von Sueton angegebene Lebensalter von 69 J. 7 M. 7 T. (S. 74) führt vom 17. Nov. 9 auf den 23. oder 24. oder 25. Juni 79 und die weit verbreitete Ansetzung seiner Regierungszeit auf 9 J. 11 M. 22 T. (S. 74) vom 1. Juli 69 auf den 22. oder 23. oder 24. Juni 798). Der 24. Juni erweist sich hierdurch zugleich als der einzige Tag, der sämtlichen Berechnungen genügt.

Mit diesem Datum harmoniert aufs beste die Angabe Dios 9), daß Titus bei seiner Thronbesteigung 39 J. 5 M. 25 T. alt gewesen sei, und nicht minder die von Dio und anderen Autoren seiner Regierung beigelegte Dauer von 2 J. 2 M. 20 T.1o). Er wurde geboren am 30. Dez. 3911) und

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1) Hist. des empereurs II 18b. 2) LXVI 17, 3.

3) XI 17. Ebenso Cod. Paris. 1712 (Byz. Ztschr. V 1896, S. 513).

4) Wie bei Zonaras und im Cod. Paris. 1712, so sind auch bei Xiphilinus (LXVI 17, 3), der die Tage wegläßt, 8 M. überliefert, während tatsächlich von der Vollendung des 69. Lebensjahres (17. Nov. 78, über den Geburtstag siehe S. 74) bis zum Todestage nur 7 volle Monate verflossen. Ob sich Dio selbst versehen oder sich, wie Boissevain vermutet, ein Fehler in den von Xiphilinus und Zonaras exzerpierten Text eingeschlichen hat, muß dahingestellt bleiben. 5) Prosop. imp. R. II 78. - 6) Röm. Gesch., 4. Aufl., S. 328.

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7) Pauly-Wiss. RE VI 2674.

8) Tillemont, Hist. des emp. II Anhang, S. 18b, Note 1 betrachtet als Ausgangspunkt dieser Berechnung den 3. Juli 69, an dem Vespasian nach Tac. Hist. II 79 von seinem eigenen Heere zum Kaiser ausgerufen wurde (vgl. XII S. 488 Anm. 7). Er hat also die Möglichkeit einer exklusiven Zählweise ganz übersehen. 9) LXVI 18, 4. Zon. XI 18.

Epit. Caes. 10, 1.

10) LXVI 18, 4. 26, 4. Zon. XI 18. Suet. Tit. 11. 11) Der Kalendertag ist durch Suet. Tit. 2 und Fast. Philocal. CIL 1o 278 bezeugt. Das Geburtsjahr war nach Suet. a. a. O. das Todesjahr Caligulas, also

starb am 13. Sept. 811). Wir haben es also, wenn er am 24. Juni 79 zur Regierung gelangte, bei beiden Berechnungen mit kompensativer Zählweise zu tun.

Wie verhält es sich nun aber mit dem bei Sueton für Vespasians Tod überlieferten Datum VIIII Kal. Iul.? Es verdient bemerkt zu werden, daß nicht nur die Frankfurter Ausgabe von 1588 (S. 75), sondern auch die Leydener von 1596, die zweite Ausgabe des Casaubonus von 1610 und die Plantiniana von 1611 die Lesart VIII Kal. bieten und daß nach Oudendorps Ausgabe (1751) das gleiche Datum in einigen Handschriften steht. Es liegt daher nahe, die Ziffer VIII, woraus sehr leicht VIIII werden konnte, in den Text zu setzen und so Sueton mit Dio in Einklang zu bringen.

Ein derartiges Verfahren kann aber doch nicht ohne weiteres angewandt werden. Auf Titus Regierung, die am 13. Sept. 81 endigte, rechnete man nämlich nicht bloß 2 J. 2 M. 20 T. (S. 75), sondern auch 2 J. 2 M. 22 T.2). Als spätester Termin für seine Thronbesteigung ergibt sich hiernach der 23. Juni.

Es muß mithin als Todestag Vespasians sowohl der 23. wie der 24. Juni überliefert gewesen sein. Dies war wohl möglich, wenn der

Kaiser zwischen der Mitternacht vom 23. auf den 24. Juni und dem Anbruch des folgenden Morgens gestorben ist; denn wir haben es alsdann mit einem Zeitabschnitt zu tun, der bei dem Widerstreit der Ansichten über den bald auf die Mitternacht, bald in die Zeit der Morgendämmerung gesetzten Beginn des bürgerlichen Tages ebenso gut den 23. wie dem 24. Juni zugewiesen werden konnte. Eine auf solche Weise zu erklärende Doppeldatierung liegt tatsächlich bei Pertinax vor, der vom Senat in der Nacht vom 31. Dez. 192 auf den 1. Jan. 193 zum Kaiser ernannt wurde und dessen Regierungsantritt demgemäß bald auf den 31. Dez. 192, bald auf den folgenden Tag gesetzt wird.

Wie wir bereits bemerkten, wird Vespasians Regierungszeit von zahlreichen Autoren auf 9 J. 11 M. 22 T. angesetzt und hierbei als Aus

41. Damit stimmt Vict. Caes. 10, 5, wonach Titus im 40. Lebensjahre starb. Auf das J. 39 führt indessen, wie O. A. Hoffmann, De imperatoris. Tit. temporibus recte definiendis, Marburg 1883, S. 1f. zeigt, nicht nur die oben erwähnte Berechnung Dios, sondern auch andere Angaben, die den Kaiser in das 42. Lebensjahr (Suet. Tit. 11. Eutrop. VII 22, 1) oder zu einem Alter von 41 J. (Epit. Caes. 10, 15) gelangen lassen.

1) Suet. Tit. 11. Das Jahr ergibt sich auch aus Dio LXVI 26, 1.

2) Rein sind die 22 T. überliefert bei Theophil. ad Autolyc. III 27, wo jedoch die Monate fehlen. Im Lib. generat. (Chron. min. I 138 Momms.), bei Epiphanius de mens. et pond. c. 13 Lagarde und im Xoovoyoaqɛior ovvtopov (Euseb. ed. Schöne I Anhang, S. 100) sind von den 22 T. nur 2 T. übrig geblieben. Außerdem haben sich im Lib. gen. die II J. in III J. verwandelt (vgl. S. 82).

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