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Eben auf dieses Jahr führt nun die Angabe Eutrops, wonach Traian 63 J. 9 M. 4 T. gelebt haben soll. An einen Textfehler ist hier schwerlich zu denken, da die gleiche Berechnung bei Hieronymus und Cassiodor wiederkehrt (S. 90). Man wird dieser Angabe um so mehr Beachtung schenken müssen, als sie gestützt wird durch die von Eutrop unabhängige Epitome de Caesaribus, wonach Traian ein Alter von rund 64 J. erreichte (s. ebenda). Zu Gunsten dieser Tradition, für die sich auch Dierauer1) entscheidet, spricht ferner die Erwägung, daß sämtliche Angaben über Traians Lebenszeit, wenn sie aus lateinischen Urquellen herrührten, paläographisch sehr leicht auf Entstellung von LXIII oder LXIV zurückgeführt werden können. Die Verwandlung von LXIII in LXVI (Malalas, siehe S. 90) und von LXIV in LXV (Chron. Pasch., s. ebenda) lag ja außerordentlich nahe und ebenso kann der Übergang von LXIII in LXVIII (Cod. Paris., s. S. 89) in keiner Weise auffallen2). Auf sehr einfache Weise erklärt sich ferner bei Benutzung einer lateinischen Quelle (vgl. XII S. 493) die Angabe Dios, daß Traian bei seiner Thronbesteigung (27. Jan. 98), die in sein 45. Lebensjahr fällt, im 42. Jahre gestanden habe (S. 90f.); denn aus LAU konnte sehr leicht XLII entstehen.

Dann

Wenn wir demgemäß als Geburtstag Traians den 18. Sept. 53 betrachten dürfen, so ist wohl anzunehmen, daß er im J. 70 das Vigintivirat bekleidet hat und sodann von 71 bis 80 Kriegstribun gewesen ist. mag er entweder vom 5. Dezember3) 80 bis zum 4. Dezember 81 eine städtische Quästur oder, was bei der weit größeren Anzahl der Provinzialquästuren wahrscheinlicher ist, eine solche vom Sommer) 80 bis zum Sommer 81 verwaltet haben, in welchem Falle Plinius die Zeit seines Kriegsdienstes ebenfalls noch auf zehn Jahre angeben konnte. Für 83

1) A. a. O. S. 9, Note 1.

2) 6 M. für 3 M. hat auch Otho im Chron. Pasch. I 460 Dind. und 6 volle Jahre statt 3 J. Heliogabalus (Juni 218-März 222) in der Stadtchronik des Chronographen von 354 (Chron. min. I 147 Momms.) erhalten. Als ein Beleg für die Verwandlung von III in VIII möge angeführt werden, daß sich Othos Regierungszeit im Liber generationis von 3 M. auf 8 M. erhöht (XIII S. 293 A. 6).

3) Dieser Tag, an dem die Quastoren in der republikanischen Zeit ihre Amtsführung begannen, darf mit Mommsen, R Staatsr. II3 531 auch für die Kaiserzeit, in der kein Grund zu einer Änderung vorlag, als Antrittstermin betrachtet werden.

4) Als normalen Antrittstermin für die Provinzialquästoren der Kaiserzeit hat Mommsen ebenso wie für die Statthalter früher (Herm. II 1868, S. 110) den 1. Juni, später aber (Staatsr. II3 258, vgl. 255 f.) den 1. Juli angenommen. In Wirklichkeit können die von ihm zitierten Angaben Dios, wonach Tiberius den mit ihrer Abreise in die Provinzen zu lange zögernden Statthalter den 1. Juni (LVII 14, 5), Claudius aber erst den 1. April (LX 11, 6) und nachher den 13. April (LX 17, 3) als Termin setzte, nur beweisen, daß ihre Abreise stattzufinden hatte, sobald die hierfür günstige Jahreszeit gekommen war.

konnte er hierauf zum Tribunat (vom 10. Dez. 82 an) oder zur Ädilität und für 85 zur Prätur zugelassen werden.

Anders gestaltet sich Traians Laufbahn nach den Aufstellungen De la Berges 1), der seine Geburt in das J. 52 hinaufrücken zu müssen glaubte. Hiernach wurde Traian schon Anfang 68 nach Anlegung der toga virilis Kriegstribun und verblieb in dieser Stellung bis Ende 77. Im J. 78 bekleidete er alsdann das Vigintivirat, hierauf vom 1. Juni) 80 bis zum 1. Juni 81 die Quästur, sodann 83 das Volkstribunat oder die Ädilität und 85 die Prätur. Diese Konstruktion leidet zunächst an dem Fehler, daß die Zulassung zum Kriegsdienst geraume Zeit vor das 18. Lebensjahr gesetzt und hiermit als Regel angenommen wird, was höchstens als Ausnahme zugelassen werden konnte3), ist aber ferner auch insofern unwahrscheinlich, als sie mit der herkömmlichen Bekleidung des Kriegstribunats nach dem Vigintivirat im Widerspruch steht. Außerdem ist es zweifelhaft, ob auch zwischen dem Vigintivirat, das allem Anschein nach erst von Augustus in die Ämterreihe eingefügt wurde), und der Quästur ebenfalls ein amtfreies Jahr liegen mußte"). Wir haben demnach keinen Anlaß, zugunsten der von De la Berge aufgestellten Ansicht die Angabe Eutrops zu verwerfen.

1) Essai sur le règne de Trajan, Paris 1877, S. 9 f. 299 f.
2) Über den 1. Juni s. S. 92, Note 4.

3) Eine solche fand statt in dem von De la Berge S. 300 erwähnten Falle Hadrians, der im 15. Jahre die männliche Toga erhielt und dann sogleich in den Kriegsdienst eintrat (Vit. Hadr. 2, 1 [bessere Erklärung dieser Stelle bei Kornemann, Kaiser Hadrian S. 9; vgl auch Rostowzew, Klio-Beiheft III S. 62 f.]), nicht minder bei der nach der Schlacht bei Cannä veranstalteten Aushebung, bei der auch praetextati herangezogen wurden (Liv. XXII 57, 9). Über weitere Fälle s. Marquardt, Privatleben d. Römer 12 133, Note 4.

4) Mommsen, R. Staatsr. I 544; II3 592.

5) Ebenda I3 535.

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Mitteilungen und Nachrichten.

A und A in Ptolemäerinschriften von Thera.

Von F. Hiller von Gaertringen.

Als ich vor Jahren die Ausführungen von Maurice Holleaux über die beiden Ptolemäerinschriften aus Thera in Band VI S. 21 von Wilckens Archiv f. Papyrusforschung erhielt, zwei Inschriften, an denen ich immer noch einen gewissen persönlichen Anteil nehme, weil ich sie selbst gefunden habe, erneute sich bei mir der Eindruck, daß diese Frage zusammen mit der Chronologie des Briefes eines Königs Ptolemaios zu erledigen sei, der für die Theräische Garnison Vorsorge traf. Obwohl ich glaube, in der Festschrift für Otto Hirschfeld 1903 wenigstens über die Zeit dieses wichtigen Steines das Richtige gesagt zu haben, komme ich gern darauf zurück, um einen in jener Schrift nur gestreiften Gesichtspunkt noch schärfer ins Auge zu fassen, den Wechsel zweier Schriftarten, oder sagen wir zweier Steinmetzen, von denen der eine, frühere, das A mit gebrochenem Querstriche beliebte, der andere, spätere, das im allgemeinen mit Recht für älter geltende A mit geradem Striche.

I. Der schöne Stein, 1G XII 3, 327 (cf. Add.), auch abgebildet Thera I Tafel 25 und in Kerns Inscriptiones graecae Tafel 33, teilweise wiederholt von Dittenberger OIG I 59, enthalt den besagten Brief: Βασιλεὺς Πτολεμαῖος Απολλω νίωι χαίρειν - -, datiert: ἔτους ιη' Αὐδναίου ιέ, Ἐπεῖφι ιέ Seine Zeit, in der die Tage des ägyptischen Monats denen des makedonischen genau entsprechen, d. h. das makedonische Jahr vor dem ägyptischen kapituliert hat und nur noch die makedonischen Bezeichnungen neben den ägyptischen weitergeführt werden, ist in den scharfsinnigen Untersuchungen von Strack, Krall, den englischen Gelehrten sehr verschieden angesetzt worden; man hat Philadelphos, Euergetes, Epiphanes, Philometor als Urheber genannt. Nach der Tabelle in den Hibeh Papyri I 336/7 erscheint das III. Jahrhundert völlig ausgeschlossen, und nur das 18. Jahr von Epiphanes oder Philometor denkbar: 188/7 oder 164/3. GrenfellHunt haben Epiphanes 1), ich Philometor vorgezogen; und so gern ich sonst meine Irrtümer zurücknehme, so glaube ich diesmal den im übrigen weit kompetenteren Gelehrten gegenüber im Recht gewesen zu sein. Dazu bitte ich die folgenden Inschriften zu berücksichtigen.

Zuerst den erwähnten Königsbrief. Sein Steinmetz schreibt A.

Auf demselben Stein ist später ein Verzeichnis eingehauen: olde eloveyκαν τὴν γενομένην δαπάνην εἰς τὴν ἐπισκευὴν τοῦ γυμνασίου τὰς 15' (δραχμὰς) ἀπὸ Tov in Lews tov zẞ' L. Das führt auf das 18.-22. Königsjahr, also entweder

1) Zu den Doppeldaten aus der Regierung des Epiphanes, die GrenfellHunt zusammenstellen, fügt Wilcken den Erlaß bei Preisigke, Sammelbuch 5675 hinzu: Laβ' Δαισίου κς', Χοιὰχ κ5' = 184/3.

188/7-184/3, Epiphanes, oder 164/3-160/59, Philometor. Ich verweise auf die übersichtliche Tabelle, wie wir deren noch recht viele haben möchten, in Stracks Dynastie der Ptolemäer 183. Der Steinmetz verwendet das A.

Nun zu den von Holleaux behandelten Steinen, die ich der hier unentbehrlichen Abbildungen wegen, trotz der gänzlich überholten Umschriften und Erklärungen, nach dem Corpus (IG XII 3; vgl. auch hier die Supplemente im besonderen Hefte) anführe.

=

II. 1G XII 3, 466 I (= Dittenberger OGI I 102 · Archiv VI 20) Altar mit Stierschädeln und dionysischen Epheuguirlanden, wie sie der Abstammung der Ptolemäer von Dionysos und der Verbindung ihres Kultes mit dem des (Dionysos-) Ανθιστὴς Πυθόχρηστος und seinem Tempel so wohl anstehen. Ein Teil ist ausradiert und durch eine neue Inschrift ersetzt. Der ersten Fassung, in der die Form A angewandt wird, gehört Folgendes an:

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Die Berechtigung der Ergänzung wird durch die zweite Fassung der vorigen Inschrift erwiesen.

IV. IG XII 3, 466 II (das Gesperrte steht in Rasur bezw. ist zugefügt). Form: A.

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Die vier Steine greifen in Formen und Inhalt so eng ineinander über,

daß man sie nur zusammen betrachten kann. Die Form des A im Brief I und

der ersten Fassung des Altars II steht der Form A in der Basis III und der zweiten Fassung des Altars IV gegenüber. Dasselbe A hat die Stifterliste des Steines I. Daraus wird man folgern: Die A-Gruppe gehört in das 18. Königsjahr, die A-Gruppe in das 19.-22. Jahr; nach dem Epeiphi des 18. Jahres hat der Steinmetz gewechselt.

Inhaltlich ist es klar, daß der Stifter von III in IV wiederkehrt, indem sich die Ergänzung von selbst ergibt In IV hat Holleaux mit Recht das ε77εv in Z. 6 hervorgehoben; Aristippos ist aus seinem Amt als Kommandant von Thera geschieden, das er in III noch inne hat; also IV ist später als III. In beiden hat er den Ehren- und Hoftitel tor diadózor, wodurch wir, wie P. Meyer und Strack gesehen haben, in das zweite Jahrhundert gewiesen werden. Damit scheiden alle Ptolemäer vor dem fünften, Epiphanes, aus, nicht nur für III, IV, sondern auch für die eng verbundenen Steine I, II. Aber auch Epiphanes läßt sich beseitigen. Denn in III 4 kann 9ɛois E-, wenn nicht zu E[vegyétaic], nur zu 'E[uqario] ergänzt werden, und es können damit nur die unmittelbaren Vorgänger des Königs oder des Königspaares gemeint sein. Da nun die ersten Euergeten des III. Jahrhunderts zu alt, die zweiten nach 146 v. Chr. zu jung sind, bleiben nur die Erugarɛię, und so kommt man auf Philometor und Kleopatra. Und so wird man deren Namen auch in IV 1—4 ergänzen, den Zeilen, die bisher noch nicht erledigt sind. Auch dort stand wie. Wilcken sofort sah, als ich ihn bat, II und IV zu vergleichen nichts anderes als:

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wo die άλλοι θεοί natürlich die θεοὶ Σωτῆρες καὶ Ἀδελφοὶ καὶ Εὐεργέται καὶ Φιλοπάτορες καὶ Ἐπιφανεῖς sind. Schwer ist es, die zweite Lücke hinter 5 βωμόν auszufüllen. Ein Zusatz zur Weihung, z. B. zaì tò ¿yahμa áré9yzev füllt die Lücke nicht aus. Man sucht also einen zweiten Stifternamen, einen Vorgesetzten des Eirenaios, und denkt dabei zunächst an denselben Aristippos. Also etwa:

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Das wäre eine gute, normale Weihinschrift. Aber was hat der μɛtayoáyas daraus gemacht! Sein Vorgesetzter schied von Thera und sollte geehrt werden. Aber eine neue Basis kostete Geld, und Eirenaios war ein schlauer Alexandriner. So nahm er den vorhandenen Altar des Ptolemaios und korrigierte in den Anfang mit einer Formel, die doch nur den Herrschern zustand (vgl. schon IG XII 3, 464 ὑπὲρ βασιλέως Πτολεμαίου θεοῖς), nach der anderen, alten Formiel ὁ δεῖνα ὑπὲρ τοῦ υἱοῦ τοῦ δεῖνος θεοῖς oder ähnlich das ganz unmögliche ὑπὲρ 'Aqıørixãov - -, und schob an Stelle des ersten Namen, der nun an andere Stelle gerückt war, eine Lobeserhebung im Stile der Ehreninschriften ein. So wurde der Ptolemäeraltar zu einer Ehreninschrift verballhornt. Man kann diese Zwitternatur meines Erachtens nicht scharf genug richten, um sie ganz zu begreifen. Auch die alten Griechen waren eben Menschen, und nicht alles, was sie schufen,

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