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legene Griechentum auch wohl das Wesen der Götter noch besser erkannt haben werde als er, und die schützende Macht ihrer Kultgebräuche doch wohl grösser sein müsste. Wie tief diese Ueberzeugung ging, zeigt sich wohl darin, dass man gerade in den Zeiten der schwersten Not, so in den ersten Jahren des hannibalischen Krieges, am meisten geneigt war, seine Götter zu griechischen Göttern zu machen und sie nach griechischer Weise zu verehren. Man meinte sie dadurch am günstigsten zu stimmen und sah darin das geeignetste Rettungsmittel.

§ 2. Quellenübersicht.

Der oben geschilderte Charakter der römischen Religion erleichterte einerseits ihre Erforschung, anderseits erschwerte er sie. Als die gelehrten Studien der späteren Zeit sich ihr zuwendeten, war das ursprünglich Römische in ihr für die damals lebenden Menschen in mancher Hinsicht fast unerkennbar geworden, doch waren der Quellen für die damalige Forschung viele und vielerlei. Die äusserst genaue Art, in der Jahrhunderte hindurch alles, was den Kult betraf, verzeichnet worden war, die scharfe, ins einzelne gehende juristische Präzisierung bei allen das Kultwesen betreffenden Anordnungen machten die Archive der Priester zu wahren Fundgruben der Forschung. Besonders kommt hier das Archiv der obersten Kultbehörden, der Pontifices, in Betracht. Dies bewahrte das heilige Recht, jus sacrum, sowohl den ältesten Teil desselben, als die später hinzugekommenen leges templorum, welche Vorschriften für den Kultus in verschiedenen Heiligtümern gaben. Auch waren die Sühnungen und Strafen für bestimmte Sakraldelikte festgestellt; Bestimmungen dieser Art wurden den alten Königen zugeschrieben und deshalb leges regiae genannt, von welchen später ein Teil unter dem Namen jus papirianum veröffentlicht worden ist. Wie die Gesetze, so wurden auch die juristischen Gutachten der Pontifices, welche in verschiedenen zweifelhaften Fällen abgegeben worden waren, gesammelt, damit sich über solche Fragen eine feste Jurisprudenz bildete. Dies war der Inhalt der sog. comentarii pontificum. Die Pontifices bewahrten auch den. Kalender, in dem alle religiösen Feste, welche zu verschiedenen Zeiten des Jahres abgehalten werden mussten, verzeichnet standen. In diesen waren somit auch die Tage angegeben, welche den Göttern geweiht waren, deren profane Verwendung also ein nefas, Unrechtmässiges, bedeuten würde, dies nefasti, und die, an denen es Rechtens (fas) war, den bürgerlichen und häuslichen Geschäften obzuliegen, dies nefasti. Am Anfang eines jeden Jahres wurde vom Pontifex maximus in seinem Amtslokal, der Regia, eine weisse, d. h. mit Gips überzogene,

diesen Kalender enthaltende Tafel aufgestellt und mit den Namen der Magistraten des betreffenden Jahres überschrieben. Die in diesem Kalender verzeichneten Kultakte waren die, welche zur Erhaltung des guten Einvernehmens mit den Göttern für bleibend notwendig erachtet wurden. Aber unvorgesehene Ereignisse, Sonnen- und Mondfinsternisse, Pest, Prodigien verschiedener Art, Kriegsunglücke, Triumphe usw. erheischten besondere kultliche Fürsorgsmassregeln, und solche ausserordentlichen Opfer, Gebete, Sühnungen, Dankfeste wurden dann nachträglich auf jener weissen Kalendertafel unter den betreffenden Tagen aufnotiert. Dies geschah mit Erwähnung der Veranlassung, und indem auf diese immer mehr Gewicht gelegt wurde, erwuchs aus allen diesen weissen Kalendern, welche von den Pontifices aufbewahrt wurden, eine förmliche Stadtchronik. Erst der Pontifex maximus Mucius Scaevola, zur Zeit der Gracchen, hat diesen Brauch der Aufstellung solcher Kalender aufgehoben. Dem späteren Altertum aber lag der Inhalt dieser Tafeln in einer grossen Gesamtpublikation von 80 Büchern redigiert vor, welche den Namen annales maximi führte. Für die religionsgeschichtliche Forschung von noch höherer Bedeutung waren diejenigen heiligen Formeln, welche unter dem Namen indigitamenta bekannt sind und die wichtigsten Aufschlüsse über die römische Götterwelt gaben. Nach den Notizen von späteren, wie Varro, Servius, Censorinus, zu urteilen, waren diese indigitamenta, incantamenta vel indicia (Paulus) die Formeln, welche unveränderlich für die Anrufung der einzelnen Gottheiten mit Erwähnung ihrer Eigenschaften feststanden. Mutmasslich haben die. indigitamenta sämtliche oder wenigstens alle älteren Gottheiten genannt, wenn sich auch dieses nur für einige Gruppen urkundlich nachweisen lässt. Die Zahl dieser Gottheiten muss ungeheuer gross gewesen sein, da „jedem einzelnen Zustande, wie jedem Momente einer Tätigkeit, ein besonderes göttliches Wesen vorstand"1. Die indigitamenta bekunden, wie sehr bei den Römern das menschliche Leben, Tun und Treiben in allen seinen einzelnen Momenten mit der Religion verbunden war, und wie stark das Formelwesen die Religion beherrschte.

Indigitare bedeutet demnach die Götter, deren Hilfe in einem bestimmten Fall erheischt wird, in der richtigen Folge mit den dafür er

1 J. A. AMBROSCH, Ueber die Religionsbücher der Römer (1843, aus der Zsch. für Philos. u. kath. Theol.). Eine ausführliche allgemeine Untersuchung und ein alphabetisches Verzeichnis der Indigetes gibt R. PETERS Artik. Indigitamenta in ROSCHERS Lexikon. Jetzt ist zur Charakteristik dieser Indigitationen auch anzuführen H. USENER, Götternamen (1896).

forderlichen Litaneien anrufen. Sehr allgemein wurden früher die sog. dii indigetes mit der indigitamenta in Verbindung gebracht. Sie wären demnach die Götter der Indigitamenta, und indigitare hiesse einen indiges schaffen, d. h. einen Gott oder eine göttliche Funktion, deren man in einem bestimmten Fall bedürftig war, durch gewisse Gebete, indigitamenta, hervorrufen. Jedoch steht es nach den Untersuchungen WISSOWAS fest, dass das Wort Indigetes nur einheimische Götter" bedeutet und mit den Indigitamenta nichts zu schaffen hat.

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Wie die Pontifices, so hatten auch die andern Priestertümer und Kultgenossenschaften ihre Archive. Leider fliessen alle diese Quellen für uns nur sehr spärlich und haben wir uns hauptsächlich mit den Schriften zu begnügen, ja sogar mit den wenigen Ueberresten der Schriften derjenigen späteren römischen Gelehrten, welche dieselbe in mehr oder weniger geschickter Weise benützt haben. Freilich hat die ganze Literatur, auch insoweit sie sich nicht eigentlich mit gelehrten Untersuchungen befasst, für unsere religionsgeschichtliche Forschung eine gewisse Bedeutung. In dieser spiegeln sich die religiösen oder irreligiösen Stimmungen der Autoren und ihres Zeitalters ab, und in diesem Sinne werden wir später von Cicero, Lukrez, Virgil, Horaz u. a. zu reden haben. Manche von ihnen haben aber zugleich. mehr oder weniger altertümliches Material bearbeitet: bei Virgil ist von alten Bräuchen und Sagen vieles zu finden; Ciceros De divinatione ist viel interessanter durch die grosse Anzahl alter Geschichten und Verse, die er mitteilt, als durch seine philosophischen Bemerkungen; namentlich bieten Ovids Fasti, deren sechs Bücher leider nur das halbe Jahr umfassen, eine reiche Ernte, wenn man die Festbräuche und was ferner zum Kalender gehört, erforschen will'.

Als Vater der gelehrten Schriftstellerei in Rom gilt der ältere Cato, dessen Origines zuerst die römische Geschichte in Prosa behandelten und daneben auch manches Kulturhistorische enthielten. Wir kennen das Buch nur aus gelegentlichen Erwähnungen bei andern. Kaum hundert Jahre später war die Bildung in Rom verbreitet und vom griechischen Geist durchdrungen, wovor Cato vergeblich gewarnt hatte. Der Ritter L. Aelius Stilo kommentierte alte Denkmäler, darunter das Salierlied; der Pontifix Q. Scaevola war wohl in erster Linie als Jurist tätig, widmete daneben aber auch religiösen Fragen ein reges Interesse, beide Männer standen unter dem Einfluss stoischer Philosophie, beide waren sie Lehrer des Varro. Als die Gelehrten.

1 Wegen ihrer wichtigen Einleitung empfiehlt sich die Ausgabe von R. MERKEL (1841).

schlechthin galten aber den Römern P. Nigidius Figulus und M. Terentius Varro, deren Blütezeit in die erste Hälfte des 1. Jahrh. v. Chr. fällt. Varro hat ein encyklopädisches Wissen besessen und in Prosa und Poesie 74 verschiedene Schriften verfasst, die uns freilich bis auf wenige verloren gegangen sind. Von der für uns wichtigsten Realiensammlung der römischen Altertumskunde besitzen wir glücklicherweise eine ausführliche Inhaltsübersicht und zahlreiche Anführungen bei Augustin, De civitate Dei1. Das Werk hiess antiquitates rerum humanarum et divinarum; die res humanae (25 Bücher) gehen voran, quod prius exstiterint civitates, deinde ab eis res divinae institutae. sint. Die 16 Bücher über das Sakralwesen handeln nach einer Einleitung in 5 mal 3 Büchern über heilige Personen, Orte, Zeiten, über die sacra und endlich über die Götter, die in dii certi, incerti und selecti eingeteilt werden. Neben diesen Fragmenten aus Varro ist von grosser Bedeutung, was uns übrig geblieben ist von dem Reallexikon von M. Verrius Flaccus. Unter Augustus fügte Verrius in einem alphabetisch geordneten Buche, De verborum significatu, allerlei Notizen über das römische Altertum zusammen. Hiervon verfertigte S. Pompeius Festus einen Auszug, und Paulus Diaconus (im 8. Jahrh. n. Chr.) excerpierte wieder den Festus. Wir besitzen zwar nur dies Exzerpt samt Fragmenten des Festus, aber auch in dieser abgeleiteten Form bleibt das Werk eine wichtige Fundgrube2. Ebenfalls unter Augustus lebte der Freigelassene und Bibliothekar Hyginus, der auch schriftstellerisch nach mehreren Seiten tätig war, hier aber erwähnt wird, weil man ihm, freilich mit zweifelhaftem Recht, eine Sammlung von 277 fabulae zuschreibt, die, nach dem Muster der griechischen Mythographen verfasst, durchweg griechische Mythen, allerdings mit lateinischen Namen, enthalten3. Ungleich wichtiger als Quelle für die Kenntnis der altrömischen Religion ist der Virgilkommentar des Servius, der in der zweiten Hälfte des 4. Jahrh. schrieb und manches uns sonst Unbekannte über die religiösen Altertümer aus Varro u. a. mitteilt.

Dies sind wohl die wichtigsten literarischen Quellen. Freilich sind auch Historiker wie Polybius, Livius, Dionysius v. Halik. und Gelehrte wie Plinius und Plutarchus zu Rate zu ziehen. Wiewohl nur aus zweiter oder dritter Hand arbeitend und untereinander von sehr un

1 Die Disposition bei Augustin VI 3.

2 Ausgabe: S. Pompei Festi de verborum significatione quae supersunt cum Pauli epitome, durch K. O. Müller (1839).

3 ED. M. SCHMIDT (1872). Eine ältere Ausgabe der lateinischen Mythographen von G. H. BODE, Scriptores rerum mythicarum latini tres (1834).

Eine grosse Ausgabe des Servius von G. THILO und H. HAGEN (bei Teubner).

gleichem Wert, enthalten Autoren, wie im 2. Jahrh. Gellius, im 3. Censorinus (De die natali, aus dem Jahre 238), im 4. und 5. Macrobius (Saturnalia) u. a. wertvolle Nachrichten. Unter den Kirchenvätern haben der Rhetor Arnobius und namentlich sein Schüler Lactantius dem Heidentum eingehende Aufmerksamkeit gewidmet.

Doch wurde oben schon darauf hingedeutet, dass auch die primitiven Quellen für uns nicht völlig verloren gegangen sind. In dem durch die Berliner Akademie herausgegebenen Corpus Inscriptionum Latinarum, der allein schon genügen würde, den Namen THEODOR MOMMSENS unsterblich zu machen, werden die in der ganzen Welt gefundenen lateinischen Inschriften so genau als möglich veröffentlicht. Eine Ephemeris epigraphica macht fortwährend die neuen Funde bekannt. Eine bequeme Handausgabe ausgewählter Inschriften sind die Inscriptiones selectae von DESSAU. Inschriftlich ist uns nun noch manches erhalten, was auch die religionsgeschichtliche Forschung fördern kann, und so besitzen wir noch in Stein ein Stück des schon erwähnten Stadtkalenders, etwa von der Schlacht bei Actium bis zum Kaiser Claudius, und in diesem Steinkalender ist, wie MoMMSEN nachgewiesen hat, schon an den grösseren Schriftzügen derjenige Teil erkennbar, der den ursprünglichsten Bestand des Kalenders bildete, der immer unverändert aus den älteren in jeden neueren Kalender überging. Es gibt diese die ursprüngliche, sog. von König Numa herstammende Religionsordnung wieder. Ein anderes höchst bedeutendes epigraphisches Hilfsmittel bieten die Protokolle über die Sitzungen der Priestergenossenschaft der Fratres arvales von Augustus bis Gordianus, welche in dem ehemaligen heiligen Hain derselben bei Rom, -die ältesten Stücke 1570,- aufgefunden wurden. Diese enthalten viel Hochaltertümliches, z. B. auch das uralte Kultlied dieser Bruderschaft. Dann sind noch die Ueberreste von den Akten über die Säkularspiele des Augustus und Septimius Severus zu erwähnen. Aber auch soweit sie keine sakralen Archivstücke sind, sind die Inschriften für die Kenntnis des Religionswesens von grosser Wichtigkeit. Dies gilt besonders von der Kaiserzeit. Hauptsächlich kommen dabei Weihinschriften in Betracht. Ebenso leistet auch die römische Numismatik der Forschung grosse Dienste und sind auch die archäologischen Funde von grosser Wichtigkeit, wenn auch nicht von einer gleichen wie bei den Griechen. Die Gräber, Tempel, Hauskapellen, Sakralbilder, wie sie besonders in Pompeji ausgegraben sind, geben uns mancherlei, ebenso Reliefs und Votivstatuen.

Indirekt für unsere Kenntnis der römischen Religion von Bedeutung sind die sog. tabulae iguvinae, sieben Tafeln von zusammen

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