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(mola salsa) für den öffentlichen Kultus und teilten die Lustrationsmittel aus. Sie standen in hohem Ansehen und genossen grosse Ehren: auf der Strasse wich ihnen selbst der Konsul aus; sie hatten den ersten Platz bei den Spielen und wurden auf dem Forum begraben; der Verurteilte, dem eine Vestalin zufällig begegnete, wurde begnadigt; ihre Fürbitte für das öffentliche Wohl galt als kräftig. Dem gegenüber standen strenge Strafen auf Vergehen derselben. Beim Erlöschen des heiligen Feuers wurde die nachlässige Vestalin gegeisselt; die unkeusche Vestalin begrub man lebendig. Bekannt ist das prodigium im Jahre 145 v. Chr., wobei die Vestalin Tuccia, indem sie Wasser in einem Sieb trug, sich vom Verdacht dieses Vergehens befreite1.

Nach dem Gesagten haben wir uns noch einmal die Art der Pontifikalgewalt deutlich zu machen. In der Zeit der Königsherrschaft haben wir uns den König als pater familias des Staates bei dem Staatsherde zu denken und die Königin als Hausfrau. Nun aber trat später das Kollegium der pontifices an die Stelle des Königs und sämtliche Vestalinnen an die der Königin. Aber das Kollegium der pontifices bildete doch nur ein Ganzes, das vollends von dem pontifex maximus vertreten wurde, und ebenso wurden sämtliche Vestalinnen durch die virgo vestalis maxima vertreten. Indem man die Herrschaft von Collegia an die Stelle einer Personalherrschaft setzte, wollte man doch zugleich den Charakter der letzteren bewahren. Praktisch trat der pontifex maximus mithin fast ganz an die Stelle des Königs; seine Amtswohnung war die Regia beim Heiligtum der Vesta. Ihm gegenüber waren die Vestalinnen auch nicht selbständig, ebensowenig wie ursprünglich die Königin als Ehefrau dem König gegenüber eine völlig unabhängige Stellung hatte. Der pontifex maximus übte über die Vestalinnen im Namen der Göttin die patria potestas aus. Neben der neuen Gewalt von pontifices und Vestalinnen bleibt auch die des Königs und der Königin, an deren Stelle sie getreten war, in einem Priester und einer Priesterin, Rex und Regina genannt, fortbestehen, freilich nur in einem leeren Schattendasein. Doch gehörten auch Rex und Regina, ebenso wie flamines und Vestalinnen, zum collegium pontificum, das eine rechtliche Einheit bildete.

Neben den pontifices hatten keine Priester grösseren Einfluss als die augures; beide Aemter waren übrigens sowohl miteinander, als mit der Magistratur in derselben Person vereinbar; nur in älterer Zeit scheinen Priestertum und Magistratur inkompatibel gewesen zu sein. Dass die auspicia die Grundlage des römischen Staatslebens bildeten,

1 Die Fälle von Verurteilung vestalischer Jungfrauen sind u. a. zu finden bei PREUNER, Hestia -Vesta S. 431 ff.

und wie sie im templum gewonnen wurden, haben wir bereits erörtert. Für die auspicia publica, wohl zu unterscheiden von den Auspizien, welche Privatleute für sich befrugen, bestand das Kollegium der augures publici populi Romani Quiritium, das ursprünglich drei, später bis 16 Mitglieder zählte. Von der inneren Einrichtung dieses Kollegiums wissen wir nicht viel. Wie die pontifices in der regia, so hatten die augures wahrscheinlich im auguraculum in arce, auf dem Kapitol, den Ort ihrer Zusammenkünfte; wie die pontifices, so hatten auch sie ihr Archiv. Ihre precatio richteten sie in erster Linie, obgleich nicht ausschliesslich, an Jupiter, von dem auch die Zeichen kamen. Gross war der Einfluss der augures auf den Staat, da alle Staatshandlungen nur auspicato, d. h. nach der Erwerbung der göttlichen Zustimmung, vollzogen werden konnten. Dies, die Einholung der auspicia impetrativa, war Sache des leitenden Magistrates. Aber sobald Zweifel aufkamen, ob dies wohl in der richtigen Weise geschehen wäre, hatten die Kenner der Auguralwissenschaft darüber zu entscheiden, und wenn diese ein vitium konstatierten, wurde die betreffende Staatshandlung annulliert. Daher entstand der Brauch, bei der Abhaltung der Comitien, der am meisten angefochtenen Staatshandlung, dem leitenden Magistrat einen oder mehrere augures zur Assistenz beizugeben. Auch gewannen diese augures das Recht, durch die sog. nuntiatio, unabhängig von dem Magistrat, auf Grund schlechter Zeichen die Verhandlung zu vertagen. Die Zeichen stellten sich entweder auf Anfrage (impetrativa) oder zufällig (oblativa) ein; ein Geräusch war ein Hindernis, daher begann man damit, dass silentium geboten wurde. Die ursprünglichsten Auspizien waren die ex avibus, d. h. entweder aus dem Flug der Vögel (alites) oder aus ihrem Singen (oscines) oder aus ihrer blossen Erscheinung. Weiter kommen in Betracht die ex coelo, namentlich aus dem Blitz; die ex quadrupedis oder auspicia pedestria, meist ungünstig; die ex diris, die immer ungünstig waren, weshalb man um diese Zeichen nie frug; sie bestanden aus Erscheinungen oder Geräuschen, die zufällig vorkamen. Sehr allgemein kamen später auf den Kriegszügen die signa ex tripudiis in Gebrauch, d. h. aus dem Fressen mitgenommener Hühner, welche Zeichen leichter beobachtet werden konnten als die aus den Vögeln. Die Beobachtung und Erklärung aller dieser Zeichen bildete die eine Seite der auguralen Wirksamkeit; die andere, gleich wichtige, bestand in der Inauguration von Personen und Orten, wovon schon früher die Rede war.

Von den augures scharf zu unterscheiden sind die haruspices',

1 Eine Hauptstelle über die haruspices: Cicero, De divin. II 12-32.

die wir aber gleich hier wegen der Aehnlichkeit ihrer Wirksamkeit mit der der augures erwähnen. Standen die augures als Repräsentanten der einheimischen Auspizien in hohem Ansehen, so betrachtete man die haruspices immer als Fremde, ihre Kunst als mehr oder weniger abergläubisch. Sie waren die Wahrsager aus Etrurien, dieser genetrix et mater superstitionis. Wohl waren immer solche haruspices zu Rom angesiedelt, ja der Senat liess sogar in ausserordentlichen Fällen welche aus Etrurien kommen. Ihre Mantik unterschied sich von der Auguraldisziplin u. a. dadurch, dass die Fulguralwissenschaft bei ihnen viel mehr entwickelt war, und dass sie die Eingeweideschau (extispicium) betrieben; dabei hatten sie auch gewiss andere Regeln der Erklärung. Wir dürfen uns die Auguraldisziplin nicht als eine in bestimmter Richtung sich frei bewegende Erklärung der Auspizien denken, sondern als eine bis ins einzelne genau umschriebene und an feste Bestimmungen gebundene Praxis. Daher kam es, dass die einheimischen Auspizien nicht in allen Fällen genügten, und man sich auch an andere Wahrsager wandte, wie die haruspices, die man nebenher mehr oder weniger verachtete.

Der Staatskultus zu Rom umfasste nicht bloss die Verehrung der altväterlichen Götter, sondern auch Götter fremder Herkunft genossen einen öffentlichen Dienst. Dieser Dienst nun stand unter der Aufsicht eines besonderen Kollegiums, das zu den dii peregrini und dem ritus. graecus dieselbe Stellung einnahm, wie die pontifices zu den dii patrii und dem ritus romanus. Dies waren die IIviri, später Xviri, zuletzt XVviri S. F. (sacris faciundis). Die Kulte, denen sie vorstanden, waren eng mit den sibyllinischen Büchern verbunden; der Hauptgott, dem man dabei diente, war Apollo'. Die Xviri hatten diese sibyllinischen Bücher unter ihrer Obhut; sie wurden in den Kellerräumen des kapitolinischen Heiligtums bewahrt. Wenn der Senat es verlangte, hatten die Xviri die sibyllinischen Orakel zu befragen (adire, inspicere libros) und zu erklären, d. h. ihre Sprüche auf den besonderen Fall anwendbar zu machen. Auch waren sie es, die über die Echtheit neuer sibyllinischer Sprüche urteilen mussten. Ferner hatten sie wahrscheinlich die Oberaufsicht über die fremden Kulte, welche vermutlich alle ihre eigenen Priester hatten. Für den Kult der Mater Magna lässt sich die Unterordnung seiner Priester unter die X(XV)viri bestimmt nachweisen.

Die pontifices, augures und X(XV)viri bildeten mit den epulones

1 Xviri s. f. carminum Sibyllae ac fatorum populi hujus interpretes, antistites eosdem apollinaris sacri caerimoniarumque aliarum, Livius X 8. Sehr wertvoll ist die Untersuchung von H. DIELS, Sibyllinische Blätter (1890).

(die für das ludorum epulore sacrificium bei den Ludi Romanii et Plebeji zu sorgen hatten) die vier summa oder amplissima collegia, denen die wichtigsten Staatskulte oblagen, und die daher auf das öffentliche Leben den grössten Einfluss übten. An Rang waren diesen höchsten Kollegien später die sodales Augustales gleich, die dem Kaiserkultus vorstanden. Daneben gab es nun aber noch eine Reihe von andern Priesterschaften mit sehr beschränktem Wirkungskreis, deren Einfluss auf das öffentliche Leben sehr minimal war, deren Kulte aber zu den altertümlichsten der römischen Religion gehörten.

Zuerst begegnen wir einem Kollegium, welches das internationale Recht, die sakralen Verpflichtungen bei Krieg und Frieden repräsentierte. Es waren dies die Fetiales, ein altitalisches Institut. Sie fungierten als Botschafter im völkerrechtlichen Verkehr; dabei traten sie in Gruppen von zweien auf, von denen der eine, der Verbenarius, heiliges Gras vom Kapitol (sagmina oder verbenae) trug, der andere, der pater patratus, der als der eigentliche Bevollmächtigte galt, mit dem sceptrum und dem lapis silex aus dem Tempel des Jupiter Feretrius. ausgerüstet war. Ein Bündnis (foedus) wurde in feierlicher Weise von den patres patrati beider Parteien abgeschlossen, und dabei das hierfür übliche Opfertier, das Ferkel, geschlachtet (foedus ferire). Vor einer Kriegserklärung musste der pater patratus zuerst wiederholt Genugtuung fordern (clarigatio, res repetere); blieb diese aus, so warf er nach 33 Tagen eine blutige Lanze über die Grenze in das Feindesland. Bei den späteren auswärtigen Kriegen hielt es schwer, diese Gebräuche zu beobachten; das feindliche Land wurde jetzt bei der columna bellica vor dem Tempel der Bellona fingiert und dort die Zeremonie verrichtet. Im einzelnen sind uns die Riten des jus fetiale nicht mehr vollkommen verständlich und auch die Formeln nicht alle genau. bekannt1.

Salier gab es zu Rom zwei Gruppen von je zwölf Mitgliedern patrizischen Geschlechts: Salii palatini, ursprünglich des Mars und Salii collini oder agonenses, ursprünglich des Quirinus, die aber in geschichtlicher Zeit im Kulte als ein einziges Kollegium auftraten. Ihre Riten bestanden in Tanz und Gesang, weshalb ein praesul und ein vates sie anführten. In ihren Liedern (axamenta) feierten sie mehrere Gottheiten, am Schluss Mamurius, den kunstreichen Waffenschmied, der zu dem unter Numa vom Himmel gefallenen Schild elf andere, vollkommen gleiche, hinzugemacht haben sollte. Das Hervorholen und Wiederbergen der heiligen Schilde (ancilia movere und condere)

1 1 Livius I 24, 32, IX 10; Gellius I 21, XVI 4.

im März und im Oktober in Verbindung mit einer Reihe von Zeremonien, die zum Teil die Lustration der Waffen bezweckten, war das wichtigste Geschäft der Salii'. In ihrer Kleidung zeigten sie ein eigentümliches Gemisch von kriegerischem und priesterlichem Charakter.

War die Lokalisierung der salischen Körperschaften auf dem Palatin und dem Quirinal schon ein Zeichen ihres hohen Altertums, so gilt dasselbe von den Luperci, den Priestern des Faunus, die am Sühnungsfest der Luperkalien, bei welchen die ganze Staatspriesterschaft des Pontifikalkollegiums mitfunktionierte, in wildem Lauf halbnackt um den Palatin rannten und die unfruchtbaren Frauen, denen sie begegneten, mit Riemen schlugen, um sie fruchtbar zu machen 2.

Schliesslich erwähnen wir noch die Brüderschaft der Arvales. Dachte man beim Dienste des Faunus, bei den Luperkalien, an die animale Befruchtung, so bezweckte der Kultus der Arvalbrüder ut fruges ferant arva. Dafür wurde der Dea Dia (die als eine Indigitation der Ceres zu betrachten ist) in ihrem fünf Meilen von Rom entfernten, auf der via Campana gelegenen Hain im Monat Mai ein städtisches dreitägiges Fest gefeiert. Ausserdem wurden aber gelegentlich, wenn die Umstände es erheischten, ausserordentliche piacula in luco mit Lustrationen verrichtet. Wie schon erwähnt, wurden Bruchstücke der Protokolle dieser Arvalbrüder von August bis Gordian aufgefunden. Auch an dem Kaiserkultus haben sich die Fratres arvales beteiligt; wahrscheinlich aber geschah dies in demselben Grade von allen Priesterschaften.

§ 6. Kalender und Feste.

Ueber den römischen Kalender ist gelegentlich bereits gehandelt worden. Einige Kalendarien sind uns erhalten; wir erwähnten schon die Bruchstücke des Steinkalenders von der Schlacht bei Actium bis auf Kaiser Claudius. Mit der grossen Genauigkeit, welche die Römer in sakralen Angelegenheiten kennzeichnet, hatten die pontifices den Charakter jedes Jahrestages genau zu bestimmen, damit ein jeder wissen sollte, wie er sich das ganze Jahr hindurch den Göttern gegenüber zu betragen hätte; wie schon erwähnt, wurde in älterer Zeit am Anfange des Jahres eine weisse Kalendertafel öffentlich aufgestellt. Leider aber entstand, ungeachtet aller Sorgfalt, im Kalender manchmal die grösste Verwirrung, weil die alte Jahresrechnung höchst un

1 Ihre verschiedenen Feste im März beschreibt ausführlich Ovid, Fasti III 259 ff., 523 ff., 809 ff.

2 Die Bräuche bei den Luperkalien beschreibt Ovid, Fasti II 267 ff.

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