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währt, was vor dem Verfall der Priesterkaste zweifelsohne ein grosser Segen für das Land gewesen ist.

Die religiösen und die staatlichen Ideen entwickelten sich eine Zeitlang in glücklicher Eintracht. Das berühmte Rechtswesen Indiens wurzelt in dem religiösen Boden der vedischen Zeit; hören wir von vielerlei Verbrechen, so wird auch von festem Strafverfahren geredet, und wo die Hand des Rechtes den Frevler nicht zu ergreifen vermag, da wacht die göttliche Gerechtigkeit, so dass er sicherlich getroffen werden wird. Die Heiligkeit und der Zorn der Götter sind nicht selten ethisch bestimmt und leisten den moralischen Satzungen auf Erden Bürgschaft und Beistand. Das sehen wir an Varuna, dem nichts entgeht und der alle Gerechtigkeit übt. Wie feinfühlig das Gewissen sich unter diesem Glauben gestalten kann, lehrt uns ein Atharvalied: „Was wissend wir, was unbewusst an Freveltaten wir verübt, davon sollt ihr einmütiglich, ihr Götter alle, uns befreien. Wenn wachend Frevel ich beging, wenn frevelhaft im Schlaf ich war, - was ist und sein wird, soll hiervon befrei'n mich wie vom Folterpfahl" (VI 15 GRILL.). Dass solche Gewissenszustände nur Ausnahmen sind, und dass sie mit dem Verfall der Gottesvorstellungen und mit der immer geschäftsmässigeren Opferpraxis noch seltener werden, versteht sich von selbst. Doch ist „die Wahrheit“, „das Wahrreden" immer heilig und in mehreren Opfergebräuchen als höchster Zustand symbolisiert. Allgemein wird auch die Vorstellung gewesen sein, dass es z. B. der Ehebrecherin ganz übel ergehen würde, wenn sie am Altare nicht die Wahrheit bekennte. ,,Durch das Geständnis wird die Schuld geringer, denn es herrscht Wahrheit."

Ueberhaupt fallen die Begriffe „Gut“ und „Böse" in der vedischen Ethik unter die Bestimmungen wahr und unwahr oder recht und unrecht, was der Moral durchgehends einen formellen und unbiegsamen Charakter gibt. Auch die Bestimmung der Sünde bleibt, wo sie nicht ganz in dem Begriff des rituellen Vergehens aufgeht, infolgedessen überwiegend juristisch. Die Sünde ist wohl Uebertretung göttlicher Gebote, ist aber selten als Verletzung des Willens eines Gottes anzusehen, und das moralische Walten der Götter ist viel eher polizeiliche Aufsicht oder richterliche Ahndung als väterliche Fürsorge. Doch können sie Schuld vergeben, und es kann, wie wir gesehen haben, um Vergebung, um Gnade oder wenigstens um Abwendung des Zornes gebeten werden. Das gewöhnliche Verhältnis ist jedoch dies, dass diese Schuld ohne weiteres bezahlt wird und zwar mit Opferleistungen, ja noch materieller wird die Sache in den sühnenden Reinigungen gefasst, wo die Unreinheit der Seele rein mechanisch weggeschafft wird.

Doch bleibt unter diesen plumpen Formen das edle Grundgefühl, dass der Mensch eine Reinheit der Seele zu wahren hat und dass es eine Vollkommenheit gibt, die das höchste Ziel des menschlichen Lebens ist und mit Entsagung und Mühe erworben werden muss.

Die „hundert Herbste" gingen zu Ende oder wurden wohl selten erreicht. Dann kam der Tod, den die Inder ungern sahen und den sie, wenn er in den Kreis der Lebenden eintrat, möglichst bald zu entfernen suchten. „Geh deinen Weg, o Tod, verletze uns nicht!" sind die Worte des Totenhymnus, und es wurde ein Stein zwischen den Platz des Toten und den der Leidtragenden gelegt, damit der Tod nicht zurückkehre.

Die Bestattung war entweder Beerdigung oder Verbrennung. Die begrabenen und die verbrannten Toten werden miteinander genannt. Doch waren die Bräuche nicht gleichgestellt: das Begräbnis scheint das primitivere zu sein, es wurde durch die Feuerbestattung verdrängt, wiewohl dessen Vorstellungen in dem späteren Ritual noch teilweise weiterleben. So wird, obschon das Feuer eben die Leiche baldigst vertilgen sollte, Agni gebeten, den Toten nicht zu gefährden. Ebenso findet sich die Bitte, die Erde, in der die Gebeine nachher begraben werden, möge ihn nicht drücken, sondern ihn frei und freundlich behausen. Der Verstorbene lebt also auf irgend eine Weise selbst in der Asche weiter, ganz wie es für die primitive Anschauung selbstverständlich war, dass er sich noch in der begrabenen Leiche befände.

Der Doppelheit dieser Gebräuche entsprechend, gehen die Vorstellungen vom Dasein nach dem Tode auch in verschiedene Richtungen. Das Fortleben ist überall die selbstverständliche Voraussetzung, auch wird immer erklärt, dass der Mensch zu den Vätern (pitaras) geht; nur in Bezug auf die Art und den Ort dieses künftigen Verweilens tritt der Unterschied zu Tage. Wie schon mit Rücksicht auf die Tatsache der Manenopfer zu erwarten ist, gibt es eine Stelle in der irdischen Sphäre, wo die Seele ihren Aufenthalt hat. Sie kann in dem Fabelland der unbekannten Ferne liegen, ist aber viel eher in der Erde oder unter der Erde zu denken, denn Löcher werden gegraben, wenn man die Manen hervorrufen will, und da hinein werden, wie auch sonst überall, die Speisen gelegt, die man für diese bestimmt hat. Hier in der Erde Schoss hat der Totenkönig Yama ursprünglich sein Reich gegründet. Er, der erste Mensch, der erste der Verstorbenen, ging an den Ort, wohin die abschüssige Bahn führt, den Sterblichen eine Wohnstätte zu bereiten, dort ist der erste Sitz der Väter, von wo aus sie das Leben ihrer Kinder verfolgen und ihnen Hilfe, Trost und Mahnung gewähren.

Sobald wir den vedischen Glauben in voller Entfaltung sehen, ist dieser Hadesgedanke jedoch wesentlich überwunden. Mit der lichteren Götterwelt und wohl gleichzeitig mit der Feuerbestattung sind auch heiterere Vorstellungen vom Jenseits in die Religion eingedrungen: „Wo Licht ist, welches nie erlischt, und wo des Himmels Innerstes, wo jene ewigen Wasser sind; wo Lust und Freud' und Fröhlichkeit und Wonne wohnen, wo der Wunsch des Wünschenden Erfüllung hat, dahin, in die Unsterblichkeit, die ewige, bringe, Soma, mich!" In dieses Licht ist Yamas Reich erhoben; hier herrscht er mit Varuna in Glanz und Pracht; hierin bringt der Seelenführer Agni (oder Pûshan) die Verstorbenen, hier werden sie den Vorfahren begegnen.

Der Mensch, dem diese himmlische Seligkeit zufällt, ist mit nichten als Schatten oder nur als Seele gedacht. Der vollen Körperlichkeit erfreut er sich, den alten Körper bekommt er wieder in neuer vollkommener Gestalt, an welcher nichts Krankes oder Verkrüppeltes haftet. Auch sein Gesicht ist erneuert, nicht gehindert durch irgendwelche irdische Beschränkung. Dort sind Kühe genug, es strömt von Milch und Butter, von Honig und allem, was es Gutes gibt, dort findet sich Macht und Wohlstand für jedermann und schöne Frauen für alle. Dort im Himmel werden die Eltern ihre Kinder sehen, und schuldlos hofft man vor Varuna und Aditi zu wandeln.

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Gut und gerecht muss man natürlich gewesen sein, um die Seligkeit zu gewinnen, tapfer im Kriege und treu im Frieden, vor allem den Göttern gehorsam, fleissig zum Opfern und freigebig gegen die Priester.

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Wer schlecht und böse oder mit Opfern geizig ist, der kommt in die Hölle, in den dunkeln Kerker dort unten; dort ist der Ort für Die, die das bruderlose Mädchen verführen, für untreue Gattinnen oder für Die, die Brahmanenfrauen verführen; und wer einen Brahmanen anspeit oder in ähnlicher Weise verhöhnt, der wird in dem Blutstrome sitzen und Haare fressen müssen. Die Vorstellungen von der Hölle sind spärlich und undeutlich; sie haben mehr den Charakter gelegentlicher Drohung, als dass sie ein Hauptglied im religiösen Systeme wären. Von einem Ende der Dinge überhaupt ist in den Veden keine Rede, weder von einer Wiederherstellung der Welt noch von einem jüngsten Gericht, von Weltzerstörung und Welterneuerung. Der letzte Gedanke des vedischen Inders ist die Zukunft des einzelnen; er hat hier den Glauben der primitiven Völker an ein gespensterartiges Fortleben ziemlich überwunden, vermag aber nicht, sich über die sinnlich-egoistischen Hoffnungen des halb kultivierten Menschen zu

erheben.

§ 9. Kasten. Priesterleben. Priestergötter. Literatur. J. MUIR, Orig. Sanskr. Texts I. A.WEBER,Collectanea über die Kastenverhältnisse in den Brahmana und Sūtra (Ind. Stud. X.) — R. Rотн, Brahma und die Brahmanen (ZDMG I.). — H. KERN, Indische theorieen over de standenverdeeling (kon. Akad. Amst. 1871). — E. SÉNART, Les Castes dans l'Inde, 1896 (A. M. G.). Auch MANUS Gesetzbuch ist zu beachten, vide: G. BÜHLER, The sacred Laws of the Aryas (S. B. E. II. XIV.). G. STREHLY, Les lois de Manou Trad. 1893. (A. M G.). — A. C. BURNELL, E. W. HOPKINS, The ordinances of Manou Trad. 1884.

Die Zeit der jüngeren Veden und der ersten nachvedischen Bildungen, die man gewöhnlich die brahmanische nennt, ist uns in jeder Beziehung klarer als die eigentlich vedische Zeit. Die Urkunden des Brahmanismus geben uns ausführliche Auskunft sowohl über Leben und Wirksamkeit der Priester wir haben dazu der Ritualbücher und Hausregeln genug - als über das öffentliche Leben und die Denkweise der Gebildeten, darüber belehren uns die Gesetzbücher und die umfassende philosophische und wissenschaftliche Literatur.

Auch ist die Zeit an sich bedeutend leichter zu erkennen; die Unstätigkeit der ersten Kulturentwicklung ist völlig beseitigt, das Leben des Volkes hat die sichere und bequeme Lage gefunden, in der es nun ruhig fortgeht. Politisch wie sozial stehen die Formen der Gesellschaft fest, der Kultus ist ausgestaltet und besteht von der theoretischen Weiterbildung der religiösen Gedanken noch lange ungestört.

Ist schon im Rig-Veda ein Kastengeist, eine durch die Geburt bedingte Abstufung des Volkes unverkennbar, so ist in der jüngeren vedischen Periode, der Blütezeit des älteren Brahmanismus, die Kasteneinteilung zwischen den Volksschichten unerbittlich und mit grösster Konsequenz durchgeführt. Der Brahmane lehrt die heilige Wissenschaft, opfert und meditiert, die geistige Oberherrschaft und das Gefühl seiner eigenen Würde geniessend; der Kshatrya, der Krieger, führt sein fürstliches oder adeliges Leben, reich an Ehren und materiellen Glückseligkeiten, und wenn nicht eben ein Krieg seine Kräfte in Anspruch nimmt oder er es passend findet, eine Busse zu üben, so vertreibt er sich die Zeit mit Jagen oder Wettrennen und in lustigen Nächten. Das Leben der Vaiçyas geht unter bürgerlicher Berufstätigkeit hin: als Ackerbauer und Viehzüchter, Wagner und Schmiede, Töpfer und Weber, Schiffer und Kaufleute oder Barbiere fühlen sie sich alle der Herrschaft der beiden oberen Kasten untergeordnet und wagen nicht, mit ihnen sich zu vergleichen, sehen jedoch ihrerseits wieder mit der grössten Geringschätzung auf den plebejischen Çûdra herab. Er verdient seinen Lebensunterhalt als Knecht, nicht selten

auch als Handelsmann, er mag die Viehherden hüten und seinen Pushan anbeten; in dem Gottesdienste der Vornehmeren darf er nur als passiver Teilnehmer dastehen. Ueberhaupt hat jede Kaste ihre Sondergötter, so ist Indra besonders ein Kshatryagott, Rudra ein Vaiçyagott, die Priester haben als Kastengötter Agni, Bṛhaspati u. a.

Diese für die Priester so vorteilhafte Ordnung der Gesellschaft wird natürlich auf göttliche Einrichtung oder auf mythologische Vorgänge zurückgeführt. Die Brahmanen sind aus Brahmas Haupt hervorgegangen, die Krieger aus seinen Armen, die Bürgerkaste aus seinen Schenkeln, die Çūdras aus seinen Füssen. Oder die Menschen waren einst alle Brahmanen, und nur durch Degeneration sind die andern Kasten entstanden.

Der historische Vorgang wird wohl eine allmähliche Arbeitsteilung gewesen sein, die durch die Selbstsucht der Mächtigeren ausschliesslicher, durch das natürliche Verbleiben im Stande des Vaters stetig geworden ist. Doch haben wahrscheinlich auch ethnologische Verhältnisse zu der Ordnung beigetragen; das Wort für Kaste, varna Farbe, lässt sich bequem als Hautfarbe deuten; namentlich wären dann die unterdrückten Çūdras die Reste eines unterworfenen Volksstammes; die Pâryas, die ausserhalb aller Kasten stehen und kaum für Menschen gerechnet werden, sind die Kinder der Mischehen.

Dass die Brahmanen durch ihr Wahrsagen und durch die Allmacht des Opfers zu ihrer hohen Würde gelangt sind, ist selbstverständlich; dass sie ein ganz abgeschlossenes, mit mühsamen Pflichten verbundenes Kastenleben führen mussten, ergibt sich aus der Schwierigkeit ihres Berufes. Das Erlernen der Veden, welches ausschliesslich mündlich geschah und bis zur Virtuosität getrieben werden musste, wurde ganz schulmässig getrieben. Schon von dem 7. Jahre an musste der junge Brahmanenschüler (brahmacârin) sich zu einem Lehrer begeben und bei ihm in täglichen Lehrstunden und unter beständiger Wiederholung des Gelernten sich seinen Veda Stück für Stück aneignen. Zum Entgelt musste er dem Lehrer als Knecht dienen, die ganze Arbeit im Hause und seine persönliche Aufwartung besorgen, vom Anlegen des Herdfeuers und der Bereitung des Essens an bis zum Abtrocknen und Massieren nach dem Bade und dem Darreichen von Mundspülwasser und Zahnstocher bei der Mahlzeit.

Dieses war die erste von den vier Stufen oder Schritten (âçrama's), die ein dvija (ein Zweimalgeborener, so war der Zuname des Brahmanen) zu passieren hatte.

Nach beendigter Lehrzeit wurde der Schüler auf dem Kopf rasiert (nur ein Zopf blieb auf dem Scheitel stehen) und verliess nun den

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