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Charwoche erblickte, sagte er einfach: Romae non sic; aber er schaffte sie nicht ab, sondern besuchte sie zur großen Erbauung des Volkes“ . . . „Rom hat für solche Gebräuche schon vielfältig einzelnen Diöcesen Indulte verliehen, ja hat manchmal die Beibehaltung althergebrachter Gewohnheit förmlich verlangt“ . . . Erzbischof Tarnoczy in Salzburg hatte der Rituscongregation vorgestellt, in seiner Diöcese sei es seit Luther's Zeiten allgemeiner und constanter Gebrauch, dem Volke mit dem Sanctissimum den Segen zu geben, ante sacras functiones et in fine, quoties exponitur, nec non cum pyxide post ministratam synaxim; die Franziscaner in Salzburg aber hielten auf Geheiß ihres Generalministers zur Betrübniß des Erzbischofs und zum Aergerniß des Volkes diesen Usus nicht mehr ein. Auf diese Vorstellung berieth die Congregation: an in praedicta archidioecesi consuetudo sit servanda vel abolenda und entschied am 15. Februar 1873: nihil esse innovandum."

Von dem großen Fürstbischof von Brixen, Vincenz Gasser, erzählt man in Tirol, daß er über diese und andere in seiner Diöcese bestehenden Gebräuche im Gewissen beunruhigt, Pius IX. befragt habe. Pius habe ihm geantwortet, er sollte die Dinge ruhig bestehen lassen, sollte aber bei der Congregation nicht anfragen.

Nun fällt es uns auch nicht im entferntesten ein, aus einem solchen „on dit" in einer so wichtigen Angelegenheit ein Argument herzunehmen. Aber wir fragen, warum hat denn der genannte Bischof, einer der größten Bischöfe des Jahrhunderts, diese Dinge ruhig bestehen lassen? Fehlte es ihm, von dem in einem Nekrologe gesagt war, es habe Freude im Vatikan geherrscht, so oft Fürstbischof Vincenz erschienen sei fehlte es ihm an Liebe zur Kirche, fehlte es ihm an Eifer und Frömmigkeit? Dieselben Fragen könnte man stellen in Bezug auf eine ganze Reihe hervorragender Bischöfe, deren sich die deutsche Kirche im vorigen Jahrhundert zu erfreuen hatte. Wahrlich es mußten schwerwiegende Gründe sein, welche diese großen Männer bestimmten, den Cultus des hl. Sacramentes im Großen und Ganzen zu belassen, wie sie ihn angetroffen und wie er seit Jahrhunderten bestanden hatte.

17. Man wird sofort mit der Antwort bei der Hand sein,

die Zeit für solche Aenderungen sei damals noch nicht gekommen gewesen. Dagegen wollen wir nur bemerken, daß die Zeit, in welcher die erwähnten Bischöfe lebten, eine für Religion und Frömmigkeit weit günstigere war, als die unserige, daß die Gefahren für Glauben und Kirche bei weitem nicht in dem Maße vorhanden waren, als in unseren Tagen. Sollen nun unsere frommen Christen, welche die Kirchen füllen, welche die hl. Sacramente fleißig empfangen, welche für den Bau und die Zierde unserer Gotteshäuser die Opfer bringen, in ihrent frommen Sinne gestört und geärgert werden? Und wie soll man ihnen denn klar machen, daß das, was sie von ihrer Kindheit an als etwas überaus Heiliges, Erhabenes und Erwünschtes anzusehen gewohnt waren, jezt nicht mehr gestattet werden darf? Die lauen, halb abgestandenen Katholifen werden ja durch die Frage, ob römischer Ritus oder ob Beibehaltung des herkömmlichen deutschen Brauches wenig berührt; sie werden dadurch weder gewonnen, noch abgestoßen werden; dagegen handelt es sich darum, daß Glaube, Frömmigkeit, Liebe zur Kirche, zu Papst und Bischof bei dem treuen katholischen Volke gefördert, nicht aber geschädigt werden. Allen, die es angeht, möchten wir darum zurufen: videant consules

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18. Wir sind weit über die von unserem Buche gezogenen Grenzen hinausgegangen, glaubten aber im Anschlusse an das dort Ausgeführte das hier Gesagte, das uns schon längst schwer auf dem Herzen liegt, öffentlich aussprechen zu sollen. Bei gar manchem werden unsere Ausführungen Kopfschütteln und Staunen erregen. Daß es uns nur um das Wohl der Religion und Kirche, um das Heil und die Wohlfahrt der Seelen zu thun ist, wird man uns wohl glauben. Erwünscht wäre, wenn ältere, in der Seelsorge erfahrene und erprobte Priester zu unseren Anschauungen sich äußern wollten. Zum Schlusse wollen wir bemerken, daß wir nicht Alles gesagt haben, was wir hätten sagen können.

G. W.

XVII.

Die Erwerbsarbeit in den Werken des heil. Thomas von Aquin.

(Von Dr. Karl Hilgenreiner.)

(Fortsetzung.)

II. Arten der Erwerbsarbeit.

„Die Hand, deren der Mensch zu den meisten Verrichtungen. bedarf, wird von Aristoteles (III de Anima lect. 38) das Glied der Glieder genannt; und so versteht man unter Handarbeit nicht nur, was mit den Händen, sondern auch was durch irgend welches körperliche Instrument geschieht. Ja, kurz gesagt versteht man unter Handarbeit jedweden Beruf (officium), durch dessen Ausübung jemand seinen Lebensunterhalt erlaubter Weise erwerben kann“). Damit ist der eigenthümliche Ausdruck festgesetzt, unter dem Thomas von Aquin die Erwerbsarbeit zusammenfaßt, d. h. jene Arten von Arbeiten, welche als auf den Erwerb gerichtet allen jenen Thätigkeiten entgegengesetzt sind, welche an und für sich nicht auf denselben gerichtet sind 2). Wir werden daher im Folgenden berechtigt sein, wo der englische Lehrer von

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1) Quodl. VII art. 17 c vers. fin. Manus quia ad plurima opera necessaria est, dicitur organum organorum in III de Anima; ideo per operationem manualem intelligitur non solum quod manibus fit, sed quocumque corporali instrumento, et breviter quodcumque officium homo agit, de quo licite possit victum acquirere, sub labore manuum comprehenditur." Ebenso ib. ad 5 und II. II. qu. 187 a. 3 c.

2) Vgl. Devas-Kämpfe, System der polit. Oekonomie 1896. S.9. Mit Recht heißt es dort: „Der Begriff unproductiv hat einen gehäffigen Beigeschmack und er sollte nur zur Bezeichnung von Arbeiten nuglosen oder schädlichen Charakters gebraucht werden..., da alle berechtigte Arbeit in gewissem Sinne productiv ist."

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Handarbeit" spricht, wenn nicht der Zusammenhang eine eingeschränkte Bedeutung des Wortes verlangt, das Gesagte von der erwerbsmäßigen Arbeit im Allgemeinen zu verstehen und schlechthin als Erwerbsarbeit zu bezeichnen.

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Eine große Gefahr für Thomas von Aquin lag bezüglich der Bewerthung und Classification der Erwerbsarbeit in den ethischen und ökonomischen Anschauungen, welche sein großer Meister und Berather Aristoteles entwickelte. Dem Stagiriten erschien das freie Hellas wie eine große Gesellschaft von Rentnern, deren Vermögen zwar von verschiedener Größe, von denen aber doch ein Jeder mit dem Seinen mindestens ein erträgliches Auskommen hatte. Reichthum zu besißen, dünkte ihm eine schöne Sache, er selbst war ein reicher Mann und zu leben, wie Sokrates oder Diogenes, war durchaus nicht sein Ideal, aber ihn zu ers werben durch Arbeit, die den wahren Lebensgenuß unmöglich machte, das war unhellenisch in seinen Augen und durchaus folge= richtig vom Standpunkte des Sates: „Nur der freie Bürger ist Mensch im vollkommenen Sinn des Wortes" 1). Was durch Ackerbau, Herdenzucht, Fischfang, durch Krieg, durch Jagd auf Thiere und Barbaren gewonnen wird, ist geeignet, „wahren, echten Reichthum zu bilden“ 2), jeder andere Erwerb erscheint unnatürlich; aber auch die eigentliche Arbeit des natürlichen Erwerbs wird durch lebendige Werkzeuge besorgt. Die Hauswirthschaft fand in ihrem Bestreben, alle Bedürfnisse des Hauses im Hause zu decken und zu diesem Behufe ihre Production zu erweitern und zu steigern, in der Arbeit unfreier Hände eine willkommene Gehilfin. Doch in der verachteten Werkstatt des Sklaven verfiel die Erwerbsarbeit selbst dem Vorwurfe der Unebenbürtigkeit und der Bana use erschien dem aristokratischen System des Aristoteles nicht als vollberechtigter Bürger. Der bürgerliche Staat, der sich auf den Trümmern der Heroenherrlichkeit aufbaute, forderte eben von seinen vollberechtigten Gliedern eine Muße, die sich mit persönlicher Arbeit auf dem Felde und in der Werkstatt schlechter

1) W. Onden, Die Staatslehre des Aristoteles 1875. II, 114.
2) Pol. I, 8. Onden II. S. 88.

dings nicht mehr vertrug" 1). Es war auch da eine Art von Arbeitstheilung durchgeführt in die Thätigkeit der Herrschenden, und von dieser mußte jegliche Erwerbsarbeit, geistige und körperliche, ferngehalten werden, und in die Arbeit der Dienenden, der Sklaven, einer eigenen Menschenklasse, welche von Natur zum Dienen bestimmt seien, weil sie eben vermöge ihrer Beranlagung zwar gehorchen, arbeiten, aber nicht befehlen und regieren können. Ein wirthschaftliches System, welches die Arbeit, den mächtigsten Hebel des Erwerbslebens, in einer Stellung zeigte, welche vom rechtlichen wie wirthschaftlichen Standpunkte gleich verwerflich erscheint, bedeutete für den christlichen Denker, der mit so großer Beflissenheit den Spuren des griechischen Philosophen folgte, ohne Zweifel eine ernste Gefahr.

In der That zeigt der Commentar zur Politik des Aristoteles in allen Punkten das getreue Abbild des hellenischen Wirthschaftslebens. Was Thomas in der ihm vorliegenden Uebersegung des Aristoteles über den naturgemäßen Reichthum, über gelernte und ungelernte Arbeit, Sklavenarbeit, über Tausch und Handelserwerb, über die bürgerlichen Tugenden des Banausen wie des Sklaven fand, hat er unverändert in seine Erläuterung aufgenommen. Mag er da und dort das griechische Original nicht völlig erreicht haben, so ist doch in keiner Weise eine Absicht zu erkennen, Aristoteles in der Form, in der er zu seiner Kenntniß gelangte, zu verbessern, abzuändern; ja selbst ein unabsichtliches Abweichen von seinem Führer, das etwa aus den veränderten Zeitverhältnissen zu erklären wäre, ist nicht erweisbar 2). Natürlich werden wir die eigene Meinung des Aquinaten

1) Onden a. a. D. S. 78 ff. Vgl. auch Maurenbrecher S. 36 u. 66, wo er besonders hinweist, daß ein Erwerb aus geistiger Thätigkeit, z. B. als Arzt, für Ariftoteles eine lediglich aus unsittlichen Motiven stammende Erscheinung" war.

2) Waz Maurenbrecher (S. 69-70) diesbezüglich anführt, ist nicht überzeugend. In den S. 697 angeführten Ausführungen des Aquinaten ist lediglich der Sinn des Ariftoteles wiedergegeben, theilweise sind sogar die Worte (z. B. in der Anmerkung 7 berührten Stelle) ohne Beziehung auf die mittelalterlichen Verhältnisse nachgeschrieben. Das Gleiche trifft für die S. 70 Katholif. 1901. I. 4. Heft.

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