| DR. FRIEDRICH H. VERING - 1872 - 970 ˹éÒ
...Rechtes zum Aufenthalt der Jesuiten im deutschen Reich. Wir Wilhelm etc. §. 1. Den Mitgliedern dea Ordens der Gesellschaft Jesu oder einer mit diesem...verwandten Congregation kann, auch wenn sie das deutsche Indignat besitzen, an jedem Orte des Bundesgebietes der Aufenthalt von der Landes-Polizeibehörde versagt... | |
| Guido Görres, George Phillips, Georg Maria von Jochner - 1872 - 1004 ˹éÒ
...mit leiner Sylbe die Rede. Besugniß der Vorlage: „Den Mitgliedern des Ordens der Gesellschast Iesu oder einer mit diesem Orden verwandten Congregation kann, auch wenn sie das deutsche Indigenat dessen, an jedem Orte des Bundesgebiets der Ausenthalt von der Landespolizeibehörde versagt werden"... | |
| Ludwig Ernst Hahn - 1878 - 916 ˹éÒ
...Gegensatz." P!ist «i»m»l<lu 32 1872. Das Icsuitengcsetz. Der vorgelegte Gesehentwurf lautete dahin: „Den Mitgliedern des Ordens der Gesellschaft Jesu oder einer mit diesem Orden verwandten Kongregation kann, auch wenn sie das deutsche Indigenat besitzen, an jedem Orte des Bundesgebiets der... | |
| Paul Majunke - 1886 - 824 ˹éÒ
...einer mit diesen, Ordm verwandten Congregation kann, auch wenn sie das deutsche Indigenat befitzen, an jedem Orte des Bundesgebietes der Aufenthalt von...dieses Gesetzes erforderlichen Anordnungen werden vom Bundesrathc erlassen." Man beachte hier wieder, in welch' unbestimmter willkürlicher Weise der discretionairen... | |
| Otto Pfülf - 1892 - 706 ˹éÒ
...unterbreitet. Den Mitgliedern des Ordens der Gesellschast Iesu und den verwandten Congregationen könne, auch wenn sie das deutsche Indigenat besitzen, an jedem Orte des Bundesgebietes der Ausenthalt von der Landespolizeibehärde versagt werden; die ersorderlichen weiteren Anordnungen werde... | |
| Hans Blum - 1893 - 744 ˹éÒ
...So bezeichnete es Präsident Dr. Friedberg im Reichstag am 14. Juni. Dieser Entwurs versügte nur: „Den Mitgliedern des Ordens der Gesellschaft Jesu oder einer mit diesem Orden verwandten Kongregation kann, auch wenn sie das deutsche Jndigenat besitzen, an jedem Orte des Bundesgebietes... | |
| 1895 - 488 ˹éÒ
...des Bundesrathes und Reichstages, was folgt: §. 1. Den Mitgliedern des Ordens der Gesellschaft Jusu oder einer mit diesem Orden verwandten Congregation kann, auch wenn sie das deutsche ludigenat besitzen, an jedem Orte des Bundesgebietes der Aufenthalt von der Landespolizeibehörde versagt... | |
| Hermann Rust - 1897 - 1000 ˹éÒ
...über denselben in die erste Verathung einzutreten. Der vorgelegte Entwurf hatte folgende Fassung: 1. Den Mitgliedern des Ordens der Gesellschaft Jesu...oder einer mit diesem Orden verwandten Congregation lann, auch wenn sie das deutsche Indigenat besitzen, an jedem Orte des Bundesgebietes der Aufenthalt... | |
| Max von Seydel - 1897 - 472 ˹éÒ
...Entwurs hielt sich streng an die Zuständigkeitsgrenzen des Reiches und bestimmte nur, daß den Iesuiten, „auch wenn sie das deutsche Indigenat besitzen, an jedem Orte des Bundesgebietes der Ausenthalt von der Landespolizeibehörde versagt werden" könne. Der Reichstag änderte dies aber in... | |
| 1899 - 438 ˹éÒ
...Den Mitgliedern des Ordens der Gesellschast Iesu oder einer mit diesem Orden verwandten Kongregation kann, auch wenn sie das deutsche Indigenat besitzen, an jedem Orte des Bundesgebiets der Ausenthalt von der Landespolizeibehörde untersagt werden. § 2. Die zur Aussührung... | |
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