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aus dem Jahre des Archon Athambos (PомтOW, Jahrb. 1894 S. 547 und 698 ff., 1897 S. 837 = Dial.-Inschr. 2518). Soviel wir sehen, sind die Aetoler auch hier durch 5 Stimmen vertreten, ausserdem werden die Malier aufgeführt, die in den späteren Listen nicht mehr vorkommen, ferner die Athener und die Dorier aus dem Peloponnes; andere Namen sind weggebrochen. Nach unedierten Rechnungen der vaoлoloì aus der Periode von 319-260 folgten die Archontate des Athambos, Herakleidas, Archiadas in dieser Weise aufeinander, ob unmittelbar, steht nicht sicher (BOURGUET bei РOMTOW, Pauly - Wissowa IV 2, 2618 oben); also gehört Athambos in die Zeit zwischen Hieron und Archiadas, spätestens in 275 4, frühestens in 277,6.

Da Phokis, Lokris und Malis noch unabhängig waren, und an eine Ausdehnung der aetolischen Herrschaft in das eigentliche Thessalien hinein nicht gedacht werden darf, solange das Spercheiosthal noch nicht zum Bunde gehörte, müssen die 3 seit dem Jahre des Hieron den aetolischen hinzugetretenen Stimmen die der Aenianen und der Dorier aus der Metropolis sein.

Eng verwandt mit der eben besprochenen Gruppe ist die Amphiktionenliste aus dem Jahr des Peithagoras, die uns in 3 Dekreten erhalten ist (Dial.-Inschr. 2520. 2522-23, die beiden ersten auch bei MICHEL 250. 251). Wie schon in dem Dekret aus dem Jahre des Damosthenes wird auch hier neben den Hieromnemonen ein roauuareis genannt, der erst in den Dekreten aus der letzten Periode des Jahrhunderts wieder erscheint. Die Aetoler sind mit 7 Hieromnemonen vertreten, zu den bisherigen 5 Stimmen sind also 2 neue hinzugetreten, wahrscheinlich die der Malier und Dolopen. Nun sagt allerdings Liv. 38, 3: Dolopes nunquam Aetolorum fuerant; da aber in Livius' Vorlage Polybios (XXI 25, 6) nichts davon steht, so haben wir es hier nur mit einem willkürlichen Zusatz des Livius zu thun, und die Angabe ist historisch ganz wertlos. Plin. NH. IV 6 rechnet dagegen die Dolopen ausdrücklich zu den Aetolorum populi, und es ist auch in der That nicht abzusehen, wie das kleine Volk bei seiner geographischen Lage sich der Abhängigkeit von den Aetolern hätte entziehen sollen. Die Dolopen müssen also in der aetolischen Periode jedenfalls der Amphiktionie angehört haben; da sie nun in unsern Listen niemals erwähnt werden, müssen sie in den aetolischen Bund eingetreten sein.

Es folgen die Soterienkataloge", 4 Verzeichnisse von Mitwirkenden bei der Soterienfeier aus den Jahren der Archonten Aristagoras, Emmenidas, Nikodamos und Kleondas (Dial-Inschr. 2563-2566). Die Art, wie diese Listen in die grosse Polygonalmauer eingegraben sind, beweist, dass die 4 Archonten in dieser Ordnung sich folgten; die Wiederkehr derselben Namen unter den Mitwirkenden zeigt uns, dass die Soterien damals alljährlich gefeiert wurden, sodass wir es mit 4 aufeinander folgenden Jahren zu thun haben. Davon war das 3., also das Jahr des Nikodamos, ein

Pythienjahr (CIG. 1689 b = Dial.-Inschr. 2507). Das früheste mögliche Datum für dieses Jahr ist 266; da aber zwischen Straton und Nikodamos 4 Archonten bekannt sind, so wäre es sehr unwahrscheinlich, wenn diese unmittelbar aufeinander gefolgt wären, und wir werden darum besser thun, Nikodamos in 262 zu setzen. Die Soterienkataloge gehören also frühestens in die Jahre 264-261; sie können aber auch nicht wohl tiefer hinabgerückt werden, denn der Schauspieler Telestas aus Athen, der unter Nikodamos erwähnt wird, ist schon 286 auf Delos aufgetreten (Bull. Corr. Hell. VII 204 n. I, 19), und der Komponist Lysippos aus Arkadien, der unter Kleondas Sidάozalos avλntov war, hat 271/0 ein Werk in Athen zur Aufführung gebracht (CIA. II 1293, 4. 5). Auch können die Histiaeer, deren Hieromnemon unter Aristagoras und Emmenidas noch aufgeführt wird (später nicht mehr), ihre Selbständigkeit nach dem Ende des chremonideischen Krieges kaum mehr behauptet haben. Ihr Hieromnemon Phyton, der sie unter dem Archon Aristagoras in Delphi vertritt, ist ohne Zweifel identisch mit dem Phyton, der in der Proxenenliste (MICHEL 659), als Archon von Histiaea genannt wird (WILHELM, Arch. epigr. Mitth. XV 111 f.); und diese Liste gehört wahrscheinlich in das Jahr des delphischen Archonten Damosthenes, da darin drei der aetolischen Hieromnemonen dieses Jahres die Proxenie verliehen wird. (POMTOW, Jahrb. 1897, S. 834). Also wird zwischen Damosthenes und Aristagoras kein allzu langer Zwischenraum liegen. Das Fehlen der Athener in allen unseren Listen, das nicht zufällig sein kann, mag durch den chremonideischen Krieg veranlasst sein, der in eben diesen Jahren geführt wurde, vielleicht auch in 264 3 bereits beendet war (vgl. JACOBY oben S. 163 ff.); die Mitwirkung einzelner athenischer Künstler bei den Soterienfeiern bildet natürlich keinen Grund, weshalb die Listen nicht in die Zeit dieses Krieges gehören könnten. Immerhin bleibt die Möglichkeit, unsere Urkunden erst in die Jahre 260-257

zu setzen.

Die Soterienlisten führen neun aetolische Hieromnemonen auf; es sind also seit dem Jahr des Peithagoras zwei neue Stimmen hinzugekommen. Man könnte an eine Annexion von Phokis denken, da dieses in unseren Listen nicht erscheint. Da Da indes die Phoker in der folgenden Gruppe amphiktionischer Dekrete von nenem auftreten, allerdings mit nur einer Stimme, während die aetolische Stimmenzahl dieselbe bleibt, so hat eine Einverleibung von ganz Phokis in den aetolischen Bund in dieser Zeit wenig Wahrscheinlichkeit; wir werden vielmehr annehmen müssen, dass nur der nordwestliche Teil des Landes, das obere Kephisosthal um Drymaea, Tithronion und Lilaea damals aetolisch geworden, und infolge dessen die eine der phokischen Stimmen auf Aetolien übergegangen ist. Die zweite der neuen aetolischen Stimmen wird im Süden Thessaliens zu suchen sein, mit anderen Worten,

es handelt sich um eine der beiden Stimmen der Phthiotis. Dass an die östlichen Lokrer nicht gedacht werden darf, werden wir sogleich sehen.

Nun folgt eine Gruppe von Dekreten zu Ehren des Hierokeryx Kallikles aus Athen; sie sind datiert aus den Jahren des Amyntas, Nikaidas, Dion, Praochos (Dial.-Inschr. 2508-2512, die vier ersten auch bei MICHEL 241-244). Da sie im Wortlaut identisch sind und genau dieselbe Zusammensetzung des Amphiktionenrats zeigen, gehören sie offenbar nahe zusammenliegenden Jahren an. Zu derselben Gruppe gehört das Dekret aus dem Jahre des Kallikles (Dial.-Inschr. 2513 MICHEL 245), in dem drei der aetolischen Hieromnemonen aus dem Jahr des Amyntas wiederkehren; auch hier haben wir ganz die gleiche Zusammensetzung des Amphiktionenrathes, nur, dass noch ein spartanischer Hieromnemon erwähnt wird, wogegen der Hieromnemon aus Chios fehlt. Das Jahr des Kallikles scheint ein Pythienjahr gewesen zu sein (POмтow, Jahrb. 1897, S. 830).

Auch in dieser Gruppe finden wir neun aetolische Hieromnemonen. Dass sie aber später fällt als die Soterienkataloge, zeigt das Auftreten des Hieromnemon aus Chios, und nicht minder die von zwei auf eins gesunkene Zahl der phokischen Stimmen. Wir können also nicht über 260 heraufgehen. Eine weitere Grenze giebt das delphische Proxeniedekret aus dem Jahr des Amyntas (Poмrow, Philol. 58, S. 69), für Abaeokritos, der bekanntlich 245 bei Chaeroneia gegen die Aetoler gefallen ist. Da unsere Amphiktionenbeschlüsse, mit einer einzigen Ausnahme, die Boeoter als Mitglieder der Amphiktionie, also in guten Beziehungen mit Aetolien zeigen, so müssen diese Urkunden einige Zeit vor die Schlacht bei Chaeroneia gesetzt werden, folglich wenigstens zum grössten Teil noch in die fünfziger Jahre fallen.

Die Urkunden aus den Jahren des Amyntas und Nikiadas und eine Inschrift aus dem Jahre des Dion (Dial - Inschr. 2596, nicht unser Amphiktionendekret) sind in dieser Ordnung auf demselben Stein eingegraben, sodass diese drei Archonten also in dieser Weise auf einander gefolgt sind, und vielleicht drei aufeinander folgenden Jahren angehört haben (POMтow, Jahrb. 1894, S. 507). Aus dem Jahre des Dion haben wir ferner eine amphiktionische Rechnungsurkunde (Bull. Corr. Hell, XXIII 1899, S. 566 ff.), die ganz denselben Hieromnemonenkatalog giebt, wie die anderen Dekrete aus diesem Jahre; darin wird die Verpachtung der IIv iza oya erwähnt, sodass das auf Dion folgende Jahr wahrscheinlich ein Pythienjahr gewesen ist. Ob das Jahr des Praochos früher oder später zu setzen ist, steht nicht sicher: da in der zweiten aus diesem Jahre stammenden Urkunde (Dial.-Inschr. 2512), die unmittelbar unter der ersten, auf demselben Steine mit dieser eingegraben ist, die Boeoter fehlen, so ist deren Bruch mit Aetolien vielleicht in diesem Jahre erfolgt, und wir würden den Archon Praochos kurz vor 245 ansetzen müssen.

Doch kann das Fehlen der Boeoter auch auf irgend einem Zufall beruhen, sodass dieser Grund keine unbedingte Beweiskraft hat.

Auch von dem Jahre des Kallikles lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, ob es an den Anfang oder an das Ende unserer Gruppe gehört. Für ersteres spricht das Fehlen des chiischen Hieromnemon, der in allen übrigen Dekreten unserer Gruppe und in allen späteren Amphiktionenlisten aufgeführt wird, ferner das Vorkommen eines Hieromnemon aus Sparta, während die peloponnesischen Dorier seitdem aus den Listen verschwinden. Auch scheinen mehrere der unter Kallikles fungierenden Buleuten (Aeschriondas, Hagnias, Xenon) mit Männern identisch zu sein, die bereits unter Eudokos, Straton und Damosthenes erwähnt werden. Eben dahin führt das unter Kallikles erlassene delphische Proxeniedekret für Kulov Kúhlovos 'Hλeios (DITTENBERGER 920), offenbar den Tyrannenmörder; die Ehrung braucht keineswegs unmittelbar nach der That (ca. 270 oder etwas später) erfolgt zu sein, aber wir werden sie doch nicht durch einen allzu langen Zeitraum davon trennen wollen. Da nun das Jahr des Kallikles wahrscheinlich ein Pythienjahr war (POMTOW, Jahrb. 1897, S. 827 ff.), so wird es in 258 oder 254 zu setzen sein; für Amyntas bis Dion ergäben sich dann die Jahre 257-255, bezw. 253-251, allenfalls könnte Dion auch in 249 gesetzt werden. Das ist aber das späteste Jahr, denn 245 standen die Aetoler bereits mit Boeotien im Kriege, während dieses im Jahre des Dion noch Vertreter nach Delphi schickte.

In die Zeit nach der Schlacht bei Chaeroneia, etwa um 240, muss das Dekret aus dem Jahre des Herys gesetzt werden (MICHEL 253 = Dial.-Inschr. 2521). Es steht auf demselben Steine wie das Dekret aus dem Jahre des Peithagoras (MICHEL 250 Dial.-Inschr. 2520), unmittelbar nach diesem und von der Hand desselben Steinmetzen (POMTOW, Jahrb. 1894, S. 527). Es stammt aber aus einer viel späteren Zeit, denn in dem Dekret aus dem Jahre des Peithagoras wird Achaeïon, seinem Sohn Antagoras und ihren Nachkommen die προδικία ἀσφάλεια und ἀτέλεια verliehen; in dem Dekret aus dem Jahre des Herys heisst es: ¿dó9ŋ à αὐτὰ προδικία καὶ ἀσφάλεια καὶ τῶν χορηγιῶν ἀφεῖσθαι τῶν τοὶ Δελφοὶ ayoνti Avtayógar. Es ist klar, dass Antagoras nicht in zwei aufeinander folgenden Jahren dieselben Privilegien verliehen worden sein können; vielmehr handelt es sich offenbar um die Erneuerung dieser Privilegien nach einem längeren Zeitraum, und bei dieser Gelegenheit hat Antagoras das frühere Dekret, auf das sich seine Ansprüche gründeten, mit eingraben lassen. Ähnliches ist bekanntlich auch sonst häufig vorgekommen. Da nun Peithagoras, wie wir gesehen haben (oben S. 6), um die Mitte der sechziger Jahre Archon gewesen ist, wird Herys etwa 20 bis 30 Jahre später zu setzen sein, also um 240. Wahrscheinlich ist der Archon Herys identisch mit dem Hieromnemon aus dem Jahre des Kallikles.

Die Zahl der achaeischen Hieromnemonen im Jahre des Herys war elf; wir haben also gegenüber der vorigen Gruppe eine Vermehrung um zwei Stimmen. Offenbar spricht sich darin die Gebietserweiterung aus, die der Bund durch den Sieg bei Chaeroneia gewonnen hatte. Man pflegte früher auf Grund von Polyb. XX 5, 2 anzunehmen, dass Boeotien damals in den aetolischen Bund eingetreten sei; aber die Worte des Historikers: ἐγκαταλιπόντες τοὺς Ἀχαιοὺς προσένειμαν Αἰτωλοῖς τὸ ἔθνος besagen das keineswegs: so wenig wie die Boeoter vorher zum achaeischen Bunde gehört hatten, traten sie jetzt in den aetolischen ein, sondern sie vertauschten nur das (völkerrechtliche) Bündnis mit den Achaeern gegen das Bündnis mit den Aetolern. Es findet sich denn auch in den sehr zahlreichen boeotischen Urkunden aus dem dritten Jahrhundert keine Spur einer Zugehörigkeit zum aetolischen Bunde. Wohl aber wissen wir, dass ganz Phokis und das östliche Lokris einmal aetolisch gewesen sind (Polyb. XVIII 47, 9 Liv. 33, 34); und da Phokis, wie die Ampiktionenlisten zeigen, kurze Zeit vor der Schlacht bei Chaeroneia noch unabhängig war, und später, in Antigonos Dosons Zeit wieder unabhängig erscheint, so muss es eben infolge der Schlacht bei Chaeroneia oder unmittelbar vorher aetolisch geworden und bis zum demetrischen Kriege aetolisch geblieben sein. Dasselbe wird dann von dem opuntischen Lokris zu gelten haben. Wenigstens sehe ich nicht, welche anderen amphiktionischen Stimmen die Aetoler um diese Zeit gewonnen haben könnten, als die beiden Stimmen von Lokris und Phokis; denn bei den guten Beziehungen zwischen Aetolien und Makedonien bis zum demetrischen Kriege ist an Erwerbungen der Aetoler im Süden von Thessalien nicht zu denken. Das Fehlen der Boeoter in unserem Dekret kann auf Zufall beruhen, wie in dem einen Dekret aus dem Jahre des Praochos; wer das nicht annehmen will, muss unsere Inschrift in die Zeit setzen, als Boeotien zu Demetrios abgefallen war, etwa 235.

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Es folgen drei Urkunden mit 14 aetolischen Stimmen: zwei Amphiktionendekrete aus den Jahren des Kallias und Nikarchos (MICHEL 254, 255 = Dial.-Inschr. 2524, 2525), und ein Katalog von Siegern in den Soterien, ohne delphisches Datum aus dem Jahre des Agonotheten Xennias (Bull. Corr. Hell. XX 628 Dial.-Inschr. 2567); in der letzteren Inschrift scheinen sogar 15 aetolische Hieromnemonen aufgeführt zu werden, doch steht die Sache nicht sicher. Es ist das die höchste Zahl aetolischer Stimmen, die überhaupt vorkommt; es ist also klar, das diese Verzeichnisse in die Zeit der höchsten Machtentfaltung des aetolischen Bundes gehören müssen, vom Tode des Demetrios 229 bis zum Ausbruch des Bundesgenossenkrieges 220.

Nun haben von den amphiktionischen Stämmen die Boeoter (zwei Stimmen), Ioner (Athener und Euboeer, bezw. Chier zwei Stimmen), peloponnesischen Dorier (eine Stimme), thessalischen Magneten (zwei

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