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lien, Elis (?), Messenien, Lakonien. Auch nach dem Verlust Makedoniens (288) gelang es Demetrios diese griechischen Besitzungen im wesentlichen zu behaupten. Athen allerdings ging verloren; doch blieb Demetrios in Attika der Peiraeeus, Eleusis mit Phyle und Panakton, und Salamis. Auch die Kykladen sind Demetrios noch von Ptolemaeos I entrissen worden (DITTENB. 2 202), also wahrscheinlich 288 (vergl. Plut. Demetr. 44 tỷv μèv ̔Ελλάδα πλεύσας στόλῳ μεγάλῳ ἀφίστη, was nur auf Athen und die Kykladen gehen kann). Etwas später, während Demetrios in Kleinasien stand (286), eroberte Pyrrhos Thessalien (Plut. Pyrrhos 12), mit Ausnahme von Demetrias, das noch 283 in Antigonos Hand war (Plut. Demetr. 53), und also wohl von Magnesia überhaupt. Nicht lange darauf ging Eleusis an die Athener verloren (vergl. das Ehrendekret für Demochares, Leben d. X Redner S. 851 e). Boeotien dagegen stand noch 280 unter Antigonos (Memnon 13, 3); Euboea noch 277, wie der Glückwunsch der Behörden von Eretria nach dem Siege bei Lysimacheia beweist (Laert. Diog. II 141). Im Peloponnes gelang es Antigonos sogar, Sparta zur Anerkennung seiner Oberherrschaft zu zwingen. Das berichtet Eusebios zum Jahr Abrahams 1731 (ol. 123, 4 = 285/4): Antigonus Gonatas Lacedaemonios tenuit, und wird bestätigt durch Justin. XXIV 1, 3 wo es heisst, dass die Spartaner ne cum Antigono, sub cuius regno erant, bellum coepisse viderentur die Aetoler angriffen. An der Thatsache kann also nicht gezweifelt werden, so auffallend sie auf den ersten Blick scheinen kann; auf das Jahr bei Eusebios ist ja freilich kein unbedingter Verlass, um so weniger als Hieronymus die Sache unter Ab. 1734 oder 1735 (nach seiner Rechnung Ol. 124, 2 oder 3) erzählt, jedenfalls ergiebt sich aus Justinus, dass die Unterwerfung Spartas vor 280 erfolgt ist, während sie andererseits nicht vor den Frieden zwischen Antigonos und Pyrrhos (285) heraufgerückt werden kann. Damals wird Antigonos den Messeniern das denthaliatische Gebiet am Westabhange des Taygetos gegeben haben, das bis dahin Sparta gehört hatte (Tac. Ann. IV 43). Man pflegt diese Angabe auf Doson zu beziehen, es ist aber nicht abzusehen, warum dieser den Messeniern, die gar nicht mit ihm verbündet waren, auf Kosten einer ihm unterthänigen Gemeinde (Sparta) einen Gebietszuwachs verschafft haben sollte. Ist das gesagte richtig, so muss auch Messene mit Antigonos in Bund getreten sein, sodass dieser, vielleicht mit Ausnahme von Elis, jetzt den ganzen Peloponnes beherrschte.

Bald aber brach diese Herrschaft zum grossen Teile zusammen, wozu Antigonos Niederlage gegen Ptolemaeos Keraunos (Sommer 280) den Anstoss gegeben haben mag (vergl. Justin. XXIV 1, 2). Boeotien muss sich 280 oder 279 frei gemacht haben, da es zur Zeit des grossen Kelteneinfalles 278 nicht mehr unter Antigonos stand, und seitdem seine Unabhängigkeit behauptet hat. Auch das benachbarte Megara scheint sich befreit zu haben, wenigstens stellt es ganz wie Boeotien gegen die

Kelten ein selbständiges Kontingent, und Antigonos hat die Stadt später belagern müssen (Polyaen. IV 6, 3), was vor dem chremonideischen Kriege geschehen sein muss, da Megara damals wieder in Antigonos Hand war. Im Peloponnes erhoben sich die Spartaner, denen eine Reihe anderer Staaten sich anschloss (Justin. XXIV 1, 2 sagt übertreibend omnes fere Graeciae civitates). Wir werden dabei an Mantineia und andere Gemeinden in Arkadien zu denken haben, ferner an Elis, und nach dem oben gesagten an Boeotien, vielleicht auch an Argos, das einige Jahre später von Antigonos Herrschaft frei war (Plut. Pyrrh. 31). Auch die 4 westlichen Gemeinden Achaias, Patrae, Dyme, Tritaea, Pharae traten damals (280) zum Bunde zusammen, der natürlich gegen Antigonos gerichtet war (Polyb. II 41, 10-12); es ist kein Zweifel, dass das mit der Erhebung Spartas zusammenhängt. Dagegen bleiben die übrigen Städte Achaias zunächst noch Antigonos treu (Polyb. II 41, 13-15); dasselbe gilt von Troezen (Polyaen. II 29, 1), Sikyon (vergl. Plut. Arat. 9), und wohl überhaupt von den Kleinstädten der Argolis, endlich von Megalopolis und Messene, die zwei Jahre später, zur Zeit des Kelteneinfalles mit Sparta im Kriege standen (Paus. IV 28, 3, VIII 6, 3). Nur Athen verstand sich bald nach dem gallischen Einfall, spätestens unter dem Archon Polyeuktos (2743, CIA. IV 2, 323 b) dazu, Antigonos Oberhoheit anzuerkennen, behielt aber in den inneren Angelegenheiten seine Selbständigkeit. Sonst machte der Abfall weitere Fortschritte; so wurde zwischen 278 und 275 Troezen von dem spartanischen Feldherrn Kleonymos erobert (Polyaen. II 29, 1, die Zeit ergiebt sich daraus, dass nicht mehr Antigonos, sondern Krateros im Peloponnes befehligt, und andererseits Kleonymos in 274 bereits verbannt war), 275 erhoben sich Aegion, Bura und Keryneia in Achaia (Polyb. II 41, 13-15), bald darauf, wahrscheinlich infolge von Antigonos Niederlage gegen Pyrrhos, die Städte Euboeas. Das letztere ist zwar nicht direkt bezeugt, ergiebt sich aber für Eretria daraus, dass Menedemos nicht lange nach der Schlacht bei Lysimacheia verbannt wurde ὑποπτευθεὶς προδιδόναι τὴν πόλιν ̓Αντιγόνῳ (Laert. Diog. II 142), für Chalkis und Oreos ergiebt es sich aus der Thatsache, dass diese Städte um 270 im Amphiktionenrat vertreten waren, während die Aetoler Unterthanen des Antigonos die Teilnahme an dieser Versammlung nicht gestatteten (vgl. meinen demnächst erscheinenden Aufsatz über die delphische Amphiktionie im III. Jahrhundert). Um dieselbe Zeit etwa scheinen auch die noch unter Antigonos stehenden achaeischen Städte Leontion, Aegira und Pellene sich unabhängig gemacht zu haben; das könnte allerdings auch erst im chremonideischen Kriege geschehen sein, aber in einem Verzeichnis der Proxenen von Histiaea (MICHEL 659), das in das Jahr des delphischen Archonten Damosthenes gehört, zwischen 270 und 265, wird ein Azaòs i Aiyigas erwähnt, sodass also Aegira wahrscheinlich schon vor dem chremonideischen Kriege dem achaeischen

Bunde beigetreten ist, und zwischen dem Tode des Pyrrhos und dem Beginn des chremonideischen Krieges kann der Abfall schwerlich erfolgt sein. Bei Pyrrhos Zug in den Peloponnes schlossen sich dann auch Megalopolis (Plut. Pyrrh. 26) und Messene (Justin. XXV 3, 4) an diesen an. Jetzt blieb Antigonos südlich der Thermopylen kaum etwas anderes als Korinth, Sikyon, Athen mit Aegina und Salamis, ausserdem etwa noch Epidauros und Phleius und vielleicht die eine oder andere arkadische Kleinstadt. Doch der Sieg über Pyrrhos setzte Antigonos in den Stand, sein griechisches Reich wieder aufzurichten. Megara ward zurückgewonnen, denn wir finden die Stadt im chremonideischen Kriege unter Antigonos. Ebenso trat Euboea in sein altes Abhängigkeitsverhältnis zurück (vergl. für Eretria Laert. Diog. II 143), und infolge dessen verschwinden die Städte der Insel jetzt aus den Amphiktionenlisten, nur Histiaea hat seine Unabhängigkeit bis auf den chremonideischen Krieg (262) behauptet. Im Peloponnes wurden die alten Beziehungen zu Argos und Megalopolis wieder hergestellt, eine kurze Zeit lang trat auch Elis mit Antigonos in Bund (Plut. Tvvazav άgɛtai S. 251), doch fiel diese Stadt gleich darauf wieder ab.

Über die politischen Verhältnisse im Peloponnes beim Ausbruch des chremonideischen Krieges unterrichtet uns die bekannte Urkunde des Bündnisses zwischen Athen und Sparta aus dem Jahre des Archon Peithidemos (2665 v. Chr., CIA. II 332). Demnach waren mit Sparta verbündet Elis, Achaia, Kaphyae, Orchomenos, Mantineia, Tegea, Phigaleia; für Antigonos Machtbereich bleiben demnach ganz Argolis, der grössere Teil von Arkadien, und Messenien; doch ist nicht ausgeschlossen, dass einige der in der Urkunde nicht genannten Gemeinden, w. z. B. Messene neutral geblieben sind. Jedenfalls haben sämtliche Gemeinden der Argolis im Abhängigkeits-, beziehungsweise im Bundesverhältnis zum Antigonidenhause gestanden, bis sie im achaeischen Bunde aufgingen; wir werden annehmen dürfen, dass das bereits vor dem chremonideischen Kriege der Fall gewesen ist. Was Arkadien angeht, so finden wir Orchomenos, Mantineia, Tegea als Mitglieder des um 250 begründeten arkadischen Bundes, der seine Spitze gegen Sparta richtete (Hermes 35, 1900 S. 260 ff.); wir müssen also annehmen, dass sie infolge des chremonideischen Krieges, oder besser gesagt, des Sieges des Aristodamos von Megalopolis über Akrotatos von Sparta zum Übertritt von der spartanischen auf die makedonische Seite gezwungen wurden, mit anderen Worten, dass sie unter Aristodamos Herrschaft gekommen sind. Es scheint demnach, dass das Reich dieses Tyrannen jetzt etwa den Umfang hatte, wie der nach seiner Ermordung gestiftete arkadische Bund, also Megalopolis mit Maenalien, Kynurien und Lepreon, ferner Tegea, Mantineia, Orchomenos (mit Kaphyae?), Heraea, Thelpusa und Kleitor umfasste. Von den nordarkadischen Städten mögen Stymphalos, Alea, Pheneos und Ky

naetha unter eigenen Tyrannen gestanden haben; Psophis war ohne Zweifel bereits eleiisch. Sonst scheint der chremonideische Krieg im Peloponnes keine Territorialveränderungen verursacht zu haben; in Mittelgriechenland gab er Antigonos bekanntlich den gesicherten Besitz von Athen. Das Reich hatte jetzt annähernd wieder denselben Umfang, wie 30 Jahre früher unter Demetrios.

Als Antigonos Monophthalmos im Jahr 307 seinen Sohn Demetrios nach Griechenland sandte, war sein Plan, den von Philippos begründeten korinthische Bund wieder ins Leben zu rufen, wie es im Jahre vorher Ptolemaeos vergeblich versucht hatte; natürlich unter der eigenen Hegemonie. Mit der neuen Organisation wurde schon im Frühjahr 306 ein Anfang gemacht (Diod. XX 46, 5), ehe Demetrios nach Kypros ging, obgleich die Zahl der mit Antigonos verbündeten Staaten damals noch sehr gering war; vollendet wurde sie im Jahre 303 nach der Eroberung des Peloponnes. Es wurde jetzt ein Kongress von Abgeordneten der befreiten Städte nach dem Isthmos berufen, und Demetrios zum yuav tys Elλáδος ausgerufen, ὡς πρότερον οἱ περὶ Φίλιππον καὶ ̓Αλέξανδρον (Plut. Demetr. 25). Daraus ergiebt sich, dass die an dem Bunde teilnehmenden Staaten auch jetzt autonom blieben, frei von Besatzung und Steuerpflicht; nur in einige der strategisch wichtigsten Plätze, namentlich nach Korinth, wurden königliche Garnisonen gelegt, ganz wie in der Zeit Philipps, doch geschah das unter Zustimmung der betreffenden Gemeinden (Diod. XX 103, 3).

Das änderte sich, nachdem Antigonos asiatisches Reich bei Ipsos. zusammengebrochen war. Der Abfall Athens und anderer Städte lehrte Demetrios, dass die Hegemonie in Griechenland mit bloss moralischen Mitteln nicht aufrecht zu erhalten war. Ausserdem war Demetrios jetzt, nach dem Verlust der asiatischen Provinzen gezwungen, auch die Steuerkraft seiner griechischen Verbündeten in Anspruch zu nehmen. Es ging, wie es einst im attischen Seebunde gegangen war: der Bund wurde zum Reiche. Abgefallene Bundesstaaten mussten nach ihrer Wiederunterwerfung Besatzungen aufnehmen, und wurden in ihrer Autonomie beschränkt. So Athen nach Demetrios Sieg über Lachares, und Boeotien, wo Demetrios nach dem ersten Aufstande seinen Offizier Hieronymos aus Kardia zum ¿ñiμɛληtηs zai ȧquoorns einsetzte (Plut. Demetr. 39). Die Steuerpflicht Athens (oder Thessaliens) wird bezeugt durch die an sich ja sehr abgeschmackte Anekdote bei Plut. Demetr. 27, die von Eretria durch Laert. Diog. II 140, wo die Summe des Tributes, den die Stadt jährlich zu leisten hatte, allerdings in maasslos übertrieben ist, was freilich manche neuere nicht. gehindert hat, die Zahlen einfach abzuschreiben; in dem Dekret der Nesioten bei DITTENB.2 202 wird von Ptolemaeos Soter gerühmt, dass er πολλῶν καὶ μεγάλων ἀγαθῶν αἴτιος ἐγένετο τοῖς [τ]ε νησιώταις καὶ τοῖς ἄλλοις Ἕλλησιν, τὰς τε πόλεις ἐλευθερώσας καὶ τοὺς νόμους ἀποδιδοὺς

[κ]αὶ τὴν πάτριομ πολιτείαμ πᾶσιγ καταστήσας καὶ τῶν εἰσφορῶν κου qioas, was nur auf die Befreiung von der Herrschaft des Demetrios im Jahre 288 gehen kann.')

Auch Demetrios Sohn Antigonos Gonatas hat in den ersten Jahren seiner Regierung an diesem System festgehalten, und er musste es thun, da seine Macht auf Griechenland beschränkt war. Aber der grosse Aufstand, der im Jahre 280 unter der Führung Spartas gegen ihn ausbrach (oben S. 4), gab den Beweis, wie gründlich verhasst dieses System in Griechenland war. Sobald also Antigonos den Thron von Makedonien wiedergewonnen hatte und damit der Einkünfte aus Griechenland nicht mehr in demselben Maasse wie früher bedurfte, schritt er zu einer Änderung des Systems, wenigstens soweit der Peloponnes in Betracht kam. Er gewährte den Gemeinden jetzt Freiheit von Tribut und Besatzung, sodass die Autonomie gewahrt blieb, legte dafür aber die Leitung der Verwaltung in die Hände von Vertrauensmännern aus der Bürgerschaft selbst, sog. „Tyrannen", welche die Ordnung mit ihren eigenen Truppen aufrecht erhielten; im Kriegsfalle, oder bei gefährlichen Aufständen waren die königlichen Truppen natürlich stets zur Hilfe bereit. So finden wir in Sikyon um 270 und wohl schon früher einen Tyrannen Kleon, dem dann Kleinias, Abantidas, Paseas, Nikokles folgten (Plut. Arat. 2. 3); in Argos (wozu bis 237 Kleonae gehörte, Plut. Arat. 28 f.), wahrscheinlich schon vor dem chremonideischen Kriege Aristippos, dessen Haus dann die Stadt bis zu ihrem Eintritt in den achaeischen Bund (229,8) beherrscht hat, in Hermione 229 Xenon und gleichzeitig Kleonymos in Phleius (Polyb. II 44, 6), in Megapolis um die Zeit des chremonideischen Krieges und bis 250 Aristodamos, später (ca. 245-235) Lydiadas, in Orchomenos um 235 Nearchos (DITTENB. 229), in Elis nach Pyrrhos Tod auf kurze Zeit Aristotimos, in Keryneia um 280-75 Isaeos, und einen anderen Tyrannen, dessen Name uns nicht genannt wird, um dieselbe Zeit in dem benachbarten Bura (Polyb, II 42, 14). Bei dem trümmerhaften Zustand unserer Überlieferung dürfen wir mit Sicherheit annehmen, dass es auch in

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1) DITTENBERGER a. a. O. S. 327 Note 7 meint allerdings: de rebus annorum 310–308 a. Chr. spatio in Graecia marique Aegaeo a Ptolemaeo feliciter gestis hic dici manifestum est. Mir scheint im Gegenteil manifestum, dass von diesen ganz ephemeren Erfolgen, die schon 306 durch die Schlacht bei Kypros vernichtet wurden, hier in keiner Weise die Rede sein kann; das Dekret bezieht sich vielmehr auf Wohlthaten, die zu der Zeit, als es erlassen wurde (ca. 280), noch dauerten. Beiläufig bemerke ich, dass auch die Polemik DITTENBERGERS gegen den ersten Herausgeber unserer Inschrift, DELAMARRE unberechtigt ist: Non plane sublatum, sed imminutum tributorum onus ex huius verbi xovpíoas) usu collegit Del. Sed ni fallor sic genetivus nullam haberet probabilem explicationem; quare praestat zovqious hic(ut Latini verbo levandi utuntur) de tributis omnino abrogatis intellegere (a. a. O. Anm. 9). Es wird dem gegenüber genügen, auf Eurip. Hel. 39 f. hinzuweisen ὡς ὄχλου βροτῶν πλήθους τε κουφίσειε μητέρα χθόνα (bekanntlich dem Prooemion der Kyprien nachgebildet).

Beiträge z. alten Geschichte II 1.

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