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S. Shebelew, Zur Geschichte von Lemnos.

Wann Philippos V.sich der Inseln Lemnos (Imbros und Skyros) bemächtigt hatte, wissen wir nicht. Dass aber während des zweiten makedonischen Krieges sich Lemnos in seiner Gewalt befand und dass dort makedonische Truppen standen, das alles ist deutlich aus den Bedingungen des Friedensvertrags zu ersehen, welcher zwischen den Römern und Philippos geschlossen ward (vgl. Polyb. XVIII, 44 (27), 4. 48 (31), 2. Liv. XXXIII, 30. 35). Auch ist es unbekannt, weswegen Lemnos im J. 196 den Athenern nicht zurückgegeben worden war; dass aber die Athener wahrscheinlich schon damals die Römer um Lemnos und Delos baten, geht klar aus Polybios' (XXX, 21, (18), 3) Hinweis hervor. Vielleicht hatten die Lemnier und Delier selbst um eine formelle" Freiheit gebeten. KÖHLERS (a. a. O. S. 264) Ansicht, Paros sei, quasi als Ersatz für diese beiden Inseln, den Athenern übergeben worden, ist jedenfalls ebenso geistreich, wie wahrscheinlich.') St. Petersburg.

1) Die Glaubwürdigkeit der von Livius (XXXIII 30, 11) nach Valerius Antias überlieferten Aussage, die Athener hätten im J. 196 von Philippos V. die Insel Lemnos (oder nach einer andern Lesart Paros), Imbros, Delos und Skyros als Geschenk erhalten, wird von den einen, wenn auch mit gewissem Vorbehalt, angenommen, von den andern aber völlig verworfen. Neuerdings hat NIESE, Gesch. d. griech. u. maked. Staaten, II, S. 649, sich mit schonungsloser Strenge gegen die Aussage des Valerius Antias geäussert. Allein Lemnos und Delos waren zweifellos den Athenern im J. 166 übergeben worden, wie Polybios (XXX 21, 2-3) berichtet. Was Paros anbetrifft, so besteht überhaupt hinsichtlich seiner Zugehörigkeit zu den athenischen Besitzungen ein gewisser Zweifel. Dafür, dass Paros den Athenern überlassen worden war, sprechen: 1) die Lesart Paron im Mainzschen Codex der vierten Dekade des Livius, 2) die auf Paros gefundene Inschrift mit der Erwähnung eines athenischen Epimeleten, IIgóriuos ó Swordéov ¿y Muqivoúttηs (DITTENBERGER, Syll. 313). Der erste Beweis wird gewöhnlich, aus unbekannten Gründen, einfach übersehen. Der zweite Beweisgrund wird durch die Annahme beseitigt, die Inschrift, die einen athenischen Epimeleten erwähnt, sei zufällig nach Paros verschleppt worden, sie stamme in Wahrheit aus Delos. Interessant ist, dass neuerdings auf Paros noch eine Inschrift, ebenfalls mit der Erwähnung eines Epimeleten, und zwar zweifellos eines athenischen gefunden ward. S. WILHELM, Ath. Mitth. XXIII, S. 434, A. 1. WILHELM beeilte sich, auch diese Inschrift als eine aus Delos verschleppte zu bezeichnen, und das aus denselben Gründen, aus welchen HOMOLLE, Bull. corr. hell. III S. 158. VIII S. 150, die oben erwähnte Inschrift (DITT.2 313) und SCHUMACHER, Rhein. Mus. XLII S. 148 ff., eine ebenfalls auf Paros gefundene Inschrift mit Erwähnung des Zenon, Pammenes Sohns, Marathonier, iɛoevs [tov Añóllwvos?] als eine aus Delos nach Paros gebrachte ansahen. Vgl. auch KIRCHNER, Prosopographia attica, 6221. Jedoch sind diese Gründe gar nicht so unbestreitbarer Natur, dass wir uns von der Möglichkeit lossagen müssten, die angeführten Inschriften für solche aus Paros anzusehen und in ihnen nur eine Bestätigung für die Angabe des Valerius Antias zu erblicken, dass Paros thatsächlich den Athenern übergeben worden war. Wir müssen noch bemerken, dass DITTENBERGER, Syll. 313 die Inschrift, welche den Protimos erwähnt, als aus Paros stammend ansieht; vox SCHÖFFER, Berl. Philol. Wochenschrift, 1899, Sp. 1030, der sie früher als aus Delos stammend ansah, lässt diese Frage ungelösst. Wir weisen noch darauf hin, dass der in der neuen Inschrift erwähnte Epimelet Moschion im Register der Epimeleten von Delos (VON SCHÖFFER, De Deli insulae rebus, S. 226 ff.) nicht vorkommt. Im allgemeinen s. Aus der Geschichte Athens, S. 159 ff.

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Der Grundbesitz der römischen Kaiser in den ersten drei Jahrhunderten.

Von Otto Hirschfeld.

Erster Teil.

Als Augustus im Jahre 27 vor Chr. die Teilung der Reichsverwaltung zwischen dem Princeps und dem Senate vollzog, musste er für sich und seine Nachfolger Einnahmequellen schaffen, um den gewaltigen, von ihm für den Staat übernommenen Verpflichtungen nachkommen zu können. Wohl nicht zum geringsten Teil aus diesem Grunde hatte er das von ihm gewonnene Königreich Ägypten nicht in hergebrachter Weise zu einer Provinz des römischen Reiches gemacht, sondern die Herrschaft als Nachfolger der ägyptischen Könige angetreten und die Verwendung der Einkünfte des reichen Landes jeglicher Kontrole entzogen. Zu dieser unerschöpflichen Goldquelle kamen, abgesehen von den ihm als Princeps zustehenden Einnahmen aus dem übrigen römischen Reich, die freilich bei weitem nicht ausreichend waren, die ihm für dasselbe zugefallenen Ausgaben zu decken, private, insbesondere testamentarische Zuwendungen, die wesentlich den Grundstock zu dem aus bescheidenen Anfängen zu immer höherer Bedeutung herangewachsenen kaiserlichen Privatvermögen gebildet haben. Die Nachrichten, die wir über solche Vermächtnisse an die Kaiser besitzen, reichen, so unvollständig sie auch sind, doch aus, um einen Begriff von der Ergiebigkeit dieser Einnahmequelle zu geben, für die alsbald eine eigene Verwaltung mit einem Procurator hereditatium an der Spitze geschaffen werden musste.

Die Sitte, Freunde im Testament mit grösseren Summen zu bedenken, muss bereits in der letzten Zeit der Republik recht verbreitet gewesen sein; rühmt doch Cicero von sich, dass er mehr als 20 Millionen Sesterzen von seinen amici et necessari empfangen habe.1) Augustus hat, obgleich er nicht habsüchtig war und zahlreiche Erbschaften von ihm un

1) Cicero Philipp. II 16, 40; Antonius hatte dem Cicero als Zeichen seiner Unbeliebtheit vorgeworfen, er habe keine Erbschaften empfangen.

bekannten oder missliebigen Leuten zurückwies, ') auch die hinterbliebenen Kinder von Männern, die ihn zum Erben eingesetzt hatten, reichlich zu entschädigen pflegte2), doch grossen Wert darauf gelegt, in den Testamenten seiner Freunde nicht übergangen zu werden,") und begreiflicher Weise haben bei dieser Sinnesart des Kaisers näher und ferner stehende nicht verabsäumt, ihn, besonders wenn sie kinderlos waren, in ihren Testamenten reichlich zu bedenken. Von dem Umfang dieser Zuwendungen giebt seine eigene Angabe eine Vorstellung, dass er in den letzten 20 Jahren seiner Regierung auf diese Weise 1400 Millionen Sesterzen (über 300 Millionen Mark) erhalten habe, von denen er allerdings weitaus den grössten Teil für den Staat aufgewandt und nur 150 Millionen Sesterzen seinen Erben hinterlassen habe.4) Unter den uns bekannten Erbeinsetzungen ist an erster Stelle Maecenas zu nennen, der bei seinem Tode im Jahre 8 vor Chr., abgesehen von einigen geringfügigen Legaten, Augustus als alleinigen Erben hinterliess. Zu dieser Erbmasse, von deren Umfang die zahlreichen den Namen Maecenatianus führenden Sklaven des Augustus und der Livia Zeugnis ablegen,5) gehörten die ausgedehnten, von Maecenas auf dem Esquilin angelegten Gärten, die oft als kaiserlicher Besitz erwähnt werden, wie auch die kaiserliche οὐσία Μαικηνατιανή in Ägypten.) Auch sein kurz nach ihm gestorbener Freund Horaz hat in seiner Todesstunde Augustus als Erben seines kleinen Vermögens eingesetzt) und Vergilius hat ihm den vierten Teil seines ex liberalitatibus amicorum stammenden Vermögens von etwa 10 Millionen Sesterzen vermacht,) aus welcher Erbschaft die Freigelassenen des Augustus und der Livia mit dem Namen Maronianus stammen.")

1) So die Erbschaft des Tarius, den er als Beisitzer zum Exil verurteilt hatte: Seneca de clementia I 15, 4. Vgl. Anm. 3.

2) Sueton. Aug. 66; Dio 56, 32 und 41.

3) Sueton. Aug. 66: quamvis minime appeteret hereditates, ut qui numquam ex ignoti testamento capere quicquam sustinuit, amicorum tamen suprema iudicia morosissime pensitavit neque dolore dissimulato, si parcius aut citra honorem verborum, neque gaudio, si grate pieque quis se prosecutus fuisset.

4) Sueton. Aug. 101.

5) Vgl. die vortrefflichen Ausführungen von HÜLSEN: sopra i nomi doppi di servi e liberti della casa imperiale in den Röm. Mittheilungen des arch. Instituts 3, 1888 S. 222 ff., wo die Beispiele gesammelt und chronologisch gruppiert sind. Es hat sich dabei als Resultat ergeben, dass diese Doppelnamen mit Trajan aufhören, worauf MOMMSEN (ibid. S. 312) die Angabe in der Biographie Hadrians (c. 21) bezogen hat: libertos suos nec sciri voluit in publico. Ich habe im Folgenden die Sammlung HÜLSENS dankbar benutzt; in der Anknüpfung der Namen an bestimmte Persönlichkeiten kann man jetzt dank der Prosopographia imperii Romani hier und da etwas weiter kommen. 6) Die Zeugnisse in der Prosopographia II S. 318; WILCKEN, Ostraka I S. 392 ff. 7) Suetonius vita Horatii p. 48 ed. REIFFERSCHEID: herede Augusto palam nuncupato, cum urgente vi valetudinis non sufficeret ad obsignandas testamenti tabulas. 8) Donatus vita Vergilii p. 62 ed. REIFF.; kürzer Probus, ibid. p. 53. 9) CIL. VI 4173.

Auch der Freund und Schwiegersohn des Augustus Agrippa hat, obschon ihn seine Gattin und zahlreiche Kinder überlebten, dem Kaiser einen Teil seines Vermögens hinterlassen, einiges zu Stiftungen für das Volk,') das meiste ihm persönlich, darunter den Thrakischen Chersones, mit dem ihn ohne Zweifel Augustus belehnt hatte) und der noch zu Trajans Zeit von einem kaiserlichen Prokurator verwaltet wurde.") Die nicht seltenen Sklaven und Freigelassenen des Augustus mit dem Namen Agrippianus, die nach seinem Tode in den Besitz der Livia und des Tiberius übergegangen sind,') stammen aus dieser Erbschaft.

Ausser den genannten sind nur wenige der sonstigen Erblasser überliefert. Dass Cornelius Cinna, der Enkel des Pompejus, dem Augustus seine Milde im reichsten Masse hatte angedeihen lassen, ihn aus Dankbarkeit zum alleinigen Erben einsetzte, berichtet Seneca;5) der steinreiche, aber übelberüchtigte Vedius Pollio, der seine Muränen mit Menschenfleisch mästete, vermachte dem Kaiser den grössten Teil seines Besitzes, darunter den herrlichen Posilyp zwischen Neapel und Puteoli®), den Augustus annahm, während er den Palast in Rom, der ihm mit der Bestimmung, dort ein Monument in Pollios Namen zu errichten, zugefallen war, niederreissen liess, um das Andenken an Pollio zu vernichten, und auf diesem Grund und Boden den Porticus Liviae erbaute.) Auch hier zeugen die zahlreichen Sklaven und Freigelassenen des Augustus mit dem Beinamen Vedianus) von der Grösse dieser Erbschaft. Ebenso hinterliess der als Redner bekannte L. Sempronius Atratinus,

1) Dio 54, 29.

2) Dio a. a. O. erklärt, er wisse nicht, wie dieser an Agrippa gekommen sei. 3) CIL. III 726: proc. Aug. reg(ionis) Chers(onesi); der derselben Zeit angehörige proc. provinc. Hellespont(i) (CIL. V 875) ist sicher von ihm verschieden.

4) HÜLSEN a. a. O. S. 223 und CIL. VI 33768.

5) Seneca de clementia I 9, 12.

6) Dio 54, 23, vgl. Plinius n. h. 9, 167: Pausilypum villa est Campaniae haut procul Neapoli; in ea in Caesaris piscinis a Polione Vedio coniectum piscem sexagesimum post annum expirasse scribit Annaeus Seneca. Neuerdings sind dort drei Inschriften aus dem J. 65 eines Macrinus Diadumeni Aug. lib. procuratoris) Antoniani (servus) dispensator) gefunden worden (Eph. epigr. VIII p. 91 n. 335 ff. mit meiner Anmerkung, wo aber durch ein Versehen Antonia minor für die gleichnamige Tochter des Claudius steht). Diadumenus ist ein aus dem Besitz der Wittwe des Drusus in den kaiserlichen übergegangener Freigelassener; Antonia besass nach Plinius n. h. 9, 172 bei Bauli, also ganz in der Nähe des Posilyp, die Villa des Redners Hortensius. Dass der Posilyp noch unter Trajan in kaiserlichem Besitz war, zeigt die Inschrift eines M. Ulpius Aug. lib. Euphrates qui procuravit Pausilipo: CIL. VI 8584.

7) Ausser Dio a. a. O. berichtet darüber Ovid. fasti VI 639 ff.: ubi Livia nunc est porticus, immensae tecta fuisse domus . . . haec aequata solo est, nullo sub crimine regni, sed quia luxuria visa nocere sua; sustinuit tantas operum subvertere moles totque suas heres perdere Caesar opes.

8) HÜLSEN a. a. O. S. 226 und Prosopogr. III p. 391.

Consul d. J. 34 vor Chr., der durch Selbstmord endete, Augustus als Erben.')

Von testamentarischen Zuwendungen auswärtiger Fürsten an das Kaiserhaus werden zwei Fälle aus dem jüdischen Königshause berichtet. Der König Herodes vermachte in seinem Testament an Augustus, abgesehen von goldenen und silbernen Geräten und kostbaren Kleidern, 1000 Talente (= 10 Millionen Drachmen), an Livia und „einige andere" 500 Talente (= 5 Millionen Drachmen);") die gesamte Summe (1500) Talente) erstattete übrigens Augustus nach dem Tode des Herodes den Söhnen desselben zurück.) Die Schwester des Herodes, Salome, die dieser zur Besitzerin der Städte Jamnia, Azotos, Phasaelis und des dazu gehörigen Gebietes mit einem jährlichen Einkommen von 60 Talenten gemacht hatte, hinterliess das Gebiet von Jamnia (wohl einschliesslich von Azotos), Phasaelis mit seinen kostbaren Palmenpflanzungen und dazu Archelais der Livia,) von der Tiberius das Land erbte, unter dessen Regierung ein auch noch unter seinem Nachfolger fungierender Procurator Jamniae bezeugt ist.")

Aus dem Besitz des letzten Königs von Galatien, Amyntas, dessen Reich im J. 25 vor Chr. eingezogen wurde, stammen ohne Zweifel die Sklaven und Freigelassenen des Augustus und der Livia mit dem Beinamen Amyntianus;) auf den Sohn desselben, den wohl von Augustus einigermassen entschädigten Pylaimenes) ist sicherlich ein als Pylaemenianus bezeichneter Sklave des Kaisers Caligula zu beziehen, sei es, dass er durch Erbschaft oder durch Confiscation in kaiserlichen Besitz gelangt ist. Auf den letzten König von Cappadocien, Archelaus, dessen Reich nach seinem Tode im J. 17 nach Chr. von Tiberius zur Provinz

1) Hieronymus z. J. 1996 = 21 vor Chr.

2) Josephus arch. XVII 8, 1: Καίσαρι δὲ ἀργυρίου μὲν ἐπισήμου, μυριάδας zilies.. 'loviig (so nennt er fälschlich die Livia mit ihrem späteren Namen) dè tỷ Καίσαρος γυναικὶ καί τισιν ἑτέροις πεντακοσίας μυριάδας. In einem früheren Testament hatte Herodes nach Angabe des Josephus (XVII 6, 1` dem Kaiser 1000 Talente, der Livia, ihren (Adoptiv-` Kindern und einigen Freigelassenen des Kaiserhauses 500 Talente ausgesetzt. Welcher Münzfuss diesen Angaben zu Grunde liegt, hat Herr Oberschulrat FRIEDRICH HULтscи auf meine Bitte untersucht und mir seine Ausführung, die ich in dem Anhang S. 26 ff. zum Abdruck bringe, zur Verfügung zu stellen die Güte gehabt. Auch der Sklave des Augustus mit dem Beinamen Herodianus (CIL. VI 9005) wird aus dieser Erbschaft stammen.

3 Josephus arch. XVII 11, 5.

4) Josephus arch. XVII 8, 1; XVII 11, 5.

5) Josephus arch. XVIII 2, 2; b. Jud. 19, 1.

6) Josephus arch. XVIII 6, 3; Philo leg, ad Gaium e. 30 bezeichnet ihn ungenau als gooor ¿xioysès tis lordaias, doch zeigt die unmittelbar daran geknüpfte, Jamuia betreffende Erzählung, dass diese Landschaft unter seiner Verwaltung stand.

7 HULSEN a. a. O. S. 223.

8) Vgl. CIG. 4039.

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