ÀҾ˹éÒ˹ѧÊ×Í
PDF
ePub

tritt seit Severus auf diesem Gebiet, wie überhaupt gänzlich in den Hintergrund.')

Eine grausige Liste von Hinrichtungen, Verbannungen und Selbstmorden haben uns, Tacitus an der Spitze, die Schriftsteller der Kaiserzeit überliefert und nur wenige Kaiser, wie Titus, Pius und der bis zur Schwachheit milde Marcus) sind in ihr nicht vertreten; selbst Augustus fehlt nicht darin, so ungern er als Kaiser den Henker gespielt hat.") Wie umfangreich und einträglich insbesondere unter Severus die Blutgerichte gewesen sein müssen, erweist vor allem die Thatsache, dass es damals für nothwendig erachtet worden ist, vorübergehend einen eigenen procurator ad bona damnatorum einzusetzen.

Versuchen wir, eine Vorstellung von dem Grundbesitz der Kaiser und Kaiserinnen) zu gewinnen, so wird es sich empfehlen, denselben zu scheiden nach den Häusern und Gärten in Rom, den Villen in Italien und den Domänen im ganzen Reiche; die letzteren werden den Inhalt des zweiten Teils unserer Betrachtung bilden. Die Kaiserpaläste auf dem Palatin und seiner Umgebung, unter denen das goldene Haus des Nero den Höhepunkt des Luxus bezeichnet, bedürfen keiner Erörterung;) von den sonstigen uns bekannten Häusern in Rom können, abgesehen von den zu den kaiserlichen Gärten gehörigen, als in kaiser

1) MOMMSEN, R. Strafrecht S. 1026 ff.

2) Vgl. vita Marci c. 25 über sein Verhalten bei dem Tode der Aufrührer Avidius Cassius und Maecianus und c. 29: in Capitolio iuravit, nullum senatorem se sciente occisum, cum etiam rebelliones dixerit se servaturum fuisse, si scisset. Über Pius vgl. vita c. 7; auch Titus hat als Kaiser keinen namhaften Mann hinrichten lassen der Mord des A. Caecina Alienus ist von ihm als Kronprinz begangen.

3) Tacitus ann. I 10 unter den dem Augustus gemachten Vorwürfen: interfectos Romae Varrones, Egnatios, Jull]os; auch L. Aemilius Paulus, der Gatte der jüngeren Julia, und Fannius Caepio sind von ihm getödtet worden (über die Verbannung der Buhlen der Julia vgl. Velleius II 100), doch ist Habsucht nirgends das Motiv dazu gewesen. Die höchste Ziffer weist Tiberius auf, dann folgt Nero, doch sind die Zahlen durch den Stand der Überlieferung zu bedingt, um beweiskräftig zu sein.

4) Über den Reichtum der Kaiserinnen vgl. meine Untersuchungen S. 28. Selbst kaiserliche Kebsweiber haben zum Teil grosse Besitzungen gehabt, wie Acte, ausser zahlreichen Sclaven und Freigelassenen (vgl. CIL. VI 8760 mit Anm.), darunter auch einen eigenen procurator summarum (CIL. VI 9030), Grundbesitz in Sardinien (CIL. X 8046") und Villen in Velitrae und Puteoli (s. unten S. 22). Der procurator Caenidianus in einer Inschrift von Antium (X 6666) ist dagegen nicht ein Prokurator der Geliebten Vespasians, sondern ein aus dem Besitz der Caenis in den kaiserlichen übergegangener Freigelassener.

5) Vgl. JORDAN: Die Kaiserpaläste in Rom. Berlin 1868; RICHTER: Topographie der Stadt Rom 2 S. 144 ff.; ein Verzeichnis der bekannten Häuser in Rom ebenda S. 400 und vorher bei KIEPERT-HÜLSEN: formae urbis Romae antiquae s. v. domus S. 24 ff. Die kaiserlichen Thermenanlagen, die ich hier nicht aufzähle, bei KIEPERT-HÜLSEN S. 91 ff.; RICHTER S. 409.

lichen Besitz übergegangen genannt werden das Haus am Palatin ad capita bubula, in dem Augustus geboren war,1) und die später von ihm bewohnte domus Hortensiana auf dem Palatin,) ferner das von ihm niedergerissene Haus des Vedius Pollio,") das Haus des Sex. Pompeius bei dem Augustusforum,) das mit dem Kaiserpalast verbundene Haus des Germanicus auf dem Palatin,5) die domus Gelotiana,) die domus Domitiana auf der heiligen Strasse,) die domus Vectiliana auf dem Caelius, in der Commodus ermordet wurde), schliesslich die wohl nur vorübergehend im kaiserlichen Besitz befindlichen Häuser des Macrinus auf dem Caelius,) das dem älteren Gordianus gehörige Haus des grossen Pompeius auf den Carinen10) und die noch im 4. Jahrhundert existierende domus Gordianorum,) das Haus der Tetrici auf dem Caelius.12) Zur Verwaltung dieser Häuser, die wohl meist Paläste waren, wie auch für die in kaiserlichem Besitz befindlichen Mietshäuser (insulae) waren kaiserliche Sklaven und Freigelassene bestellt, die nicht selten in Inschriften erwähnt werden.18)

Ein Verzeichnis der kaiserlichen Gärten, das jedoch der Ergänzung und Berichtigung bedarf, habe ich in meinen Untersuchungen zur Verwaltungsgeschichte S. 24 fg. gegeben. Auf eine Erörterung ihrer Lage, wie sie NIBBY: Roma antica II S. 301 ff. und neuere Untersuchungen bieten, gehe ich nicht ein; für meinen Zweck genügt eine Zusammen

1) Sueton. Aug. c. 5; dass es nicht in anderen Besitz übergegangen war, zeigt der Zusatz: ubi nunc sacrarium habet.

2) Sueton. Aug. c. 72.

3) S. oben S. 3.

4) Ovid. ex Ponto IV 5, 9-10 und IV 15, 16. Dass es mit dem übrigen Besitz kaiserlich wurde, ist wohl sicher anzunehmen.

5) Josephus arch. XIX 1, 15.

6) Sueton. Calig. c. 18; CIL. VI 8663: tesserario ser. Caesaris de domo Gelotiana. 7) Acta Arval. a. 55 et 58 Dec. 11.

8) Vita Commodi 16, 3, Pertinacis 5, 7; Chronographus a. 354 (Chron. min. I, p. 147); Orosius VII 16.

9) CIL. XV 7505; auch die domus Pescenniana (vita Pesc. Nigri c. 12: domus eius hodie Romae visitur in campo Jovis, quae appelatur Pescenniana) scheint in den Besitz des Severus, der das dort zum Ruhm des Niger angebrachte griechische Epigramm nicht tilgte, übergegangen zu sein.

10) Vita Gordian. c. 2, 3.

11) Vita Gordian. c. 32, 1.

12) Trig. tyranni c. 25, 4. Auch die in der Not. reg. II erwähnte domus Philippi mag den Kaisern dieses Namens angehört haben. Über das Palatium Licinianum (= Gallienus?) vgl. JORDAN, Topographie II S. 518 fg. Das Palatium Pincianum ist wohl nicht kaiserlich gewesen, vgl. JORDAN a. a. O. S. 402 und HÜLSEN, röm. Mitth. d. Inst. 1889 S. 269 A. 2.

13) CIL. VI 8662. 8664; für die insulae CIL. VI 3973-74. 8855: praepositus) insulariorum. 8856. XIV 2769 XV 7149: supra insulas.

stellung der als kaiserlich bezeugten Gärten,') insbesondere mit Rücksicht darauf, wie und wann sie in kaiserlichen Besitz gekommen und wie lange sie in demselben geblieben sind.

Als Eigentum des Augustus haben wir bereits die Gärten des Maecenas kennen gelernt, die nachweislich noch in Neros Besitz sich befunden haben,) aber später in Privatbesitz übergegangen sind. Zur Zeit des Pius war der Rhetor Fronto ihr Eigentümer oder wenigstens eines Teils derselben.3)

Die am Collis hortorum, dem Monte Pincio gelegenen herrlichen Gärten, die einst dem Historiker Sallust gehört hatten, waren bereits unter Tiberius in kaiserlichen Besitz gekommen, wohl nach dem gegen Ende des J. 20 erfolgten Tode des von dem Historiker adoptierten Grossneffen.*) Sie waren der Lieblingsaufenthalt der Kaiser Vespasian, Nerva, der in ihnen gestorben ist, Aurelianus und der späteren Kaiser überhaupt3)

1) Die privaten Gärten, auch die des Julius Caesar jenseits des Tiber, die er testamentarisch dem Volke vermachte, werden daher hier übergangen; über die Gärten desselben an der Porta Collina vgl. unten Anm. 4. Eine Zusammenstellung der Namen der römischen Gärten überhaupt mit den Schriftstellerzeugnissen findet sich bei KIEPERT-HÜLSEN a. a. O. S. 38 ff.; GILBERT, Geschichte und Topographie der Stadt Rom 3 S. 469 s. v. horti; RICHTER, Topographie S. 402.

2) Tacitus ann. 15, 39: domus eius, qua Palatium et Maecenatianos hortos continuaverat; Sueton. Nero 38: von der turris Maecenatiana habe er den Brand Roms angeschaut.

3) Fronto ad M. Caesarem 18: Horatius Flaccus . . mihi propter M(a)ecenatem ac M(a)ecenatianos hortos meos non alienus, wozu BUTTMANN mit Recht die allerdings auf einem Missverständnis des Scholiasten der Worte Juvenals I 12: Frontonis platani beruhende Bemerkung heranzieht: in Oratiana domo, in qua poetae recitabant. HÜLSEN a. a. O. S. 39 trennt diese Gärten von den kaiserlichen Maecenatianischen, aber ohne Grund. Die possessio Micinas Augusti, die Constantin dem Papst Silvester überweist (Liber pontificalis 64, 15 ed. MOMMSEN), wo einige Handschriften Mecenas bieten, wird man wohl auf Maecenas, wenn auch nicht auf seine Gärten beziehen dürfen.

4) Ein kaiserlicher Sklav war praegustator divi Augusti, postea vilicus in hortis Sallustianis (CIL. VI 9005), in welcher Stellung er im J. 22 starb; doch braucht er nicht unmittelbar nach Augustus' Tod dieses Amt erhalten zu haben. Ein Hagius Caesaris Aug. ser. Sallustian. (CIL. VI 5863) braucht nicht der Zeit des Augustus anzugehören. Dass der jüngere Sallust in der Gegend der Sallustianischen Gärten wohnte, hat ZANGEMEISTER (Hermes 2 S. 470) wahrscheinlich gemacht. Andere kaiserliche Sklaven für diese Gärten: CIL. VI 8670-8672. GILBERT III S. 370 A. 1 vermutet, dass die horti Caesaris ad portam Collinam, die Obsequens § 71 (= 131) z. J. 17 vor Chr. erwähnt, mit den Sallustiani identisch seien. Wenn diese Vermutung (dagegen RICHTER: Topographie S. 267) richtig ist, so müsste ein Teil derselben früher dem Diktator Caesar gehört haben, wofür man anführen könnte Ps.-Cicero in Sallust. 7, 19: qui.. hortos pretiosissimos, villam Tiburti (ohne Grund von JORDAN verdächtigt; vielleicht fehlt in), C. Caesaris reliquas possessiones paraveris.

5) Auch Nero hat sich offenbar viel dort aufgehalten, vgl. Tacitus ann. 13, 47 (z. J. 58): Nero. . Sallustianos in hortos remeaverit. Dort gefundene Wasserleitungsrohre mit der Aufschrift: ortorum Sallustianorum imp. Sev. Alexandri Aug.: CIL. XV 7249. Paneg. Constantino dictus (IX ed. BÄURENS) c. 14: in Sallustianos hortos (die

und werden als klassisches Beispiel des unveräusserlichen kaiserlichen Besitzes von Ulpian angeführt.1) Noch zu Procops Zeit soll dort halbverbrannt das im J. 409 zerstörte Haus des Geschichtsschreibers gestanden haben.")

[ocr errors]

Caligula hatte von seiner Mutter Agrippina ihre im Vatikanischen Gebiet gelegenen Gärten geerbt;") in ihnen legte er jenen Circus an, in dem Nero, der sie durch neue, seinen Namen tragende Anlagen erweiterte,*) im J. 64 die Christen verbrannte. In den ihm gleichfalls gehörigen Gärten des Lamia) empfing Caligula die Abgesandten der Alexandrinischen Juden; sie waren, wie Philo") berichtet, den Maecenatischen benachbart und der Kaiser hatte dorthin sich die Prokuratoren beider Gärten bestellt; sie bildeten also wohl einen gemeinsam verwalteten Complex. Da aber eine Inschrift aus Claudischer Zeit einen procurator hortorum Maianorum et Lamianor(um) bietet,) so möchte ich an eine Verwechslung der horti Maiani und Maecenatiani bei Philo glauben, um so mehr als diese nach seiner Angabe nahe von Rom' gelegen waren, während die Esquilinischen des Maecenas sich nach dem Sprachgebrauch der Kaiserzeit in der Stadt selbst befanden. Kaiserliche dort angestellte Sklaven werden in einigen Inschriften der Claudischen Zeit erwähnt;) ein dort in Ausführung befindliches Colossalporträt Neros wurde vor seiner Vollendung durch einen Blitzschlag, der den besten Teil der Gärten vernichtete, verbrannt.") Unter Claudius fiel Valerius Asiaticus den von ihm besessenen und sehr verschönerten Gärten des Lucullus zum Opfer, um die ihn Messalina beneidete; sie hat kurz darauf in ihnen den Todesstoss empfangen.10) Noch im Anfang des zweiten Jahrhunderts zählten sie zu

[ocr errors]

gewöhnliche Sommerresidenz, vgl. JORDAN, Topographie 2 S. 124, auch über das palatium Sallustii) peregrinatio et expeditio putabatur.

1) Ulpian. digg. XXX 39, 8: si vero Sallustianos hortos qui sunt Augusti.. legaverit quis, furiosi est talia legata testamento adscribere.

2) Procopius bell. Vand. I, c. 2; doch ist vielleicht das Palatium Sallustii (vgl. S. 12 Anm. 5) von ihm dafür gehalten worden.

3) Seneca de ira III 18, 4: in xysto maternorum hortorum qui porticum a ripa separat.

4) Plinius n. h. 36, 74: obeliscus Romae in Vaticano Gai et Neronis principum circo, vgl. die sonstigen Zeugnisse bei HÜLSEN a. a. O. S. 19 s. v. circus Gaianus Neronianus und bei GILBERT III S. 320.

5) Unter ihm will man den im J. 33 gestorbenen Freund des Horaz, L. Aelius Lamia verstehen; allerdings ist weder bekannt, dass er Gärten besessen, noch dass er dem Kaiser etwas vermacht habe.

6) Philo leg. ad Gaium § 44.

7) CIL. VI 8668.

8) CIL. VI 6152. 8669.

9) Plinius n. h. 35, 51.

10) Tacitus ann. XI 1: (Messalina Valerii Asiatici) hortis inhians, quos ille a Lucullo coeptos insigni magnificentia extollebat, vgl. XI 37; Joann. Antioch. fr. 88 aus Dio 60, 30: τὴν Μεσσαλίναν ἐς τοὺς τοῦ Ασιατικοῦ κήπους, δι' οὔσπερ οὐχ ἥκιστα

den schönsten unter den Kaisergärten.') Das gleiche Schicksal, wie Asiaticus, hatte im J. 49 die reiche und luxuriöse Lollia Paulina, der ohne Zweifel die in den Privatbesitz des Claudius übergegangenen horti Lolliani) gehört haben werden, und im J. 53 T. Statilius Taurus, der Besitzer der horti Tauriani am Esquilin:") beide fielen der Habgier der Agrippina zum Opfer. Auch die horti Antoniani) werden bereits damals wohl zum kaiserlichen Besitz gehört haben, mögen sie nun mit den neben den Cäsarischen gelegenen Gärten des Triumvirn M. Antonius) identisch sein oder vielmehr aus dem Besitz der Wittwe des Drusus in den ihres Sohnes übergegangen sein.

Eine bedeutende Vermehrung haben die kaiserlichen Gärten durch Nero erfahren. Die seinen Namen tragenden am Vatikan haben wir bereits kennen gelernt; die daran stossenden Gärten der Domitia, der Gattin des Passienus Crispus und Vaterschwester des Nero, die er im J. 59 ohne Zweifel ihres Reichtums wegen vergiften liess, haben bis zur Vollendung seines Mausoleums die Asche Hadrians geborgen.") Sie waren neben den Sallustischen noch ein Lieblingsaufenthalt des Kaisers Aurelianus,) sind also dauernd in kaiserlichem Besitz geblieben; erwähnt werden sie in der 14. Region der Konstantinischen Stadtbeschreibung. Am Esquilin lagen die öfters bei Frontinus und noch in der Stadtbeschreibung genannten Gärten des gewaltig reichen Freigelassenen Pallas, die im J. 62 durch seine Ermordung in Neros Besitz gekommen waren. Die horti Serviliani werden zuerst im J. 65

ἀπωλώλει, ἀναχωρήσασαν ἀπέσφαξεν. Der Empfang der Alexandrinischen Antisemitengesandtschaft in den letzten Jahren der Regierung des Claudius findet [v Tois Дovxovavois xnxоis statt: WILCKEN im Hermes 30 S. 487.

1) Plutarch. Lucullus c. 39.

2) Als Privatbesitz des Kaisers Claudius wird die area hort(orum) Loll(ianorum) bezeichnet: CIL. VI 31284-85.

3) Tacitus ann. 12, 59: Agrippinae artibus, quae Statilium Taurum, opibus inlustrem, hortis eius inhians pervertit. Ihre Lage am Esquilin ist festgestellt durch die dort gefundenen Grenzsteine der horti Calyclani et Tauriani: CIL. VI 29771. In dem Grabmal der Statilier findet sich die Grabschrift eines Eros insularius ex horteis Pompeia(neis): CIL. VI 6299 (vgl. n. 6215), wonach MOMMSEN (CIL. VI p. 995 Anm. 1) vermutet, dass die Gärten des Cn. Pompeius später in den Besitz des Taurus gekommen seien. Vielleicht haben sie, wie auch die horti Scatoniani (CIL. VI 6281; über den Namen Scato vgl. PERNICE-WINTER: der Hildesheimer Silberfund S. 51) einen Teil der horti Tauriani gebildet. Aus dem Besitz desselben Statilius Taurus mag die von Constantin an den Papst Silvester abgetretene massa Statiliana territurio Corano, die possessio Statiliana und die massa Statiliana territurio Menturnense stammen: Lib. pontif. p. 56, 1 und p. 70, 2 und 14 ed. M.

4) CIL. VI 9990-91 können allerdings vilici eines Privatmannes sein.

5) Dio 47, 40.

6) Vita Pii c. 5.

7) Vita Aureliani c. 49.

« ¡è͹˹éÒ´Óà¹Ô¹¡ÒõèÍ
 »