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vor ihm ins Meer (nach Cypern) geflohen sei. An seiner Stelle habe er, Sanherib, den Tub'al (Ithobal) eingesetzt.') Bei dieser einen Nachricht hat es sein Bewenden. Für die Zeit, während deren Luli längstens regiert haben könnte, liegen uns aber ausführliche Berichte Sanheribs vor, die etwaige Unternehmungen gegen Tyrus sicher erwähnt hätten, besonders wenn sie die bei Menander berichteten Dimensionen annahmen und nach der herrschenden irrigen Meinung im Schlussergebnis erfolgreich waren. Da diese Berichte kein Wort über Tyrus enthalten, so können jene weiteren Unternehmungen nicht unter Sanheribs Regierung gehören. In Wahrheit hätte man aber auch für den gegen Tyrus gerichteten Aufstand der Phönicier unter Sidons Führung (aniorη bis Tun) gar nicht an Sanherib denken dürfen. Vielmehr giebt dieser unter Salmanassar (725) erfolgte Aufstand erst den Schlüssel zum Verständnis der bei Sanherib berichteten Vorgänge. Namentlich erklärt sich nur dadurch Lulis Anwesenheit in Sidon im Jahre 701. Es galt, der Wiederbelebung jener früheren Bewegung durch persönlichen Einfluss entgegenzuarbeiten, die Regungen des Widerwillens gegen das tyrische Joch im Keime zu ersticken. Dies misslang. Die assyrische Partei gewann die Oberhand. Luli-Elulaios flieht vor Sanherib nach Cypern, wo er die tyrische Oberherrschaft zu Anfang seiner Regierung befestigt hatte (οὗτος ἀποστάντων Κιτταίων αναπλεί σας προσηγάγετο αὐτοὺς πάλιν Menander), und bleibt, von San herib unbehelligt, König der Tyrier und der tyrischen colonialen Besitzungen.

Da 'Eloviaios nach Menander 36 Jahre als tyrischer König geherrscht hat und wir gegen Ende von Tiglatpilesers III. Regierung im Jahre 732 (vielleicht noch 729) den Me-te-en-na) in Tyrus an der Regierung finden,") so hat Luli bis mindestens 696 (693) über Tyrus

1) Prisma-Inschrift II, Kol. II 34 (datiert vom Eponymen des Jahres 691). Auf meinem dritten Feldzuge zog ich nach Syrien. Luli, den König der Stadt Sidon, hatte die Furcht vor dem Glanze meiner Herrschaft überwältigt, und er war in die Ferne, ins Meer hinein (Var. add. „nach Cypern“), geflohen (innabit)“-ma MAT (Silbenwert: mat(d), šat(d), kur etc., Sinnwert: „Land" etc.] -šu e-BE (Zeichen BE mit den Lautwerten be, bat, mid). Gross-Sidon, Klein-Sidon (folgen noch weitere Städte mit Zubehör überwältigte die Macht Assurs, meines Herrn, und unterwarf sie meinen Füssen. Den Tub'alu setzte ich auf den Thron der Königsherrschaft über sie und legte ihm eine jährliche, nicht aufhörende Abgabe als Tribut meiner Herrschaft auf." Inschrift vom Nebi-Yunus-Hügel (aus der gleichen Zeit stammend), Z. 13 ff. (KB. II 118 119): „Dem Luli, dem König der Stadt Sidon, nahm ich seine Königsherrschaft weg. Über die RASSAMCylinder und über Stier-Inschr. Nr. 2.3 s. S. 14 Anm. 1.

2) In Mettenna, seinem Vorgänger Hirummu, und Tubʻalu, Lulîs Nachfolger in Sidon, begegnen wir lauter Trägern von Namen, die schon für die ältere Zeit, wenn nicht anderweitig, durch Menanders Königsliste belegt sind: Egwuos, Méttyros, Eiðóßaios.

3) Tiglatpilesers Thontafelinschr. Rev. 64ff. (KB. II 20 21 ff.), 64Uassirmi von Tabal ward gleichgültig gegen die Handlungen Assyriens, kam nicht vor mich. Meinen Beamten den Rab šak) 65 Hulli, einen Mann ohne Herkunft, setzte ich auf seinen Königsthron, 10 Talente Goldes, 1000 Talente Silbers, 2000 Rosse .... 66 Meinen Be

herrschen können. Die oft wiederholte Behauptung Sanherib gebe an, Luli sei 701 oder bald darnach gestorben, ist falsch.1)

amten, den Rabšak entsandte ich nach Tyrus, von Mettenna von Tyrus empfing ich 150 Talente Goldes". Je nachdem man diesen Zug gegen Mettenna nahe an den Fall von Damaskus im Jahre 732 oder später (ins Jahr 729) verlegt, ergiebt sich ein Spielraum für den terminus post quem von Elulaios' Regierungsantritt. Vgl. dazu zuletzt KAT. 61 (vorher AOF. II 67 f.).

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1) Diese Behauptung, die dann eine weitere Emendation" Menanders (Regierungszeit des Elulaios 26 statt der überlieferten 36 Jahre, AOF. II 67) bedingt, knüpft an die in S. 13 Anm. 1 unübersetzt gelassenen Worte von Sanheribs Bericht im TAYLOR-Cylinder an, die WINCKLER, AOF. I 105 übersetzen will er starb." -- Selbst, wenn sie das wirklich bedeuteten, so würde daraus keineswegs folgen, dass Luli-Elulaios im Jahre 701 oder bald danach gestorben wäre. Denn der Ausdruck erscheint bei Sanherib erst im Jahre 691; in dem, sonst mit dem TAYLOR-Cylinder übereinstimmenden, Text der 5 RASSAM-Cylinder", datiert vom Eponymen des Jahres 700, fehlt er. Das würde zum Tode des Luli-Elulaios nach 36 jähriger Regierungszeit ganz gut stimmen: frühestens 697 (s. o.), spätestens (von 725 ab gerechnet) 689. Das Jahr 691, als Jahr, in oder vor welchem Luli gestorben wäre, läge zwischen beiden und gäbe eine weitere Einengung des Spielraums. Natürlich wäre daraus keineswegs zu schliessen, dass Elulaios sich die ganze Zeit von 701 bis zu seinem vor oder im Jahre 691 erfolgten Tode auf Cypern aufgehalten hätte. Aber die Worte -ma MAT-šu e-mid stehen in enger Verbindung mit der Flucht ins Meer (nach Cypern) und gehen der Einsetzung des Ithoba'al unmittelbar voran. Sie wollen allem Anschein nach nicht etwas nachträglich Eingetretenes, sondern etwas mit der Flucht Lulis und der Einsetzung Ithoba'als Zusammenhängendes berichten. Es ist also von vornherein so gut wie ausgeschlossen, dass sie vom Tode des Luli berichten. Wie wird nun diese Übersetzung begründet? AOF. I 105, heisst es (statt „i“ schreibe ich e, Sperrungen rühren von mir her, eine Sperrung des Autors ist in Fettdruck wiedergegeben) wörtlich: Die Redewendung MAT-šu e-BE, gewöhnlich mâti-šu e-mid gelesen, hat die mannigfachsten Deutungen erfahren. Gewöhnlich versteht man sie als ,er verliess sein Land', ohne jedoch damit einen ganz befriedigenden Sinn zu erhalten. Ihre Bedeutung ist: er starb', ohne dass ich jedoch wüsste, wie zu lesen und näher zu erklären ist. Man vermutet einen spezielleren Sinn, wie ,sein Geschick erfüllen oder ähnlich. Am nächsten liegt e-mid zu lesen,es kam heran' oder,es näherte sich', wobei man für MAT eine Bedeutung wie,Tod, Ende' (vgl. MAT kašâdu) voraussetzen müsste. Die Bedeutung ergiebt sich auf jeden Fall mit Sicherheit aus Sanh. II 37, wo Luli (aus Tyros nach Cypern) entflieht und nachher verschollen ist, und namentlich aus Assurban. II 81: nachdem Jakinlû von Arvad gestorben war, kamen seine Söhne zu Assurbanipal, damit dieser einen von ihnen zum Könige bestimmen sollte." Die Argumentation wird von MEISSNER, Supplement zu den assyrischen Wörterbüchern (S. 9) wiederholt („KUR"-su e-mid) und hat DELITZSCH (vgl. Assyrische Lesestücke + [1900] S. 170, sub karásu, mit HW. [1896, S. 80) eingeleuchtet: kur-šu é-mid (auch itemid),,er segnete das Zeitliche', z. B. Sanh. II 37?“

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Wie man sieht, wird hier nicht der Wortlaut des Textes philologisch interpretiert, sondern es wird aus den historischen und sachlichen Voraussetzungen eine Deutung gewonnen, mit der sich der Wortlaut des Textes in keiner befriedigenden Weise vereinigen lässt. Diese Voraussetzungen sind aber nirgends erweislich, zum Teil falsch: WINCKLER selbst, AOF. II, sagt, nachdem auf S. 67 behauptet worden ist, Lulî sei 701 auf Cypern gestorben, auf S. 68: Lulî musste nach Cypern fliehen, er verlor sein gesamtes festländisches Gebiet, mit Ausnahme der Inselstadt Tyrus, und das vereinigte Reich Tyrus-Sidon wurde getrennt: in dem von Sanherib besetzten

Man sieht, auf Sanherib passen Menanders Angaben in keiner Weise und zu keinem Teile.

Das Gesamtergebnis unserer bisherigen Untersuchung lautet also: Menanders und Josephos' Berichte passen vortrefflich

Gebiete mit der Hauptstadt Sidon wurde Ithobal (Tuba alu) eingesetzt, während Tyrus Lulî verblieb“. Auf S. 69 desselben Bandes heisst es dann wieder: „Lulî starb nach Sanheribs Angabe bald nach seiner Flucht auf Cypern. Das nicht eroberte Tyrus behauptete sich, worüber Sanherib natürlich schweigt, und ebenso verblieb ihm selbstverständlich die cyprische Besitzung (Kition)". In HELMOLTS Weltgeschichte III, S. 68 wird von WINKLER sogar behauptet: Tyrus habe sich im Jahre 701 gegen eine Belagerung glücklich verteidigt". Man sieht, welche Verwirrung hier herrscht und wie vortrefflich Luli als König von Tyrus weiter leben konnte, ohne von Sanherib erwähnt zu werden. Schluss: nicht der mindeste Grund liegt vor die unverstandenen Worte Sanheribs auf Lulis Tod zu deuten.

Was die andere Stelle, bei Assurbanabal, anlangt, so heisst es im ,,RASSAM-Cylinder“ Kol. II 63 ff. (KB. II 170/1): „Jakinlû, der König von Arwad, der mitten im Meere wohnte und der sich den Königen, meinen Vätern, nicht gebeugt, beugte sich unter mein Joch, brachte seine Tochter mit reichlicher Brautgabe mir als Nebenweib nach Niniveh und küsste meine Füsse." Es wird sodann, Z. 68-80, von der Unterwerfung der Fürsten von Tabal (Tibarene) und von Hilakku (Westkilikien) berichtet. Dann heisst es weiter Z. 81 ff.: ul-tu (Nachdem) Ja-ki-in-lu-u šar (mâtu) A-ru-ad-da e-me-du MAT-šu, stiegen Aziba'al, Abiba‘al, Aduniba'al (folgen noch 7 weitere Namen), die Söhne des Jakinlû, die im Meere wohnten, aus dem Meere herauf, kamen mit ihren schweren Geschenken herbei und küssten meine Füsse. Aziba'al sah ich freudig an und setzte ihn zur Königsherrschaft über Arwad." Die übrigen,,bekleidete ich mit buntgewirkten Stoffen, befestigte goldene Ringe an ihren Fingern und liess sie vor mir sitzen." Wir wollen nicht die entfernte Möglichkeit ins Auge fassen, dass hier nicht von einer unmittelbaren Einsetzung des einen der vielen Söhne des Jakinlü zum Könige die Rede sei, sondern nur von dessen Designation zum Könige, eventuell als Mitregenten seines Vaters, sondern wollen gleich die nach dem Wortlaut des Textes wahrscheinlichste Annahme eines wirklichen Thronwechsels ins Auge fassen. Dann würde man allerdings, wenn wir es mit dieser Stelle allein zu thun hätten, ultu Jakinlû emedu MAT-šu am bequemsten auf den Tod des Jakinlû deuten. Nun haben wir aber, schon nach dem bisher allein berücksichtigten Material, folgenden Thatbestand:

1. Gemeinsam ist den beiden Nachrichten bezüglich Jakinlûs und Lulis die Thatsache des Thronwechsels.

2. Bei Luli ist die Ursache des Thronwechsels keinenfalls dessen Tod (selbst wenn von diesem die Rede wäre), sondern seine Flucht und seine Absetzung durch Sanherib, nach den RASSAM-Cylindern 700 v. Chr.) und dem, dem TAYLOR-Cylinder (691) parallelen, Berichte der Inschrift vom Nebi-Yunus-Hügel.

3. Ausserdem hat nach Menanders Zeugnis, dem Sanheribs Text vom Jahre 691 nicht widerstritte, selbst wenn er vom Tode des Luli spräche, Elulaios mindestens 5 Jahre über seine Vertreibung aus Sidon hinaus regiert.

Somit sind wir gezwungen wie in Sidon, so auch in Arwad den Grund des Thronwechsels eben nicht in dem Tode des Königs (Jakinlû) zu suchen, sondern irgend eine andere Art des Verlustes der Herrschaft anzuerkennen. Da nun in der Nebi-Yunus-Inschrift unmissverständlich steht: ich nahm dem Luli seine Königsherrschaft weg (êkim šarrú(t)-su)*, so muss emid(u) MAT-šu die Wegnahme resp. den Verlust der Landeshoheit bezeichnen. Dies wird bestätigt durch folgende, hierbei allseitig übersehene Parallelstelle der Stierinschriften Nr. 2,3 (G. SMITH, History of

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140 C. F. Lehmann, Menander und Josephos über Salmanassar IV.

für Salmanassar, auf den sie übereinstimmend lauten. Zum Überfluss zeigt sich ausserdem, dass sie zu unserer Kunde über Sanherib wie auch über Assarhaddon und Assurbanabal durchaus nicht stimmen. Dieser positiv und negativ geführte Nachweis wird nun noch bekräftigt durch die völlige Harmonie, in welcher die Nachrichten bei Josephos zu den alttestamentlichen Nachrichten über die beiden Züge Salmanassars IV. gegen Israël stehen.

Für den herrschenden Wirrwar und die Notwendigkeit, damit aufzuräumen, ist es bezeichnend, dass der von uns bekämpfte Irrtum seine verheerende Wirkung bereits auf die historische wie auf die Textkritik dieser alttestamentlichen Nachrichten zu üben begonnen hat.

Davon im zweiten Abschnitt.

Sennacherib, p. 67 f.): „Und Lulî, der König von Sidon fürchtete sich vor dem Kampf mit mir, floh nach Cypern, das im Meere belegen ist, und nahm seine Zuflucht in jenem Lande. Durch die Furchtbarkeit der Waffen Assurs, meines Herrn, e-mid MAT-da-šu, den Tuba'alu setzte ich auf den Thron seiner Königsherrschaft und erlegte ihm einen Tribut auf (u. s. w. in der 1. Pers. Sg.)". Hier ist so gut wie sicher, dass die fraglichen Worte eine Handlung Sanheribs bezeichnen, emid also 1., nicht 3. Person ist und nicht heissen kann: „er starb". Offenbar bietet diese Stelle die primäre Verwendung des Ausdrucks, aus ihr ist er als Erweiterung und Variante in einige Fassungen der Hauptredaktion der Annalen (Taylor-Cylinder etc., KB. II 80 ff.) aufgenommen worden Ist Richtigkeit der Edition vorausgesetzt šad(-da)-šu zu lesen und an mašaddu (HW. 642; MEISSNER, Suppl. 92) Wagenjoch" (nicht, Deichsel“) zu erinnern sowie an DELITZSCH' frühere Annahme zu emid sei nîru „Joch“ zu ergänzen? (Für die gerade bei Sanherib [und Nebukadnezar II.] vorkommende Bezeichnung e-BE kal malke bliebe DELITZSCH' e-mid kal malke zu erwägen, wenn auch MEISSNERS e-til kal mal-ke nicht unmöglich ist.)

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In den Haupt-Inschriften Assurbanabals, speziell im RASSAM-Cylinder, werden die Ereignisse, wie schon bemerkt (S. 12 Anm. 4), mehr geographisch gruppiert und zumeist jedesmal ein Gebiet, ein Staat abgethan, ehe ein anderer behandelt wird. So wird unmittelbar hinter den (den zweiten Abschnitt über Jakinlû abschliessenden) Worten und liess sie (Jakinlûs Söhne) vor mir sitzen“ (II 95) die ganze Geschichte des Gyges von seinem ersten Hilferuf" (vgl. C. F. LEHMANN, Zeitschr. f. Assyr. IX S. 343) gegen die Kimmerier an bis zu dessen Tod und der Thronbesteigung seines Sohnes in einem Zuge berichtet. Dieser Jakinlû betreffende zweite Abschnitt hinkt aber nach (hinter Tabal und Hilakku). Entweder ist er ein Einschub aus einem anderen Text, der diese Verhältnisse näher behandelte und erzählt haben wird, dass Jakinlû des Thrones verlustig ging, sei es in Folge innerer Wirren, sei es dass Assurbanabal Grund hatte, mit ihm unzufrieden zu sein und ihn, vielleicht gerade wegen eines Zusammenhangs der cilicischen Unruhen mit phönicischen, ev. von Tyrus angestifteten Umtrieben (vgl. S. 9 Anm. 1) absetzte. Oder aber: der Verfasser des Textes hatte diese Thatsache berichten wollen, aber vergessen, und berichtete sie nun nachträglich inconcinn und ohne nähere Begründung. Ersteres ist weit wahrscheinlicher: die grossen historischen Inschriften Assurbanabals charakterisieren sich ja vor allen anderen als Mosaikarbeit.

Gesamtergebnis: Es ist geradezu sicher, dass der (in den, den Ereignissen zunächststehenden Aufzeichnungen überdies fehlende) Ausdruck emed(u) MAT-šu nicht heisst ,,er starb“. Und nirgends ist davon die Rede, dass Luli, im Widerspruch zu Menanders 36 Regierungsjahren, 701 oder kurz danach auf Cypern gestorben wäre.

141

Zum Monumentum Ancyranum.

Von Ernst Kornemann.

I.

Die Entstehung des Dokuments.

Die von Augustus selbst verfasste Aufzeichnung seiner „Thaten“ giebt sich durch den Schlusssatz als im 76., d. h. im letzten Lebensjahr des Kaisers geschrieben kund. Aus dem Schriftstück entnommene Indicien führen noch genauer auf den Sommer des Jahres 14 und zwar auf die Zeit nach dem 27. Juni, also auf die beiden letzten Monate von Augustus' Leben als die eigentliche Abfassungszeit hin.') Es ist aber anzunehmen, dass der Kaiser vor seiner Reise nach Campanien, die seine letzte werden sollte er starb bekanntlich am 19. August zu Nola, seine Aufzeichnungen machte, da der index rerum a se gestarum mit zwei anderen Schriftstücken, gleichwie das kaiserliche Testament, von ihm bei den Vestalinnen deponiert wurde.) Somit müsste das Dokument etwa in der ersten Hälfte des Juli 14 abgefasst sein.

MOMMSEN hat schon vor langer Zeit gegen diese Ansetzung des Werkes Zweifel erhoben und einer anderen Entstehungsweise aus zwei Gründen das Wort geredet3). Einmal hat er beobachtet, dass in c. 15 die kaiserlichen Aufwendungen für das stadtrömische Volk und die Veteranen in der Weise aufgezählt werden, dass zunächst in chronologischer Reihenfolge die Geld- und Getreide-Spenden an die plebs Romana, nämlich aus den Jahren 44, 29, 24, 23, 12 und 5 v. Chr., darnach das Geschenk an die Veteranen vom Jahre 29 v. Chr., endlich die Geldspende an die plebs vom Jahre 2 v. Chr. genannt werden. Da die letzte Angabe deutlich wie ein späterer Zusatz sich ausnehme, müsse, so schloss MoMMSEN) aus diesem Thatbestand, das übrige Kapitel und damit das ganze Dokument, soweit es Angaben aus der früheren Zeit des Augustus bringe, nach 5

1) MOMMSEN, Res gestae Divi Augusti S. 1f.

2) Sueton, vita Aug. 101.

3) A. a. O. 1. Aufl. S. 4, 2 Aufl. S. 2.

4) 1. Aufl. S. 37.

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