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in die erste Hälfte des fünften Jahrh. herabrücken.1) Das Consulat der rechten Seite der Basis n. 16566 aber bezeugt, dass dieselbe nicht nur zwei, sondern dreimal verwendet gewesen ist. Vielleicht hat man, was leicht thunlich war, den Namen des Magnentius durch den des Julius Constantius,) den des Fabius Titianus durch Flavius Leontius ersetzt: für eine damnatio memoriae des Praefecten liegt kein Grund vor, auch ist auf der anderen Titianus-Basis CIL. VI, 1167, der Name unberührt geblieben.

Was ferner den Praefecten Gabinius Vettius Probianus betrifft, so pflegt man ihn seit CORSINI ohne weiteres mit dem Probianus zu identifizieren, an den Valentinian Valens und Gratian im J. 377 das Reskript cod. Theodos. XI 2, 3 gerichtet haben. Aber schon CORSINI selbst bemerkt (ser. praef. p. 266, 337), dass man ihn eigentlich mit gleichem Rechte für den im cod. Theodos. XIV 10, 4 vorkommenden Praefecten von 416 halten könnte, und letztere Annahme ist mir weitaus wahrscheinlicher. Die Probianus-Basen haben sämtlich eine sehr hässliche und verwahrloste Schrift, welche für das fünfte Jahrhundert besser passt, als für das vierte; von der eilfertigen Herstellung zeugt auch der Umstand, dass zwei von ihnen auf der Nebenseite noch ungetilgte ältere Inschriften haben, was für die aus dem vierten Jahrhundert stammenden — nach Beseitigung derjenigen des Passifilus ohne Beispiel ist. Nicht gerade wahrscheinlich ist auch, dass eine im J. 337 gesetzte Ehrenbasis schon ein Menschenalter später, ohne dass der Caesar einer damnatio memoriae anheimgefallen wäre, zum zweiten Male gebraucht sein sollte. Vor allem aber findet sich im Jahre 377 kein rechter Grund für eine umfassende Restaurationsthätigkeit des Praefecten auf dem Forum; das Jahr 416 dagegen liegt kurz hinter der Invasion des Alarich. Nach dieser Katastrophe wird man die erste Sorge den Baulichkeiten gewidmet haben; so dedizierte im J. 412 der Praefect Flavius Annius Eucharius Epiphanius das secretarium senatus, quod . . . fatalis ignis absumpsit (CIL. VI 1718), und es ist selbstverständlich, dass die Wiederherstellung der beiden Basiliken einige Jahre in Anspruch nahm3); den Abschluss bildete

1) Dies wird man ausführlicher auseinandergesetzt finden im Supplement zu CIL. VI p. 3199; einstweilen vgl. meine Bemerkungen Nuovo bullettino di Archeol. crist. 1899, p. 171 ff. Es kann sehr wohl sein, dass der Fabius Pasiphilus, der i. J. 394 95 als agens vice praefectorum praetorio et urbi die ripa macelli in Puteoli wieder herstellte (CIL. X 1692), mit dem obigen identisch ist: die Chargen als Vicepraefect konnte er wohl in jugendlichem Alter bekleiden und als Siebzigjähriger seinen Platz im Amphitheater einnehmen. Hält man das für weniger glaublich, so kann man den Pasiphilus der Puteolaner Inschrift für den Vater des Stadtpraefecten erklären.

2) Dieser war vom November 355-357 Stadtpraefect; s. die von ihm gesetzten Basen CIL. VI 1160 und Eph. epigr. IV 798. Auch der Titel des Titianus liess sich dem des Leontius leicht anpassen.

3) Dass die beiden Basen 1658 ab ihren ursprünglichen Platz in der Basilica Aemilia hatten, schliesse ich einerseits aus dem Fundort von n. 1658b (appresso

natürlich die Aufstellung der von anderen Orten zusammengeholten Statuen in den erneuerten Hallen, und dafür ist 416 keineswegs ein zu spätes Datum.

Weitaus die grössere Zahl der Praefectenbasen (24 gegen 10) gehört also nicht dem vierten, sondern dem fünften Jahrhundert an, wonach es wahrscheinlich wird, dass auch die Praefecti aetatis incertae (CIL. VI 1666-1672) eher in das spätere als das frühere Jahrhundert einzureihen sind.

Gleich hier angeschlossen werden mögen zwei gleichfalls auf Stadtpraefecten bezügliche Fragmente. Erstens (50) eine allseitig gebrochene Marmortafel, gefunden im Gebiete der Basilica Aemilia, welche in kleinen Lettern folgende Namen verzeichnet (GATTI, Not. d. scavi 1899 p. 335, Bull. com. 1899 p. 231):

ENSIS

RENTIVS TAB
DE SICININO

AELIOGRATES

SECVNDENSES

TIBVRTIN/us

DANVBI/us

VRSACIV s

Das Stück gehört, wie GATTI richtig bemerkt, in die Reihe der von uns Bull. com. 1891 p. 342 ff. herausgegebenen Fragmente von Edicten der Stadtpraefecten gegen Usurpationen gewisser Gewerbetreibenden (s. jetzt CIL. VI 31893-31901). Die Präscription des in der Basilica Julia gefundenen Stückes (CIL. VI 1766-31894) lässt sich mit Hilfe andrer Exemplare ergänzen: ex auctoritate Tarraci Bassi v. c. praef. urbi nomina aere incisa [?tabernariorum, qui sibi pecuniam [publicam] et locum spectaculis et panem populi contra disciplinam Romanam derelicta urbe?] vindicare consueverant. Es folgen dann lange Listen mit topographisch angeordneten Namen der Übertreter. Von den beiden in dem neuen Fragment enthaltenen Localnamen wird das Sicininum öfter in kirchlichen

S. Adriano, mentre si facevano alcuni fondamenti per la nuova fabrica), andrerseits daraus, dass ihr Schluss lautet: statuam conlocari praecepit, quae ornamento basilicae esse posset inlustri (nicht wie die vorhergehenden quae basilicae Iuliae a se noviter reparatae ornamento esset, adiecit.) Sollte die Wahl dieses farblosen Ausdruckes damit zusammenhängen, dass man anlässlich der Restauration vorhatte, den Namen B. Aemilia durch einen aktuelleren zu ersetzen (ähnlich wie in diokletianischer Zeit die porticus Pompeianae in Iovia und Herculea umgetauft waren)? Und sollte die Aufrichtung der Granitsäulen auf den plumpen cubischen Marmorbasen ein Werk der honorianischen Restauratoren sein?

Quellen genannt. Die Basilica von S. Maria Maggiore ist erbaut in Sicinino oder in regione Sicinini (Ammian. Marcell. XXVII 3, 13; Lib. pontif. I, p. 171. 233 ed. DUCHESNE u. a. von GATTI angeführte Stellen). Also werden auch die bisher unbekannten Secundenses (Z. 5) Bewohner einer Strasse der regio III, auf dem Esquilin, gewesen sein.

(51) Zwischen Castor- und Vestatempel ist, in eine mittelalterliche Mauer verbaut, das Fragment eines Architravs mit dem Namen

L. VAL. SEP[timius bassus

(unediert) gefunden. Im J. 1872 ist neben der ersten Backsteinbasis an der sacra via eine Inschrift desselben Mannes (C. VI 1184 a) ausgegraben, die er als Stadtpraefect den Kaisern Gratian Valentinian und Thedosius gesetzt hat.

(52) Beim lacus Juturnae gefunden ist eine grosse Marmortafel (0,70 0,50) mit Buchstaben des vierten oder fünften Jahrhunderts. (VAGLIERI, Bull. com. 1900 p. 294):

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. . ruderibus im]manibus occupat . qui utrique transitui fa[ . . . | etiam foro quod ruin [..

desuper ornamentis [ . . . . . v(ir) c(larissimus) iudex sacrarum c[ognitionum. . .] restituit.

Da mindestens die Hälfte des Steins fehlt (links ist antiker Rand), so bleibt eine vollständige Ergänzung unmöglich.

Die beim lacus Juturnae in der statio aquarum gefundene Weihinschrift des Mavortius Lollianus ist bereits oben (No. 29) aufgeführt; noch zwei daselbst gefundene Inschriften nennen die Oberbeamten der städtischen Wasserversorgung. Erstens eine Basis (VAGLIERI, Bull, comun. 1900, p. 71; BONI, Not. d. scavi 1901, p. 129):

(53) Versenus Fortunatus v(ir) c(larissimus) curator aquarum et | Miniciae.

CANTARELLI (Bull. comun. 1901, p. 209 f.) hat erkannt, dass der Curator identisch ist mit dem Versenius Fortunatus consularis aquarum, an den ein Schreiben des Constantin, datiert 8. März 315, in den codex Theodosianus (VIII 7 I) aufgenommen ist. Den Titel curator hat der Redactor des Codex, dem Usus seiner Zeit gemäss, in consularis geändert.

Das zweite Stück enthält nur die Worte (VAGLIERI, Bull. comun. 1900 p. 293; BONI, Not. d. scavi 1901 p. 131):

(54)

Caeli.

Caeli . . . . | curator [aquarum et] | Min[iciae.

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und lässt sich zeitlich nicht bestimmen (s. CANTARELLI a. a. O. 214), ebenso

wenig ein drittes Bruchstück einer Basis, auf welchem am Ende der Name eines Antonius Valentinus vorkommt (BONI, Not. d. scavi 1901 p. 117).

(55) Bruchstück eines Marmorepistyls, vermauert in die Thür der mittelalterlichen Kirche S. Adriano (GATTI, Not. d. scavi 1900 p. 49, BONI, ebenda p. 295; LANCIANI, Bull. comun. 1900 p. 15; VAGLIERI, ebenda p. 272.)

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Der Z. 2 genannte Mann, höchst wahrscheinlich ein Stadtpraefect des 5. Jahrhunderts, ist sonst nicht nachzuweisen. In christlicher Zeit war der Marmor verbaut und mit Stuck überzogen, auf den mit roter Farbe der Anfang einer metrischen Inschrift in grossen (0,135 m hohen) Buchstaben: ASPICE gemalt war.

(56) Durch grammatische Unkorrektheit zeichnet sich aus die Inschrift einer vor S. Adriano gefundenen Marmorbasis, in Schriftzügen etwa des 4. Jahrhunderts (GATTI, Not. d. scari, 1899 p. 432, Bull. comun. 1899 p. 234):

curante Chete cio Pelacio viro praefectissimo curator aedium sacrarum.

Der Mann ist sonst unbekannt, das Gentilicium natürlich verschrieben aus Cethegius.

Aus der Menge von Bruchstücken später Magistratsinschriften mag noch hervorgehoben werden das obere Stück einer grossen Basis mit dem Namen

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(GATTI, Not. d. scari 1899 p. 432, Bull, comun. 1899 p. 244), welches der Herausgeber vielleicht mit Recht auf den vicarius praefecti urbis und Proconsul von Afrika 363 n. Chr. (CIL. VIII 4647, IX 1577, 2566) bezieht: sowie (58) das Fragment eines Epistyls mit

Attico viro)(clarissimo)

(GATTI, Not. d. scavi 1899 p. 432). Beide sind vor der Curie (S. Adriano) gefunden.

(59) Endlich sei hier noch erwähnt die Inschrift eines länglichen Marmorpfeilers, der zwischen Castor- und Vestatempel gefunden ist (unediert, meine Abschrift:

FISCI ROME

Er ist zu vergleichen mit dem von DRESSEL bei S. Cosma e Damiano abgeschriebenen Steine CIL VI 29823: Istu lapide fiscalem siqui voluerit tollere o. ä. mit folgender Strafandrohung. Dass Grundstücke, die demFiscus Romae gehörten, durch Steine abgegrenzt waren, ist an sich verständlich, wenn auch bisher nicht bezeugt.

d. Magistratsdiener (apparitores).

(60) Fragment einer Marmortafel mit Rand oben, gefunden hinter den Rostra (VAGLIERI, Bull. comun. 1900 p. 270):

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Z. 6, 7, 8 stehen auf Rasur. Das neue Stück ist nicht, wie die früher bekannten, ein Verzeichnis der jährlichen Vorsteher (sex primi curatorum), sondern wie es scheint eine vollständige Liste der Mitglieder des Kollegiums. Der Fundort bestätigt die Vermutung, dass das Amtslokal der scribae in der Nähe des Saturntempels gelegen habe.

(61) Zu den eigentlichen fasti des Collegiums gehört ein Stück, welches anfangs vorigen Jahres im römischen Kunsthandel aufgetaucht ist. Ich verdanke die Mitteilung des Steines Herrn Dr. L. POLLAK: das Original befindet sich jetzt im Thermenmuseum.

(Text s. S. 48.)

Über die scribae quaestorii s. MoMMSEN, St. R. I 346 ff., Röm. Mitt. 1891, 157 ff. Die neuen Fragmente bestätigen durchaus, was er über den Charakter dieses wichtigen Subalternenkollegiums (dem bekanntlich auch der Dichter Horatius angehörte, der victis partibus venia impetrata scriptum quaestorium sibi comparavit) sagt. Die Namen in beiden Fragmenten sind von freibürtigen Leuten, mit Filiationsnote, die gentilicia

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