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472 C. F. Lehmann, Menander und Josephos über Salmanassar IV.

anfechtbar: Dass Sanherib berichte Luli sei nach seiner Flucht aus Sidon bereits im Jahre 701 oder kurz darnach gestorben, ist eine falsche Behauptung. Sanherib hat Sidon einen anderen König gegeben, der auch die mit Sidon verbündeten Städte beherrscht haben wird. Dagegen blieb Luli im unangefochtenen Besitz von Tyrus nebst dessen Besitzungen. 4. Unter Assarhaddon und Assurbanabal sind zwei getrennte Belagerungen von Tyrus zu verzeichnen, die beide erfolglos endeten. 5. Wie gegen Elulaios so ist Salmanassar IV. zweimal gegen Hosea von Israël zu Felde gezogen, in beiden Fällen stand Hosea mit Tyrus und Ägypten im Bunde. Hosea ward zu Anfang des zweiten Feldzuges gefangen genommen.

Für Salmanassars Herrscherthätigkeit ergiebt sich uns nunmehr folgendes Bild: Bei Lebzeiten seines Vaters zum Statthalter der neueroberten Gebiete in Phönicien und im nördlichen Syrien ernannt (734), setzte er nach seiner Thronbesteigung (727) dessen Eroberungspolitik zielbewusst fort. Die Kenntnis der Verhältnisse des Westens und die Verbindungen, die er dort angeknüpft hatte, kamen ihm dabei zu Statten. So erhielt er rechtzeitige Kunde von einer von Tyrus und Israël geplanten Auflehnung gegen das Joch Assyriens, der er durch sein schnelles Erscheinen im Jahre 725 zuvorkam. Die bestehenden Verträge wurden erneuert, und Hosea wie Luli verpflichteten sich zu weiterer Tributzahlung. Diese wurde dann im Jahre 724 auf weiteres Betreiben und im Vertrauen auf Ägypten verweigert und damit ein offenkundiger Kriegszustand eingeleitet. Salmanassars Operationen richteten sich auch jetzt wieder gegen Israël und Tyrus. Hosea wurde gefangen, Samaria widerstand. Durch einen Aufstand aus innerpolitischen Gründen gestürzt und ums Leben gekommen,1) ging Salmanassar des Ruhmes, Samaria erobert zu haben, verlustig, brauchte aber auch nicht das Scheitern der Belagerung von Tyrus zu erleben. In der äussern Politik, über die wir allein näher informiert sind, erscheint er als des grossen Vaters nicht unebenbürtiger Sohn.)

1) S. den zu oben S. 1262 nachzutragenden Text K. 1349 (WINCKLER AOF. I 401 ff.), Z. 31.

2) Nachtrag zu Teil I: Nach Veröffentlichung von Heft 1 dieses Bandes erhielt ich durch des Verfassers Güte Kenntnis von EDUARD MEYERS Artikel Phoenicia in CHEYNE U. BLACKs Encyclopaedia Biblica. MEYER, der früher, ehe die Lesung Zelάuyas bekannt geworden war, die Josephos-Stelle auf Sanherib gedeutet hatte (GA. I § 357 A. u. 383 A.), bezieht jetzt den ersten Feldzug mit Menander auf Salmanassar IV., bleibt aber, unbewusst beeinflusst von der früheren Ansicht, auf halbem Wege stehen, indem er den ganzen Rest der Josephos-Stelle von ȧxéorη dè Tvoíov an, unter Annahme eines Irrtums des Menander, für Sanherib in Anspruch nimmt. Meine obigen Ausführungen sind daher auch als gegen ED. MEYERS Ansicht gerichtet zu betrachten.

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Mitteilungen und Nachrichten.

Zur Chronologie des chremonideischen Krieges.

Von J. Beloch.

Aus CRÖNERTS Neulesung von Pap. Herc. 339 (Philodemos Tɛgì σrwixõv)1) Kol. 3, die JACOBY oben S. 164 mitteilt, ergiebt sich, dass der chremonideische Krieg, soweit Athen in Betracht kommt, im Jahre des Archons [Antip]atros zu Ende gegangen ist, der der unmittelbare Vorgänger des Arrheneides war. JACOBY stellt darauf hin folgende Archontenreihe auf:

265/4 Antipatros. 264,3 Arrheneides. 263,2 Diognetos.

Es ist aber auf den ersten Blick klar, dass diese Konstruktion unhaltbar ist. Denn sie widerspricht erstens der bekannten Erzählung, dass Philemon während der Belagerung Athens durch Antigonos Gonatas gestorben ist (Aelian. bei Suid. Pilnuov); Philemons Tod aber erzählen die Excerpta Hoescheliana aus Diodor (XXIII 6) zwischen dem Frieden Hierons mit Rom (263 2) und der Belagerung von Akragas (262/1), und da Diodor solche literargeschichtliche Notizen ans Ende des Jahres zu stellen pflegt, so ergiebt sich mit grosser Wahrscheinlichkeit, dass er den Tod des Dichters unter dem Jahre 263 2 berichtet hat. Zweitens aber, und das ist der entscheidende Punkt, ist JACOBY gezwungen, das Epochenjahr des Marmor Parium (Archon Diognetos) in 263/2 zu setzen. Das konnte möglich scheinen, ehe das neue Bruchstück der Urkunde gefunden war, obgleich schon BÖCKH das richtige gesehen hatte; jetzt sollte die Frage überhaupt nicht. mehr zur Diskussion stehen. Ich hielt das für so selbstverständlich, dass ich darüber kein Wort verlieren zu dürfen glaubte. Den springenden Punkt hat bereits WILAMOWITZ hervorgehoben (Antigonos S. 251), ohne freilich die richtige Konsequenz daraus zu ziehen: an den Fall, wie er (der Verfasser der Chronik) etwa bei dem Vorgänger des Diognetos zu verfahren haben würde, dachte er gar nicht da würde er ihn natürlich eingerechnet haben." Woher WILAMOWITZ weiss, dass der Verfasser der Chronik an diesen Fall nicht gedacht hat, ist mir unbekannt; es scheint mir im Gegenteil evident, dass er diesen Fall sehr ernsthaft in Betracht ziehen musste. Denn das neue Bruchstück der Chronik zeigt uns, dass diese um so ausführlicher wurde, je mehr sie der Zeit des Verfassers sich näherte; von 313/2 an findet sich zu jedem Jahre eine Notiz, und wir haben nicht den geringsten Grund zu der Annahme, dass das in dem verlorenen letzten Stück der Chronik anders gewesen ist. Ferner rechnet das neue Bruchstück die Jahre ganz in derselben Weise, wie der bereits früher bekannte Teil vom Jahre des Archon Aristokrates (399 8) an, also vom Jahre 264 3, falls das Epochenjahr ausgeschlossen, dagegen das Jahr des Ereignisses eingerechnet ist, oder vom Jahre 263/2, falls sowohl das Epochenjahr wie das Jahr des Ereignisses ausgeschlossen, und nur das Intervall zwischen beiden Jahren in Rechnung gestellt ist. Dies letztere Prinzip ist aber auf das Jahr unmittelbar vor Diognetos nicht anwendbar, da hier überhaupt gar kein Intervall vorhanden ist; also auch nicht auf das nächst vorhergehende Jahr u. s. w. Folglich ist das Epochenjahr der Chronik (Archon Diognetos) 264/3. Dieser Art analog ist die verbreitete Rechnung nach Jahren von Troias Fall" ab, wie man sie recht deutlich z. B. bei Diodor beobachten kann, der wenn er den Abstand eines Ereignisses von Troias Fall angiebt, stets das Jahr des Ereignisses einrechnet, das Epochenjahr aber (1184/3) ausschliesst. Ganz ebenso rechnet Eratosthenes in der bekannten Zeittafel bei Clemens Al. Strom. I 138 p. 402 P." So schreibt JACOBY selbst (S. 165), und wirft damit seine eigene Behauptung über das 1) So, nicht лɛì qiloσógov, ist nach CRÖNERTS freundl. Mitteilung der richtige Titel,

Epochenjahr des Marmor Parium über den Haufen. Er bringt diese sehr richtige Bemerkung allerdings in einem Zusammenhang vor, dass man bei flüchtigem Lesen glauben könnte, es handelte sich hier um eine Begründung seiner Ansicht, dass der Verfasser der Chronik nur das Intervall gezählt, das Jahr des Ereignisses aber, und das Epochenjahr ausgeschlossen habe.

Damit wäre dieser Punkt, denke ich, erledigt. Allerdings bedarf auch die von mir aufgestellte Archontenliste einer Modifikation; entweder muss Peithidemos in 268/7 hinauf, oder Arrheneides in 262/1 hinunter.1) Gegen den ersteren Ansatz spricht die bereits oben behandelte Erzählung vom Tode Philemons, ferner der Umstand, dass nach den Präskripten des Dekretes für Zenon bei Laert. Diogenes das Jahr des Arrheneides ein Gemeinjahr gewesen ist. Denn wenn auch dieses Dekret, so wie es bei Diogenes steht, keinenfalls authentisch sein kann, so liegt doch jetzt, seit wir wissen, dass der chremonideische Krieg unter Arrheneides bereits beendet war, kein Grund mehr vor, es für eine Fälschung zu halten, wir werden vielmehr annehmen müssen, dass das Dekret entweder interpoliert, oder aus zwei echten Dekreten kontaminiert ist. Das Jahr 265/4 ist aber nach dem Cyklus ein Schaltjahr. Es bleibt demnach nur übrig, Arrheneides in das Gemeinjahr 262/1 zu setzen: denn noch tiefer herab wird niemand gehen wollen. Dass Zenons Tod, also der Archon Arrheneides, von Gomperz in 264/3 oder 263/2 gesetzt wird, ändert natürlich an diesem Ergebnisse nicht das geringste, denn GOMPERZ' Berechnung beruht auf einer Kombination von Angaben, die aus verschiedenen Quellen geflossen sind, und solche Kombinationen haben nur eine sehr bedingte Beweiskraft. Vielmehr lässt die obige Ausführung keinen Zweifel daran, dass GOMPERZ' Ansatz unrichtig ist, wenn er auch immerhin der Wahrheit sehr nahe kommt. Noch weniger beweisen selbstverständlich die Ansätze im Kanon des Eusebios und Hieronymus. Das könnte genügen; doch ich bin in der Lage, auch den direkten Beweis für die Richtigkeit meines Ansatzes zu geben. CRÖNERT hat die grosse Freundlichkeit gehabt, mir seine Abschrift von Kol. IV des angeführten Pap. Herc. 339 mitzuteilen, die ich dann in Neapel mit dem Original verglichen habe. Der Papyrus ist sehr schwer zu lesen; es ist bewundernswert, mit welcher Treue CRÖNERT die Schriftzüge wiedergegeben hat. Auch JACOBY hat CRÖNERTS Abschrift vor sich gehabt und darnach Apollodors Chronik S. 363 eine Rekonstruktion des Textes gegeben; er hat aber da, wo die Sache interessant zu werden beginnt, Zeile 11 ff., nicht viel mit ihr anfangen können, oder vielmehr gar nichts damit anzufangen gewusst. Und doch ist Zeile 13 évvέ[a zai T]oláno[vra auf dem ersten Blick klar; von dem C ist die Rundung erhalten, von dem ersten N der Querstrich, das zweite N ganz, von dem zweiten € das untere Ende; auch PIAKO ist ganz deutlich, nur das nicht vollständig erhalten. CRÖNERT schrieb mir denn auch, auf meine bezügliche Mitteilung, sofort: ivvéa nai Toiánovra ist richtig; vor dem Original tritt die Sache noch deutlicher Dieser Hauptpunkt steht also ausser jedem Zweifel. Die ersten Zeilen der Kolumne gehen uns hier weiter nichts an; Zeile 5-14 lese ich2):

hervor.

5

"

καθά[π]ερ ἐν [τῇ πλε

ριεχούσῃ ..... ̓Αντιφῶ[ντος]

ἐπιστολῇ λέγετα[ε], γίνεται βε]

βιωκὼς ὁ Ζήνων πλε[ίο]

ν]α τῶν ο καὶ α ἐτῶν· ἀ[πὸ]

10 Κλεάρχου γὰρ ἐπ' ['Αφρενεί]. δην, ἐφ ̓ οὗ σ......κ]ατα[τε]τελευτηκέν[αι τὸν Ζήνωνα, ἔτη ἐστὶν ἐννέ[α καὶ τ]ριάκο[ντα] xai uñves

1) Ich hatte übrigens den Ansatz des Arrheneides auf 265/4 nur mit grosser Reserve gegeben (oben I 406).

2) Die Ergänzungen der Zeilen 5-7 und Z. 13 [r]quázovta sind von CRÖNERT, die übrigen, bis auf ['Agenvεí dny von mir. Die Buchstaben ara Zeile 11 hat CRÖNERT nicht

Was Z. 6 vor 'Avtipõ[vtos?] gestanden hat, vermag ich nicht zu entziffern; es ist dort etwas über die Zeile geschrieben. In Z. 8 ist hinter Zývov ein kleines Loch im Papyrus, an dessen Stelle vielleicht 1-2 Buchstaben gestanden haben können, wahrscheinlich aber nichts gestanden hat. Z. 10 ist zwischen yag und ein etwas breiterer Zwischenraum, als für die Worttrennung erforderlich wäre, doch habe ich dort nichts zu erkennen vermocht. Die Ergänzung ['Apoɛvɛi]dnv (Z. 10) haben schon die Akademiker gefunden; sie ist in der That evident, da ein anderer Archontenname, der auf -dns endet, in dieser ganzen Zeit sonst nicht vorkommt. Das Wort vor κατατετελευτηκέναι in Zeile 11 vermag ich nicht befriedigend zu ergänzen; der Sinn ist: quo anno constat Zenonem obiisse. In der letzten Zeile sind die beiden letzten Buchstaben zwar sehr undeutlich, es kann aber nach dem Zusammenhang nicht wohl ein Zweifel daran sein, dass naì μñvɛç zu lesen ist; es handelt sich um die Monate, die Zenon noch unter dem Archon Arrheneides gelebt hat. Ist das richtig, so ergiebt sich zugleich, dass die 39 Jahre seit Klearchos1) (301/0) exklusive gezählt sind, Arrheneides also in 262/1 gehört. Das folgt auch ganz unabhängig davon daraus, dass sein unmittelbarer Vorgänger Antipatros war, das Jahr 264/3 aber bereits durch Diognetos besetzt ist. Wir erhalten demnach folgende Archontenreihe : 266/5 G Peithidemos. 265/48 -. 264/3 g Diognetos. 263/2 s Antipatros. 262/1 G Arrheneides.

Der chremonideische Krieg ist also 263/2 zu Ende gegangen. Das war freilich auch früher auf Grund der Angabe Diodors über Philemons Tod klar genug; jetzt haben wir die urkundliche Bestätigung. Wir können nun den Versuch machen, die Ereignisse auf die einzelnen Kriegsjahre zu verteilen.

Das Bündnis zwischen Athen und Sparta gegen Antigonos ist am 9. Metageitnion im Jahre des Peithidemos abgeschlossen (CIA. II 332), also im August 266. In diesem Sommer kann demnach nicht viel mehr geschehen sein. In das nächste Jahr, 265, ist Patroklos' Erscheinen an der attischen Küste, Areus' erster Zug nach Korinth, der Aufstand der gallischen Söldner des Antigonos bei Megara und Areus' Rückzug nach Sparta zu setzen (Justin. XXVI 2); da dieser Rückzug von Paus. III 6, 6 und Justin. XXVI 2, 7 übereinstimmend berichtet wird, so haben wir keinen Grund, an der Thatsache zu zweifeln. Die Entscheidungsschlacht bei Korinth, in der Areus fiel (Trogus, Prol. 26, Plut., Agis 3), würde dann in den Sommer 264 gehören; später kann sie mit Rücksicht auf die Königsliste des Agiadenhauses nicht wohl gesetzt werden. Im Herbst des Jahres scheint Antigonos den Athenern einen Waffenstillstand bewilligt zu haben (Polyaen. IV 6, 20, Frontin. III 4, 2); als die Verhandlungen, die während desselben geführt wurden, ohne Ergebnis blieben, begannen die Feindseligkeiten im Frühjahr 263 aufs neue. Da Antigonos die volkreiche Stadt auf allen Seiten umschlossen hielt, und namentlich die Häfen in seiner Hand waren, kann die Belagerung nicht allzulange gedauert haben; im peloponnesischen Kriege hatte eine Einschliessung von 6 Monaten genügt, um Athen zur Übergabe zu bringen, es ist also unwahrscheinlich, dass die Stadt sich länger als bis zum Herbst 263 gehalten hat. Wir werden damit der Angabe des Pausanias (III 6, 6) gerecht,

gelesen, sie stehen aber, wie CRÖNERT mir mitteilt, in der Oxforder Abschrift, und ich habe sie auf dem Original deutlich erkannt.

1) JACOBY (S. 363 Anm. 6) bemerkt dazu: „Klearchos ist 301/0 Archon. Aber was unter ihm bemerkenswertes in Zenons Leben geschah .. weiss ich nicht." Mir scheint die Sache sehr einfach: Zenon hat unter Kleanthes zu lehren begonnen, denn dass auf die 20 jährige Studienzeit bei Laert. Diog. VII 4 kein Verlass ist, liegt auf der Hand, und ist schon von SUSEMIHL I 51 hervorgehoben. Es ergiebt sich also für Zenon, wenn wir Persaeos' Angaben zu Grunde legen, folgende Chronologie: Geburt 333/2, Ankunft in Athen 312/1, Begründung der eigenen Schule 301/0, Tod 262 (zwischen Juli und November).

dass die Athener ini pazgóτatov Widerstand leisteten. Die Kapitulation Athens kann aber natürlich auch erst in den Winter 263/2, oder in das folgende Frühjahr gesetzt werden.

-

Wir haben aus dem Jahre des Antipatros einen Beschluss des Demos Peiraeeus (CIA. IV 2, 616 b), in dem den oо[6]aige[&]évtes_μetà τov ¿niμehnτοῦ [Αφρο]δι[σ]ίου (3) τῆς προσοικοδομίας τοῦ Πε]ρ[οῦ τοῦ] "Αμμωνος nach Ab lauf ihrer Amtsführung die üblichen Ehren zuerkannt werden. Da das Dekret Εκα[το]νβαιῶνος ὀγδόει μετ ̓ εἰκάδας datiert ist, handelt es sich um das Amtsjahr 264 3 (Archon Diognetos). Dass während des Krieges gegen Antigonos für Bauten dieser Art Geld übrig gewesen sein sollte, ist doch offenbar ausgeschlossen : es bestätigt sich uns also was schon aus anderen Gründen fest stand (DE SANCTIS in meinen Studi di Stor. ant. II 33), dass der Peiraeeus während des chremonideischen Krieges in Antigonos' Gewalt gewesen ist. Auch dann wäre es ja an und für sich möglich, dass man im Peiraeeus während des Krieges nach den Archonten in der Stadt datiert hat, es ist aber kaum wahrscheinlich; und ebenso wenig wahrscheinlich, wenn auch an sich keineswegs ausgeschlossen, wäre die Annahme, dass Athen schon im Hekatombaeon 263 Antigonos die Thore geöffnet hat. Nun wissen wir, dass Antigonos nach dem Siege die Ernennung der Beamten in Athen, auch der Archonten (Hegesandros bei Athen. IV 167 f.) selbst in die Hand nahm; und da die Stadt im Laufe des Jahres 263/2 genommen wurde, so ist klar, dass der Archon Antipatros nicht der am Ende des Vorjahres unter der republikanischen Verfassung erlooste, sondern der von Antigonos ernannte Archon dieses Jahres gewesen ist. Unsere Inschrift zeigt uns, dass der König die Archontenwürde dem Manne übertragen hat, der sie bereits seit Anfang des Jahres im Peiraeeus und den übrigen unter makedonischer Herrschaft stehenden Teilen Attikas bekleidet hatte.

In das Jahr des Antipatros möchte KIRCHNER (Hermes 37, 435 f.) auch das CIA. II 310 an zweiter Stelle stehende Dekret setzen, da der Name des Archons, der in dem Präskript genannt war, angeblich auf -pos endete, und uns aus der Zeit, in die das Dekret gehören muss, kein anderer Archontenname mit dieser Endung bekannt ist. Aber ob der drittletzte Buchstabe des Namens wirklich ein P war, steht keineswegs sicher, da Pittakis und Beulé, denen wir die Kenntnis der Inschrift verdanken, diesen Buchstaben nicht mehr vollständig gelesen haben. Wohl aber scheinen mir innere Gründe die Beziehung auf Antipatros geradezu auszuschliessen. In dem ersten der beiden Dekrete, die auf unserem Steine stehen, wird nämlich Aloxowv Ilgoživov nebst anderen geehrt, weil sie der Stadt 8000 Medimnen Getreide zugeführt hatten, und bestimmt, dass sie, sobald Friede geschlossen sei, noch andere Belohnungen erhalten sollen. Wenigstens scheint das der Sinn des verstümmelten Textes zu sein. Das zweite Dekret, von dem nur ein Teil der Präskripte erhalten ist, hat dann höchst wahrscheinlich die Verleihung dieser Belohnungen zum Inhalt gehabt. Ist das aber richtig, so können die Dekrete nicht, wie KÖHLER vermutet, in die Zeit des chremonideischen Krieges gehören, denn es ist doch evident, dass die nach der Übergabe Athens von Antigonos eingesetzte Regierung nicht Dienste belohnt haben kann, die der Stadt im Kriege gegen Antigonos erwiesen worden waren. Auch haben wir ein anderes Dekret, in dem demselben Aïozo]wv [II]qoš[ć]vov das Bürgerrecht verliehen wird, weil er sich unter dem Archon Diokles (288/7 oder, wenn man will 287/6) um Athen verdient gemacht hatte; es ist doch recht unwahrscheinlich, dass das zweite Ehrendekret für ihn ein viertel Jahrhundert später fallen sollte. Vielmehr wird auch dieses Dekret in die Zeit bald nach der Befreiung Athens von Demetrios' Herrschaft zu setzen sein.

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