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Thatbestand bezeugt die leider stark fragmentierte Inschrift aus Chersonesus das Télos лоovizóv, capitulum lenocini, betreffend.') Es erscheint daselbst als Kommandeur der römischen Besatzungen ebenfalls ein Tribun (Atilius Primianus, vorher Arrius Alcibiades),) neben ihm wohl als Kommandeur der chersonesischen Garnison der centurio Valerius Maximus (I 5 und 11). Ob diesen Tribunen auch das Kommando ausserhalb der Halbinsel gehörte, ist ungewiss; die Analogie der afrikanischen Inschrift spricht allerdings dafür. Sicher aber schied man den Kaukasus aus dem taurischen Militär- und Verwaltungsbezirke aus und wies ihn dem kappadokischen Sprengel zu, wie es eine Inschrift aus dem J. 1858) bezeugt: der Kommandeur der kaukasischen Truppen, ebenfalls ein Tribun, steht unter dem kappadokischen Legaten und hat eine oder besser mehrere vexillationes1) der legio XV Apollinaris unter sich.

Die bereits angeführte chersonesische Inschrift, welche vom Tέlos лоovizóν handelt, belehrt uns auch über die Mittel zum Unterhalt der taurischen Truppen. Aus derselben ersieht man, dass die chersonesische Besatzung in enger Beziehung zur Erhebung des capitulum stand. Die Steuer selbst ist keine römische Neuschöpfung, sie gehörte seit langer Zeit zur Ökonomie mehrerer griechischen Politien;5) ausserdem ist es kaum denkbar, dass die Römer irgendwelche neue Steuern einer civitas libera auferlegt hätten. Die von Caligula auch in Rom eingeführte gleiche Steuer diente wahrscheinlich dem Unterhalt der städtischen Truppen") und wurde vom Militär selbst erhoben. Offenbar war das Verhältnis des römischen Militärs in Chersonesus zu der städtischen Steuer ein ähnliches. Diese Vermutung scheint durch folgende Sätze der wie gesagt stark fragmentierten Inschrift bestätigt zu werden:

Z. 36: tam intentionem quam manifeste determinatam partem ad ius p[ublicum pertinere?....]

Z. 38: recupe?]randae vectigalis quantitatis sponte suscepisse

Z. 40: eiusdem? vectigalis] quantita)tem et circa discipulina(e) ratione(m) et observare et obtin[ere.

Man könnte daraus schliessen, dass die römischen Truppen freiwillig, wohl als Ersatz für einen städtischen Zuschuss, die Erhebung eines Teiles der Steuer, natürlich für ihre eigene Rechnung, übernommen haben. Diese

1) LATISCHEW, Materialien, Nr. 9, S. 39; vgl. CIL. III 13790.

2) Zwar wird er IV 35: tunc trib(uni) praepositi eiusdem vexillationis] genannt, wohl aber vom Standpunkte der Chersonesiten.

3) CIL. III 6052.

4) Vgl. den ersten, echten Teil des Arrianischen Periplus. Der kappadokische Statthalter mustert hier die kaukasischen und kappadokischen Besatzungen am Schwarzen Meere ganz in der Art des Kaisers Hadrianus (CIL. VIII 18042).

5) S. RUGGIERO, Diz. epigrafico, III S. 128 (Fiscus).

6) S. Diz. epigr. a. a. O.

Teilung der Steuer führte dann zu Streitigkeiten, die bis zum Kaiser kamen, und deren Akten uns in der chersonesischen Inschrift vorliegen.

Alles dies bezeugt uns, dass im 2. Jahrh. das Zentrum der römischen Okkupation nicht mehr Paticapaeum, sondern Chersonesus war und zwar wohl nicht früher, als seit dem Anfange dieses Jahrhunderts. Wie ist diese Thatsache mit den vorher erläuterten Nachrichten aus dem ersten Jahrhundert zu vereinigen?

Die Erklärung dafür liegt in den allgemeinen Zuständen des römischen Ostens in der letzten Hälfte des 1. und im Anfange des 2. Jahrh. Wie bekannt, beginnt unter Domitianus der grosse dacische Krieg, der erst unter Trajan mit grösster Mühe und unter Anwendung fast aller verfügbaren Truppen beendigt worden ist. Kein Wunder, dass das bosporanische Reich und das Gestade des Schwarzen Meeres diese Veränderungen zu spüren bekommen hat. Von Domitianus an sehen wir die bosporanischen Könige wieder fast selbständig walten; man spürt nichts von der starken Abhängigkeit vom Römerreiche, wie wir sie in den Zeiten Neros und der Flavier sahen. Unter den Königen Rheskuporis und Sauromates beginnt wieder die Prägung der autonomen bosporanischen Münzen, und zwar erst seit Domitianus setzen die Könige ihr Bildnis wieder auf die Münzen zugleich mit der Darstellung ihrer militärischen Grossthaten, aber ohne die begleitende Abbildung oder Nennung des römischen Kaisers. Theoretisch bleibt die Abhängigkeit dieselbe, aber was für ein Unterschied im Vergleiche mit den Zeiten Neros und Vespasians!1) Zu gleicher Zeit lassen die Römer, wie oben erwähnt wurde, die Stadt Olbia sich selbst gegen die starken Einfälle der Barbaren verteidigen. Es ist klar, dass die Donauereignisse der ganzen Besetzung der Krim und des nördlichen Gestades des Schwarzen Meeres ein Ende bereitet haben, dass die dortigen Truppen zu ihren Abteilungen abberufen, und dass das ganze jetzige Südrussland seinem eigenen Schicksale überlassen wurde.

Zu denselben Resultaten kommen wir auch auf einem anderen Wege. Wie man auch die Streitfrage über die chersonesische Aera entscheiden mag, sicher steht, dass die Stadt Chersonesus im 1. Jahrh. frei war.")

1) Den Vespasianus nennt Rheskuporis auf einer zu dessen Ehren gesetzten Inschrift zugios Tоv пαντòs ВооблÓQоν, LATISCHEW, Inser. Ponti, IV 52 cf. S. XLVI; vgl. ORESCHNIKOW, Katalog der Sammlung des Gr. Uwarow, S. 90: „Während der ganzen Zeit der Regierung Vespasians wagt Rheskuporis nicht Statere mit seinem vollen Namen und Würden zu prägen, erst seit Domitianus werden solche geprägt und diese Prägung dauert bis zu den letzten Zeiten des bosporanischen Reiches.“

2) S. Plinius, N. H, IV 85 und die Inschrift LATISCHEW, Inscr. Ponti, IV 68, die leider stark fragmentiert ist und keine sichere Datierung gestattet. Es werden wahrscheinlich die Wirren aus der ersten Kaiserzeit vor Claudius erwähnt; ob der erwähnte Tyrann einheimischer Usurpator oder der bosporanische König ist, mag unentschieden bleiben. Sicher ist nur, dass in der ersten Kaiserzeit die Freiheit den Chersonesiten nicht gegeben, sondern nur bestätigt worden ist (Ζ. 31 τάν] πάτριον Χ[ε]ρσονασίταις ἐλευθερία ν).

Dagegen werden unter Hadrian dem Könige Kotys seine Rechte auf Chersonesus bestätigt'), unter Antoninus aber wird Chersonesus vom neuem frei, und es beginnen wieder wie unter Polemo die Verhandlungen über ein Bündnis zwischen Chersonesus und dem bosporanischen Könige Rhoemetalcus.) Erklärt können diese Thatsachen nur durch die Voraussetzung werden, dass in der Zeit zwischen Vespasianus und Hadrian Chersonesus vom Bosporus abhängig wurde. Diese Abhängigkeit ist natürlich das Resultat der Abberufung der römischen Truppen aus der Krim und der drohenden Barbareneinfälle, gegen welche Chersonesus nur beim Bosporus Hilfe zu suchen und zu finden hatte.") Die wieder erlangte Freiheit begleitete auch der römische Schutz, Chersonesus bekam eine Besatzung, Bosporus keine. Die Zeit der starken Abhängigkeit der bosporanischen Könige von Rom kehrte nicht wieder. Die Römer fanden

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es bequemer, in diesen abgelegenen Gegenden ihre Klienten sich selbst vor den Barbaren verteidigen zu lassen; höchstens schickte man dahin römische Hilfstruppen, um den Königen, ohne ihr Selbstgefühl zu verletzen, zu zeigen, dass Bosporus doch römisches Eigentum geblieben sei.

III.

Auf der herrlichen Südküste der Krim in der schönen Villengegend südwärts von Jalta, ungefähr 7 km (am Ufer gemessen) von derselben

1) MÜLLER, FHG. III p. 602; BRANDIS a. a. O., Sp. 2268.

2) LATISCHEW, Materialien Nr. 17, S. 4ff.; SBer. der Berl. Ak. 1895, S. 505 ff. 3) Dazu stimmt die von BRANDIS (bei PAULY-WISSOWA Art. Chersonesos Sp. 2268) betonte Thatsache, dass Chersonesus sich nur auf späteren undatierten Münzen λɛvég nennt, nachdem sie seit Antoninus ihre Freiheit als Geschenk des Kaisers wieder bekommen hatte. Vor Antoninus hatte die Stadt keinen Grund ihre Freiheit zu betonen, s. LATISCHEW, Inscr. Ponti, IV 71; vgl. SSELIWANOW, a. a. O., S. 24 ff. 2,1336 Meter.

4) 1 Sashene

=

entfernt, ragt weit in das Meer hinaus das steil in dasselbe abfallende Kap Ai-Todor ("Ayios Oɛódwoos). Von hier aus übersieht man die ganze Küstenstrecke nordwärts bis ungefähr zum Kap Massandra, südwärts bis Simeis, also eine Aussicht von ungefähr 25-30 km. Diese günstige Lage verursachte die Aufstellung einer Leuchtturms für die mit Jalta verkehrenden Schiffe auf der Spitze des Kaps (24,3 über dem Meer). (Siehe Fig. 1 [4])

In der Umgebung des Leuchtturms auf dem Grund und Boden des Grossfürsten Alexander Michailowitsch wurden in den letzten Jahren durch den Besitzer Ausgrabungen veranstaltet, die zu einer Reihe wichtiger Entdeckungen führten. Es wurde festgestellt, dass die ganze Spitze des Vorgebirges durch eine Ansiedelung aus römischer Zeit1) eingenommen war; die besiedelte Fläche ist ungefähr 57 Hekt. gross. Es ist

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möglich, aber nicht wahrscheinlich, dass ein Teil der besiedelten Fläche ins Meer abgefallen ist, deshalb unwahrscheinlich, weil unten am Meere gar keine antiken Reste zu sehen sind. Die besiedelte Fläche ist von zwei starken Befestigungsmauern eingefasst, die in fast gleichen Abständen von einander (ungefähr 70 m) vom Meerufer ostwärts bis zur Schlucht, die die beiden Anhöhen des Kaps trennt, bogenförmig verlaufen; nicht weit von der Schlucht vereinigen sich die Mauerzüge. Beide Mauern sind auf lange Strecken aufgedeckt worden und zeigen grosse Verschiedenheiten in der Konstruktion. Die innere Mauer ist 51 m breit und besteht aus angehäuftem Gestein, dessen Front und Rückseite durch ziemlich sorgfältig ohne Mörtel gebautes Mauerwerk aus roh behauenen Steinen abgeschlossen werden.") Soweit bei dem jetzigen Zu

1) S. unten S. 14f.

2) Diese Art Mauerwerk ist noch heute die verbreitetste in der Krim.

stande der Ausgrabungen zu sehen ist, war die Mauer durch keine Türme befestigt. Das Vorhandensein eines Grabens ist auch nicht festzustellen, was wohl dadurch zu erklären ist, dass unterhalb der Mauer der Boden ziemlich stark abfällt, vielleicht durch künstliches Abtragen des Hügels. Wo der Thoreingang gewesen ist, lässt sich mit Sicherheit nicht sagen. Die grössere Stärke der Mauer (9 m) und das Vorhandensein einer gut beglaubigten Ecke lassen mich vermuten, dass ein Thor am Punkte D anzunehmen ist. Soweit man an der unausgegrabenen Stelle sehen kann, war dasselbe nur ungefähr 2 m breit und nach aussen durch Türme flankiert. An der Stelle, wo ich das Thor annehme, ist auch jetzt noch der bequemste Zugang zu der Ruinenstätte. Auf der Innenseite wird die Mauer an mehreren Stellen durch angebaute quadratische und oblonge Gebäude flankiert, die vielleicht als Waffen- und Kornspeicher nach der Analogie der ähnlichen Anbauten in Carnuntum zu erklären sind.

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Die Aussenmauer zeigt in ihrem Verlaufe nicht überall dieselbe Konstruktion. Wo sie am besten zu sehen ist (auf der Strecke von F bis zum Wege), hat sie eine mächtige aus kolossalen Steinblöcken aufgetürmte Front, die sich an eine aufgehäufte circa 6 m breite Füllung anlehnt. (Siehe Fig. 2.) Vom Kreuzpunkt mit dem Wege bis da, wo sich die Mauer unter modernen Gebäuden verliert, ist die Konstruktion ähnlich der der Innenmauer. Ein Thoreingang ist mit Wahrscheinlichkeit am Punkte E anzunehmen; das Thor ist ca. 3 m breit und links durch einen viereckigen Turm flankiert (s. die beigegebene Planskizze Fig. 3).

Die Flächen zwischen den beiden Mauern und der Innenmauer und dem Meere sind durch verschiedene Gebäude eingenommen, von denen nur ein einziges vollständig ausgegraben worden ist. Dieses Gebäude befindet sich dicht an der Meeresküste (s. Fig. 1 [B]) und ist sicherlich eine Badeanlage von kleineren Dimensionen, aber mit allen nötigen Heizungsanlagen versehen (s. die Planskizze Fig. 4). Der Haupteingang ist an der Westseite vorhanden; einen anderen muss man an der Südseite an

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