Klio: Beiträge zur alten Geschichte, เล่มที่ 2Dieterich'sche Verlagsbuchhandlung, 1902 |
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... Recht und in das dinglich - perfönliche Recht . Das Sachenrecht ift ein folches , das zum Ge- genstand unvernünftige Wefen hat , die mit keinem andern vernünftigen Wesen in Verbindung stehen , als mit uns . So ift das Recht auf mein ...
... Recht und in das dinglich - perfönliche Recht . Das Sachenrecht ift ein folches , das zum Ge- genstand unvernünftige Wefen hat , die mit keinem andern vernünftigen Wesen in Verbindung stehen , als mit uns . So ift das Recht auf mein ...
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... Recht bestimmt . In indischen Ohren klingt es anders . Denn der dharma beruht auf Wahrheit . „ Wahrlich : Was die Wahrheit ist , das ist Recht . Deshalb sagt man von dem , der wahr spricht ,, er spricht recht ' , und von dem , der recht ...
... Recht bestimmt . In indischen Ohren klingt es anders . Denn der dharma beruht auf Wahrheit . „ Wahrlich : Was die Wahrheit ist , das ist Recht . Deshalb sagt man von dem , der wahr spricht ,, er spricht recht ' , und von dem , der recht ...
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... recht einseitig. Sehen wir einmal von Untersuchungen zum Recht als Literatur ab,5 so dient in dieser Forschungsrichtung die Literatur in der Hauptsache als „Erkenntnisquelle für die Rechtsgeschichte.“6 Dies gilt auch für die ...
... recht einseitig. Sehen wir einmal von Untersuchungen zum Recht als Literatur ab,5 so dient in dieser Forschungsrichtung die Literatur in der Hauptsache als „Erkenntnisquelle für die Rechtsgeschichte.“6 Dies gilt auch für die ...
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... Recht Wo es um Deutungshoheit geht, geht es immer auch sehr schnell um Haftung. Wann aber haftet der Werkverzeichnisautor? Zu unterscheiden ist zwischen der Haftung für Fehlzuschreibungen (3.1) und dem ... Recht 3. Werkverzeichnisse im Recht.
... Recht Wo es um Deutungshoheit geht, geht es immer auch sehr schnell um Haftung. Wann aber haftet der Werkverzeichnisautor? Zu unterscheiden ist zwischen der Haftung für Fehlzuschreibungen (3.1) und dem ... Recht 3. Werkverzeichnisse im Recht.
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หน้า 126 - 397: .Nach sprachlichen Indicien ist das Schriftstück von Augustus nicht erst wenige Monate vor seinem Tode, sondern früher aufgesetzt und durch Überarbeitung von fremder Hand auf das Datum umgeschrieben worden, welches es trägt.
หน้า 198 - concessisse, si Aetolorum fuissent, si volúntate, non si vi atque armis coacti cum Aetolis essent. Diese Angaben haben jetzt durch das Zeugnis der Amphiktioneninschriften ihre volle Bestätigung gefunden. So wird unter den aetolischen Hieromnemonen ein
หน้า 46 - ut e libertorum defunctorum bonis pro semisse dextans ei cogeretur, qui sine probabili causa eo nomine essent, quo fuissent
หน้า 88 - quondam Vivennae sodalis fidelissimus omnisque eius casus comes, postquam varia fortuna exactus cum omnibus reliquis
หน้า 176 - Observations sur quelques formes religieuses de loyalisme, particulières à la Gaule et à la Germanie romaine.
หน้า 243 - de plebe: C. Genucius, P. Aelius Paetus, M. Minucius Faesus, C. Marcius, T. Publilius.
หน้า 29 - Demetrios gelang es dann allerdings, Boeotien (Polyb. XX 5,3), wahrscheinlich auch Phokis und das opuntische Lokri.s zurückzugewinnen, und so die makedonische Herrschaft in Mittelgriechenland wieder so aufzurichten,, wie sie unter dem ersten Demetrios gewesen war; auch Akarnanien trat mit ihm in Bund (Polyb. II 2, 5). Darüber ging aber Arkadien an die Achaeer verloren,
หน้า 195 - folgenden Jahren dieselben Privilegien verliehen worden sein können; vielmehr handelt es sich offenbar um die Erneuerung dieser Privilegien nach einem längeren Zeitraum, und bei dieser Gelegenheit hat Antagoras das frühere Dekret, auf das sich seine Ansprüche gründeten, mit eingraben lassen. Ähnliches ist bekanntlich auch sonst häufig vorgekommen. Da nun Peithagoras, wie wir gesehen haben (oben S.
หน้า 20 - Demetrios, als er 307 zum ersten Male an der griechischen Küste erschien, die Arbeit von vorn beginnen. Er kam um Griechenland zu „befreien". Demgemäss legte er nach der Eroberung Athens keine Besatzung in die Stadt oder in den Peiraeeus, und beschränkte sich darauf, ein Bündnis mit Athen abzuschliessen. Die Athener stellten infolge dessen ein Flottenkontingent (30
หน้า 441 - zu zweifeln. Die Entscheidungsschlacht bei Korinth, in der Areus fiel (Trogus, Prol. 26, Plut., Agis 3), würde dann in den Sommer 264 gehören ; später kann sie mit Rücksicht auf die Königsliste des Agiadenhauses nicht wohl gesetzt werden. Im Herbst des Jahres scheint Antigonos den Athenern einen Waffenstillstand bewilligt zu haben (Polyaen. IV 6, 20, Frontin. III