Klio: Beiträge zur alten Geschichte, àÅèÁ·Õè 2Dieterich'sche Verlagsbuchhandlung, 1902 |
¨Ò¡´éÒ¹ã¹Ë¹Ñ§Ê×Í
¼Å¡Òäé¹ËÒ 1 - 5 ¨Ò¡ 25
˹éÒ 83
... stark ver- mehrt hat ; unter Antoninus befreien römische Truppen die Stadt von den Tauroskythen . " ) In dieser Zeit ist Olbia noch civitas libera , da die Tau- roskythen den Bewohnern Geiseln ausliefern . Seitdem wächst der römische ...
... stark ver- mehrt hat ; unter Antoninus befreien römische Truppen die Stadt von den Tauroskythen . " ) In dieser Zeit ist Olbia noch civitas libera , da die Tau- roskythen den Bewohnern Geiseln ausliefern . Seitdem wächst der römische ...
˹éÒ 84
Beiträge zur alten Geschichte. blüht stark auf , ' ) barbarische Einfälle werden nicht mehr erwähnt . Dieser Gang der Entwicklung Olbias weist daraufhin , dass es kaum möglich ist , für die Zeit von Domitianus bis zu Antoninus Pius hin ...
Beiträge zur alten Geschichte. blüht stark auf , ' ) barbarische Einfälle werden nicht mehr erwähnt . Dieser Gang der Entwicklung Olbias weist daraufhin , dass es kaum möglich ist , für die Zeit von Domitianus bis zu Antoninus Pius hin ...
˹éÒ 85
... Uwarow ( Moskau 1887 , russisch ) S. 90 . Beiträge z . alten Geschichte II 1 . 6 Thatbestand bezeugt die leider stark fragmentierte Inschrift aus Cher- sonesus 2 Römische Besatzungen in der Krim und das Kastell Charax . 81.
... Uwarow ( Moskau 1887 , russisch ) S. 90 . Beiträge z . alten Geschichte II 1 . 6 Thatbestand bezeugt die leider stark fragmentierte Inschrift aus Cher- sonesus 2 Römische Besatzungen in der Krim und das Kastell Charax . 81.
˹éÒ 86
... stark fragmentierten Inschrift bestätigt zu werden : Z. 36 : tam intentionem quam manifeste determinatam partem ad ius p [ ublicum pertinere ? .... ] Z. 38 : recupe ? ] randae vectigalis quantitatis sponte suscepisse Z. 40 : eiusdem ...
... stark fragmentierten Inschrift bestätigt zu werden : Z. 36 : tam intentionem quam manifeste determinatam partem ad ius p [ ublicum pertinere ? .... ] Z. 38 : recupe ? ] randae vectigalis quantitatis sponte suscepisse Z. 40 : eiusdem ...
˹éÒ 87
... stark fragmentiert ist und keine sichere Datierung gestattet . Es werden wahrschein- lich die Wirren aus der ersten Kaiserzeit vor Claudius erwähnt ; ob der erwähnte Tyrann einheimischer Usurpator oder der bosporanische König ist , mag ...
... stark fragmentiert ist und keine sichere Datierung gestattet . Es werden wahrschein- lich die Wirren aus der ersten Kaiserzeit vor Claudius erwähnt ; ob der erwähnte Tyrann einheimischer Usurpator oder der bosporanische König ist , mag ...
©ºÑºÍ×è¹æ - ´Ù·Ñé§ËÁ´
¤ÓáÅÐÇÅÕ·Õ辺ºèÍÂ
Abydenos Aemilia aetolischen Africanus Ägypten Angaben Antigonos Archon assyrischen Athen attischen Augustus Babylon Basilica Basilica Aemilia beiden bekannt bezeugt Bull Campanien chremonideischen Kriege Chronik Chronographen comun Dekret Demetrios Diodor edius ersten Etrurien Euseb Eusebios Forum Fragment Freigelassenen Frentaner GATTI gefunden giebt grossen Grund Herodot Hieromnemonen Hirpiner horti i)edius Ibid Inschrift Jahre Jahrh Jahrhundert jetzt Josephus kaiserlichen Besitz Kanon Kastor Kekrops Könige könnte Kreon Kriege LATISCHEW Latium Latium adiectum Lemnos letzten lich Liste Livius Lucanien Lysimachos Marmor Menander Menestheus Miletus MOMMSEN muss Nachrichten Namen auf idius Nero noms de lieux oben oracle Picenum Polyhistor procurator Reiches römischen sabellischen Salmanassar Salmanassar IV Samnium Sanherib scavi scheint SCHWARTZ später Stadt Sueton Synkellos Teil Text Thatsache Tiberius Troias Fall Tyrus Überlieferung Umbrien unserer VAGLIERI vielleicht Villa Vita wahrscheinlich wieder wohl Zahl Zeile zwei zweiten δὲ εἰς ἐν καὶ τὰ τε τὴν τῆς τὸ τὸν τοῦ τῶν
º·¤ÇÒÁ·Õèà»ç¹·Õè¹ÔÂÁ
˹éÒ 126 - 397: .Nach sprachlichen Indicien ist das Schriftstück von Augustus nicht erst wenige Monate vor seinem Tode, sondern früher aufgesetzt und durch Überarbeitung von fremder Hand auf das Datum umgeschrieben worden, welches es trägt.
˹éÒ 198 - concessisse, si Aetolorum fuissent, si volúntate, non si vi atque armis coacti cum Aetolis essent. Diese Angaben haben jetzt durch das Zeugnis der Amphiktioneninschriften ihre volle Bestätigung gefunden. So wird unter den aetolischen Hieromnemonen ein
˹éÒ 46 - ut e libertorum defunctorum bonis pro semisse dextans ei cogeretur, qui sine probabili causa eo nomine essent, quo fuissent
˹éÒ 88 - quondam Vivennae sodalis fidelissimus omnisque eius casus comes, postquam varia fortuna exactus cum omnibus reliquis
˹éÒ 176 - Observations sur quelques formes religieuses de loyalisme, particulières à la Gaule et à la Germanie romaine.
˹éÒ 243 - de plebe: C. Genucius, P. Aelius Paetus, M. Minucius Faesus, C. Marcius, T. Publilius.
˹éÒ 29 - Demetrios gelang es dann allerdings, Boeotien (Polyb. XX 5,3), wahrscheinlich auch Phokis und das opuntische Lokri.s zurückzugewinnen, und so die makedonische Herrschaft in Mittelgriechenland wieder so aufzurichten,, wie sie unter dem ersten Demetrios gewesen war; auch Akarnanien trat mit ihm in Bund (Polyb. II 2, 5). Darüber ging aber Arkadien an die Achaeer verloren,
˹éÒ 195 - folgenden Jahren dieselben Privilegien verliehen worden sein können; vielmehr handelt es sich offenbar um die Erneuerung dieser Privilegien nach einem längeren Zeitraum, und bei dieser Gelegenheit hat Antagoras das frühere Dekret, auf das sich seine Ansprüche gründeten, mit eingraben lassen. Ähnliches ist bekanntlich auch sonst häufig vorgekommen. Da nun Peithagoras, wie wir gesehen haben (oben S.
˹éÒ 20 - Demetrios, als er 307 zum ersten Male an der griechischen Küste erschien, die Arbeit von vorn beginnen. Er kam um Griechenland zu „befreien". Demgemäss legte er nach der Eroberung Athens keine Besatzung in die Stadt oder in den Peiraeeus, und beschränkte sich darauf, ein Bündnis mit Athen abzuschliessen. Die Athener stellten infolge dessen ein Flottenkontingent (30
˹éÒ 441 - zu zweifeln. Die Entscheidungsschlacht bei Korinth, in der Areus fiel (Trogus, Prol. 26, Plut., Agis 3), würde dann in den Sommer 264 gehören ; später kann sie mit Rücksicht auf die Königsliste des Agiadenhauses nicht wohl gesetzt werden. Im Herbst des Jahres scheint Antigonos den Athenern einen Waffenstillstand bewilligt zu haben (Polyaen. IV 6, 20, Frontin. III