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der im Frieden wenig Macht besitzt, aber im Krieg der geborene Anführer ist. Er ist an das Gewohnheitsrecht des Volkes gebunden - die spartanischen Könige leisten darauf den Eid allmonatlich, der epeirotische wenigstens beim Regierungsantritt (Plut. Pyrrh. 5); wenn er gegen dieses verstößt, kann er abgesetzt werden. So ist es dem Vater des Pyrrhos, Aiakidas, und mehr als einem spartanischen König ergangen. Es nimmt daher nicht wunder, daß diejenigen Beamten, deren Aufgabe es war, die Erhaltung des Gewohnheitsrechts zu überwachen1), die Ephoren. auch gegen den König einschreiten konnten.

Aber noch mehr: auch die Götter konnten ihren Unwillen über den König kund tun. Plutarch Ages. 11 erzählt, daß die Ephoren alle acht Jahre eine Nacht den Himmel beobachteten. Erschien eine Sternschnuppe, so galt sie als Zeichen, daß die Könige gegen die Götter gefehlt hatten; sie wurden dann des Amtes entsetzt, bis ein für sie günstiges Orakel eingelaufen war. Das erinnert ganz entschieden an den mit zauberischer oder göttlicher Kraft ausgerüsteten König der Naturvölker. Auf ihm beruht das Glück des Volkes, besonders das Wetter und der Ackersegen. Reste dieser Auffassung begegnen noch in der Odyssee, wo es 109 ff. heißt, daß unter dem Szepter eines gerechten Königs die Erde Saaten und die Bäume Früchte tragen, die Heerden Junge werfen und das Meer Fische spendet. Von verschiedener Seite hat man hervorgehoben, daß das nicht eine Folge der Gerechtigkeit des Königs sein kann, sondern in dem Glauben an seine Zauberkraft begründet ist2). Trat Mißwachs ein oder schlug sonst das Glück fehl, so wurde es der mangelnden Zauberkraft des Königs zugeschrieben; er wurde deshalb abgesetzt oder getötet. Ich begnüge mich hier mit einem Beispiel 3): Ammianus Marcellinus 28, 5, 14 erzählt, daß der König der Burgunder abgesetzt wurde, wenn das Kriegsglück schwankte oder Mißwachs eintrat. Ein Mittel das Unglück vorzubeugen war es, durch Vorzeichen zu erforschen, ob der König mit Macht und Glück gesegnet war oder nicht. Einen anderen Sinn kann die Himmelsbeobachtung über die spartanischen Könige ursprünglich nicht gehabt haben, aber das ist auch ein Rest einer primitiven Auffassung des Königstums.

1) Darin liegt sicher auch der Ursprung des Ephorats. Weil es in Sparta keine geschriebenen Gesetze gab, der Kosmos aber um so stärker war, haben seine Aufbewahrer und Exegeten eine so außerordentliche Machtfülle erlangen können.

2) Frazer, The Golden Bough 2, 156f. u. Lectures on the Early History of Kingship; H. Meltzer, Philol. 62 (1903) 481 ff., welcher der Auffassung den wenig geeigneten Namen Königsfetischismus beilegt und noch mehr Literatur zitiert.

3) Sonst verweise ich auf die angeführten Arbeiten; ich habe eine Skizze der wesentlichen Punkte in meiner Primitiven Religion gegeben (Religionsgeschichtliche Volksbücher, herausgeg. von Schiele, III. Reihe, Heft 13/14) S. 52 ff.

wie das altgermanische nicht nach dem Ältestenrecht erblich war, sondern daß jedes Mitglied des königlichen Hauses darauf ein Anrecht hatte. Dieses Prinzip führte dazu, daß der König unter den Thronberechtigten durch Volkswahl ausersehen wurde oder daß das Reich zwischen ihnen aufgeteilt wurde; es konnte aber auch zu gemeinsamer Herrschaft führen. Mehrere solche Fälle sind sowohl aus der mythischen und der älteren Geschichte Schwedens wie aus der Periode der germanischen Völkerwanderung1) überliefert. Man darf wohl annehmen, daß die Teilung des Königtums mit dem allgemeinen Erbrecht zusammenhängt, denn ein besonderes Fürstenrecht haben erst die Diadochen geschaffen, um die Einheit des Reiches zu erhalten. Es scheint in einfachen Verhältnissen oft vorzukommen, daß auch nach dem Tode des Vaters die Brüder das Erbe nicht unter sich aufteilen; so leben noch oft unter den Albanesen die Brüder fortwährend in Gütergemeinschaft 2). Ob das auch im alten Epeiros vorgekommen ist, wissen wir nicht, kennen es aber gerade von den beiden anderen Ländern, die ein Doppelkönigtum haben. Noch im Mittelalter pflegten im (damals zwar dänischen, das bedeutet aber hier keinen wesentlichen Unterschied) Schonen oft mehrere Geschwister zusammen ein Gut zu besitzen3), und in Sparta hat die Eigentumsgemeinschaft auch zur Gemeinschaft der Frau geführt.

Wenn nun friedliche Verhältnisse und gutes Einvernehmen irgendwo so hätte es in Epeiros gehen können, wenn der Einfluß von außen gefehlt hätte - ein paar Generationen hindurch zwei Könige, jeden von seiner Linie, auf dem Thron belassen hätten, würde ein regelmäßiges Doppelkönigtum wie in Sparta da sein. Die Tradition führt mit welchem Recht können wir nicht nachprüfen auch die beiden spartanischen Königshäuser auf eine gemeinsame Wurzel zurück. Auch für diese Hypothese läßt sich kein Beweis anführen, aber an innerer Wahrscheinlichkeit steht sie hinter den früheren nicht zurück.

Noch in anderen Punkten erinnert das spartanische Königtum an das epeirotische und das altgermanische. Der König ist ein Heereskönig,

eine schon bestehende Institution sein, die unter friedlicheren Verhältnissen rechtlich oder doch in dem allgemeinen Bewußtsein begründet worden ist. Der natürliche Weg ist dann derjenige, der von der gleichen Thronberechtigung aller Mitglieder des Königshauses ausgeht und der bei den alten Germanen tatsächlich zu verfolgen ist. Daß aber zugleich nicht mehr als zwei sich auf einmal in die Herrschaft teilen, ist auch bei den Germanen der Fall; die praktischen Rücksichten haben hier die theoretischen Möglichkeiten begrenzt.

1) Beispiele aus der Völkerwanderung gibt Seeck, Gesch. des Untergangs der ant. Welt I, Anhang S. 540 (zu S. 232, 16).

2) J. G. v. Hahn, Albanesische Studien I 180.

3) Mitteilung des Herrn Landsarchivar L. Weibull in Lund; es wird auch sonst in Schweden und anderswo dasselbe Verhältnis herrschend gewesen sein.

der im Frieden wenig Macht besitzt, aber im Krieg der geborene Anführer ist. Er ist an das Gewohnheitsrecht des Volkes gebunden -die spartanischen Könige leisten darauf den Eid allmonatlich, der epeirotische wenigstens beim Regierungsantritt (Plut. Pyrrh. 5)-; wenn er gegen dieses verstößt, kann er abgesetzt werden. So ist es dem Vater des Pyrrhos, Aiakidas, und mehr als einem spartanischen König ergangen. Es nimmt daher nicht wunder, daß diejenigen Beamten, deren Aufgabe es war, die Erhaltung des Gewohnheitsrechts zu überwachen1), die Ephoren, auch gegen den König einschreiten konnten.

Aber noch mehr: auch die Götter konnten ihren Unwillen über den König kund tun. Plutarch Ages. 11 erzählt, daß die Ephoren alle acht Jahre eine Nacht den Himmel beobachteten. Erschien eine Sternschnuppe, so galt sie als Zeichen, daß die Könige gegen die Götter gefehlt hatten; sie wurden dann des Amtes entsetzt, bis ein für sie günstiges Orakel eingelaufen war. Das erinnert ganz entschieden an den mit zauberischer oder göttlicher Kraft ausgerüsteten König der Naturvölker. Auf ihm beruht das Glück des Volkes, besonders das Wetter und der Ackersegen. Reste dieser Auffassung begegnen noch in der Odyssee, wo es 109 ff. heißt, daß unter dem Szepter eines gerechten Königs die Erde Saaten und die Bäume Früchte tragen, die Heerden Junge werfen und das Meer Fische spendet. Von verschiedener Seite hat man hervorgehoben, daß das nicht eine Folge der Gerechtigkeit des Königs sein kann, sondern in dem Glauben an seine Zauberkraft begründet ist2). Trat Mißwachs ein oder schlug sonst das Glück fehl, so wurde es der mangelnden Zauberkraft des Königs zugeschrieben; er wurde deshalb abgesetzt oder getötet. Ich begnüge mich hier mit einem Beispiel 3): Ammianus Marcellinus 28, 5, 14 erzählt, daß der König der Burgunder abgesetzt wurde, wenn das Kriegsglück schwankte oder Mißwachs eintrat. Ein Mittel das Unglück vorzubeugen war es, durch Vorzeichen zu erforschen, ob der König mit Macht und Glück gesegnet war oder nicht. Einen anderen Sinn kann die Himmelsbeobachtung über die spartanischen Könige ursprünglich nicht gehabt haben, aber das ist auch ein Rest einer primitiven Auffassung des Königstums.

1) Darin liegt sicher auch der Ursprung des Ephorats. Weil es in Sparta keine geschriebenen Gesetze gab, der Kosmos aber um so stärker war, haben seine Aufbewahrer und Exegeten eine so außerordentliche Machtfülle erlangen können.

2) Frazer, The Golden Bough 2, 156f. u. Lectures on the Early History of Kingship; H. Meltzer, Philol. 62 (1903) 481 ff., welcher der Auffassung den wenig geeigneten Namen Königsfetischismus beilegt und noch mehr Literatur zitiert.

3) Sonst verweise ich auf die angeführten Arbeiten; ich habe eine Skizze der wesentlichen Punkte in meiner Primitiven Religion gegeben (Religionsgeschichtliche Volksbücher, herausgeg. von Schiele, III. Reihe, Heft 13/14) S. 52 ff.

340 Martin P. Nilsson, Die Grundlagen des spartanischen Lebens.

Mein Ziel ist gewesen, nachzuweisen, daß das spartanische Leben auf primitiver Grundlage ruht. Wie auch über Einzelheiten geurteilt wird, so ist doch die Verwandschaft der Agoge und des Kosmos sowie der merkwürdigen Eheverhältnisse mit den Sitten primitiver Völker außer Zweifel gestellt. Gerade weil jene Sitten weltverbreitet sind, können sie uns über die ethnischen Beziehungen der Spartaner nichts lehren1). Die Weise aber, auf die jene primitiven Einrichtungen, welche sonst bei allen griechischen Völkern vor die steigende Kultur geschwunden sind, zu den Ecksteinen des spartanischen Staatsorganismus hergerichtet worden sind, nötigt uns die höchste Bewunderung ab. Es ist nicht möglich hierin nur etwas durch eine von selbst vor sich gehende Entwicklung Gewordenes zu erblicken; die zielsichere und methodische Art, wodurch alles dem einen Ziel dienstbar gemacht worden ist, drängt uns darin das Eingreifen einer bewußt ordnenden Hand zu sehen. Die Alten haben den Gesetzgeber Lykurg genannt; von der modernen Forschung wird dieser fast einstimmig in das Reich der Legende verwiesen. Nach dem Vorhergehenden darf es wohl ausgesprochen werden, daß die Existenz eines oder mehrerer in demselben Sinne wirkenden Männer, die mit vollem Bewußtsein die primitiven Einrichtungen zu der Agoge und dem Kosmos umgebildet haben, eine Notwendigkeit ist. Vielleicht waren sie aber noch nicht Spartaner, sondern haben vor der Eroberung Lakoniens gelebt. Zwar ist es wahr, daß die Form, in welche sie den spartanischen Staat hineingegossen haben, völlig erstarrt ist und neuen Anforderungen nicht mehr angepaßt werden konnte, aber ihr Werk hat seine historische Mission erfüllt: ohne Sparta würde Griechenland zur Beute der Perser geworden sein.

Lund (Schweden).

1) W. Ridgeway, Who were the Dorians? in Anthropological Essays for E. B. Tylor, Oxford 1907, S. 295 ff. sieht in den Dorern einen illyrischen Stamm. Da er dies u. a. durch angebliche Spuren des Matriarchats bei den Illyriern zu beweisen versucht, womit er die oben besprochenen spartanischen Eheverhältnisse, auch als Reste des Matriarchats aufgefaßt, zusammenstellt, ist es mir aus dem angeführten prinzipiellen Grunde unmöglich dieser Zusammenstellung irgend eine Beweiskraft zuzuerkennen, auch abgesehen von der Frage, ob jene Spuren wirklich auf Matriarchat zu deuten sind. Überhaupt glaube ich nicht, daß die Rassenprobleme Griechenlands auf dem von R. eingeschlagenen Wege zu lösen sind.

Zur Beurteilung der griechischen Tyrannis.

Von Heinrich Swoboda.

Es ist heute wohl allgemein anerkannt, daß die von Plato und Aristoteles herrührende Auffassung der Tyrannis schweren Bedenken unterliegt. Die Lehre des Aristoteles, die nur eine Weiterentwickelung platonischer Gedanken darstellt1), hängt mit seiner Gliederung der Staatsformen überhaupt zusammen: die Tyrannis ist ihm die Monarchie zum Nutzen des Herrschers und daher eine Ausschreitung (agizẞası) der Basisia?). Dazu tritt als weiteres Merkmal die Scheidung der Monarchie, die schon bei Sokrates anzutreffen ist3), in diejenige, welche das Gesetz beobachtet (Baoksia) oder nicht (Tyrannis) und damit über willige oder unwillige Untertanen herrscht), was sowohl auf die Art wie die Tyrannen zur Herrschaft gelangten, als auch darauf, wie sie dieselbe ausübten, bezogen werden kann 5); auch in dieser Hinsicht schließt sich Aristoteles an Plato

an.

Endlich wird noch zur Charakteristik der Tyrannis herangezogen, daß sie unverantwortlich (arvarderos) herrsche, was schon in der Schilderung der Monarchie bei Herodot betont wird). Wie sehr Aristoteles' Theorie der Kritik Blössen darbietet, haben bereits die früheren Gelehrten hervorgehoben 7).

1) E. Zeller, Sitzungsber. der Berl. Akademie 1887, 1442 I 404 ff.

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2) Eth. Nicom. VIII 1160a, 36 ff. 1160b, 7ff. Pol. III 1279a, 22 ff. 1279b, 4ff. 16 ff. IV 1289a, 28 ff. 1295a, 19 ff. V 1311a, 2ff.

3) Xenoph. Mem. IV 6, 12.

4) Pol. III 1285a, 27 ff. IV 1295a, 19 ff. V 1313a, 14ff. 1314a, 35 ff., dazu III 12814, 22 βιάζεται γὰρ (der Tyrann) ὢν κρείττων.

5) Cf. Pol. III 1285a, 30 ff. und dazu Schvarez, Kritik der Staatsformen des Aristoteles (Eisenach 1890) 32 ff. Rehm, Gesch. der Staatsrechtswissenschaft 124. Nordin, Klio V 397.

6) Herod. III 80ff.

7) Dazu bes. Zeller Kl. Schr. I 399, 2. 404 ff. Schvarez a. a. O. 29 ff. Ed. Meyer, Gesch. d. Altert. II 613 ff. Rehm a. a. O. 107 ff. 125. Newman, The Politics of Aristotle IV, LVIff. Endt, Wiener Stud. XXIV 14. 18. Nordin a. a. O. 394 ff.

Klio, Beiträge zur alten Geschichte XII 3.

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