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Morgenländer; und wie weite Wege haben zu den von hier aus noch weltenfern ab liegenden Zielen geführt, die bis jetzt erreicht sind, so vor allem zu dem, was uns lieb und teuer ist

dem, was ich Hohenzollerntum nennen möchte, dem auf strenger eigener Pflichterfüllung und liebevoller Entfaltung aller Kräfte beruhenden modernen Königtum!

VI. Buch

Blutrache. Anfänge des Strafrechts und des Prozesses

VI. Buch

Blutrache. Anfänge des Strafrechts und des

Was

Prozesses

sollte man denken

könnte in menschlichen Dingen gewisser sein als der Begriff von Verbrechen und Strafe? Und doch ist in Wahrheit nichts grösseren Schwankungen unterworfen gewesen. Ich spreche hier nicht von den philosophischen Gründen für Zweck und Wesenheit der Strafe, den sogenannten Strafrechtstheorien - jeder Jurist weiss, wie so sehr verschieden auch hierin die Meinungen der Philosophen sind, und jeder Student der Rechte kann sie an den Fingern herzählen oder sollte es wenigstens können. Das mag noch hingehen. Ich spreche auch nicht davon, dass es Zeiten und sicher ungeheure Zeiträume gegeben hat, in welchen man sich zu dem Begriff der Strafe überhaupt noch nicht erhoben hatte. Wir sahen soeben mit Erstaunen, dass ein Indianervolk die allgemeine Achtung als den höchsten Lohn und die allgemeine Verachtung als die schlimmste Strafe betrachtete. Dies ist also nicht etwa ein Standpunkt, den man als Optimist am Ende der Entwickelung als einen schönen Traum, dessen Erfüllung den Äonen nach uns aufzusparen wäre sich vorzustellen hat. Im Gegenteil spricht viel dafür, dass - wie man auch über die Zukunft denken mag, Zustand auch am Beginn der Dinge anzunehmen hat. Denn

man denselben

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