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τιμήματα διεῖλεν εἰς τέτταρα τέλη, καθάπερ διῄρητο καὶ πρότερον, εἰς πεντακοσιομέδιμνον καὶ ἱππέα καὶ ζευγίτην καὶ θῆτα (7, 3). Der Anfang ist hier verdorben, wahrscheinlich durch eine vorausgehende Lücke; doch dies sind wir bei antiken Texten längst gewohnt. Dagegen war es höchst auffällig, daß der Verfasser durch den Nebensatz zurücknahm, was im Hauptsatze gesagt war. Denn wenn nach diesem Solon die Schatzungsklassen eingeführt hatte, nach jenem sie schon vorher bestanden, so enthielt dies einen Widerspruch, den auch die scharfsinnigsten Deutungsversuche1) nicht aus der Welt schaffen konnten. Auch hier ist die Erklärung in den drakontischen Gesetzen zu finden, welche (4, 3) die Schatzungsklassen schon erwähnen. Plutarch hat mittelbar aus derselben. Quelle geschöpft, der auch Aristoteles in der ursprünglichen Form seiner Erzählung gefolgt war.2) Jener berichtet denn auch ohne jeden Zweifel und jede Einschränkung, daß die Klassenteilung auf Solon zurückgehe, und dasselbe hatte Aristoteles getan. Doch als er die Verfassung Drakons kennen lernte, sah er sich zu einem Widerruf gezwungen, der in der Form, wie er uns vorliegt, wohl auch nichts anderes ist, als eine unverarbeitete Randbemerkung.

Ein Einschiebsel entsprechender Art, nur in seiner Form etwas weniger anstößig, findet sich noch an einer dritten Stelle (8, 4): Bovliv δ ̓ ἐποίησε τετρακοσίους, ἑκατὸν ἐξ ἑκάστης φυλής, τὴν δὲ τῶν Ἀρεοπαγιτῶν ἔταξεν ἐπὶ τὸ νομοφυλακεῖν, ὥσπερ ὑπῆρχεν καὶ πρότερον ἐπίσκοπος οὖσα τῆς πολιτείας, ἣ τά τε ἄλλα τὰ πλεῖστα καὶ τὰ μέγιστα τῶν πολιτικῶν διετήρει, καὶ τοὺς ἁμαρτάνοντας ηὔθυνεν κυρία οὖσα καὶ ζημιοῦν zai xolager. Auch hier wird eine Einrichtung, die der Hauptsatz dem Solon zuschreibt, durch den Nebensatz weiter zurückdatiert: auch hier läßt sich dieser ohne Schaden für den Text streichen: auch hier findet der Zusatz seine Erklärung in den drakontischen Gesetzen, welche die Nomophylakie des Areopag schon kennen (4, 4): auch hier steht dasjenige, was nach seiner Tilgung übrigbleibt. in der engsten Beziehung zu Plutarch (19). Dieser redet, wie Aristoteles, von dem Rate der Vierhundert und dem Areopag in unmittelbarem Zusammenhange. hält aber beide für Neuschöpfungen Solons. Doch erklärt er dies in bezug auf den Areopag für zweifelhaft, weil schon in einem der Axones Verbannte amnestiert würden, die vorher durch jenen Gerichtshof verurteilt worden seien. Jedenfalls hat auch Aristoteles dies Bedenken gekannt und gewürdigt; er schwächt daher den Bericht seiner Quelle, wie er uns bei Plutarch vorliegt, dahin ab, daß der Areopag durch Solon nicht eingesetzt, sondern nur zum Gesetzeswächter bestellt sei.) Aber auch dies muß er durch

1) Th. Gomperz, Die Schrift vom Staatswesen der Athener und ihr neuester Beurteiler. Wien 1891 S. 40.

2) Keil S. 50. 56 und sonst.

3) Wilamowitz I S. 53 Anm. 21.

jenen Nebensatz zurücknehmen, nachdem ihm die drakontische Verfassung bekannt geworden ist.

Daß das vierte Kapitel, in dem sie dargestellt ist, nicht zu dem ursprünglichen Bestande unserer Schrift gehört, ist hiernach zweifellos und wird auch von den meisten anerkannt. Aber die letzte der eben besprochenen Stellen liefert zugleich den Beweis, daß der Zusatz, durch den jene drei kleinen Einschiebsel bedingt sind, sich nicht auf dieses Kapitel allein beschränkt, sondern auch das dritte noch mitumfaßt. Denn schon in diesem wird die Nomophylakie des Areopag ausführlich dargestellt (3, 6). Außerdem zeigt gleich sein erster Satz, daß es von dem vierten nicht zu trennen ist: ἦν δ ̓ ἡ τάξις τῆς ἀρχαίας πολιτείας τῆς πρὸ Δρά κοντος τοιάδε. So konnte nur schreiben, wer in Drakon eine epochemachende Persönlichkeit sah und die Neuerungen in der Verfassung, die auf ihn zurück gingen, darzustellen vorhatte.1) Im übrigen erzählt dieses Kapitel Entstehung und Entwickelung des Archontats und greift dabei bis auf Ion zurück; sein richtiger Platz wäre also dort gewesen, wo Aristoteles den Übergang des Königtums in die Republik berichtete, nicht an seiner jetzigen Stelle, wo schon vorher die Einleitung zur Geschichte Solons gegeben war. Denn daß das fünfte Kapitel sich ursprünglich gleich an das zweite angeschlossen hatte, zeigt am deutlichsten der Vergleich mit Plutarch, dessen Bericht gerade hier die vollkommenste Parallele zu dem aristotelischen bietet:

Sol. 12: ἤδη δόξαν ἔχων ὁ Σόλων παρῆλθεν εἰς μέσον ἅμα τοῖς ἀρίστοις τῶν Ἀθηναίων καὶ δεόμενος καὶ διδάσκων ἔπεισε τοὺς ἐναγεῖς λεγομένους δίκην ὑποσχεῖν καὶ κριθῆναι τριακοσίων ἀριστίνδην δικαζόντων. Μύ ρωνος δὲ τοῦ Φλυέως κατηγοροῦντος ἑάλωσαν οἱ ἄνδρες, καὶ μετέστησαν οἱ ζῶντες· τῶν δ' ἀποθανόντων τοὺς νεκροὺς ἀνορύξαντες ἐξέρριψαν ὑπὲρ τοὺς ὅρους. – καὶ φόβοι τινὲς ἐκ δεισιδαιμονίας ἅμα καὶ φάσματα και τεῖχε τὴν πόλιν, οἵ τε μάντεις ἄγη και μιασμούς δεομένους καθαρμῶν προφαίνεσθαι διὰ τῶν ἱερῶν ἠγόρευον. οὕτω δὴ μετάπεμπτος αὐτοῖς ἧκεν ἐκ Κρήτης Επιμενίδης ὁ Φαίστιος κτλ.

1. . . . . Μύρωνος καθ' ἱερῶν ὀμόσαντες ἀριστίνδην· καταγνωσθέντος δὲ τοῦ ἄγους αὐτοὶ μὲν ἐκ τῶν τάφων ἐξεβλήθησαν, τὸ δὲ γένος αὐτῶν ἔφυγεν ἀειφυγίαν. Επιμηνίδης δ' ὁ Κρὴς ἐπὶ τούτοις ἐκάθηρε τὴν πόλιν.

1) Wilcken, S. 95, will zwar die entscheidenden drei Worte tilgen, doch liegt dazu kein anderer Grund vor, als daß er den Zusammenhang des dritten und vierten Kapitels noch nicht erkannt hatte; an sich geben sie durchaus keinen Austoß.

13. οἱ δ' Ἀθηναῖοι τῆς Κυλωνείου πεπαυμένης ταραχῆς καὶ μεθεστώτων, ὥσπερ εἴρηται, τῶν ἐναγῶν τὴν παλαιὰν αὖθις στάσιν ὑπὲρ τῆς πολιτείας ἐστασίαζον. τότε δὲ τῆς τῶν περ νήτων πρὸς τοὺς πλουσίους ἀνωμαλίας ὥσπερ ἀκμὴν λαβούσης παντάπασιν ἐπισφαλῶς ἡ πόλις διέκειτο καὶ μόνως ἂν ἐδόκει καταστῆναι καὶ παύσασθαι ταραττομένη τυραννίδος γενομένης. ἅπας μὲν γὰρ ὁ δῆμος ἦν υπόχρεως τῶν πλουσίων. ἢ γὰρ ἐγεώργουν ἐκείνοις ἕκτα τῶν γινομένων τελοῦντες, εκτημόριοι προσαγορευόμενοι καὶ θῆτες, ἢ χρέα λαμβάνοντες ἐπὶ τοῖς σώμασιν ἀγώγιμοι τοῖς δανείζουσιν ἦσαν, οἱ μὲν αὐτοῦ δουλεύοντες, οἱ δ' ἐπὶ τὴν ξένην πιπρασκόμενοι. πολλοὶ δὲ καὶ παῖδας ἰδίους ἠναγκάζοντο πωλεῖν (οὐδεὶς γὰρ νόμος εκώλυε) καὶ τὴν πόλιν φεύγειν διὰ τὴν χαληπότητα τῶν δανειστών. οἱ δὲ πλεῖστοι καὶ δωμαλεώτατοι συνίσταντο καὶ παρεκάλουν ἀλλήλους μὴ περιοράν, ἀλλ' ἑλομένους ἕνα προστάτην ἄνδρα πιστὸν ἀφελέσθαι τοὺς ὑπερημέρους καὶ τὴν γὴν ἀναδάσασθαι καὶ ὅλως μεταστήσαι τὴν πολιτείαν. 14. ἐνταῦθα δὴ τῶν Αθηναίων οἱ φρονιμώτατοι συνορῶντες Σόλωνα μόνον μάλιστα τῶν ἁμαρτημάτων ἐκτὸς ὄντα καὶ μήτε τοῖς πλουσίοις κοινωνοῦντα τῆς ἀδικίας μήτε ταῖς τῶν πενήτων ἀνάγκαις ἐνεχόμενον, ἐδέοντο τοῖς κοινοῖς προστ ελθεῖν καὶ καταπαῦσαι τὰς διαφοράς.

2. μετὰ δὲ ταῦτα συνέβη στασιάσαι τούς τε γνωρίμους καὶ τὸ πλῆθος πολὺν χρόνον. ἦν γὰρ αὐτῶν ἡ πολιτεία τοῖς τ' ἄλλοις ὀλιγαρχική πᾶσι, καὶ δὴ καὶ ἐδούλευον οἱ πένητες τοῖς πλουσίοις καὶ αὐτοὶ καὶ τὰ τέκνα καὶ αἱ γυναῖκες· καὶ ἐκαλοῦντο πελάται καὶ ἑκτήμοροι· κατὰ ταύτην γὰρ τὴν μίσθωσιν ἐργάζοντο των πλουσίων τοὺς ἀγρούς· ἡ δὲ πᾶσα γῆ δι' ὀλίγων ἦν. καὶ εἰ μὴ τὰς μισθώσεις ἀποδιδοῖεν, ἀγώγιμοι καὶ αὐτοὶ καὶ οἱ παῖδες ἐγίγνοντο καὶ οἱ δανει σμοὶ πᾶσιν ἐπὶ τοῖς σώμασιν ἦσαν μέχρι Σόλωνος· οὗτος δὲ πρώτος ἐγένετο τοῦ δήμου προστάτης. χαλεπώτατον μὲν οὖν καὶ πικρότατον ν τοῖς πολλοῖς τῶν κατὰ τὴν πολιτείαν τὸ δουλεύειν· οὐ μὴν ἀλλὰ καὶ ἐπὶ τοῖς ἄλλοις ἐδυσχέραινον οὐδενὸς γὰρ ὡς εἰπεῖν ἐτύγχανον μετέχοντες, 5, 2: ἰσχυρᾶς δὲ τῆς στάσεως οὔσης καὶ πολὺν χρόνον ἀντικαθημένων αλλήλοις, είλοντο κοινῇ διαλλακτὴν καὶ ἄρχοντα Σόλωνα καὶ τὴν πολιτείαν ἐπέτρεψαν αὐτῷ.

Liest man dies Stück des Aristoteles, wie wir es haben abdrucken lassen, so wird man sich überzeugen, daß zwischen dem Ende des zweiten Kapitels und 5, 2 keine Lücke ist, und daß sie verbunden genau den gleichen Zusammenhang darbieten, der sich bei Plutarch ungestört erhalten. hat. An den Schluß des Einschiebsels sind die folgenden Sätze gestellt (4, 5-5, 1): ἐπὶ δὲ τοῖς σώμασιν ἦσαν οἱ δανεισμοί, καθάπερ εἴρηται, καὶ ἡ χώρα δι' ὀλίγων ἦν. τοιαύτης δὲ τῆς τάξεως οὔσης ἐν τῇ πολιτείᾳ καὶ τῶν πολλῶν δουλευόντων τοῖς ὀλίγοις, αντέστη τοῖς γνωρίμοις ὁ δῆμος. Sie

wiederholen nur die Stellen, die wir im zweiten Kapitel haben gesperrt drucken lassen, und geben sich durch jenes xadάлɛo ɛloŋtai auch selbst als Wiederholung. Eine solche war eben notwendig, weil das Folgende (5, 2) ursprünglich als unmittelbare Fortsetzung des zweiten Kapitels gedacht und geschrieben war und sich daher an das vierte nicht anfügen ließ, ohne daß ein kurzer Auszug, der den wesentlichsten Inhalt des zweiten noch einmal gab, vermittelnd dazwischentrat.

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Auf zwei weitere Einschiebsel bin ich durch Theodor Reinach hingewiesen worden, obgleich ich sie an anderen Stellen finde, als wo er sie sucht.1) Von Solon wird (8, 1) erzählt, er habe die Bestellung der Archonten so geordnet, daß jede Phyle zehn Männer wählte und aus der Gesamtzahl neun ausgelost wurden. Wie Wilamowitz (S. 55) richtig bemerkt, stand dies nicht auf den Axones, sondern war aus dem späteren Staatsrecht durch Rückschlüsse gefolgert. Denn es wird begründet durch jenes bekannte oqueior d'or, mit welchem die griechischen Altertumsforscher ihre historischen Kombinationen einzuleiten pflegen. Als wirkliche Überlieferung kann es also nicht gelten, sondern nur als gelehrte Hypothese. Nun weist Reinach darauf hin, daß erst die Kleistheneische Phylenordnung die Zehn zur Normalzahl des attischen Staatsrechts gemacht hat: ein Gesetz, das ihr diese Rolle schon anweist, könne also nicht Solonisch sein. Außerdem stehe Aristoteles hier mit sich selbst in Widerspruch; denn nach 22, 5 seien die Archonten erst im Jahre 486 zum ersten Mal erlost worden, und nach 13, 2 sei der Streit über die zu wählenden Persönlichkeiten auch nach dem Archontat des Solon der Hauptanlaß für innere Zwiste gewesen. Da also ein Solonisches Gesetz dieser Art nicht existiert haben könne, müsse die Stelle, welche davon berichtet, Interpolation sein. Die Prämisse ist richtig, aber nicht der Schluß; denn er geht von der stillschweigenden Voraussetzung aus, daß Aristoteles nie geirrt habe. Zudem gibt Reinach nicht an, in welche Grenzen er sich die Interpolation eingeschlossen denkt, und wirklich wäre dies sehr schwer anzugeben. Ich meinerseits sehe keine Möglichkeit, hier irgend einen Satz zu tilgen, ohne daß der ganze Bericht über die Solonische Verfassung zerstört würde. Denn über die Beamten mußte er doch wohl reden, und daß dies im achten Kapitel geschehen ist, wird zu Anfang des neunten ausdrücklich gesagt.2) Wenn man aber die Darstellung ihres Wahlmodus streicht, bleibt so gut wie nichts mehr übrig. Darin freilich hat Reinach recht, daß Aristoteles sich nicht so hätte widersprechen können, wenigstens wenn er sein Buch in einem Zuge niederschrieb. Sehen wir aber in den beiden Stellen, die das Richtige bieten, Korrekturen des Verfassers, deren Konsequenzen er nur noch nicht in vollem Umfange gezogen hat, so schwindet dieses Bedenken. Und wirklich

1) Revue des études grecques IV S. 146.

2) 9, 1: τὰ μὲν οὖν περὶ τὰς ἀρχὰς τοῦτον εἶχε τὸν τρόπον.

sind sie beide für den Zusammenhang nicht nur entbehrlich, sondern störend.

Im dreizehnten Kapitel, wo die Parteikämpfe, welche der Abreise Solons folgten, an den Unregelmäßigkeiten der Archontenliste illustriert werden, lesen wir: ᾧ καὶ δῆλον, ὅτι μεγίστην εἶχεν δύναμιν ὁ ἄρχων· φαίνονται γὰρ αἰεὶ στασιάζοντες περὶ ταύτης τῆς ἀρχῆς. Offenbar ist dies der Abschluß einer Darlegung, durch welche der Beweis geführt werden sollte, daß das Archontat ursprünglich eine viel größere Bedeutung gehabt habe, als zur Zeit des Schreibers dieser Worte. Davon ist aber bei Aristoteles sonst gar nicht die Rede: was ihn selbst hier beschäftigt, sind die Verfassungskämpfe des sechsten Jahrhunderts, nicht eine Geschichte des Archontenamtes. Von einer solchen findet sich allerdings bei ihm noch ein großes Fragment, aber im dritten Kapitel, das wir oben schon als Einschiebsel erwiesen haben (S. 274). Die Annahme liegt also sehr nahe, daß auch im dreizehnten jene Auszüge aus der Archontenliste auf die gleiche Quelle zurückgehen. Diese aber hat Aristoteles nicht für seinen ursprünglichen Text benutzt, sondern nur für die Zusätze, die er ihm nachträglich einfügte.

Dazu kommt, daß dort, wo das neue Einschiebsel beginnen muß. sich ein ganz seltsamer Widerspruch findet: Σόλωνος δ' ἀποδημήσαντος ἔτι τῆς πόλεως τεταραγμένης, ἐπὶ μὲν ἔτη τέτταρα δεῖγον ἐν ἡσυχίᾳ. Also nach der Abreise Solons befand sich die Stadt in Aufruhr und genoß doch zugleich einer vierjährigen Ruhe. Dieser Unsinn kann nur durch das Zusammenkleben verschiedenartiger Berichte entstanden sein. Und, was die Hauptsache ist, wirft man das Störende hinaus, so ergibt sich auch hier genau der gleiche Zuhammenhang, den Plutarch uns darbietet:

Sol. 29: οἱ δὲ ἐν ἄστει πάλιν ἐστασίαζον ἀποδημοῦντος τοῦ Σόλω νος· καὶ προειστήκει τῶν μὲν Πεδιέων Λυκοῦργος, τῶν δὲ Παράλων Μεγακλῆς ὁ ̓Αλκμαίωνος, Πεισίστρατος δὲ τῶν Διακρίων, ἐν οἷς ἦν ὁ θητικὸς ὄχλος καὶ μάλιστα τοῖς πλουσίοις ἀχθόμενος· ὥστε χρῆσθαι μὲν ἔτι τοῖς νόμοις τὴν πόλιν, ἤδη δὲ πράγματα νεώτερα προσδοκῶν καὶ ποθεῖν ἅπαντας ἑτέραν κατάστασιν, οὐκ ἴσον ἐλπίζοντας, ἀλλὰ πλέον ἕξειν ἐν τῇ μεταβολῇ καὶ κρατήσειν παντάπασι τῶν διαφερομένων.

13. 1: Σόλωνος δ' ἀποδημήσαντος ἔτι τῆς πόλεως τεταραγμένης, (3) διετέλουν νοσοῦντες τὰ πρὸς ἑαυτούς, οἱ μὲν ἀρχὴν καὶ πρόφασιν ἔχοντες τὴν τῶν χρεῶν ἀποκοπήν (συνεβεβήκει γὰρ αὐτοῖς γεγονέναι πένησιν), οἱ δὲ τῇ πολιτεία δυσχεραίνοντες διὰ τὸ μεγάλην γεγονέναι μεταβολήν, ἔνιοι δὲ διὰ τὴν πρὸς ἀλλήλους φιλονικίαν. ἦσαν δ' αἱ στάσεις τρεῖς· μία μὲν τῶν Παραλίων, ὧν προειστήκει Μεγακλῆς ὁ Ἀλκμαίωνος, οἵπερ ἐδόκουν μάλιστα διώκειν τὴν μέσην πολιτείαν· ἄλλη δὲ τῶν Πεδιακῶν, οἱ τὴν ὀλιγαρχίαν ἐζήτουν· ἡγεῖτο δ' αὐτῶν Λυκούργος· τρίτη δ' ἡ τῶν Διακρίων, ἐφ' ᾗ τεταγ μένος ἦν Πεισίστρατος, δημοτικώτατος εἶναι δοκών.

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