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Überblickt man nun den Verlauf des Krieges in Italien, so zeigt es sich einesteils, daß sowohl die Konsuln') als auch der Prokonsul L. Domitius Ahenobarbus2) durchaus selbständig operierten, andernteils aber, daß damals ein Vergleich mit Cäsar ohne die Konsuln überhaupt nicht zustande kommen konnte. 3) Bei dieser Sachlage dürfte Lucans Darstellung, wonach Pompejus den Oberbefehl erhalten haben soll, als das Amtsjahr der Konsuln im Ablaufen begriffen war4), wohl Glauben verdienen. Den entgegenstehenden Angaben des Vellejus, Dio und Florus (s. S. 28) liegt. wohl die Tatsache zugrunde, daß Pompejus schon von Anfang an ein bedeutendes Übergewicht besaß, indem er nicht bloß über die sieben spanischen und die beiden von Cäsar abgetretenen Legionen, sondern auch über das Ärar zu verfügen und außerdem die Aushebungen in ganz Italien und in den Provinzen zu leiten hatte. 5)

Wäre Catos Antrag durchgegangen, so wäre den Pompejanern die Kapitulation des Domitius, welchen Pompejus vergeblich zu rechtzeitigem Rückzug zu bestimmen suchte 6). erspart geblieben. Es liegt die Vermutung nahe, daß die Konzentration des Kommandos in erster Linie. durch die Abneigung der Konsuln, sich einem anderen Befehlshaber unterzuordnen, vereitelt worden ist. 7)

Während für den Senat der tumultus durch das Vorrücken der Cäsarianer bis nach Ancona gegeben war, findet sich bei Cäsar eine andere Auffassung. In der Mitteilung der von ihm vor dem Antritt des Marsches von Ravenna nach Ariminum an die Soldaten der 13. Legion gehaltenen Ansprache sagt er nämlich, daß er diese Legion beim Beginn

1) Cic. Att. VII 21, 2: VII Idus Febr. Capuam C. Cassius tribunus pl. venit, attulit mandata (Pompei) ad consules, ut Romam venirent, pecuniam de sanctiore aerario auferrent, statim exirent... consul (Lentulus) ei rescripsit, ut prius ipse in Picenum.

2) Att. VIII 12b, 2 (Schreiben des Pompejus an Domitius, etwa vom 12. Februar): te rogo et hortor, id quod non destiti superioribus litteris a te petere, ut primo quoque die Luceriam advenires, ante quam copiae, quas instituit Caesar contrahere, in unum locum coactae vos a nobis distrahant: sed si erunt, qui te impediant, ut villas suas servent, aequum est me a te impetrare, ut cohortis, quae ex Piceno et Camerino venerunt. ad me missum facias. Hiernach hatte also Pompejus zu verfügen über die Kohorten, welche in Picenum und Camerinum in seinem eigenen Auftrage ausgehoben worden waren (vgl. Caes. b. c. I 15, 4 ff.), nicht dagegen über die Truppen, welche Domitius für sich selbst im Gebiet der Marser und Peligner gesammelt hatte (Caes. b. c. I 15, 17).

3) Caes. b. c. I 26, 5; vgl. Dio XLI 12, 2.

4) Phars. V 44 ff. Es begegnet hier allerdings ebenso wie I 489 die irrige Auffassung, daß der Oberbefehl bisher den Konsuln allein zugestanden hätte.

5) App. b. c. II 31, 34. Das tatsächliche Übergewicht des Pompejus wird auch hervorgehoben von Ihne, Röm. Gesch. VI 560, der eine formelle Übertragung des Oberbefehls beim Ausbruch des Krieges ebenfalls in Abrede stellt.

6) Cic. Att. VIII 12b, 12c, 12d. Dio XLI 11, 1.

7) Was insbesondere Lentulus betrifft, so wird sein Ehrgeiz betont von Caes. b. c. I 4, 2: seque alterum fore Sullam inter suos gloriatur, ad quem summa imperii redeat.

des Tumults aufgeboten hätte.) Hiernach hat Cäsar. wie Nissen richtig bemerkt?), den Anfang des Tumults in eine frühere Zeit verlegt; denn für die Zusammenziehung der dreizehnten Legion, deren Truppen bisher in verschiedenen Orten des diesseitigen Galliens in Garnison gelegen hatten), bedurfte es einer längeren Frist. Nissen 4) nimmt nun mit großer Wahrscheinlichkeit an, daß Casar den Tumult an dem Tage hätte beginnen lassen, an welchem der Konsul C. Marcellus dem Pompejus vor den Toren Roms unter Überreichung eines Schwertes eigenmächtig das Kommando über die beiden von Cäsar für den Krieg mit den Parthern abgetretenen. nach Beseitigung der von dort drohenden Gefahr aber nach Capua in Winterquartiere gelegten Legionen und zugleich die Befugnis, in Italien nach Belieben Truppen auszuheben, übertrug. 5)

Nach Appian und Dio geschah dies zur Zeit. wo Curios Tribunat im Ablaufen begriffen war, also kurz vor dem 10. Dezember des Jahres 50. Eine genauere Datierung wird ermöglicht durch eine Mitteilung, welche Cicero von Pompejus am 10. Dezember bei einer Zusammenkunft in Capua) erhielt. Es war hiernach Hirtius, der Cäsar besonders nahe stand, am 6. Dezember abends nach Rom gekommen, sodann jedoch, ohne Pompejus besucht zu haben und ohne das Ergebnis einer Unterredung des Cäsarianers Balbus mit Pompejus Schwiegervater Metellus Scipio abzuwarten, die noch vor dem Anbruch des nächsten Tages stattfinden sollte, tief in der Nacht wieder zu Cäsar abgereist. Man wird

1) Caes. b. c. I 7, 7.

2) In v. Sybels hist. Zeitschr., Bd. 46, 1881, S. 55. 4) A. a. O. S. 72 ff.

3) Caes. b. Gall. VIII 54, 3. 5) App. b. c. II 31. Plut. Pomp. 59. Dio XL 65, 4 ff. Aus allen diesen Berichten geht hervor, daß der erwähnte Akt, woran Plutarch im Gegensatze zu Dio und Appian auch den Senat teilnehmen läßt, vor den Toren Roms stattfand, während O. E. Schmidt (Rh. Mus., Bd. 47, 1892, S. 246, Der Briefwechsel des M. Tullius Cicero, S. 97 ff.) ihn nach Neapel verlegt, obwohl der richtige Sachverhalt aus Nissens Darlegungen hätte entnommen werden können. Über die Abtretung der beiden Legionen von Seiten Cäsars s. S. 19 Anm. 2, über ihren Aufenthalt in Capua App. b. c. II 29 fin. 31.

6) App. b. c. II 31. Dio XL 66, 5. O. E. Schmidt a. a. O. setzt sich auch mit diesen Angaben in Widerspruch, indem er die Übergabe des Kommandos erst am 13. Dezember stattfinden läßt.

7) Cic. Att. VII 4, 2. Der Ort der Zusammenkunft ergibt sich einesteils aus Ciceros Reiseroute (6. Dezember in Aeculanum, südöstlich von Benevent: Att. VII 3, 1; 9. Dezember auf dem Trebulanum des Pontius zwischen Benevent und Pompeji: Att. VII 3, 12, über die Lage dieses Landgutes vgl. Att. V 2, 1. 3, 1. 3, 3 und 4, 1), andernteils aus der Erwägung, daß das nächste Reiseziel des Pompejus Capua gewesen sein muß, wo sich die beiden von Cäsar abgetretenen Legionen befanden (vgl. App. b. c. II 29 fin. 31). Sternkopf (Quaestiones chronol. S. 39) und O. E. Schmidt (Rh. Mus. Bd. 47, 1892, S. 244) denken an Neapel, indem sie sich hierfür auf Att. VII 2, 5 (Ende Nov. 50) berufen, wo von einem sermo Neapolitanus des Pompejus die Rede ist. Der Aufenthalt in Neapel, auf den hier Bezug genommen wird, fällt jedoch in eine viel frühere Zeit (Plut. Pomp. 57).

kaum fehl gehen, wenn man dieses auffallende, einem diplomatischen Bruch gleichkommende Verhalten mit Nissen1) auf das dem Pompejus erteilte und ven ihm angenommene Mandat zurückführt.

Am 6. Dezember oder kurz vorher hat also Pompejus das Kommando über die beiden Legionen erhalten. Auf einen etwas früheren Termin führt ein Schreiben des Atticus, welches Cicero auf seiner Rückreise von Cilicien am 6. Dezember in Äculanum (südöstlich von Benevent) vorfand und mit dem Briefe Att. VII 3 (9. Dezember) beantwortete. Es finden. sich nämlich, wie Nissen2) bemerkt hat, in Ciceros Antwort Äußerungen, aus denen man den Eindruck gewinnt, daß der politische Konflikt neuerdings aus dem schleichenden Stadium in ein akutes getreten war. 3) Nissen meint, der Brief des Atticus, auf welchen an der zitierten Stelle Bezug genommen wird, könne am 4. Dezember abends oder am 5. früh aus Rom abgegangen sein. Da indessen für eine rasche Reise von Rom nach Caudium drei Tage erforderlich waren), so wird man für die Beförderung eines Schreibens nach dem erheblich weiteren Äculanum mindestens vier Tage zu rechnen haben. Als der späteste Termin für die Übergabe der beiden Legionen an Pompejus ist demnach der 2. Dezember anzunehmen.

Am 6. Dezember befand sich Pompejus, wie aus seiner bereits erwähnten Mitteilung über den von Hirtius unterlassenen Besuch erhellt, noch vor den Toren Roms. Er war daselbst mit den ihm übertragenen Aushebungen beschäftigt. zu deren Verhinderung der Tribun Curio die. Konsuln vergeblich zu bestimmen suchte. 5) Am 7. oder spätestens am 8. Dezember muß er indessen, da er am 10. mit Cicero in Capua zusammentraf), die Hauptstadt verlassen haben, um das Kommando über die beiden Legionen, die sich in Capua befanden), zu übernehmen. Von dort führte er sie, statt Cäsar entgegenzutreten, wie es der Konsul Marcellus verlangte 8). nach Apulien und liess sie daselbst Winterquartiere beziehen.")

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3) Att. VII 3, 5: sed quoniam res eo deducta est (ut Pompeius Caesari resistat), non quaeram, ut scribis, που σκάφος τὸ τῶν ̓Ατρειδών; mihi σκάφος unum est, quod a Pompeio gubernabitur... ipsum tamen Pompeium separatim ad concordiam hortabor; sic enim sentio, maxumo in periculo rem esse. 4) Liv. IX 9, 12.

5) Plut. Pomp. 59, App. b. c. II 31. Stoffel, Hist. de Jules César. Guerre civile, 1 208, nach dessen Ansicht Pompejus mit den Aushebungen erst Ende Dezember begann, hat das hiergegen gerichtete Einschreiten Curios, das noch vor seinem Rücktritt vom Tribunat (9. Dezember) stattgefunden haben muß, übersehen.

7) App. b. c. II 29 fin., vgl. 31.

8) App. b. c. II 31.

6) Vgl. S. 30. 9) Caes. b. c. I 14, 3; vgl. Cic. Att. VII 12, 2. Nach Oros. VI 15, an dessen Angabe sich Nissen a. a. O. S. 74 hält, sollen die beiden Legionen schon_zur Zeit, wo Pompejus das Kommando über sie erhielt, in Luceria gewesen sein; doch beruht diese Angabe, welche durch App. b. c. II 31 und Caes. b. c. II 14, 3 widerlegt wird, auf einer irrigen Antizipation.

Da diese Truppen noch vor kurzem unter Casar gedient hatten und deshalb als unzuverlässig betrachtet wurden 1), so konnte es allerdings bedenklich erscheinen, sie dem Feinde in erster Linie entgegenzustellen. Warum Pompejus für ihre Winterquartiere gerade Apulien ausersah, wird sich später, wenn wir uns mit seinem Kriegsplane beschäftigen, herausstellen.

Gegen Ende Dezember kehrte Pompejus. dessen Reise von zahlreichen Senatoren und Rittern als eine Herausforderung Casars aufs schärfste mißbilligt wurde?), nach Rom zurück. Unterwegs traf er am 25. Dezember bei Lavernium in der Nähe von Formia mit Cicero nochmals zusammen. Beide reisten nun zusammen nach Formia und hatten daselbst eine mehrstündige geheime Unterredung. 3) Aus diesem Gespräch. von welchem bereits die Rede gewesen ist). gewann Cicero den Eindruck. daß Pompejus einen friedlichen Vergleich nicht nur nicht wünschte, sondern geradezu fürchtete. Die Verschlimmerung der politischen Situation trat sehr deutlich darin zutage, daß Curio sich nach dem Rücktritt von seinem Tribunat, da er für seine eigene Sicherheit fürchtete und nicht mehr die Hoffnung hegte. Casar irgendwie nutzen zu können. sogleich zu ihm begab und die sofortige Eröffnung des Krieges anriet. 5)

Mit dem am 17. Januar gefaßten decretum tumultus war Casar wohl tatsächlich, jedoch noch nicht formell der Krieg erklärt. Dieser letztere Fall lag erst dann vor, wenn der Senat ihn durch einen weiteren Beschluß zum Landesfeind hostis erklärte, welche Maßregel bereits gegen Anfang Dezember 50 für den Fall, daß er die Waffen nicht niederiegte, von dem Konsul C. Marcellus beantragt worden war.",

H. Nissen und O. E. Schmidt sind der Ansicht. daß es im Jahre 49 zu dieser andersten Maßregel, die der Senat gegen Catilina und im Jahre 43 nach dem Erlas des decretum tumultus gleichfalls noch zur Anwendung brachte, nicht gekommen sei. Schmidt hält einen derartigen Schritt schon deshalb für ausgeschlossen, well sich die Regierung am

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Bei der Catilinarischen Fal Trang wande der Tumult dekretiert, nachdem man aus anonymen Briefen an Crassus und anhre angesehene Männer von der dem Staate drolerden Getalir Kenntnis erhalten hatte D XXXVII 31, 1; vg Ft. Og 15. Nat. Catturas Alang dem in Etmanen von C. Manlius gesammelten Hen erfüllte sidaro de à ́ting des Canina und des Manlius Sall On 38, 2. Im Mati ersisten Kriko erlied der Serat am 2 Februar das * Casio et 24 Cassium post àm. Lerng 1977. 8. 25% waste es jedoch erst am der Schlacht te: Kina Ant tins Jam Landesfeinde

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17. Januar mit ihrer Flucht aus Rom aufgelöst hätte. Cäsar kann indessen sehr wohl schon vorher zum Landesfeind erklärt worden sein. Eine genauere Untersuchung führt zu dem Resultat, daß dies tatsächlich geschehen ist.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem mit der Regierung Krieg führenden, aber noch im Besitze seiner Rechtsstellung befindlichen und dem geächteten Bürger besteht darin, daß die von dem Ersteren an den Senat geschickten Gesandten zugelassen zu werden pflegen und für unverletzlich gelten, während die des Landesfeindes weder auf das Eine noch auf das Andere Anspruch machen können. Es erhellt dies insbesondere aus Ciceros achter Philippica, die am 3. Februar 43 gehalten wurde. Am Tage zuvor war im Senat über die Vorschläge debattiert worden, welche M. Antonius auf die an ihn gerichtete Aufforderung, die Belagerung Mutinas aufzuheben, seinerseits gemacht hatte. Da Antonius sich dem Verlangen des Senats widersetzt hatte und seine eigenen Bedingungen unannehmbar schienen, so war man darüber einig, daß außerordentliche Maßregeln angewandt werden müßten. Die Partei des Antonius wußte es indessen durchzusetzen, daß man sich mit dem decretum tumultus begnügte, während Ciceros Antrag, ihn außerdem noch zum hostis zu erklären, abgelehnt wurde. 1) Wenn Cicero, der schon seit Beginn des Jahres 43 Antonius als hostis betrachtete), diese Auffassung hätte zur Geltung bringen können, so wäre sein Gesandter Cotyla weder in den Senat noch überhaupt in die Stadt zugelassen oder, wenn es doch soweit kam, wenigstens an der Rückkehr verhindert worden.") Ebensowenig wie der Senat war der in einer Provinz das Kommando führende Feldherr verpflichtet, den Gesandten eines Landesfeindes Aufnahme zu gewähren. 4)

In dem Bürgerkriege zwischen Cäsar und Pompejus war nun schon gleich nach der Flucht der Pompejaner aus Rom das Verhältnis derart, daß Cäsars Gesandte nicht mehr auf Sicherheit ihrer Person rechnen

1) Cic. Phil. VIII 1. Das decretum tumultus hatte Cicero bereits am 1. Januar in der fünften Philippica (§ 31) befürwortet (vgl. S. 23 Anm. 2). Er war also natürlich auch jetzt mit dieser Maßregel einverstanden; wollte jedoch nicht, daß es dabei sein Bewenden hätte.

2) Phil. XIV 20 ff., vgl. XII 17.

3) Vgl. Phil. VIII 28: cui portas huius urbis patere ius non erat, huic aditus in senatum fuit und VIII 32 (von der dem Antonius günstigen Majorität): hunc enim reditu ad Antonium prohiberi negabant oportere et in eodem excipiendo (indem sie gastliche Aufnahme für ihn erwirkten) sententiam meam corrigebant.

4) Dieses Verhalten beobachtete Plancus als Statthalter des transalpinischen Galliens nach der Ächtung des Antonius. Vgl. Plancus Cic. fam. X 23, 5: quod legatos (Antonii) fide Lepidi missos ad me in conspectum venire vetueram, quod C. Catium Vestinum, tr. mil., missum ab Antonio ad me cum litteris exegeram (so Mendelssohn richtig für exceperam) numeroque hostis habueram.

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