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Es wäre nun nicht ausgeschlossen, daß Appian oder der Autor, aus welchem er schöpft1), sich einen Thukydideischen Gedanken angeeignet und Pompejus in den Mund gelegt hätte. Ein anderer Sachverhalt ergibt sich jedoch, wenn man Ciceros Mitteilungen ins Auge faßt. Wir verdanken dieselben einem Briefe an Atticus (VII 11), der unter dem frischen Eindrucke der entscheidenden Senatsverhandlung des 17. Januar auf der Reise von Rom nach Formiä am 19. Januar geschrieben ist. 2) Es wird hier ein Zwiegespräch wiedergegeben, das in dieser Senatssitzung zwischen Cicero und Pompejus stattgefunden hat: urbem tu relinquas? ergo idem, si Galli venirent. „,non est", inquit,,,in parietibus res publica“. at in aris et focis. „fecit Themistocles, fluctum enim totius barbariae ferre urbs una non poterat“, at idem Pericles non fecit, annum post quinquagensimum, cum praeter moenia nihil teneret, (et) nostri olim urbe reliqua capta arcem tamen retinuerunt. Cicero hat demnach die Preisgabe Roms im Einklang mit der auch sonst in seinen Briefen3) hervortretenden Anschauung auf das Entschiedenste mißbilligt, Pompejus jedoch diese Maßregel durch den Hinweis auf das Verhalten des Themistokles während der persischen Invasion zu rechtfertigen gesucht. Die Worte non est in parietibus res publica erinnnern nun einesteils an die schlagfertige Abfertigung, welche Themistokles nach der Räumung Athens dem ihn deshalb als einen άлolis άvýg bezeichnenden Korinthier Adeimantos widerfahren ließ1), enthalten aber andernteils auch den bei Appian vorkommenden Thukydideischen oder Perikleischen Gedanken οὐ τὰ χωρία καὶ τὰ οἰκήματα τὴν δύναμιν ἢ τὴν ἐλευθερίαν εἶναι τοῖς ἀνδράσιν, ἀλλὰ τοὺς ἄνδρας, ὅπη ποτ' ἂν ὦσιν, ἔχειν ταῦτα σὺν ἑαυτοῖς. 5) Während nun Pompejus sich eines Perikleischen Arguments bedient, um den Senat nicht bloß zur Flucht aus Rom zu bestimmen, sondern ihn auch mit dem Gedanken an eine eventuelle Preisgabe Italiens vertraut zu machen, beruft sich Cicero seinerseits darauf, daß Perikles keineswegs daran gedacht habe, Athen dem Feinde zu überlassen.

Die Vergleichung der von Appian und Cicero gegebenen Berichte hat demnach gezeigt, daß Pompejus im Senat nicht bloß mit Energie den

1) Kornemann, Philologus, 1904 S. 148 ff.

2) Vgl. O. E. Schmidt, Der Briefwechsel des M. Tullius Cicero, S. 114 ff.

3) Att. VII 8, 5 (vgl. S. 42 Anm. 6). 10. 13a, 1 (= 13, 1). 21, 1. VIII 2, 2. 3, 3. 8, 1. 11d, 6. IX 2b, 2 (= IX 2a, 2).

4) Herod. VIII 61.

5) Noch etwas näher kommt den Worten non est in parietibus res publica eine Stelle aus einer anderen bei Appian (II 50) eingelegten Rede, welche Pompejus nach Vollendung seiner Rüstungen in Griechenland gehalten haben soll: zaì '49ναῖοι τὴν πόλιν ἐξέλιπον, ὦ ἄνδρες, ὑπὲρ ἐλευθερίας τοῖς ἐπιοῦσι πολεμοῦντες, οἱ τὰ οἰκήματα πόλιν, ἀλλὰ τοὺς ἄνδρας εἶναι νομίζοντες. In Übereinstimmung mit diesem Gedanken behaupteten M. Brutus und C. Cassius, nachdem sie im Jahre 44 Italien verlassen hatten, der Staat sei da, wo sie sich selber befänden (Vell. II 62. 3).

Abzug aus Rom betrieben, sondern auch diese Maßregel und ebenso die eventuelle Preisgabe Italiens durch den Hinweis auf das Beispiel eines Themistokles und Perikles und unter Benutzung der von diesen Feldherrn selbst ausgesprochenen Gedanken gerechtfertigt hat. Ein solches Auftreten ist nicht das eines Mannes, der durch die Ereignisse überrascht wurde, sondern läßt vielmehr die geschickte Ausnutzung einer Situation erkennen, die der Ausführung der eigenen Pläne förderlich war. Auch sonst erscheint in Ciceros Briefen die Flucht aus Rom durchaus als das Werk des Pompejus 1), während von den Konsuln, welche nach Appian diese Maßregel betrieben haben sollen, nirgends die Rede ist.

Was nun die Preisgabe Italiens betrifft, so wird dieser Plan von Cicero in dem die Senatsverhandlung des 17. Januar vor Augen führenden Briefe Att. VII 11 allerdings nicht ausdrücklich erwähnt; doch kann man aus anderen Briefen entnehmen, daß Pompejus an dem genannten Tage auch von dieser Eventualität gesprochen hat. Es erhellt dies zunächst aus Att. IX 10, 2 (18. März 49): vidi hominem XIIII (Kal.) Febr. plenum formidinis: illo ipso die sensi quid ageret. Auf die Preisgabe Roms kann sich diese Bemerkung nicht beziehen; denn mit diesem Gedanken. hatte sich Cicero, wie seine Briefe an Atticus vom 25. und 27. Dezember des J. 50 zeigen 2). bereits hinlänglich vertraut gemacht, und es ist wohl auch bei seiner Zusammenkunft mit Pompejus in Formiä, unter deren unmittelbarem Eindruck jene beiden Briefe geschrieben sind, davon die Rede gewesen. Die Absicht, auch Italien aufzugeben, hielt dagegen Pompejus Cicero gegenüber, der hiervon nur durch Ampius Balbus Kenntnis erhalten hatte (S. 41 ff.). noch geheim), und es konnte daher noch zweifelhaft erscheinen, ob er wirklich zur Ausführung dieses Planes schreiten würde. Dagegen beweisen die nach dem 17. Januar von Cicero und Atticus gewechselten Briefe, daß man seit diesem Tage auch die Räumung Italiens ernstlich in Betracht zog), und dienen demnach der

1) Vgl. die S. 44 Anm. 3 zitierten Stellen.
2) Vgl. S. 42 Aum. 6.

3) Dies geht hervor aus einem Schreiben Ciceros an Pompejus vom 27. Februar 49 (Att. VIII 11d, 6): mea quae semper fuerit sententia, primum de pace vel iniqua condicione retinenda, deinde de urbe nam de Italia nihil mihi quidem umquam ostenderas, meminisse te arbitror.

4) Att. VII 10 (18. Januar): omnes, si (Gnaeus) in Italia consistat, erimus una, sin cedet, consilii res est. 12, 4 (22. Januar): scribe aliquid, et maxime, si Pompeius Italia cedit, quid nobis agendum putes. 17, 1 (2. Februar): de pueris in Graeciam transportandis tum cogitabam, cum fuga ex Italia quaeri videbatur: nos enim Hispaniam peteremus, womit auf 13a, 3 (22. Januar, vgl. S. 12 Anm. 7): itaque de Ciceronibus nostris dubito quid agam; nam mihi interdum amandandi videntur in Graeciam Bezug genommen wird. Was Attikus betrifft, so hat derselbe in seinen vom 21. bis zum 25. Januar an Cicero gerichteten Briefen die Räumung Italiens nicht weniger als viermal zur Sprache gebracht (IX 10, 4 ff.).

Darstellung Appians, wonach Pompejus in der der Flucht aus Rom voraufgehenden Senatssitzung auf einen solchen Schritt vorbereitete, zur Bestätigung. Die Annahme Nissens und Stoffels, daß der Senat erst später von diesem Plane Kenntnis erhalten habe1), erscheint mithin unhaltbar und wird überdies widerlegt durch Dios Berieht, wonach die Pompejaner sich schon zur Zeit, als sie Rom verließen, mit dem Gedanken vertraut machten, ihre Wohnsitze in Macedonien und Thracien zu nehmen. weil sie Pompejus' Absicht wohl kannten. 2)

Fragen wir nun nach den Gründen, welche Pompejus dazu bestimmt haben mögen, noch vor dem Beginn der Feindseligkeiten nicht bloß den Abzug aus Rom, sondern auch die Räumung Italiens ins Auge zu fassen, so sind hierfür ohne Zweifel in erster Linie militärische Erwägungen maßgebend gewesen. Pompejus hatte allerdings einige Zeit vor dem Ausbruch des Krieges, als man die Befürchtung äußerte, daß bei einem Angriff Cäsars auf die Stadt keine Truppen zur Abwehr zur Verfügung ständen, die stolze Äußerung getan, er brauche nur an einem beliebigen Punkte Italiens auf den Boden zu stampfen, um Fußvolk und Reiterei hervorwachsen zu lassen.3) Bei seiner großen Popularität, die erst neuerdings nach seiner Genesung von schwerer Krankheit an allen Orten, die er berührte, in glänzenden Freudenbezeigungen zutage getreten war1), durfte er wohl hoffen, daß man überall seinem Rnfe gerne Folge leisten würde; doch hatte er sich, wie sich bereits bei den im Dezember 50 veranstalteten Aushebungen herausstellte 5), hierin getäuscht. Im übrigen war, auch wenn alles günstig von statten ging, längere Zeit erforderlich, um die Rekruten zu sammeln, zu bewaffnen und zu organisieren, und auch dann waren sie Cäsars altgedienten Soldaten bei weitem nicht gewachsen. Allerdings verfügte Cäsar beim Ausbruche des Krieges zunächst nur über die 13. Legion, die zum Ersatz für die bisher im diesseitigen Gallien stehende, jedoch für den Krieg mit den Parthern abgegebene 15. Legion dorthin geschickt worden war. 6) Es war indessen das Eintreffen ansehnlicher Verstärkungen in kurzer Zeit zu erwarten. Pompejus konnte hiergegen, da die spanische Armee wegen der weiten Entfernung einstweilen nicht in Betracht kam, vorläufig an gedienten Soldaten nur die beiden von Cäsar abgetretenen Legionen aufbieten, welche aber als durchaus unzuverlässig betrachtet werden mußten 7), da sie die Anhänglich

1) Nissen a. a. O. S. 104. Stoffel a. a. O. S. 34.
3) Plut. Pomp. 57, vgl. 60 und App. b. c. II 37.
4) Plut. Pomp. 57, Dio XLI 6, 3.

2) Dio XLI 7, 3. Vgl. S. 11.

5) Plut. Pomp. 59. Über den Widerwillen der Rekruten vgl. außerdem Plut. Cat. Min. 52. Cic. Att. VII 14, 2. 21, 1.

6) b. c. I 7, 7; vgl. b. Gall. VIII 54, 3.

7) Auf diesen Punkt wird sowohl von Pompejus selbst (Cic. Att. VIII 12a. 2. 12c, 4. 12d, 1), wie auch von Cicero (Att. VII 13a, 2. 20, 1) wiederholt hingewiesen.

keit an ihren früheren Feldherrn, von dem sie beim Abschied bedeutende Geldgeschenke (250 Denare für den Mann) erhalten hatten'), noch bewahrt haben mochten. 2) Es war demnach bei einem energischen Vordringen Cäsars wenig Aussicht auf einen erfolgreichen Widerstand in Italien vorhanden, und es erschien daher vollkommen gerechtfertigt, die Entscheidung zu vertagen, indem man sich nach Griechenland oder nach Spanien zurückzog.

Nach Plutarch) soll der Legat Appius, der die beiden von Cäsar abgetretenen Legionen nach Italien führte, Pompejus die Mitteilung gemacht haben, daß Cäsars Truppen, sobald sie die Alpen überschritten hätten, zu ihm übergingen. Pompejus habe dieser Versicherung Glauben geschenkt und deshalb die notwendigen Rüstungen unterlassen. Im Einklang hiermit steht Cäsars Darstellung, wonach Pompejus zu Beginn des Jahres 49 im Senat die Äußerung tat, er wisse bestimmt, daß Cäsars Soldaten ihrem Feldherrn abgeneigt seien und nicht dazu beredet werden könnten, ihn zu verteidigen oder ihm auch nur zu folgen. 4) Nachdem wir gesehen. haben, daß Pompejus schon vor dem Ausbruch des Bürgerkrieges die Räumung Italiens in Aussicht genommen hatte, können derartige Illusionen bei ihm selbst unmöglich vorausgesetzt werden. Dagegen ist es sehr wohl möglich, daß Appius bei seiner Ankunft in Rom den baldigen Abfall der Cäsarianischen Armee in Aussicht gestellt und hiermit in den Kreisen der Republikaner vielfach Glauben gefunden hat. Nach Plutarch 5) soll er gesagt haben, Pompejus selbst kenne seine eigene Macht und sein Ansehen nicht (αὐτὸν δὲ Πομπήιον ἀπείρως ἔχειν τῆς αὑτοῦ δυνάμεως καὶ dons). Ein Nachhall dieser Äußerung liegt vor in einem Briefe Ciceros an Atticus vom 8. Februar 49 (Att. VII 21, 1), worin Pompejus wegen seines Mangels an Mut und Tatkraft aufs schärfste getadelt wird: Gnaeus autem noster o rem miseram et incredibilem! ut totus iacet! non animus est, non consilium, non copiae, non diligentia; mittam illa, fugam ab urbe turpissimam, timidissimas in oppidis contiones, ignorationem non solum adversarii, sed etiam suarum copiarum. Wieland faßt in seiner Übersetzung die letzten Worte so auf, daß Pompejus weder von der überlegenen Stärke seines Gegners, noch von der Schwäche der eigenen Streitkräfte Kenntnis gehabt hätte, während sie im Zusammenhang mit

1) Plut. Caes. 29, Pomp. 56, App. b. c. II 29.

2) Später muß es Pompejus gelungen sein, diese Truppen für sich zu gewinnen; denn bei Pharsalus hielt sein linker Flügel, der ausschließlich aus den von Cäsar abgegebenen Legionen gebildet worden war, dem feindlichen Angriff tapfer stand (Caes. b. c. III 93, 2 ff., vgl. 88, 1).

3) Plut. Pomp. 57, vgl. Caes. 29.

4) Caes. b. c. I 6, 2: cognitum compertumque sibi, alieno esse animo in Caesarem milites neque iis posse persuaderi, ut eum defendant aut sequantur tandem. 5) Pomp. 57.

dem gegen ihn erhobenen Vorwurf der Mutlosigkeit nur im umgekehrten Sinne verstanden werden können. Der vorher gerügte Mangel an Truppen hat nach Ciceros Ansicht lediglich darin seinen Grund, daß Pompejus in seiner Untätigkeit von den ihm in reichem Maße zu Gebote stehenden Mitteln keinen Gebrauch gemacht hat.

So gerechtfertigt nun aber auch der Pompejanische Kriegsplan in seinem Grundgedanken erscheint, so kann doch die Frage aufgeworfen werden, ob es notwendig war, bereits am 17. Januar, wo die Verhandlungen des Senats mit Cäsar im Gange waren und man der baldigen Rückkehr der Gesandten entgegensah (vgl. S. 10), die Hauptstadt zu verlassen. Das falsche Gerücht, daß Cäsars Reiterei bis nach Mevania und Narnia vorgedrungen sei1), mag wohl in Rom einen gründlichen Schrecken verbreitet haben, konnte aber einen kriegserfahrenen Feldherrn wie Pompejus. dem es durch die am 14. Januar nach Rom gelangten Gesandten (vgl. S. 10) bekannt sein mußte, daß Cäsar einstweilen nur über eine einzige Legion verfügte, schwerlich außer Fassung bringen. Eine unmittelbare Gefahr lag überhaupt nicht vor, so lange sich Cäsar nicht Picenums bemächtigt hatte. In dieser Landschaft hatte Pompejus Grundbesitz und weit reichende Beziehungen, durch die es ihm im Jahre 83 ermöglicht wurde, binnen kurzer Zeit drei Legionen für Sulla zu werben. 2) Gelang es nun wiederum, dort rasch eine Armee zu sammeln, so mußte Cäsar zunächst von einem Angriff auf Rom absehen, um nicht von seinen rückwärtigen Verbindungen abgeschnitten zu werden.3) So hat auch Pompejus selbst die Sachlage beurteilt. Den Beweis hierfür liefert nicht nur ein um den 25. Januar an Cicero gerichtetes Schreiben, in welchem er den Senatoren die Aussicht eröffnete, daß sie nach Rom zurückkehren könnten, wenn er in Picenum angelangt sei4) sondern auch sein Verhalten in Hinsicht auf den Staatsschatz. Nachdem der Konsul Lentulus am 18. Januar bei seiner in panischem Schrecken erfolgten Flucht aus Rom das als Reservefonds des Staatsschatzes dienende aerarium sanctius, das er nach dem Beschlusse des Senats dem bereits vorausgeeilten Pompejus überbringen sollte, zurückgelassen hatte (vgl. S. 43), wäre es wohl möglich gewesen, das Versäumte an einem der nächsten Tage nachzuholen. Pompejus suchte dies jedoch erst Anfang Februar zu bewirken, nachdem ihm Cäsars unaufhaltsames Vordringen in Picenum gemeldet worden war, konnte nun aber die Ausführung seines Wunsches wiederum nicht erreichen, weil

1) Lucan. I 469 ff., vgl. Caes. b. c. I 14, 1.

2) Plut. Pomp. 6. App. b. c. I 80. Vell. II 29, 1. Dio fr. 107 Dind., vgl. Diod. XXXVIII 9, Liv. Per. LXXXV.

3) Auf diese Möglichkeit weist Cicero hin Att. VII 9, 2 (27. Dez. 50): suscepto autem bello (cum) aut tenenda sit urbs aut ea relicta ille commeatu et reliquis copiis intercludendus.

4) Att. VII 16, 2.

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