Klio: Beiträge zur alten Geschichte, àÅèÁ·Õè 4Dieterich'sche Verlagsbuchhandlung, 1904 |
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˹éÒ 76
... Konsuln des J. 55 Pompeius und Crassus sanktioniert worden , daß Caesars Statthalterschaft verlängert werden solle . Die Frage ist nun , 1 ) Pro Marcello c . 10 ; an der Echtheit der Rede ist gewiß nicht zu zweifeln . welcher Termin für ...
... Konsuln des J. 55 Pompeius und Crassus sanktioniert worden , daß Caesars Statthalterschaft verlängert werden solle . Die Frage ist nun , 1 ) Pro Marcello c . 10 ; an der Echtheit der Rede ist gewiß nicht zu zweifeln . welcher Termin für ...
˹éÒ 77
... Konsuln des J. 55 als Nachfolger Caesars entweder nach Gallia citerior oder nach Gallia ulterior zu senden . Im ersteren Fall respektiere der Antragsteller das allerdings widerrechtlich zustande gekommene Vatinische Gesetz durch die ...
... Konsuln des J. 55 als Nachfolger Caesars entweder nach Gallia citerior oder nach Gallia ulterior zu senden . Im ersteren Fall respektiere der Antragsteller das allerdings widerrechtlich zustande gekommene Vatinische Gesetz durch die ...
˹éÒ 78
... Konsuln den Beschluß er- wirkt : ὥστε τὴν ἡγεμονίαν καὶ ἐκείνῳ τρία ἔτη πλείω , ὡς γε τἀληθὲς εὑρίσκεται , unxiva . Dementsprechend läßt er den Antonius in der Leichenrede auf Caesar sagen ( 44 , 43 ) , dieser habe 8 Jahre ...
... Konsuln den Beschluß er- wirkt : ὥστε τὴν ἡγεμονίαν καὶ ἐκείνῳ τρία ἔτη πλείω , ὡς γε τἀληθὲς εὑρίσκεται , unxiva . Dementsprechend läßt er den Antonius in der Leichenrede auf Caesar sagen ( 44 , 43 ) , dieser habe 8 Jahre ...
˹éÒ 81
... Konsuln des J. 50. cum magistratum inissent , ex Kalendis Martiis , quae in suo magistratu futurae essent , de consularibus provinciis ad senatum referrent neve quid prius ex Kalendis Martiis ad senatum referrent . Am Ende desselben ...
... Konsuln des J. 50. cum magistratum inissent , ex Kalendis Martiis , quae in suo magistratu futurae essent , de consularibus provinciis ad senatum referrent neve quid prius ex Kalendis Martiis ad senatum referrent . Am Ende desselben ...
˹éÒ 84
... Konsuln bestimmte , da aber seit Sulla die Konsuln erst nach Ablauf ihres Kon- sulates in die Provinz zu gehen pflegten , 2 ) so mussten diese Provinzen mindestens 11 Jahre vor Antritt der Statthalterschaften als konsula- rische erklärt ...
... Konsuln bestimmte , da aber seit Sulla die Konsuln erst nach Ablauf ihres Kon- sulates in die Provinz zu gehen pflegten , 2 ) so mussten diese Provinzen mindestens 11 Jahre vor Antritt der Statthalterschaften als konsula- rische erklärt ...
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˹éÒ 42 - superioris Germaniae legiones, rupia sacramenti reverentia, imperatorem alium flagitare et senatui ac populo Romano arbitrium eligendi permitiere, quo seditio mollius acciperetur". Quand on compare la lettre ainsi résumée avec la narration détaillée de l'événement, telle que Tacite l'a faite plus loin (I, 55—57). on doit, ce me semble, remarquer à première vue deux disparates, et je m'étonne que nul ne les ait encore signalées.
˹éÒ 242 - im Lager von Assyrern hundert und fünf und achtzig tausend Mann. Und da sie sich des Morgens früh aufmachten, siehe, da lag's alles tote Leichname." Sanherib kehrt eilig heim und wird in Ninive von seinen Söhnen ermordet. (Kon. 2. 19. 35 f., Jes. 37. 3fi.) Bei Herodot greift Sanherib Ägypten an.
˹éÒ 242 - Vgl. die Mäuse Sam. I 6. 4 ff. Ganz ähnlich in dem Bericht über den Auszug der Kinder Israel aus Ägypten. Um Mitternacht geht der Herr umher und schlägt alle Erstgeburt in Ägypterland vom ersten Sohn Pharaos an. der auf seinem Stuhle saß. bis auf den ersten Sohn des Gefangenen, und alle Erstgeburt des Viehs. Im Lande
˹éÒ 47 - Vitellius traduit le message à sa manière: ,,Missi a Vitellio ad legiones legatosque, qui descivisse a Galba superiorem exercitum nuntiarent". Candidat à
˹éÒ 69 - Tacite donne une date précise et son appréciation offre avec celle de Plutarque une ressemblance verbale frappante: „Et superior exercitus, speciosis senatus populique Romani nominibus relictis, tertium nonas lanuarias Vitellio accessit".
˹éÒ 238 - großen Raub, den sie genommen hatten aus der Philister und Judas Lande. Und David schlug sie von dem Morgen an bis an den Abend gegen dem ändern Tag, daß ihrer Keiner entrann, ohne vierhundert Jünglinge, die fielen auf die
˹éÒ 15 - (Greek World under Roman Sway p. 97) says: "If this language was used, it was surely intended to be understood in a loose sense. Athens had upon the whole been better treated by the
˹éÒ 41 - veröffentlichte. Den babylonischen Rechtsaltertümern die. ihnen gerade seitens eines für sie philologisch-historisch und juristisch also Vorbereiteten gebührende, nachdrückliche Aufmerksamkeit zuzuwenden, bin ich inzwischen durch andere, das Verkehrswesen und seine Normen nicht außer Acht lassende Arbeiten verhindert worden. Wenn ich nunmehr der Haftung des Unternehmers nach römischem Recht eine das babylonische Familienrecht betreffende
˹éÒ 79 - sine provincia . . Januario, Februario provinciam non habebit; Kalendis ei denique Martiis nascetur repente provincia. Da aber Caesar durch das Vatinische Gesetz die Provinz auf fünf Jahre erhalten hatte, so scheint der Anfangstermin vom 1. März an gerechnet sein, was insofern allerdings befremdend ist. als Caesar dann bereits
˹éÒ 263 - er unter dem Verdacht, ein Ire zu sein oder bei einem Iren in die Schule gegangen zu sein. So haben Iren vom 7. bis 9. Jahrhundert als Schulmeister