Klio: Beiträge zur alten Geschichte, àÅèÁ·Õè 4Dieterich'sche Verlagsbuchhandlung, 1904 |
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... finden wir immer eine von dem Original abweichende Form des Textes ; und das erklärt sich vollauf aus dem Prinzipe , welches bei der Einmischung dieser Inschriften herrschte . Da nämlich die Subskriptionen im allgemeinen nicht blosse ...
... finden wir immer eine von dem Original abweichende Form des Textes ; und das erklärt sich vollauf aus dem Prinzipe , welches bei der Einmischung dieser Inschriften herrschte . Da nämlich die Subskriptionen im allgemeinen nicht blosse ...
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... finden sich am Schlusse die vom Protokollschreiber geschriebenen Namen der Zeugen , unter ihnen der ovyyoaqoquλas ; P. Amh . II n . 42 ( 179 v . Chr . ) fehlt der Schluss des Protokolls . In den Verträgen der Thebais des 2. Jahrh . v ...
... finden sich am Schlusse die vom Protokollschreiber geschriebenen Namen der Zeugen , unter ihnen der ovyyoaqoquλas ; P. Amh . II n . 42 ( 179 v . Chr . ) fehlt der Schluss des Protokolls . In den Verträgen der Thebais des 2. Jahrh . v ...
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... finden wir von der Hand desselben Schreibers die Rubrica und darunter die Namen der Kontrahenten ( ev . auch des Ge- schlechtsvormunds ) und der Zeugen nebst ihren Siegeln . Beispiele solcher Urkunden sind P. Tebt . 105 ( 103 v . Chr ...
... finden wir von der Hand desselben Schreibers die Rubrica und darunter die Namen der Kontrahenten ( ev . auch des Ge- schlechtsvormunds ) und der Zeugen nebst ihren Siegeln . Beispiele solcher Urkunden sind P. Tebt . 105 ( 103 v . Chr ...
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... finden wir συνευδοκεῖν ( Ρ . Graf . II n . 20 , 25 : 103 v . Chr . P. Lond . I n . 277 , 16 : 23 n . Chr . , u . s . w . ) . Die eigenhändige υπογραφή der einzelnen εὐδοκοῦντες am Schlusse von BGU . 96 lautet : .. εἰδοκῶ καὶ βεβαιῶ τῇ ...
... finden wir συνευδοκεῖν ( Ρ . Graf . II n . 20 , 25 : 103 v . Chr . P. Lond . I n . 277 , 16 : 23 n . Chr . , u . s . w . ) . Die eigenhändige υπογραφή der einzelnen εὐδοκοῦντες am Schlusse von BGU . 96 lautet : .. εἰδοκῶ καὶ βεβαιῶ τῇ ...
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... finden wollen , im Gesetze in wörtlicher , deutscher Wiedergabe folgendermaßen hätte ausgedrückt werden müssen : — ,, Nimm an : ein Mann hat einen Unmündigen zur Kindschaft an- genommen , dieses Adoptivkind aber vergeht sich später ...
... finden wollen , im Gesetze in wörtlicher , deutscher Wiedergabe folgendermaßen hätte ausgedrückt werden müssen : — ,, Nimm an : ein Mann hat einen Unmündigen zur Kindschaft an- genommen , dieses Adoptivkind aber vergeht sich später ...
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˹éÒ 42 - superioris Germaniae legiones, rupia sacramenti reverentia, imperatorem alium flagitare et senatui ac populo Romano arbitrium eligendi permitiere, quo seditio mollius acciperetur". Quand on compare la lettre ainsi résumée avec la narration détaillée de l'événement, telle que Tacite l'a faite plus loin (I, 55—57). on doit, ce me semble, remarquer à première vue deux disparates, et je m'étonne que nul ne les ait encore signalées.
˹éÒ 242 - im Lager von Assyrern hundert und fünf und achtzig tausend Mann. Und da sie sich des Morgens früh aufmachten, siehe, da lag's alles tote Leichname." Sanherib kehrt eilig heim und wird in Ninive von seinen Söhnen ermordet. (Kon. 2. 19. 35 f., Jes. 37. 3fi.) Bei Herodot greift Sanherib Ägypten an.
˹éÒ 242 - Vgl. die Mäuse Sam. I 6. 4 ff. Ganz ähnlich in dem Bericht über den Auszug der Kinder Israel aus Ägypten. Um Mitternacht geht der Herr umher und schlägt alle Erstgeburt in Ägypterland vom ersten Sohn Pharaos an. der auf seinem Stuhle saß. bis auf den ersten Sohn des Gefangenen, und alle Erstgeburt des Viehs. Im Lande
˹éÒ 47 - Vitellius traduit le message à sa manière: ,,Missi a Vitellio ad legiones legatosque, qui descivisse a Galba superiorem exercitum nuntiarent". Candidat à
˹éÒ 69 - Tacite donne une date précise et son appréciation offre avec celle de Plutarque une ressemblance verbale frappante: „Et superior exercitus, speciosis senatus populique Romani nominibus relictis, tertium nonas lanuarias Vitellio accessit".
˹éÒ 238 - großen Raub, den sie genommen hatten aus der Philister und Judas Lande. Und David schlug sie von dem Morgen an bis an den Abend gegen dem ändern Tag, daß ihrer Keiner entrann, ohne vierhundert Jünglinge, die fielen auf die
˹éÒ 15 - (Greek World under Roman Sway p. 97) says: "If this language was used, it was surely intended to be understood in a loose sense. Athens had upon the whole been better treated by the
˹éÒ 41 - veröffentlichte. Den babylonischen Rechtsaltertümern die. ihnen gerade seitens eines für sie philologisch-historisch und juristisch also Vorbereiteten gebührende, nachdrückliche Aufmerksamkeit zuzuwenden, bin ich inzwischen durch andere, das Verkehrswesen und seine Normen nicht außer Acht lassende Arbeiten verhindert worden. Wenn ich nunmehr der Haftung des Unternehmers nach römischem Recht eine das babylonische Familienrecht betreffende
˹éÒ 79 - sine provincia . . Januario, Februario provinciam non habebit; Kalendis ei denique Martiis nascetur repente provincia. Da aber Caesar durch das Vatinische Gesetz die Provinz auf fünf Jahre erhalten hatte, so scheint der Anfangstermin vom 1. März an gerechnet sein, was insofern allerdings befremdend ist. als Caesar dann bereits
˹éÒ 263 - er unter dem Verdacht, ein Ire zu sein oder bei einem Iren in die Schule gegangen zu sein. So haben Iren vom 7. bis 9. Jahrhundert als Schulmeister