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KPD 1894

HARVARD UNIVERSITY LIBRARY 45X316,

G.B.C. BERLIN 1856

Vorrede.

Zeit geraumer Zeit hat sich namentlich in der hiesigen Hauptstadt ein beharrliches Verlangen ausgesprochen, daß aus dem reichen Liederschaze, welcher ein eigenthümliches und ausgezeichnetes Befißthum der deutschen evangelischen Kirche ift, eine dem gegenwärtigen Bedürfnisse angemessene Auswahl getroffen werden möchte, die das Vorzügliche der einzelnen vorhandenen Liedersammlungen möglichst in sich vereinigte. Dieses Verlangen wurde auf Veranlassung der obersten geistlichen Behörde von der im Jahre 1817 hier versammelten Kreis-Synode ernstlich erwogen; demzufolge aus den Mitgliedern dieses Vereins unter höherer Genehmigung eine besondre Commission gebildet und beauftragt wurde, nach Maßgabe der allgemeinen, von der Synode festgestellten Grundsäge den vorliegenden Liederftoff jenem Zweck gemäß zu bearbeiten, worauf die Commission ihr Geschäft sofort mit Freudigkeit begann. Sie erlitt während ihrer Arbeit durch das Ausscheiden der in das Land der Vollendeten abgerufnen Pröpfte Hanstein und Ribbed einen tiefbetrauerten Verlust, suchte solchen jedoch durch die Wahl andrer Theilnehmer zu ersehen, und ihr gegenwärtiger Bestand ist aus den Namen der Unterzeichneten zu ersehen.

Unter die Aufgaben selbst, welche der Commission gestellt waren, und die sie zu lösen wenigstens mit anhaltendem Fleiße bemüht gewesen ist, gehört zunächst eine sorgfältige Berück

fichtigung der älteren Kirchengesänge aus dem Zeitraume von der Reformation an bis in die Mitte des vorigen Jahrhunderts, von denen in möglichst beträchtlicher Anzahl diejenigen ausgewählt werden sollten, welche sich durch Tiefe der Empfindung und kräftigen Ausdruck der frommen Gefiunung auszeichnen und besonders in der hiesigen Stadt und Provinz unter die bekannten und geschäßten Kernlieder gerech net werden. Eine gleiche Rücksicht war ferner der Commission auf diejenigen neuern Kirchengefänge empfohlen worden, die wegen ihrer weiten Verbreitung bereits eine Art von Bürgerrecht haben, vorausgesetzt, daß es ihnen nicht an allem dichterischen Werthe mangle, noch die darin enthaltene Moral zu abgeschloffen und unverbunden mit der chriftlichen Glaubenslehre erscheine, noch diese Lieder sich mehr für die häusliche Erbauung, als für den kirchlichen Gebrauch eignen, in welchen Fällen der Commission unbenommen blieb, den Ausfall derselben durch andere weniger bekannte Lieder neuerer Zeit zu ergänzen, denen eine günstige Aufnahme gcwünscht werden mußte.

Fürs Dritte lag den Unterzeichneten ob, von den verschiedenen Auffassungsweisen der christlichen Glaubenslehre keine ausschließlich zu begünstigen, aber auch keiner ihre Stelle zu verweigern, die als Aeußerung des frommen Gefühls fich mit der evangelischen Wahrheit und mit dem Wesen eines kirchlichen Buches in Einklang bringen läßt. Was viertens die Melodieen betrifft, so sollte das neue Gesangbuch dazu beitragen, den vorhandenen großen Reichthum müsterhafter Chorale in Gebrauch zu erhalten, und es sollte zugleich da, wo zu demselben Liede mehrere Melodieen gesungen werden können, jederzeit diejenige vorgezeichnet werden, welche für

den Inhalt, die Zeit und den Ort die angemessenste ist. Zulegt lag es keineswegs in der Ueberzeugung der Synode, daß in Gesangbüchern dieser Art, welche nicht den Bedürf nissen der wissenschaftlichen Forschung, sondern allein der öffentlichen Erbauung sowohl der jezt lebenden, als der nächstfolgenden Geschlechter gewidmet find, an den aufgenommenen Liedern durchaus nichts geändert werden dürfe. Vielmehr follte zwar jedem Liede sein eigenthümliches Gepräge gelassen, aber die schonend beffernde Hand unbedenklich angelegt werden, wenn die natürliche Gedankenfolge in einem Liede zu auffallend vernachlässiget war und dennoch der Inhalt auf eine leichtere und einfachere Weise geordnet werden konnte; wenn die Melodie nothwendig einen Ruhepunkt gebot, wo im Texte die Periode oder der Saß noch keinen Schluß enthielt welchen dem Gefühle so unangenehmen und für die Andacht beim Gesang so störenden Uebelstand auch die vorzüglichsten Liederdichter nicht sorgsam genug geachtet haben, und dessen Entfernung eben so nothwendig, als meistens sehr schwierig ist; endlich wenn der Ausdruck sprachwidrig, oder für den guten Geschmack anstößig, oder nicht verständlich genug gefunden ward.

auf

Diese Grundsäße hat die Commission bei der Vollziehung ihres Auftrages zwar beständig vor Augen gehabt, aber auch die Ueberzeugung erlangt, daß jedes Unternehmen dieser Art noch weit von der beabsichtigten Vollkommenheit entfernt bleiben und nimmermehr den so sehr verschiedenen Anforderungen und Erwartungen aller einzelnen Beurtheiler ent sprechen werde.

Nach vollendeter Arbeit ist die Handschrift dem Königs lichen Confiftorium der Provinz Brandenburg übergeben, von

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