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bemerkt, den Ausgangspunkt für den provinzialen römischen Kaiserkult. Wie in so vielem, geht Octavian über die Gepflogenheiten der letzten republikanischen Zeit hinweg zurück auf die bessere Zeit: er will nicht, wie so mancher Prokonsul der Republik, für seine Person allein göttliche Ehren haben, sondern nur im Verein mit der Göttin Roma,. der Repräsentantin des römischen Volkes.') Die Dyarchie auf Erden wird auch in den Himmel übertragen. Daneben ist wichtig die verschiedene Behandlung von Provinzialen und Römern. Als dann noch nicht zwei Jahre nach dieser Entscheidung, am 13. Januar 727/27 v. Chr., zu einer Zeit, da der Bau des pergamenischen Tempels für die Roma und den Kaiser noch nicht vollendet war,) die Verleihung des Titels Augustus an den neuen Herrscher stattgefunden hatte, wurde dieser die Bezeichnung des vergötterten Herrschers auch im Provinzialkult: Romae et Augusto, oder richtiger, da es sich zunächst nur um Kultgründungen im griechischen Sprachgebiet handelt, Ρώμῃ καὶ Σεβαστῷ lauteten die Aufschriften auf den mit staatlicher Erlaubnis erbauten Provinzialtempeln des Ostens. Im übrigen sind die Formen dieser Kulte von den hellenistischen entlehnt, wie wir vor allem an dem pergamenischen Kult der Provinz Asia sehen können. An der Spitze steht ein άoxicoɛús, mit dem vollen Titel in Pergamon ἀρχιερεὺς ̓Ασίας, während der Zusatz ναοῦ τοῦ (bezw. ναῶν τῶν ἐν Περγάμῳ wohl erst in nachaugustischer Zeit aufgekommen ist, als auch andere Städte in Asia, zuerst unter Tiberius Smyrna, Provinzialtempel bekamen.") Gefeiert wird auch hier vor allem das Geburtstagsfest des Kaisers und zwar das jährliche Fest an zwei Tagen, indem dem eigentlichen Festtag am 23. September noch eine Vorfeier vorausging, daneben eintägig auch monatlich durch Gebet, Opfer und musikalische Aufführungen,') also genau wie einst dasjenige der pergamenischen Könige. Für den musikalischen Teil bestand eine Genossenschaft, deren Titel in hadrianischer Zeit lautete: 'Yuvodoi εov Σεβαστοῦ καὶ θεᾶς Ρώμης;) sie verfügten über ein eignes Gebäude,

nisi communi suo Romaeque nomine recepit; vgl. MOMMSEN, Res gestae Divi Augusti p. X.

1) SUETON a. a. O.

2) Das ergiebt sich aus den Worten ἐν τῷ ναῷ τῷ κατασκευαζομένῳ αὐτῷ ὑπὸ τῆς Ασίας ἐν Περγάμω des Psephismas von Mytilene bei CicnoRIUS, Rom und Mytilene 1888, S. 32 ff., das sehr bald nach dem 13. Januar 727 beschlossen worden ist (S. 38). MOMMSEN a. a. O. p. X. Anm. 1.

3) Vgl. die sehr übersichtliche Zusammenstellung des Materials bei BRANDIS, PAULYWISSOWA II. 1 Sp. 474.

4) FRÄNKEL, Inschriften von Pergamon II 374; dem Kommentar des Herausgebers zu der Inschr. habe ich auch das im Text folgende entnommen.

5) FRÄNKEL a. a. O.; ebda. 523 Z. 10 aus der Zeit nach 176 n. Chr. ein vuvad ò s Θεοῦ Αὐγούστου. Über diesen Titel und die Umstellung von Σεβαστός und Ῥώμη in der im Text angeführten Bezeichnung wird weiter unten (S. 106) gehandelt werden.

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das Hymnodeion,') bestanden aus einer fest begrenzten Zahl von ordentlichen Mitgliedern, vermutlich 35,) daneben einer unbegrenzten Zahl von ausserordentlicheu Mitgliedern, nämlich den Söhnen und Enkeln der ordentlichen Thiasioten;") jeder Hymnode hatte sich, um Eintritt zu erhalten, einen Hymnos zu verschaffen, der auf seinen Sohn, falls dieser an Stelle des Vaters ordentliches Mitglied wurde, überging und ihm eine Ermässigung der Eintrittskosten auswirkte.) Die drei jährigen Beamten der Hymnoden, der Vorsitzende Eukosmos, der Priester und der Schriftführer, waren zu erheblichen Leistungen bei den Kultfesten verpflichtet. Denn neben dem, bezw. später den Geburtstagsfesten der Zeßaoroi feierten die Hymnoden noch das römische Neujahr am 1. Januar,5) je dreitägig ein Rosenfest im Mai") und ein Mysterienfest im Juni.) Zu all diesen Festtagen musste von den Beamten neben baren Leistungen Brot und Wein geliefert werden, woraus hervorgeht, dass eine Schmauserei den gewöhnlichen Bestandteil dieser Feierlichkeiten bildete",") während die kaiserliche Geburtstagsfeier eine rein gottesdienstliche war.") Die Hymnoden trugen dabei Kränze, welche der Vorsitzende zu liefern hatte,10) und die Opfer für die Roma und den Augustus 11) bestanden in Kuchen und Weihrauch,12) während Lampen zur Beleuchtung des Kultbildes des Augustus aufgestellt waren.13) Ausserdem fand in Pergamon ein penteterischer ἀγὼν ἱερός statt,14) dessen offizielle Benennung Ρωμαῖα Σεβαστά15) lautete.

In mehr oder weniger getreuer Nachahmung dieses Vorbildes erbaute sich nach eingeholter Erlaubnis jede Provinz des hellenistischen Ostens schon zu Lebzeiten des Augustus mindestens einen Tempel, der in gleicher Weise der Roma und dem Augustus dediciert wurde. Der von Galatien in Ankyra hat für uns heute ein besonderes Interesse, weil uns durch ihn der Rechenschaftsbericht des Augustus erhalten ist. Auch bei diesem Kult hören

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14) DIO CASSIUS LI 20, FRÄNKEL, Inschriften von Pergamon II 269; dazu Kommentar des Herausgebers S. 205 ff.

15) CIGr. 3902b zwischen 744 9 Avyovorela, z. B. bei KAIBEL, ISI. 738,

105 v. Chr. gesetzt. Später heissen sie CIA. III. 129 (nach 248 n. Chr.).

wir von alle fünf Jahre wiederkehrenden Festlichkeiten, wobei grosse öffentliche Festschmäuse, Hekatomben, gymnische Wettspiele, Gladiatorenkämpfe aller Art, Verteilungen von Getreide, in Ankyra sowohl wie in Pessinus, stattfanden.1)

Die Jahre 714/42 und 725/29 sind somit die beiden ersten Epochenjahre des römischen staatlichen Kaiserkultes; dazu gesellt sich als drittes 742/12 v. Chr.: in diesem Jahr wurde der Kaiserkult der Tres Galliae in Lugudunum eingesetzt,) der erste von Staatswegen begründete Kult auf dem Boden des Westens. Der Stifter des neuen Kultes war der kaiserliche Stiefsohn Drusus. Die Kultstätte war hier kein Tempel, sondern nur ein Altar, der aber, ebenso wie die Tempel des Ostens, der Roma und dem Augustus geweiht war.") Zwischen den Jahren 745/9 v. Chr. und 9 n. Chr. ist ein ebensolcher Altar im oppidum Ubiorum erbaut worden, doch wohl für die beabsichtigte Provinz Germanien, das Gegenstück des Lyoner Altars, daher wie dieser sicher auch der Roma und dem Augustus geweiht.")

Das sind die Fixpunkte für die Geschichte des staatlichen Kaiserkults in der augustischen Zeit. Halten wir uns zunächst ferner nur an die litterarische Überlieferung, so bekommen wir noch zwei weitere Daten, von denen aus die Geschichte der nun folgenden Ausbreitung der Institution im Westen rekonstruiert werden muss:

Unter dem Jahre 15 n. Chr. berichtet TACITUS:5) templum ut in ' colonia Tarraconensi strueretur Augusto petentibus Hispanis permissum datumque in omnes provincias exemplum. Der Ton ruht, wie der Schriftsteller schon durch die Stellung angedeutet hat, auf den gesperrt gedruckten Worten. Es ist der erste Provinzialtempel nur für Augustus oder besser gesagt den Divus Augustus, mit staatlicher Genehmigung auf

1) CIGr. 4039 (vgl. zu der Lesung der Inschrift PERROT, Expl. arch. p. 261) zählt für fünf solche Feste (wahrscheinlich die der Jahre 10. 15. 20. 25. 30 n. Chr.) die einzelnen Veranstaltungen und die dafür geleisteten freiwilligen Zuschüsse auf. Das Kultheiligtum heisst auch schon in dieser Inschrift Z. 21 tò Zeßaotεtov und ist geweiht nach Z. 1f. dεy Zeßaory nai dea Póụŋ. Es scheint also, dass gleich nach dem Tode des Augustus die Umstellung der beiden im Kult vereinten Götter stattfand. Warum die neuesten Herausgeber des Josephus (NIESE und NABER) in den Worten des augustischen Dekrets, Ant. Iud. XVI 6. 2 (165) iv irionuotato tórą pevyðévti poi ὑπὸ τοῦ κοινοῦ τῆς Ασίας ἐν ἀργύρῃ die Emendation von SKALIGER ἐν Αγκύρῃ in den Text gesetzt haben, weiss ich nicht; vgl. MoмMSEN, Res gestae p. X Anm. 1.

2) LIVIUS, Epitome 139, STRABO IV 3. 2 p. 192, SUETON, Claudius 2.

3) Unrichtig ist die Angabe der genannten Schriftsteller, dass der Altar von Lyon dem Augustus allein geweiht worden sei; es ist das dieselbe Ungenauigkeit der Bericht erstattung, die wir für den pergamenischen Kult bei Dio CASSIUS konstatiert haben. Das Richtige lehren die Inschriften und Münzen, die wir unten betrachten werden; vgl. auch SUETON, Aug. 52.

4) TACITUS, Annalen I. 57, vgl. 39; dazu wiederum SUETON, Aug. 52. 5) TACITUS, Annalen I. 78.

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die Eingabe der Provinzialen der Tarraconensis erbaut,1) ein Beispiel, dem alle übrigen Provinzen, soweit sie noch keinen offiziellen Kult hatten, nach und nach gefolgt sind.

Ausser dieser Nachricht haben wir nur noch die, dass nach der Eroberung Britanniens in der claudischen Colonie Camulodunum, und zwar wohl zwischen 50 und 54 n. Chr., ein templum Claudii für die neue Provinz errichtet wurde.")

Aus dem Zusammengestellten ergiebt sich schon im allgemeinen die Religionspolitik der Kaiser des julisch-claudischen Hauses in Sachen des staatlichen Kaiserkults. Für die cives Romani, sowohl die in Rom wie in den Provinzen, giebt es vom Staate aus unter Augustus nur einen Kult, den des Begründers der Dynastie und des Kaiserreichs, des Divus Julius, geradeso wie einst in den Diadochenreichen zunächst nur den des apotheosierten Alexander. Für die Nichtrömer hat derselbe Kaiser im Osten des Reiches sofort den staatlichen Provinzialkult, und zwar für die Roma und den Augustus, mit Festen und feierlichen Spielen gestattet unter deutlicher Anlehnung an die Formen der Diadochenkulte. Im Westen des Reiches ist zunächst von einer Einbürgerung der Institution gänzlich abgesehen worden. Erst im Jahre 742 12 v. Chr., und zwar nach dem Tode des Agrippa, der im März dieses Jahres starb, hat Augustus neue Bahnen eingeschlagen und hat durch die Errichtung des Lyoner Altars, dem wahrscheinlich bald der ubische gefolgt ist, die in den alten Kulturländern des Ostens schon lange heimische Pflanze unvermittelt gleich in den jungfräulichen Boden des nordischen Neulandes seines Reiches eingesenkt. KRASCHENINNIKOFF hat also mit Recht die These aufgestellt, dass das Alter des Kaiserkultus der einzelnen westlichen Provinzen und dasjenige der daselbst von den Römern eingepflanzten Kultur im umgekehrten Verhältnis zu einander stehen".) Man sieht es auf den ersten Blick, der Kaiserkult der Roma und des Augustus sollte im Westen der Civilisation und der Romanisierung dienen und er sollte wohl dadurch nach Ansicht des Herrschers das Anstössige, was für die Römer an ihm haftete, von sich abstreifen.")

1) Der Tempel mit 8 Säulen erscheint auf einer Münze: Deo Augusto bei ECKHEL D. N. I. 57 f.

2) Apokol. 8, Parum est quod templum in Britannia habet? quod hunc barbari colunt et ut deum orant, dazu TACITUS, Annal. XIV 31 z. J. 61: templum divo Claudio constitutum, woraus man aber nicht schliessen muss, dass der Tempel erst nach dem Tode des Claudius geweiht worden sei. Der Tempel des Claudius war naturgemäss nach dessen Tode ein templum divi Claudii. Die Erbauung gehört wahrscheinlich in die Zeit bald nach Gründung der Kolonie, d. h. nach dem Jahre 50, TACITUS, Annal. XII 32, und vor den Tod des Claudius i. J. 54; HIRSCHFELD S. 841.

3) Philologus LIII, 1894, S. 169.

4) KRASCHENINNIKOFF ebenda, S. 170 f. Dass sich die römische Opposition sogut wie die Eingeborenen der Provinzen dadurch aber nicht haben Sand in die Augen

Mit Tiberius' Regierungsantritt hebt eine neue Epoche des staatlichen Kaiserkultes an, indem unter Vorangang der Tarraconensis die westlichen Provinzen ohne Kaiserkult mit der Errichtung von Tempeln für den Divus Augustus begannen. Die Grundsätze des Tiberius auf diesem Gebiete verrät am deutlichsten seine berühmte Rede, die er im Senat auf die Bitten der Abgesandten der Provinz Baetica, dem regierenden Kaiser und seiner Mutter Livia einen Tempel errichten zu dürfen, im Jahre 25 v. Chr. gehalten hat,1) eine Rede, die TACITUS sicher, wenn auch nicht dem Wortlaut, so doch dem Gedankengehalt nach richtig wiedergegeben hat.") Aus derselben ergiebt sich, wenn man aus der gewundenen Sprache der Rede die leitenden Gedanken herausschält, dass der zweite Prinzeps das System des ersten im Osten hat fortführen wollen, allerdings, wie sich ebenfalls aus TACITUS) ergiebt, mit der kleinen Veränderung, dass der konstitutionellste aller Kaiser an Stelle der Göttin Roma den „Gott Senat“ (ἱερὰ σύγκλητος oder θεὸς σύγκλητος) neben sich und seiner Mutter Livia verehren liess, dass er dagegen im Westen bei den Menschen, die seinem eignen Denken und Fühlen näher standen, die Vergötterung seiner Person, selbst in Verbindung mit dem Senat, ein für allemal ablehnte.) Der zweite Prinzeps von Rom war in diesen Dingen genau das Gegenteil des zweiten Ptolemäers. Für die Provinzen des Westens gab es nur eine Erlaubnis aus dem Munde des verständigen Mannes, die Erlaubnis zur Verehrung des Divus Augustus. Davon haben nach TACITUS 5) alle Provinzen, die noch keinen Kaiserkult hatten, Gebrauch gemacht, d. h. es erhoben sich nun überall Tempel des Divus Augustus als Mittelpunkte des provinzialen Kults. Eine Ausnahme davon macht Britannien, das nach den oben angeführten Zeugnissen einen Tempel seines Eroberers Claudius in der zur Hauptstadt erhobenen römischen" Colonie Camulodunum bekam. Das bedeutet eine weitere Etappe in der Geschichte des staatlichen Kaiserkultes. Von den templa (im Osten) und

streuen lassen, zeigen die Worte des TACITUS, Annal. XIV. 31: Ad hoc templum divo Claudio constitutum quasi arx aeternae dominationis aspiciebatur; delectique sacerdotes specie religionis omnis fortunas effundebant.

1) TACITUS, Annal. IV 37-38.

2) HIRSCHFELD S. 842 Anm. 3.

3) Annal. IV 15: decrevere Asiae urbes templum Tiberio matrique eius ac senatui; ebenda 55 f.

4) Das sei ein Zeichen von Anmassung und Stolz; die göttliche Verehrung sei gewissermassen ein Vorrecht des Begründers der Dynastie. Dann folgen die bekannten herrlichen Worte, die so recht zeigen, wie abhold der nüchterne Tiberius dem Vergötterungsschwindel war: Ego me, patres conscripti, mortalem esse et hominum officia fungi satisque habere, si locum principem impleam et vos testor et meminisse posteros volo u. s. w.; dazu SUETON, Tiberius 26: Templa, flamines, sacerdotes decerni sibi prohibuit, etiam statuas atque imagines nisi permittente se poni: permisitque ea sola condicione, ne inter simulacra deorum sed inter ornamenta aedium ponerentur. 5) Annal. I 78.

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