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3) Aus dem Ende des zweiten Jahrhunderts stammen CIL. XIII 1684 mit sacerdos ad aram Caes(aris) n(ostri) und 1702: sacerdos ad aram Caes(aris) n(ostri) [apud tem]plum Romae et [Aug(usti oder ustorum) in]ter confluen[tes Araris] et Rhoda[ni], weiter aus severischer Zeit 1712 (vgl. XII 1851) mit sacerdos [ad aram] Caess. n[n apud templ.] Romae [et Aug. inter] conflu[entes Araris] et Rhod[ani] und 1680: ad aram Caesarum; vgl. auch 1717 u. 3162. Endlich sei noch erwähnt ORELLI I 184/5 = CIL. XIII 5353 die abgekürzte Form: sacerdos trium provinciarum Galliarum. Diese Sichtung des vorliegenden epigraphischen Materials zeigt, dass es sich zunächst in Lyon um eine ara Romae et Augusti1) gehandelt hat mit einem Einzelpriester, der den Titel sacerdos führt, und zwar in der ersten Epoche sacerdos Romae et Augusti ad aram, abgekürzt sacerdos arae, bezw. einmal sacerdos arensis.) Dieser Zustand erstreckt sich bis in die zweite Hälfte des ersten Jahrhunders, wie es scheint noch über Vespasian hinaus. Frühestens gegen Ende des ersten Jahrhunderts ist neben dem Altar ein Tempel erstanden,") und der in Lyon verrichtete Kult bezieht sich nicht mehr auf die Roma und den Augustus, sondern auf die Roma et Augusti.) Sowohl die ara wie das templum stehen in gleicher Weise im Dienste dieses Kultes, weshalb der Kaiserpriester jetzt sowohl sacerdos ad aram wie ad templum Romae et Augustorum genannt wird, aber immer sacerdos ad... In der zweiten Hälfte des zweiten Jahrhundert ist noch einmal insofern eine Änderung eingetreten, als der Altar der Verehrung des oder der jeweils regierenden Kaiser (Caesaris nostri oder Caesarum nos-4 trorum) geweiht worden ist, während der Tempel dem Kult der Roma und der Augusti, d. h. der gewesenen Kaiser, gewidmet blieb; daher der

1) Ein Rest der Inschrift des Altars ist erhalten: CIL. XIII 1664; über Münzen mit dem Bild des Altars, geschlagen unter Augustus, Claudius u. Nero HIRSCHFELD, CIL. XIII p. 227; Reste der riesigen Säulen von grauem ägyptischem Granit, welche die vergoldeten Statuen der Victorien trugen, werden heute im Chore der Kirche von Ainay gezeigt, nahe dem Ufer der Saône, GARDTHAUSEN, Augustus II 2, S. 365 Anm. 13.

2) Arensis zeigt, dass der Altar sein eignes Territorium hatte, und das ist der pagus Condatensis: über diese Stätte der ara vgl. man die Schilderung bei HIRSchfeld, Lyon in der Kaiserzeit S. 8, CIL. XIII. p. 227f., GARDTHAUSEN, Augustus I 2, S. 672 ff.; Plan bei DESJARDINS, Description de la Gaule III S. 74/5 pl. II.

3) Hiermit wird auch der alte Streit wegen des Tempels von Lyon aus der Welt geschafft. Der Text des STRABO erwähnt nichts davon, erst Conjektur hat vaós hier hereingebracht. Altar und Tempel sind nicht gleichzeitig entstanden, wie KRASCHENINNIKOFF a. a. O. S. 151 Anm. 19 will, eine Ansicht, die jene Conjektur vaós bei STRABO nötig macht (an Stelle der alten von Tour ἄλσος μέγα für die verderbten Worte ἄλλος μέγας), gebilligt von HIRSCHFELD CIL. XIII p. 227; das templum ist auch nicht nur ein heiliger Bezirk, wie BÜCHNER, Philol. L, 1891, S. 758 Anm. 27 will. Die Sache verhält sich so, wie HIRSCHFELD, SBer. S. 840 sie schildert: In unmittelbarer Nähe des Altars hat sich dann ein Tempel [des Augustus] und [vielleicht] ein Amphitheater erhoben“, wenn man unter „dann“ einen Zeitraum von etwa rund 100 Jahren versteht. 4) Über diesen Plural Augusti vgl. oben S. 106 Anm. 13.

Titel des Kaiserpriesters: sacerdos ad aram Caes. n. (Caess. nn.) apud templum Romae et Augustorum inter confluentes Araris et Rhodani. Aus diesem Ergebnis erhalten wir für die erste Epoche eine willkommene Bestätigung und Ergänzung der litterarischen Überlieferung, ferner sehen wir, dass dieser Lyoner Kaiserkultus und damit auch die Titulatur des Kaiserpriesters gewisse Wandlungen durchgemacht haben, die wir weiterhin auch anderswo wiederfinden werden.

Sichten wir in gleicher Weise, wie für den Lyoner Kult der Tres Galliae, das epigraphische Material für den Kult der provincia Hispania citerior in Tarraco, so ergeben sich hier vier Gruppen von Inschriften der Kaiserpriester, die sich allerdings zeitlich nicht so scharf von einander sondern lassen, d. h. Inschriften, auf denen der provinziale Kaiserpriester betitelt wird:

1) Flamen Augustalis p. H. c.: CIL. II 4234, bezw. Flam. Aug. prov. Hisp. citer. 4226, in welch' letzterem Fall aber auch die Auflösung Flam(en) Aug(ustorum) nicht unmöglich ist, zumal derselbe Mann auf der Inschrift 4225: Flamen Romae et Aug(ustorum) provinc. Hispan. citer. genannt wird. Die Inschriften gehören etwa dem Anfang des zweiten Jahrhunderts an.

2) Flamen Divorum Augustorum) provinc. Hisp. citer.: 4239, Flamen Divor(um) et Augustorum provinciae Hispan. citerioris: 4199, Flam[en] Augus[to]rum provinc. His[paniae cit.]: 3329, dazu vielleicht noch 4226, siehe unter 1.; alle aus dem 1. Jahrhundert, da die in 3329 und 4239 erwähnten Legionen noch des Beinamens entbehren1) und alle die breite, ausgeschriebene Form aufweisen (vgl. auch für 4199 die Erwähnung des Flamen Divi Claudi offenbar im Munizipalkult von Tarraco).

3) Flamen Romae et Aug(ustorum) provinc. Hisp. citer.: 4225 Flamen Romae Divorum et August(orum) provinciae Hispaniae citerioris (die letzeren Worte mehr oder weniger ausgeschrieben, aber nie ganz abgekürzt, wie im folgenden): 4235. 4228. 4222. 4243. 4250.2)

Flam(en) Romae Divor(um) et Augustorum) p. H. c.: 4205. 4247. 4249. Flam(en) Romae et Divor(um) Aug(ustorum) p. H. c.: 4191.

Von diesen Inschriften sind genauer datierbar 4225 (s. o.) und 4249, die einem Manne gesetzt ist, der „a divo Hadriano adlectus est in coloniam Caesaraugustanam". Es zeigt sich aber, dass sich die ersten sechs durch die breite ausgeschriebene Form sehr schön an die Inschriften der zweiten Gruppe anschliessen, und dass die Gesamtheit, wenn wir von der mehr oder weniger ausgeschriebenen Form absehen, sich nur da

1) Vgl. E. KEIL, De Thrac. auxiliis 1885. 27, CICHORIUS bei PAULY-WISSOWA I 1263. 2) Zu 4250, vgl. aber 3584. 3585 für denselben Mann gesetzt in seiner Heimatgemeinde Dianium, wo er nur flamen p. H. c. betitelt ist.

durch von der vorhergehenden unterscheidet, dass noch Romae in den Titel aufgenommen ist.

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4) die abgekürzte Bezeichnung, zunächst in der volleren Form: Flamen provinciae Hispaniae citerioris: 4229. 4219. 4206. 4193. 4195. 4210. 2637. 2638. 3711. 5124 p. XIV, dann in der abgekürzten: Flam(en) p. H. c.: 4207. 4209. 4213. 4216. 4227. 4231. 4232. 4211. 4202. 4212. 4256. 4245. 4188. 4218. 4240. 4194. 3584. 3585. 4197. 4200. 4230. 4255. 4237. 4238. 4253. 4254. 4257. 4244. 4251. 4189. 4236. 4242. 4515. 4214. 4234. 4215. 4220. 4252. 4204. 4203. 4221. Suppl. 6093. 6094. 6095. 6096. 6150. Bull. de la Soc. des antiqu. 1897. 131 Rev. Arch. XXXI, 1897, 441 nr. 100 (nach Commodus). Auch hier zeigt sich, dass die breitere Form die ältere, die abgekürzte die spätere ist: im allgemeinen kann man sagen, dass die Inschriften mit ausgeschriebenem Provinznamen dem ersten, diejenigen mit p. H. c. dem zweiten Jahrhundert (vielleicht auch schon dem Ende des ersten Jahrhunderts) angehören; denn in den Inschriften dieser Gruppe scheint auf alle Fälle die Formel p. H. c. früher eingetreten zu sein, als in den langen Titeln unter Nr. 2 und 3; man vgl. 4250 mit 3584 und 3585, weiter 4251. 4212. Suppl. 6095. 6096.

Dazu kommen hier auch flaminicae in dieser abgekürzten Bezeichnungsweise:

a) flaminica provinciae Hisp. citerior.: 2427, dazu auf der Inschrift des flamen Augustorum provinc. His[paniae cit.]: 3329 eine flaminica eiusdem provinciae.

b) flaminica p. H. c.: 4241. 4233. 4236. 4242. 4198. 4246. 4252. c) flaminica perpetua p. H. c.: 4190.

Das gesamte vorgeführte Material lehrt uns zunächst, dass dieser erste nachaugustische Kult nicht wie der Lyoner durch einen sacerdos, sondern durch einen flamen besorgt wurde, und zwar durch einen flamen Augustalis; denn nur die Inschrift CIL. II 4223 (vielleicht auch 4226 s. oben) hat den ursprünglichen Titel des Priesters erhalten. Flamen Augustalis aber ist soviel wie flamen Divi Augusti, wie der provinziale Kaiserpriester anderswo heisst.1) Auch in dieser Beziehung ist der Kult von Tarraco die Kopie des hauptstädtischen. Die unter 2 und 3 zusammengestellten Inschriften zeigen, dass aber auch der Kult der Hispania citerior Wandlungen durchgemacht hat. Auch hier sehen wir etwa von flavischer Zeit ab an Stelle des Divus Augustus die Divi Augusti, resp. die Divi et Augusti oder Augusti allgemein treten. Dazu kommt dann im Anfang des zweiten Jahrhunderts der Kult der Roma: entweder unter Trajan oder Hadrian. KRASCHENINNIKOFF2) hat aber schon nachgewiesen, dass alle Wahrscheinlichkeit dafür spricht,

1) CIL. II 473 f(amen) divi Aug(usti) prov(inciae) Lusitaniae; vgl. KRASCHENINNIKOFF S. 155 ff.

2) S. 175 Anm. 132.

in Hadrian den Neubegründer des spanischen Kultes von Tarraco zu sehen, da unter ihm der Romakult einen neuen Aufschwung nahm 1), und da er den Augustustempel von Tarraco auf eigne Kosten wiederhergestellt hat.) Solange wir keine Inschrift mit einem flamen Roma e Divorum et Augustorum etc. haben, die bestimmt der vorhadrianischen Zeit zuzuweisen ist, werden wir uns bei dieser Annahme beruhigen müssen. Die flaminica, die wir nach obiger Zusammenstellung frühestens für die flavische Zeit nachweisen können, ist wie schon MARQUARDT) gesehen hat, wohl nach der Apotheose der Livia durch Claudius dem Flamen für den Kult der Diva Augusta zur Seite getreten; in der Regel war es die Frau des Flamen) und sie bekam später die Besorgung des Kultes aller Divae, sogut wie der Flamen für den Kult aller Divi et Augusti bestellt war.

Ehe wir aus dem hier Gegebenen die Nutzanwendung für die bis jetzt nicht datierbaren Provinzialkulte machen, betrachten wir zunächst noch zwei nach dem vorliegenden inschriftlichen Material datierbare Provinzialkulte: den der provincia Africa proconsularis und den von Dakien.

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Für Afrika haben wir folgende Inschriften mit Kaiserpriestern: sacerdos provinciae Afric (ae) anni XXXVIIII: CIL. VIII Suppl. 14611 (aus Simitthus),

sac(erdos) p(rovinciae) A(fricae) a(nni) CXIII: ebda 12039 (aus Furni et Limisa, heute Hr. Budja),

sacerdos provinciae Africae: ebda 14731 (aus Ghardimau),

Apuleius als sacerdos provinciae gegen Ende des 2. Jahrh.: AUGUSTIN, ep. 138. 4. 19,

Das sacerdotium provinciae wird erwähnt CIL. VI 1736 (a. d. J. 368 n. Chr.). 2) Dazu kommen folgende Inschriften von gewesenen Kaiserpriestern sacerdotales:

sacerdotalis) provinciae) Africae): CIL. VIII Suppl. 16472 = 1827 (aus Althiburus),

sacerdotalis provinciae Africae: CIL. VIII 4252 (aus Verecunda) sacerdotalis p(rovinciae) A(fricae): ebda. 2343 (aus Thamugadi)3) sacerdotalis provinciae) A(fricae) v(eteris): ebda. Suppl. 11546 (aus Ammaedara)

sacerdotalis provinciae) A(fricae): ebda 5338 (etwa 370 n. Chr.) Nicht hierher gehört der:

sacerdotalis) prov(inciae): CIL. VIII Suppl. 11025 = 27 (aus Gigthi aus dem J. 383 8), wo wohl die provincia Tripolitana gemeint ist Sehr unsicher sind die Ergänzungen CIL. VIII 908 u. Suppl. 11 032 = 31.

1 PREILER-JORDAN, Röm. Myth. II3 357.

2 Hist. Aug., vita Hadriani 12. 3.

3 Eph. epigr. I. S. 200; falsch HIRSCHFELD, SBer. Berl. Ak. 1888, S. 850.

4 Vgl. CIL. II 4233, dazu Suppl. 6093; 4236, 4242, 4198, 4252. 3329.

5 Über diese Inschriften von dem Boden Numidiens vgl. unten S. 12sf.

Die aufgeführten Priester gehören alle dem zweiten Jahrhundert an. Der Umstand, dass die beiden ersten ihr Amtsjahr, doch wohl gerechnet von der Begründung des Kultes in Afrika, angeben, ermöglicht ziemlich genau die Zeit der Einsetzung dieses Kultes zu ermitteln. Durch Heranziehung der Inschriften CIL. VIII Suppl. 12028. 12029 und besonders 1230 lässt sich die Inschrift des zweiten oben angegebenen sacerdos auf eines der Jahre 183-185 n. Chr. festlegen, wodurch wir auf die Zeit 70-72 n. Chr. als die Gründungsjahre des afrikanischen Kultes kommen.1) Der demnach von Vespasian eingerichtete Kaiserkult zeigt aber einen grossen Unterschied gegenüber demjenigen von Tarraco. Nicht mehr flamen, sondern wieder, wie unter Augustus, sacerdos ist der Kaiserpriester betitelt und zwar einfach sacerdos provinciae Africae, höchstens mit Angabe des Priesterjahres.2)

Wie kommt es, dass in Afrika allein unter allen romanisierten Provinzen des Westens der Kaiserkult so spät eingeführt worden ist, in demselben Land, in dem, wie wir sehen werden, dieser Kult oder besser gesagt das mit ihm eingeführte Provinzialpriestertum eine so lange Nachblüte gehabt hat? GARDTHAUSEN) hat schon auf die Angabe SUETONS 4) aufmerksam gemacht, dass Augustus neben Sardinien nur die afrikanischen Provinzen auf seinen grossen Reisen nie besucht hat, und weiter darauf, dass die Zahl afrikanischer Inschriften aus der Zeit des Augustus auffallend klein sei. Er vermutet, › dass der erste Prinzeps die Schwierigkeit der Romanisierung hier überschätzt, und daher sich weniger für diese Provinzen interessiert habe. Umgekehrt scheinen aber auch die Bewohner hier nicht, wie in den andern Provinzen, dem Kaiserhaus ihre Verehrung zugewandt zu haben. Das beweist ein Blick auf die afrikanischen munizipalen Kaiserkulte in der ersten Zeit des Prinzipats. Während die caesarische Kolonie Cirta in Numidien frühzeitig einen Kult des Divus Julius gehabt hat,5) fehlt bis jetzt im übrigen Afrika jegliche Spur von munizipalen Kaiserkulten aus der augustischen Zeit: keine einzige Inschrift auf einen munizipalen Roma et Augustus-Kult bezüglich hat bis jetzt der Boden von Afrika geliefert, dagegen ist eine Inschrift") "Romae et imp.

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1) Vgl. Joн. SCHMIDT zu der Inschrift.

2) Die Beifügung der Jahre, die seit der Begründung des Priestertums verflossen sind, ist offenbar spezifisch afrikanische Sitte; vgl. CIL. VIII 805 aus Avitta Bibba: sacerdos Cereris c(olonia) J(ulia) K(arthagine) anni CLXXXXVII. Wahrscheinlich war dieser karthagische Kult der Ceres älter als unser Provinzialkult, und daher das System der Jahreszählung aus jenem herübergenommen.

3) Augustus und seine Zeit I 2 S. 701.

4) Augustus 47.

5) CIL. VIII 7986: flamen Divi Juli, über die Inschrift unten S. 128 f.; vgl. eine flaminica divae Augustae]: CIL. VIII 6987 Suppl. 19492 aus d. Jahre 42 n. Chr.,

dem Jahre ihrer Consekration.

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6) CIL. VIII Suppl. 11912 aus Mograwa, nordwestlich von Mactaris. Beiträge z. alten Geschichte I.

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