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Das Erbe aller dieser hellenistischen Reiche trat dann Rom an, und es schien, als wollte der Herrscherkult gleich in der extremsten Form, der des Seleukidenreichs, unter Caesar im Occident Fuss fassen. Die Mordthat vom 15. März 44 erzeugte eine gesunde Reaktion hiergegen. Nur die göttliche Verehrung des entschlafenen Herrschers, und zwar als Divus und nicht als Deus, zuerst des Divus Julius, des Märtyrers der Iden des März, setzte sich durch. Ein weiteres spezifisches Charakteristikum des römischen Herrscherkultes gegenüber allen hellenistischen aber bestand darin, dass die Erhebung zum Divus nicht durch Priesterdekret, nicht durch den Herrscher selbst, sondern durch das nominell immer noch souveräne Volk, bezw. durch seine Vertretung, den Senat, erfolgte. Der lebende Herrscher erhielt zwar durch den Titel Augustus eine höhere Weihe, aber keinen göttlichen Charakter. Vor allem das Verhalten des zweiten Prinzeps von Rom hat für diese Entwicklung eine grosse Bedeutung gehabt: Philadelphos und Tiberius. sind in diesem Punkte die grössten Antipoden. Aber schon Claudius lenkt in die Bahnen des Caesar, d. h. des Hellenismus, ein. Von der Peripherie des Reiches ausgehend, wird die Verehrung auch des lebenden Herrschers, wenn auch nur als Augustus", seit den Flaviern allgemeine Sitte; endlich, doch erst am Ende des dritten Jahrhunderts, wird die im Seleukidenreich einst geltende Form, dass der lebende Herrscher schon die Gottheit auf Erden repräsentiert und geradezu Deus genannt wird, erreicht. Aber schon lag dem gewaltigen Baum die Wurzel an der Axt: hundert Jahre später war der Kult der Herrscher dahin.

Das Neue, was die gesamte betrachtete letzte Epoche der antiken. Welt in die Geschichte eingeführt hat, ist das Gottmenschentum: Menschen werden zu Göttern und Götter zu Menschen, Gottmenschen stellen die Verbindung zwischen Erde und Himmel her. Die Bedeutung der Persönlichkeit Alexanders des Grossen für das Aufkommen dieser neuen Ideen kann man meiner Ansicht nach nicht hoch genug anschlagen. Seine grossartige Begabung und seine überraschenden Erfolge in einem so kurzen Erdendasein haben die im griechischen Denken schon vorher verschmälerte Kluft zwischen Göttern und Menschen unter dem Einfluss des Orients fast ganz verschwinden gemacht. Alexander steht daher an der Spitze einer neuen Weltepoche. Nicht dadurch, dass ein Gott zu den Menschen herniederstieg, sondern dadurch, dass ein Mensch von scheinbar übermenschlicher Befähigung, übermenschlichem Können und Wollen der Gottheit nahekam, ist die Idee des Gottmenschentums in die Welt gekommen. Aber der neue Kult der zunächst Halbgott-, dann Gottgewordenen Menschen wirkte stark zersetzend auf den alten, schon vielfach erschütterten Glauben: „War ein Mensch zu einem Gott erklärt worden auf Grund seiner gewaltigen Thaten, der Herrscherstellung ohne Gleichen

die er einnahm, so lag es dem aufklärerischen Griechentum der damaligen Zeit gewiss nahe, die alten Götter zu Menschen zu machen, da die Scheidewand, die das Göttliche und Menschliche trennte, in so offenbarer Weise gefallen war".1) Diese Anschauung ist nicht auf Euhemeros beschränkt geblieben, sie ist durch Persaios, einen Schüler des Zenon, der „mehr Hofmann als Philosoph" war, sogar ein Bestandteil des bedeutendsten philosophischen Systems des hellenistisch-römischen Zeitalters, des Stoicismus, geworden.) Trotzdem hat die Verehrung der in das Reich des Göttlichen übergegangenen Herrscher nicht religiös vertiefend, sondern verflachend gewirkt,) hat in die Reihen der olympischen Götter nur einige neue, seither menschliche Namen eingefügt und dadurch die Position des Polytheismus nur noch schwächer gemacht. Aber nicht nur die antike Religion, auch der antike Staat haben darunter gelitten. Waren schon bis dahin im Altertum Staat und Kirche fast unzertrennbar, so wurden sie es, seitdem das Staatsoberhaupt selbst ein Mitglied des offiziell anerkannten Götterkreises geworden war, in bei weitem höherem Masse, ja man könnte sagen, Staat und Kirche fielen jetzt für den Unterthanen vollkommen zusammen: Bürger eines solchen Staates konnte nur sein, wer Bekenner seiner Staatsreligion war. Wer wider die letztere auftrat, stellte sich auch ausserhalb des Staates. Das erfuhren zuerst die Bekenner des jüdischen Monotheismus, die sich in schwerem Ringen gegen den Seleukidenstaat und Seleukidenkult verteidigen mussten. Aber gerade in den Makkabäerkämpfen hat sich die altjüdische messianische Hoffnung von neuem besonders stark belebt,) bis sie dann schliesslich in Erfüllung ging und in der Religion Jesu Christi eine bei weitem grössere Gegnerin des Herrscherkultes schuf. Der Kampf zwischen Judentum und Seleukidenkult kehrte in verstärktem Masse wieder in dem Kampf zwischen Christentum und römischem Kaiserkult. Als dann neben der heidnischen Religion auch der antike Staat degenerierte, wurde der Pseudoglaube an die gottgewordenen Menschen durch den wahren Glauben an den menschgewordenen Gott überwunden, jedoch nicht ohne dass das Christentum von dem alten Gegner gar Manches sich absah. OrTO HIRSCHFELD Schliesst seine schöne Abhandlung über den römischen Kaiserkult mit den Worten: „Es ist ein bedeutsames Zeichen für die Continuität aller menschlichen Entwicklung, selbst wo

1) So KAERST, Histor. Zeitschrift LXXIV (1895) S. 226.

2) HIRZEL, Untersuchungen zu Ciceros philosophischen Schriften II S. 73 ff. Ähnliches hat ED. SCHWARTZ, Rhein. Mus. XL (1885) S. 260, bei Hekataios von Teos nachgewiesen, der diese Ideen auch wohl der Stoa entnahm.

3) Auch STRACK sagt, Gött. gel. Anzeigen 1900, S. 642: „Ich vermag mir das dritte Jahrhundert, die Zeit des Euhemeros, in der die Könige sich zu Göttern machten ....., nicht als religiös vorzustellen."

4) W. BALDENSPERGER, Das spätere Judentum als Vorstufe des Christentums, Universitäts-Progr. von Giessen vom 25. August 1900, S. 17.

Beiträge z. alten Geschichte I.

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146 sie sich anscheinend in schroffem Gegensatz zu der Vergangenheit vollzieht, dass die christliche Kirche für ihre Concilien und Priester die äusseren Formen, Namen und Abzeichen nicht zum geringsten Teil dem provinzialen Kaiserkult entlehnt hat, der drei Jahrhunderte hindurch das heidnische Wahrzeichen der römischen Reichseinheit im Osten und Westen gebildet hatte." Ob nicht sogar auch die christlichen Divi und Divae von ihren antiken Vorgängern noch mehr als den blossen Namen geerbt haben, ist mehr als fraglich.

E. Kornemann, Zur Geschichte der antiken Herrscherkulte.

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Decemprimat und Dekaprotie.

Von Otto Seeck.

Die Verfassungen der Städte, die Rom gegründet oder neu organisiert hat, sind ein vereinfachtes Abbild der römischen, und gerade bei ihren Ratsversammlungen tritt dies Verhältnis am deutlichsten hervor, weil sie das politische Leben und die ganze Verwaltung am entschiedensten beherrschen. Wie der Senat der Hauptstadt, so gehen auch die ordines decurionum aus censorischer Wahl hervor; aber hier wie dort ist sie durch die Verpflichtung beschränkt, die früheren Magistrate nicht zu übergehen und sie in der Reihenfolge, die der Würde ihres Amtes und der Zeit seiner Bekleidung entspricht, in die Liste einzutragen. Die Versammlung darf nicht aus eigener Machtvollkommenheit, sondern nur auf den Befehl eines Beamten zusammentreten, der dann ihre Leitung übernimmt, und die Debatte vollzieht sich nicht, wie bei den Griechen und noch heute bei uns, indem, wer etwas zu sagen hat, sich zum Worte meldet, sondern jeder redet nur, wenn der Vorsitzende ihn dazu auffordert. Aber wie die censorische Lectio, so ist auch dieses Abfragen der Sentenzen kein freies und ungebundenes; es muss sich, wenigstens in der Hauptsache, an die Reihenfolge der Senatsliste halten, so dass immer diejenigen als Erste zu Worte kommen, welche die höchsten Ämter bekleidet haben. Auch in der Art ihrer Beglaubigung und Aufzeichnung, ja selbst in den Formeln, die sie eröffnen und schliessen, entsprechen die Dekrete der Decurionen genau den Consulten des Senats, kurz in ihrem inneren Wesen, wie in ihren äusseren Formen würden diese Körperschaften völlig übereinstimmen, wenn nicht der Decemprimat wäre. Aber dass die zehn Vornehmsten die ganze Gemeinschaft. vertreten und leiten, ist der römischen Verfassung fremd, während es allen ihren Kopien gemein zu sein scheint und sich dann auch über die Städte peregrinen Rechtes in immer weiterem Umfange verbreitet.

Die Römer waren nicht eben reich an selbstthätiger Erfindungsgabe, und auch diese Institution haben sie einer Gemeinde entlehnt, mit deren Zuständen sie durch uraltes Bündnis und langen freundschaftlichen Verkehr genau vertraut waren. Die Regierung von Massilia leitete ein Rat

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von 600 lebenslänglichen Mitgliedern, dem ein Kollegium von 15 yorstand; unter diesen bildeten die drei einflussreichsten Männer einen engeren Ausschuss, dessen Spitze der princeps senatus war.1) Im Decemprimat sind jene 15 auf 10 herabgesetzt, weil die Ordines nur aus 100 Decurionen bestanden, oder wenn sie zahlreicher waren, doch den Umfang des massiliensischen selten erreichten. Übrigens ist die Ziffer unwesentlich, da neben den decemprimi, Sexáлowrot oder decemviri auch undecimprimi oder undecimviri und eixoσάлowτоi oder vigintiviri vorkommen, ja in den letzten Zeiten des römischen Reiches sogar quinqueprimi,) die alle dieselben Funktionen ausüben.") Doch herrscht die Zehnzahl vor, und die übrigen sind aus ihr entwickelt. Denn 20 ist ihre Verdoppelung, 5 ihre Halbierung, und wenn man ihr einen Mann hinzufügte und sie dadurch auf 11 brachte, so ist dies vermutlich geschehen, um bei den Beratungen des Kollegiums durch die ungerade Zahl Stimmengleichheit zu verhindern. Wir werden daher im folgenden unter Decemprimi alle diese Ratsausschüsse verstehen, ob sie aus fünf, zehn, elf, fünfzehn oder zwanzig Mitgliedern zusammengesetzt sind, obgleich es vielleicht richtiger wäre, in diesem Sinne den allgemeineren Ausdruck principales anzuwenden.')

1) Strab. IV 1, 5 p. 179: διοικοῦνται δ ̓ ἀριστοκρατικῶς οἱ Μασσαλιῶται πάντων εὐνομώτατοι, ἀνδρῶν ἑξακοσίων καταστήσαντες συνέδριον, διὰ βίου ταύτην ἐχόντων τὴν τιμήν, οὓς τιμούχους καλοῦσι. πεντεκαίδεκα δ ̓ εἰσὶ τοῦ συνεδρίου προεστῶτες, τούτοις δὲ τὰ πρόχειρα διοικεῖν δέδοται. πάλιν δὲ τῶν πεντεκαίδεκα προκάθηνται τρεῖς οἱ nhεiotov ioxvovtes, toútwv dè eis. Die 600 sind auch durch Val. Max. II 6, 7 und Mitteilungen des archäologischen Instituts in Athen VI S. 96 beglaubigt, die 15 durch Caes. b. c. I 35. Dass diese Einrichtungen auf sehr alte Zeit zurückgehn, darf man aus Val. Max. a. O. schliessen, der die Massilienser in minimis quoque rebus omnia antiquae consuetudinis monumenta servantes nennt. Vgl. Pomp. Mela II 5, 77: mirum quam facile et tunc sedem alienam ceperit et adhuc morem suum teneat.

2) Nov. Maior. 7, 9: quinque primorum curiae subscriptio atque consensio. Cod. Theod. XII 1, 190: quinque primates ordinis Alexandrini. Nov. Just. 128, 16: μetà πέντε πρωτευόντων.

3) Dass decemprimi, undecimprimi (CIL. VIII 7041. 12006. 12007. 12302. 14755. 14875) und eixoσáлowroι (CIG. III 4332. Journal of Hellenic studies XV S. 118. Bulletin de correspondance hellénique XVI S. 444. Revue des études grecques VI S. 165. Dig. L4, 18 § 26) ganz dasselbe sind wie decemviri (CIL. II 1953. 5048, III 3467, VIII 10945), undecimviri (CIL. XII 3179) und vigintiviri (CIL. X 5915, XII 1376, XIV 340), ergiebt sich schon aus der Übereinstimmung der drei Zahlen und hätte nie bezweifelt werden sollen. Übrigens bedeutet dies für unsere Untersuchung nicht viel, da die Inschriften der letzteren Gruppe uns nichts lehren, was sich nicht auch aus anderen Quellen schöpfen liesse.

4) Dass decemprimi und principales dasselbe bedeutet, hat schon GOTHOFREDUS gesehen. Es ergiebt sich namentlich aus der Vergleichung von Cod. Theod. XVI 5, 52 pr. VII 13, 7 § 2 mit XVI 5, 54 § 4 und von IX 35, 2 § 1 mit XII 1, 85, wo abwechselnd bald das eine, bald das andere Wort in genau demselben Zusammenhange gebraucht wird. Ein Unterschied scheint nur insofern bestanden zu haben, als man den Titel principalis sein Leben lang führte, den Decemprimat dagegen nach einer bestimmten Reihe von Jahren niederlegen konnte. Daraus erklärt sich der principalis

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