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Tenos den Bau einer prunkvollen Wallfahrtskirche zur Folge hatte') und deren Wirkung ich noch 1892 in dem abgelegenen Eilande Kasos verspürte, auch auf Thera zur Errichtung einer grossen Kuppelkirche in Perissa, an der Stelle der alten Klosteranlagen; an ihrer Ausschmückung wurde noch in den letzten Jahren eifrig gearbeitet. Gegenwärtig ist eine neue Metropolitankirche in der Hauptstadt Phira im Bau, zu der Privatleute namhafte Summen beigesteuert haben; die alte, die nebenher das Verdienst hat, in ihren Nebenräumen den Denkmälern des klassischen Altertums aus den Ausgrabungen) und obendrein der K. griechischen Meteorologischen Station Schutz geliehen zu haben, ist als den Ansprüchen nicht mehr genügend abgetragen worden.

Neben der griechisch-orthodoxen Gemeinde, die bei weitem überwiegt, hält eine kleine Zahl, zu der aber viele der ältesten und reichsten Familien gehören, am römischen Katholizismus fest. Sie haben ihren eigenen Bischof und leben im übrigen mit den anderen in bester Eintracht; erhebliche Verdienste haben ihre Geistlichen um die wissenschaftliche Forschung erworben, besonders als aufmerksame und verständige Beobachter von Land und Leuten und von den merkwürdigen vulkanischen Phänomenen, wie sie schon im 17. Jahrhundert der treffliche PERE RICHARD gewissenhaft verzeichnete.

Dies die äusseren Ereignisse; die vielfachen Spuren der alten Religion, die sich in Sitten und Aberglauben") der heutigen Bewohner erhalten haben mögen, zu verfolgen, wäre wohl eine lohnende Aufgabe; aber sie überschreitet den Rahmen dieser Skizze. Gar keine Spuren auf Thera hinterlassen hat die Religion des Islam.4)

1) Vgl. darüber zuletzt den anregenden Aufsatz von A. BAUER, Delos und Tinos (Nord und Süd 1900).

2) [Zur Zeit der Ausgabe dieses Heftes wird hoffentlich das Museum auf Thera, dessen Bau im Mai 1901 begonnen hatte, der Vollendung nahe sein und alsbald neben der neuen Kirche ein Zeugnis von dem Aufschwunge der schönsten griechischen Insel ablegen.]

3) Mancherlei darüber findet sich in dem Werke des Abbé PEGUES und schon im älteren des Père RICHARD über Thera; selbstverständlich unter starker Betonung des eigenen konfessionellen Standpunktes.

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4) Nachträge. Zu S. 11 unten: Man könnte auch an Kovons aέlavos Opferkuchen der Kore", denken; mit affektiertem Ionismus. Zu S. 14 oben: Grabeswächter ist der Engel auch in der Inschrift von Larissa bei KERN, Inser. Thessalicae (Progr. Rostock 1899/1900) 9, V (vgl. ACHELIS a. a. O. 100), wo Z. 1/3 wohl [-ἐπιτύμβιος ἄγγελος zu ergänzen. Die heidnischen Delpher hatten eine Αφροδίτη ἐπιτυμβιδία.

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Die drei ältesten römischen Tribus.

Von L. Holzapfel.

Hinsichtlich dieser drei Abteilungen, in welche die römische Gemeinde ursprünglich zerfallen sein soll, bestand bis vor kurzem nur die Controverse, ob diese Gliederung eine künstliche war oder auf dem einstigen Vorhandensein verschiedener zu einer politischen Einheit verschmolzener Staaten beruhte. Diese Frage, welche von den meisten Forschern im letzteren Sinne beantwortet wird, tritt indessen jetzt vor einem anderen Problem zurück. NIESE hat nämlich in der ersten Bearbeitung seines Grundrisses der römischen Geschichte (in MÜLLERS Handb. d. klass. Altertumswiss. III, Nördlingen 1886, S. 585) darauf hingewiesen, dass bei Livius an der Stelle, wo die von Romulus vorgenommene Einteilung der Bürgerschaft in 30 Kurien und die Stiftung der drei Reitercenturien der Tities, Ramnes und Luceres1) erwähnt wird (I 13, 6ff.), von der Einrichtung der drei Tribus, nach denen diese Centurien benannt worden sein sollen, keine Rede ist, und hieraus die Folgerung gezogen, dass die ursprüngliche Überlieferung von einer Dreiteilung der römischen Bürgerschaft nichts gewusst habe. Zu seinen Ausführungen gesellte sich dann der von BORMANN (Die älteste Gliederung Roms, im Eranos Vindobonensis, Wien 1893, S. 345 ff.) versuchte Nachweis, dass alle auf jene Einteilung bezüglichen Angaben nicht auf alter Tradition, sondern auf Rückschlüssen beruhten, die erst Varro aus verschiedenen zu seiner Zeit bestehenden Einrichtungen und Benennungen gezogen hätte.

In der That scheint diese Annahme, welcher NIESE in der 1897 erschienenen zweiten Auflage seines Grundrisses (MÜLLERS Handbuch der klass. Altertumswiss. III, 5. Abt., S. 22) zustimmt, durch die von BORMANN (S. 346) zitierten Stellen aus der Schrift de lingua Latina nahe gelegt. zu werden. Es finden sich daselbst folgende Kombinationen. Zunächst

1) Livius selbst nennt sowohl an der zitierten Stelle als auch sonst (I 36, 2, X 6, 7) die Ramnes an erster und die Tities an zweiter Stelle; doch ist die obige Reihenfolge, wie aus den von MOMMSEN (R. Staatsr. III 97, Anm. 1) gegebenen Belegen erhellt, am besten bezeugt. Zur Voranstellung der Ramnes mag die Ableitung ihres Namens von Romulus Anlass gegeben haben.

führte Varro auf die Dreiteilung der Gemeinde die Bezeichnung tribus zurück (V 55) und leitete sodann von diesem Worte die in späterer Zeit den sechs Legionskommandeuren zukommende Benennung tribuni militum ab, indem er annahm, dass ursprünglich die Befehlshaber der von den drei Tribus gestellten Heeresabteilungen so geheissen hätten (V 81). Die Normalstärke der ältesten, das gesamte Aufgebot in sich begreifenden Legion betrug nach seiner Ansicht 3000 Mann, wozu jede Tribus ein Kontingent von 1000 Mann lieferte. Hiernach wurden die Soldaten milites genannt (V 89). Ferner brachte Varro mit der Dreiteilung die Gliederung der 30 Mann starken Reiterturmen in drei Decurien unter drei Decurionen in Verbindung, indem er in den letzteren Abteilungen die von den einzelnen Tribus gestellten Kontingente erblickte und demgemäss turma aus einem hypothetischen von ter abgeleiteten terima hervorgehen liess (V 91, ebenso Curiatius bei Festus p. 355 M.). Jedenfalls hat er, wie man mit BORMANN (S. 348 ff.) annehmen darf, auf die drei Tribus auch die doppelten drei Rittercenturien der Tities, Ramnes und Luceres, welche in der späteren Zeit der Republik in den Centuriatcomitien nach den übrigen zwölf Rittercenturien besonders abstimmten') und von denselben durch die Benennung sex suffragia unterschieden wurden, zurückgeführt und ebenso hiermit die tribuni celerum, die zu seiner Zeit sakrale Funktionen hatten (Dionys II 64, fast. Praen. CIL. I2 p. 234), ihrem Namen nach aber allem Anschein nach ursprünglich Reiterführer gewesen waren, sowie auch die bei Abstimmungen über sakrale Angelegenheiten beibehaltene Gliederung der Bürgerschaft in dreissig Kurien in Zusammenhang gebracht.

Wie man aus dieser Zusammenstellung sieht, boten die zu Varros Zeit noch vorhandenen Einrichtungen und Benennungen genügenden Anlass, auf eine ursprüngliche Dreiteilung der Gemeinde zu schliessen. BORMANN ist nun der Ansicht, dass die soeben angeführten Kombinationen keine zwingende Beweiskraft hätten, und sucht dies im einzelnen nachzuweisen. Man wird gerne zugeben, dass für keine einzige der in Betracht kommenden Thatsachen und Bezeichnungen die von Varro gegebene Erklärung unbedingt notwendig ist, sondern dass in den verschiedenen Fällen auch andere Möglichkeiten denkbar sind. Aber andererseits haben doch, wenn

von der allerdings sehr unsicheren Zurückführung von tribus auf tres absieht, die varronischen Aufstellungen grosse Wahrscheinlichkeit und gewinnen dadurch, dass sie sich gegenseitig stützen, an Beweiskraft. Diesem Eindruck hat sich BORMANN selbst nicht zu entziehen vermocht, denn auch ihm scheinen jene Kombinationen „,so naheliegend, dass man ver

1) BORMANNS Bemerkung, dass diese Ritterschaft zu Varros Zeit in der Stimmordnung einen bevorzugten Teil gebildet hätte (S. 349), beruht auf einem Irrtum. Nach den von MOMMSEN (R. Staatsr. III 292) angeführten Belegen kann kein Zweifel darüber bestehen, dass die sex suffragia nach den übrigen zwölf Rittercenturien, die ihrerseits zur ersten Klasse zählten, ihre Stimmen abgaben.

muten möchte, den römischen Forschern hätten dieselben ganz oder teilweise sich schon früher aufdrängen müssen und wir hätten bloss zufällig keine Kunde davon" (S. 351). Man wird daher auch dann, wenn die auf die drei ältesten Tribus bezüglichen Angaben wirklich erst durch Varro in Umlauf gesetzt worden sein sollten, geneigt sein, sich mit E. MEYER (Gesch. des Altert. II 830) dahin zu entscheiden, dass Varros Schluss richtig ist und wir ihn wiederholen müssen.')

Eine genauere Untersuchung der Berichte über die von Romulus vorgenommene Einteilung der Bürgerschaft in drei Tribus führt zu dem von vornherein mit Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Resultat, dass dieselbe auf einer Überlieferung beruht, die über Varro hinaufreicht.

Es kommen hier zunächst die bei Cicero (rep. II 14), Dionys (II 7. 47) und Dio (fr. 5, 8 Dind.) vorliegenden Angaben in Betracht. BORMANN (S. 352) ist der Ansicht, dass hier überall Varro zu Grunde liege. Es ist jedoch an sämtlichen Stellen das Gegenteil der Fall.

Nach Cicero (a. a. O.) soll die Einteilung des Volkes in drei Tribus und dreissig Kurien erst nach der Vereinigung mit den Sabinern erfolgt und die Kurien nach den geraubten Sabinerinnen, die eine friedliche Einigung und ein Bündnis zwischen Römern und Sabinern herbeigeführt hatten, benannt worden sein. Dionys (II 47), der diese letztere Angabe bei einigen seiner Gewährsmänner vorfand, bemerkt hiergegen, Varro erkenne einen solchen Sachverhalt nicht an, sondern behaupte vielmehr, die Kurien hätten bereits bei der ersten von Romulus vorgenommenen Einteilung des Volkes ihre Namen teils von Örtlichkeiten, teils von Heerführern erhalten, die Zahl der Sabinerinnen aber, durch die der Friede vermittelt worden sei, habe nicht 30, sondern 527 betragen, und es sei unwahrscheinlich, dass die Könige unter Zurücksetzung einer so grossen Anzahl von Frauen nur wenige unter ihnen jener Ehre hätten teilhaftig werden lassen.

Aus dieser Erörterung geht zunächst hervor, dass Varro in Übereinstimmung mit Dionys (II 7) und abweichend von Cicero die Einrichtung der drei Tribus und der dreissig Kurien nicht erst nach der Vereinigung mit den Sabinern, sondern alsbald nach der Gründung Roms stattfinden liess. Cicero und Varro sind also von einander unabhängig. Zweitens zeigt aber die bei Dionys vorliegende Gegenüberstellung der ciceronianischen Angaben und der im Gegensatz hierzu stehenden Argumentation Varros, dass der letztere die Tradition, welcher Cicero folgt, bereits gekannt und seinerseits bekämpft hat.

In Hinsicht auf die Zeit der Tribuseinteilung stimmen der aus Juba stammende Bericht Plutarchs (Rom. 20), in welchem sich auch varronische

1) Ebenso wie MEYER hält auch PAIS (Storia di Roma 11, Turin 1898, S. 279, Anm. 1) an der Realität der drei Tribus fest.

Bestandteile finden,') und Paulus Diaconus (s. V. Lucereses p. 119 M.) mit. Cicero überein. Der nämlichen Überlieferungsgruppe gehören ferner die bei Livius (I 13, 6 ff.) und in der Schrift de vir ill. (2, 11) vorliegenden Darstellungen an; denn beide Autoren stehen, wenn sie auch die Tribuseinteilung übergehen, mit Cicero insofern in Einklang, als sie die Einrichtung der 30 Kurien und der drei Reitercenturien erst nach dem Hinzutritt der Sabiner stattfinden lassen.)

Mit der zwischen Cicero und Varro bestehenden chronologischen Differenz hängt eine andere sehr wesentliche Abweichung zusammen. Nach Cicero sollen die Ramnes nach Romulus, die Tities nach Tatius und die Luceres nach Lucumo, einem im Kampfe mit den Sabinern gefallenen Bundesgenossen des Romulus, benannt worden sein. Aus Varro (1. L. V 55) ersehen wir, dass die Ableitung der Ramnes von Romulus und der Tities

von

Tatius auf Ennius und die der Luceres von Lucumo auf Junius Gracchanus zurückgeht, wobei es unentschieden bleiben muss, ob diese Autoren, wie Bormann (S. 349) meint, nur an die Reitercenturien oder auch an die Tribus gedacht haben. Seitdem scheinen jene Deutungen, wenn man von den hinsichtlich der Luceres bestehenden Meinungsverschiedenheiten absieht, fast durchgängig angenommen worden zu sein.") Varro konnte sich indessen hiermit schon deshalb nicht einverstanden erklären, weil nach seiner Ansicht die Tribus bereits vor dem Konflikt mit den Sabinern eingerichtet worden waren (s. oben S. 3). Er glaubte daher im Anschluss an den etruskischen Tragödiendichter Volnius, dessen

1) Dass Plutarch im Romulus aus Juba geschöpft und dieser seinerseits die Angaben Varros mit denen anderer Autoren kombiniert hat, ist von A. BARTH (De Jubae Suοióτηov a Plutarcho expressis in quaestionibus Romanis et in Romulo Numaque, Göttingen 1876, S. 38 ff.) hinlänglich erwiesen. Auf Varro geht jedenfalls, wie schon H. PETER (Die Quellen Plutarchs in den Biographien der Römer, S. 157) gesehen hat, die Polemik gegen die die Namen der 30 Kurien von den geraubten Sabinerinnen herleitende Version zurück.

2) Die Schrift de viris ill. ist hier von Livius unabhängig. Es zeigt sich dies in der Ableitung des von Livius unerklärt gelassenen Namens Luceres von Lucumo, sowie darin, dass die Ernennung von hundert Senatoren durch Romulus erst nach der Vereinigung mit den Sabinern, bei Livius (I 8, 7) dagegen vorher berichtet wird.

3) Die Namen der Ramnes und Tities werden ausser von Ennius und Cicero noch von Liv. I 13, 8, Plut. Rom. 20, Pseudascon. in Verr. p. 159 Or., de vir. ill. 2, 11, Serv. Aen. V 560 und schol. Pers. I 20 und der der Tities allein Propert. V 1, 30 f., Fest. p. 366 M. in der angegebenen Weise erklärt. In Bezug auf die Luceres gingen die Ansichten auseinander. Entweder brachte man diesen Namen in Zusammenhang mit dem etruskischen Heerführer Lucumo, welcher Ansicht ausser Ennius und Cicero die Mehrzahl der übrigen Autoren gefolgt zu sein scheint (Propert. V 1, 29–31. Pseudascon. in Cic. Verr. I p. 159 Or. Serv. Aen. V 560. de vir. ill. 2, 11. schol. Pers. I 20), oder mit dem König Lucerus von Ardea, der ebenso wie Lucumo dem Romulus im Kriege mit den Sabinern Beistand geleistet haben soll (Paul. Diac. p. 119 M. s. v. Lucereses), oder endlich mit dem lucus des von Romulus eröffneten Asyls (Plut. Rom. 20, Pseudascon. in Verr. p. 159 Or., schol. Pers. I 20).

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