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Zeitalter unbekannt ist, den Ursprung der fraglichen Namen in Etrurien suchen zu müssen,') welche Annahme durch die von ihm acceptierte Tradition, dass Rom nach etruskischem Ritus gegründet worden sei (1. Lat. V 143), ohnehin nahe gelegt wurde.

Man kann hiernach nicht behaupten, dass Varros Auffassungen auf Ciceros Darstellung eingewirkt hätten, sondern es hat sich vielmehr Cicero gerade für diejenigen Überlieferungen und Ansichten entschieden, welche von Varro bekämpft wurden.

Anders scheint es mit Dionys (II 7) zu stehen; denn derselbe stimmt mit Varro insofern überein, als er die Einrichtung der Tribus und Kurien gleich auf die Gründung der Stadt folgen lässt. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch eine bemerkenswerte Abweichung. Nach Varros Auffassung beruhten nämlich die Tribus in erster Linie auf einer Teilung des Bodens,) welcher Annahme auch die örtliche Grundbedeutung des Wortes (MOMMSEN, R. Staatsr. III 95. 98) entspricht. Das ursprüngliche Heeresaufgebot von 3000 Mann (vgl. S. 2) setzte sich alsdann in der Weise zusammen, dass jede Tribus 1000 Mann stellte.") Dionys denkt sich jedoch den Sachverhalt umgekehrt. Nach seinem Bericht wurde nämlich zunächst die vorhandene Mannschaft, die nach den schweren durch den Kampf zwischen den Anhängern des Romulus und denen des Remus entstandenen Verlusten noch 3000 Mann zu Fuss und 300 Reiter betragen haben soll,4) in drei Tribus und jede von diesen in zehn Kurien geteilt und hierauf jeder Kurie ein gleich grosser Landbezirk angewiesen (II 7). Die Einteilung des Bodens erscheint also hier als ein sekundärer Akt, während die 3000 Fusssoldaten und die 300 Reiter, deren Zahl von Varro auf die Tribuseinteilung zurückgeführt wird, von vornherein vorhanden waren.

Dionys muss demnach gleichfalls einer von Varro unabhängigen Überlieferung gefolgt sein. Dieses Resultat wird durch einen ander

1) BORMANN (S. 349) scheint allerdings anzunehmen, dass Varro 1. L. V 55, wo er die Ansichten des Ennius und Volnius anführt, dem Ersteren gefolgt sei. Gegen diese Auffassung spricht jedoch, abgesehen von ihrer inneren Unmöglichkeit, auch der Wortlaut der zitierten Stelle, an der die Ansicht des Volnius mit Nachdruck ans Ende gestellt und hierdurch als die zutreffende gekennzeichnet wird: nominati, ut ait Ennius, Tatienses a Tatio, Ramnenses a Romulo, Luceres, ut ait Junius, a Lucumone. Sed omnia haec vocabula Tusca, ut Volnius, qui tragoedias Tuscas scripsit, dicebat.

2) 1. L. V 55: ager Romanus primum divisus in partis tris, a quo tribus appellatae Tatiensium, Ramnium, Lucerum.

3) 1. L. V 89: milites (dicti), quod trium milium primo legio fiebat ac singulae tribus Titiensium, Ramnium, Lucerum milia singula militum mittebant.

4) Vgl. I 87 mit II 2 fin. Während die letztere Stelle die präzisen Angaben bietet, wird an der ersteren die Gesamtzahl mit der Bezeichnung ỏhiyo ahɛiovs toi6x12iov zusammengefasst.

weitigen Vergleich der von beiden Autoren gegebenen Darstellungen bestätigt.

Es ist klar, dass die 3000 Mann zu Fuss und die 300 Reiter, welche Romulus nach dem Tode seines Bruders für die zu gründende Ansiedlung dem Bericht des Dionys zufolge (I 87. II 2) übrig gehabt haben soll, von vornherein dazu da sind, um die von jeder Tribus zum Heere zu stellenden 1000 Fusssoldaten und 100 Reiter herauszubekommen, also die Dreiteilung der Gemeinde bereits antizipieren. Wenn es nun gelingt nachzuweisen, dass I 87, wo jene Zahlen zuerst vorkommen (vgl. S. 5, Anm. 4), nicht aus Varro stammen kann, so muss dies auch von dem mit diesem Kapitel korrespondierenden Bericht über die Tribuseinteilung selbst gelten.

Das fragliche Kapitel enthält zwei verschiedene Relationen über den Tod des Remus. Nach der ersten, die Dionys glaubwürdiger erschien, soll es nach den von den beiden Brüdern angestellten Auspicien, wobei dem Remus zuerst sechs, dem Romulus dagegen nachher zwölf Geier erschienen, zu einem Streit um die Herrschaft gekommen und Remus in dem alsdann zwischen den beiderseitigen Anhängern ausgebrochenen Handgemenge gefallen sein, worauf Romulus mit den durch den blutigen Kampf von einer sehr bedeutenden Menge auf etwas über 3000 Mann reduzierten Kolonisten die palatinische Ansiedlung gegründet habe. Durch wessen Hände Remus seinen Tod fand, wird hier nicht gesagt.1) Nach der zweiten, allem Anschein nach auf Valerius Antias zurückgehenden Relation überliess Remus dem Romulus die Regierung, sprang jedoch aus Zorn über die ihm widerfahrene Täuschung (weil Romulus ihm das Erscheinen günstiger Vogelzeichen, noch bevor er solche wahrgenommen, hatte melden lassen, vgl. c. 86) über die von demselben errichtete Mauer und wurde deshalb von dem zum Aufseher über den Bau bestellten Celer durch einen mit einem Grabscheit auf den Kopf versetzten Schlag getötet.")

Von diesen beiden Darstellungen weicht Varro ab. In seinem Bericht wird ebenso wie in der zweiten Version die Katastrophe des Remus an das Überspringen der Stadtmauer angeknüpft, doch findet er einmal noch vor der Ausführung dieses Vorhabens seinen Tod, und ferner ist es nicht. Celer, sondern Romulus selbst, der ihn erschlägt (Plut. quaest. Rom. 27).

1) Der nämliche Bericht hat auch dem Livius (I 7, 2), Strabo (V 2, 3, p. 230) und dem Verfasser der orig. gent. Rom. (23, 5) vorgelegen.

2) Diese Darstellung findet sich bei Diodor (VIII 4, 3f.), Ovid (fast. IV 837 ff.), Plutarch (Rom. 10), in der Schrift de vir. ill. (1, 4, daraus orig. gent. Rom. 23, 7), wo Celer zu einem Centurio gemacht wird, bei Servius (Aen. XI 603) und Paulus Diaconus (s. v. Celeres p. 55 M.). Wie die beiden zuletzt genannten Autoren berichten, wurde Celer zur Belohnung für seine That (dieses Motiv wird nur von Servius erwähnt, ist jedoch jedenfalls auch zu der Angabe des Paulus hinzuzuergänzen) zum Anführer der 300 Reiter bestellt und diese nach ihm Celeres genannt. Da Dionys (II 13) als Gewährsmann für die letztere Angabe den Antias zitiert, so ist man berechtigt, den ganzen bei Servius und Paulus vorliegenden Bericht auf ihn zurückzuführen.

Da Dionys dieser auch bei Ennius'), Livius) und Plutarch (Romul. 10) vorkommenden und von Livius als die vulgatior fama bezeichneten Variante nicht gedenkt, so kann er Varro, auf dessen Darstellung er sonst grossen Wert legt (II 21, vgl. auch IV 62 fin.), überhaupt nicht vor Augen gehabt haben. Wir gelangen also auch von dieser Seite zu dem Ergebnis, dass sein Bericht über die Tribuseinteilung von Varro unabhändig ist.

Das gleiche gilt von Dios Darstellung (fr. 5, 8). Wir begegnen hier ebenso wie bei Dionys der mit Varros Bericht in Widerspruch stehenden Auffassung, dass die Tribus aus einer Dreiteilung der von Anfang an vorhandenen Heeresmacht von 3000 Mann hervorgegangen seien. Man wird dieser Darstellung um so mehr Beachtung schenken, wenn man berücksichtigt, dass Dio in seinem Bericht über die Anfänge Roms nicht nur von Dionys unabhängig ist, sondern eine auf ältere und bessere Überlieferungen zurückgehende Quelle benutzt haben muss.

Man gewinnt diesen Eindruck namentlich aus den die albanischen Könige betreffenden Angaben (fr. 4, 9 ff.). Die seit dem Ende der Republik zirkulierenden Listen dieser Könige zählten von Äneas bis auf AmuliusNumitor meist 15 Stellen,") wodurch das zwischen der Einnahme Trojas und der Gründung Roms liegende Intervall von etwa 430 Jahren ausgefüllt wurde. Eine derartige Liste bietet auch Dionys (I 70 ff.). Nun existierte aber eine augenscheinlich ältere, noch bei Vergil, Justin und Livius vorliegende Tradition, welche auf die troische Chronologie keine Rücksicht nahm, sondern von Äneas' Ankunft in Italien bis zur Gründung Laviniums 3, von da bis zur Erbauung Alba Longas 30 und weiter bis zur Gründung Roms 300 Jahre verstreichen liess.4) Dieser Überlieferung ist Dio gefolgt; denn seine Liste weist von Ascanius' Nachfolger Silvius bis auf Amulius-Numitor nur acht Stellen oder, wenn man berücksichtigt, dass Romulus und Remus nicht Söhne, sondern Enkel Numitors waren, neun Generationen auf, was einem Zeitraum von 300 Jahren entspricht.

1) Die von Macrobius (Sat. VI 1, 15) aus dem ersten Buche des Ennius zitierten, jedenfalls auf die Katastrophe des Remus zu beziehenden Worte nec pol homo quisquam faciet inpune animatus | hoc nec (so richtig BAHRENS für das handschriftliche nisi) tu; nam mi calido dabis sanguine poenas sind nur angemessen im Munde des Romulus.

2) Liv. 17, 2. Eine Abweichung von Varro besteht hier jedoch insofern, Remus zur Ausführung seines Vorhabens gelangt.

als

3) Vgl. die von TRIEBER im Hermes XXIX (1894), S. 125 gegebene Zusammenstellung.

4) Sämtliche drei Intervalle finden sich Verg. Aen. I 265 ff., die 300 Jahre von der Gründung Albas bis zur Erbauung Roms Justin. XLIII 1, 13 und Liv. I 29, 6. An der letzteren Stelle werden von der Gründung Albas bis zu seiner Zerstörung 400 Jahre gerechnet, wovon das 100 jährige zwischen der Gründung Roms und der Zerstörung Albas liegende Intervall (Serv. Aen. 1 272) abzuziehen ist. Vgl. meine Röm. Chronol., Leipzig 1885, S. 268.

Es verdient ferner bemerkt zu werden, dass Dio (fr. 4, 9), wenn er den ersten Bestandteil des Namens Alba Longa, auf dessen Erklärung Dionys (I 66) verzichtet, von der weissen Farbe der Lavinischen Sau ableitet, sich mit Fabius (vergl. Diod. VII 3a 1 = Euseb. I 285 Sch.), dessen Ansicht eine andere Deutung entgegenstand (Diod. VII 3, 3 = Euseb. I 284 f. Sch.), in Übereinstimmung befindet. Einer älteren Überlieferung entstammt auch sein Bericht über den Sabinerkrieg (5, 5). Es wird hier erzählt, dass die geraubten Sabinerinnen sich mit ihren Kindern zwischen die mit einander kämpfenden Heere des Romulus und des Titus Tatius geworfen und durch ihre flehentlichen, abwechselnd an beide Teile gerichteten Bitten einen Frieden zu stande gebracht hätten, während derselbe nach Cicero (rep. II 13. 14), Dionys (II 45 f.) und Appian (Baotλ. 2) durch eine von Staatswegen an Titus Tatius abgeordnete Gesandtschaft der Sabinerinnen, von der auch Varro berichtete (vgl. Dionys II 47), herbeigeführt worden sein soll. Es kann, wie SCHWEGLER (Röm. Gesch. I 463, Anm. 10) und MOMMSEN (Hermes XXI, 1886, S. 574, Anm. 5) mit richtigem Blick erkannt haben, kein Zweifel bestehen, dass die erste, auch bei Livius (I 13) und Plutarch (Romul. 19) vorliegende, von Dio jedoch nicht aus diesen Autoren entnommene Darstellung der ursprünglichen Legende entspricht, die zweite dagegen, die sich zuerst bei dem Annalisten Gellius. findet (fr. 15 P. = Gell. n. Att. XIII 23, 13), eine spätere Überarbeitung repräsentiert.

Nach diesem Befund wird man geneigt sein, dem dionischen Bericht über die von Romulus vorgenommene Tribuseinteilung gleichfalls ein höheres Alter zuzuschreiben.

Auf die romulischen Tribus bezieht sich noch eine anderweitige durch Dio überlieferte Angabe. Bei Zonaras (VII 8) findet sich die Nachricht, dass Tarquinius Priscus die Tribusverfassung habe ändern wollen (tas φυλὰς βουληθέντα μετακοσμῆσαι), daran jedoch durch den Einspruch des Augurs Attus Navius gehindert worden sei. Da Zonaras in der Darstellung der Königszeit von Tullus Hostilius an mit den Fragmenten Dios durchweg übereinstimmt, so hat er auch hier jedenfalls aus ihm geschöpft. Die nämliche Angabe liegt bei Festus vor.') Da jedoch dessen Bericht über das von Attus Navius gethane Wunder im einzelnen von Dio abweicht, so kann die von ihm oder vielmehr seinem unmittelbaren Gewährsmann Verrius Flaccus benutzte Vorlage nicht mit Dios Quelle identisch sein. Wir haben es also auch hier wiederum mit einer weiter verzweigten Überlieferung zu thun. Dieselbe begegnet bei Festus noch an einer anderen Stelle, an der die Sechszahl der Vestalinnen mit der Gliederung des römischen Volkes in die Tities, Ramnes und Luceres

1) S. v. Navia p. 169 M.: nam cum Tarquinius Priscus institutas tribus a Romulo mutare vellet deterrereturque ab Atto per augurium.

priores und posteriores (oder primi und secundi) in Verbindung gebracht wird.')

Anscheinend steht diese letzte Angabe, nach welcher die römische Bürgerschaft seit der Verfassungsreform in sechs Teile zerfiel, mit den beiden anderen Stellen, die das unveränderte Fortbestehen der alten Dreiteilung voraussetzen, in Widerspruch. Die die Reitercenturien betreffenden Nachrichten, wonach der König zuerst ihre Vermehrung von drei auf sechs beabsichtigte, nach dem von Attus Navius erhobenen Widerspruch jedoch die Reiterei in der Weise verdoppelte, dass die neuen Reiter den bisherigen Centurien der Tities, Ramnes und Luceres zugeteilt und von den alten (primi oder priores) durch die Benennung secundi oder posteriores unterschieden wurden (Cic. rep. II 36, Liv. I 36), führen jedoch darauf, die fragliche Notiz in analogem Sinne zu verstehen.

Man hat demnach im Altertum angenommen, dass der unter Tarquinius Priscus erfolgten Verdoppelung der Reiterei und der damit Hand in Hand gehenden Verdoppelung des Senats) eine Verdoppelung der Bürgerschaft entsprochen habe, bei welcher indessen die Tribus ebenso wenig wie die Reitercenturien vermehrt, sondern vielmehr die neuen Geschlechter (gentes minores), die in gewisser Hinsicht hinter den alten (gentes maiores) zurückstanden, in die alten Tribus und Kurien eingeordnet worden seien. Von einer Gliederung der Gemeinde in sechs Teile konnte man also nur in dem Sinne sprechen, dass man hierbei den zwischen den alten und den neuen Geschlechtern bestehenden Unterschied, der bei der Umfrage im Senat zur Geltung kam (Cic. rep. II 35), in Betracht zog.

Nun ist aber in den sonstigen Berichten (Cic. rep. II 36. Liv. I 36, 2. Dionys. III 71. Val. Max. I 4, 1. vir. ill. 6, 7) nur von dem Vorhaben des Tarquinius, die Zahl der Reitercenturien zu verdoppeln,) nicht aber von der beabsichtigten Hinzufügung von drei neuen Tribus die Rede. Für die bei Dio und Festus vorliegende Darstellung sprechen indessen zwei Erwägungen. Einmal zeigt es sich auch hier, dass Dio ebenso wie für die älteste Geschichte Roms eine die ältere Tradition wiedergebende Quelle benutzt hat. Einen Beweis hierfür liefert die auf seiner Dar

1) p. 344 M.: Sex Vestae sacerdotes constitutae sunt, ut populus pro sua quaque parte haberet ministram sacrorum, quia civitas Romana in sex est distributa partis, in primos secundosque Titienses, Ramnes, Luceres.

2) Cic. rep. II 35. Eutrop. I 6, in deren Angaben wir mit MOMMSEN (R. Staatsr. III 845, Anm. 3) die älteste Überlieferung zu erblicken haben.

3) In der Schrift de vir. ill. 6, 7 wird diese Verdoppelung irrtümlich als geschchen hingestellt. Den Bericht des Dionys haben SCHWEGLER (Röm. Gesch. I 686, Anm. 2) und MOMMMSEN (Röm. Staatsr. III 111, Anm. 3) so aufgefasst, als ob es sich um eine Verdoppelung der drei Tribus gehandelt hätte. Der Wortlaut, wonach aus den von Tarquinius früher durch eine ausserordentliche Aushebung aufgebotenen Reitern (vgl. III 64) drei neue qu2cí gebildet werden sollten, schliesst indessen eine solche Deutung aus. Unter den quicí sind also Reiterabteilungen zu verstehen.

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