ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

an Erfolgen reichen, vierten Feldzug den babylonischen König Mardukbalu(t)su-iḥbî in entscheidender Schlacht. Nachdem aber in Babylonien ein Regierungswechsel stattgefunden hatte, begann der Krieg aufs neue und endete mit der Gefangennahme des babylonischen Königs Bau-ah-iddin, den Jener samt seiner Habe und dem Schatz seines Palastes nach Assur" verbringen liess. „Šamši-Adad stieg bis nach Chaldäa,“1) d. h. dem Süden des babylonischen Tieflandes hinab, empfing den Tribut der „Könige" des Chaldäerlandes und diktierte dann den Babyloniern den Frieden, bei dem wie gewöhnlich eine Grenzregulierung eine Hauptrolle spielte.) Dies geschah im Jahre 813 (dem letzten vollen Regierungsjahr Samsi-Adad's), zu welchem die Verwaltungsliste den Vermerk „nach Chaldäa“ bietet. Adad-nirari III., sein Sohn, führte" nach der synchronistischen Geschichte" Col. IV, 14 ff. die geraubten Leute zurück".) Von einem Kriege mit Babylonien ist nicht die Rede: der Sohn heilt z. T. die Wunden, die der Vater hat schlagen müssen. Ebensowenig ist in den eigenen Inschriften Adadnirari's von kriegerischen Unternehmungen gegen Babylonien die

Naïri gerichtet, die Verwaltungsliste weist von 817 ab keinen Zug gegen Naïri auf. Die drei Feldzüge gegen Nairi stellen zudem offenbar nur ein, auf drei aufeinanderfolgende Kriegsjahre (821-18) verteiltes Unternehmen dar. Dem Zuge gegen Chaldäa, den die Liste für 813 verzeichnet, gehen voraus die gegen andere Landschaften gerichteten Züge der Jahre 817, 816, 814. (Für $15 ist kein Feldzug verzeichnet.) Folglich kann der gegen Mardukbala(t)suikbi und Chaldäa gerichtete vierte Feldzug nicht der vom Jahre 813 sein, sondern fällt in das vor 817 allein freibleibende Jahr 818 (nicht 821, wie irrig Zwei Hauptprobleme S. 47).

1) Die Bedeutung der Chaldäer als eines von den Babyloniern wohl zu unterscheidenden Volkes ist von DELATTRE und WINCKLER Klargestellt worden, s. WINCKLER, Untersuchungen zur altorientalischen Geschichte, S. 47 ff. und sonst vielfach. Nabopolassar und seine Dynastie sind Chaldäer. Über den Ursprung der Bezeichnung Xaidaïot für die babylonische Priesterschaft oder gewisse Klassen derselben s. LEHMANN, Samassumukin, Teil I, S. 173.

2 Synchronistische Geschichte, Col. IV, 1 ff. Der Name des Assyrerkönigs ist weggebrochen. Den Abschnitt Adadnirari III. zuzuschreiben, wie WINCKLER, Untersuchungen S. 25, Geschichte S. 117 ff., 203, Ein Beitrag zur Geschichte der Assyriologie in Deutschland S. 24ff., 41 f. und jetzt, ihm folgend, MASPERO, Histoire III, 98 n. 3, wollen, ist deshalb unmöglich, weil, wie WILCKEN, Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft [ZDMG.] 47 (1893) S. 481 u. 712 Anm. 1, richtig hervorhebt, die diesen Abschnitt abschliessende Grenzregulierung in dem ganzen Dokument das scheidende Moment abgiebt: auf die Grenzregulierung folgt immer ein neuer Assyrerkönig, wie ja auch (s. im Text) der mit Adadnirari's Namen beginnende Abschnitt in die Grenzregulierung ausläuft. In derselben Weise wird in dem babylonischen Paralleldokument, der Chronik P., die Trennung der babylonischen Könige gehandhabt. Gegen die Versuche sich auch hier über die Trennungslinie hinwegzusetzen, Ausführungen Zwei Hauptprobleme, S. 66, die ich auch jetzt aufrecht erhalte; vgl. dazu JENSEN, GGN., 1900 S. 881.

s. meine

3) Niše šallúti ana ašrišu utŢera]. Die darauffolgenden Worte išķu (s. DELITZSCH, HW. S. 147b) ginâ ŠE. PATpi. ukinšunuti bedeuten vielleicht: „und setzte sie in ihren legitimen ginû Besitz .... wieder ein.“

Rede. Im Gegenteil: „die Städte Babylon, Borsippa, Kutha überbrachten den Ruf der Götter Bêl (-Marduk), Nabû und Nergal".1) Die dann folgende Erwähnung von Opfern) unmittelbar vor dem Bruch, dem der Schluss der betreffenden gleichfalls aus Kalach stammenden Inschrift zum Opfer gefallen ist, wird man nach Analogie entsprechender Nachrichten über andere Könige, so besonders über Adadnirari's III. Grossvater Salmanassar II. dahin ergänzen dürfen, dass der König selbst diese Opfer an Ort und Stelle dargebracht habe. Für diesen Vorgang passt in der für Adadnirari III. und die folgenden Könige vollständig vorliegenden Verwaltungsliste nur das Jahr 812, in welchem Šamsi-Adad starb und Adadnirari III. die Regierung antrat. Der König, der nach dieser Angabe nach Babylon" zog, wird Adadnirari, nicht etwa noch sein Vater gewesen sein. Die Zurückführung der gefangenen Babylonier und die Vornahme der Opfer in den babylonischen Städten, zum Ausdruck und in Ausübung der Oberhoheit über Assyrien, wären des Königs erste Regierungshandlungen gewesen. Wie sich dazu fügt, was wir über Sammuramat erfahren und zu erschliessen haben, werden wir alsbald sehen. Einstweilen handelt es sich vom Standpunkt dieser Untersuchung aus darum, möglichst tief in das historische Verständnis der Sachlage einzudringen, ohne einen etwaigen Einfluss der Semiramis auf die Gestaltung der Dinge zu berücksichtigen.

Abgesehen von einem Zuge gegen einen offenbar in dieser Periode besonders unruhigen und aufsässigen Aramäerstaat und vielleicht einem Zuge nach der Meeresküste") hat nach der Verwaltungsliste während der ganzen langen, an Kriegen und militärischen Erfolgen reichen Regierung Adadnirari's III. keine Feindseligkeit auf babylonischem Boden stattgefunden. Die Erklärung wird in der mit Sicherheit erkennbaren Thatsache liegen, dass Adadnirari III. selbst die Zügel in der Hand behielt, keinen wie immer schattenhaften „König von Babylon(ien)" neben und unter sich duldete. Dafür spricht zunächst im Allgemeinen der Schluss der „synchronistischen Geschichte." Dieses Dokument stellt in Wahrheit einen Auszug aus den Archiven dar, der unter Adadnirari III. wegen der zwischen Babylonien und Assyrien streitigen Gebiete resp. speziell eines solchen Gebietes gefertigt wurde (KB. I, 194 Anm. 1). Es schliesst mit einer Mahnung an etwaige spätere babylonische Könige den Inhalt der Tafel dauernd zu beherzigen. Dabei werden

1) Babilu, Barsip Kutû riḥat (HW. 616 a) Béli, Nabi, Nergal lû iššûni.
2) nike ellûte ,reine Opfer".

3) Gegen die Itu' (a) (791). Auch unter den folgenden Assyrerkönigen werden mehrfach Züge gegen sie nötig, so 783, 777, 769 v. Chr. Ob im Jahre 803 überhaupt von einem Kriegszuge die Rede ist, bleibt zweifelhaft. Die Worte ana eli tamdi mûtânu („nach der Seeküste. Pest", so KB. I. 207), können ebensowohl besagen, „an der Meeresküste (herrschte die) Pest".

die Überlegenheit Assurs und die Frevel Babyloniens aufs Nachdrücklichste betont. Unter Adadnirari III. haben also diese Grenzstreitigkeiten ihre definitive Erledigung im Assyrien günstigen Sinne gefunden.

Diesem Schlusspassus voraus geht der Bericht über die Grenzregelung (s. o.). Und hier findet sich ein Satz, der mit E. nicht anders gedeutet werden kann, als dass die Bewohner von Assyrien und Babylonien bei dieser Ordnung der Verhältnisse beteiligt sind.') Einer entsprechenden Wendung begegnen wir in den erhaltenen Teilen des Dokuments nur noch zweimal: unter Asurbilkala (dem Enkel des um 1010 v. Chr.) herrschenden Tiglatpileser 1.), der die Tochter des in Babylonien damals herrschenden Usurpator's geheiratet hatte und ferner unter Adadnirari II. (911(?)-891), der den babylonischen König Nabûšumiskum als Gefangenen nach Assyrien verbracht hatte, um dann mit ihm einen, gleichfalls von einer Verschwägerung) und einer Grenzregelung begleiteten Frieden zu schliessen.

In beiden Fällen war also die babylonische Regierungsgewalt durch das Überwiegen assyrischen Einflusses beschränkt und so gut wie ausgeschaltet.

Bei Adadnirari III. aber tritt dessen alleiniges Auftreten sowohl wie die Gemeinsamkeit der beiden Völker so besonders nachdrücklich hervor1), dass es, wie daraufhin schon früher von mir geschehen,5) als

1) Zwei Hauptprobleme, S. 47 Anm. 3. Dass es sich wirklich um eine Beteiligung der Völker bei der Grenzregulierung handelt, zeigt unser Passus: niše (mât) Aššur (mát) Karduniaš itti aḥamiš 'ib-ba-.], miṣru taḥumu ište ́n`-niš ̧nicht kêniš) u-ki[n-nu] (Plural, Ergänzung mit KB. I. a. a. O. durch den Raum gefordert); „Die Leute von Assyrien und Babylonien verständigten sich (?) ib-ba-a: ibbâ von nabú, ZIMMERN) oder kamen zusammen ib-ba-'-a, ibba’a von bâ'u kommen? vgl. MEISSNER, Suppl. S. 21), Gebiet and Grenze bestimmten sie. Vorher bewegt sich der Bericht auch nach den bisherigen Lesungen (s. o. S. 262 u. Anm. 3) im Singular, also können nur die „Assyrer und Babylonier diejenigen sein, die gemeinsam die Grenze festsetzen. An den beiden anderen Stellen Col. II 37, III 19 könnte man zur Not, unter Annahme eines Subjektwechsels, die Sache so deuten, dass die Bewohner der beiden Länder zum friedlichen Verkehr angehalten worden wären, dass aber die Grenzregulierung nur von den vorher genannten Königen der beiden Länder ausgegangen wäre. Übrigens waren auch Assyrien und Babylonien, so wenig wie Makedonien und die makedonischen Reiche, reine Despotieen: um seinem Sohn Asurbanabal als Thronfolger die Anerkennung zu sichern, beruft z. B. Asarhaddon die Bewohner von Assur, die Grossen und die Kleinen, vom oberen und vom unteren Meere (s. C. F. LEHMANN, Šamassumukin Th. I 34f., II 25).

2 Zwei Hauptprobleme S. 99 und passim. S. dazu En. MEYER, Lit. Centralbl. 1899, Sp. 119 ff.; PRAŠEK, Berl. Phil. Wochenschr. 1898, Sp. 1296 ff.; TIELE, ZA. XIV., 390 ff. Nach der bisher herrschenden und jetzt noch mehrfach vertretenen Meinung z. B. Jenses, GGN., 1900, Nr. 11, 12 ein Jahrhundert früher.

3 Synchron. Gesch. Col. III 17.

4 istenis, gemeinsam vgl. Anm. 1.

5 Dass Adadnirari III. selbst wahrscheinlich als Nachfolger Ban-ah-iddin's in Dynastie H. der Königsliste figuriert habe, wurde von mir, Zwei Hauptprobleme, S. 128

wahrscheinlich bezeichnet werden muss, er selbst sei als Nachfolger Ban-ah-iddin's auf dem babylonischen Throne betrachtet worden.

Die Beweiskette lässt sich aber vollständig schliessen indem ein Bedenken wegfällt, das sich aus dem bisher vorliegenden Wortlaut des zum Teil traurig verstümmelten, Adadnirari III. betreffenden Passus der synchronistischen Geschichte ergab.

[ocr errors]

Nach WINCKLERS Ausgabe1) folgt in Col. IV Z. 14 auf den Namen und des Titel Adadnirari's unmittelbar vor dem abgebrochenen Ende der Zeile ein Winkelhaken", der als Zeichen für u „und" (resp. als Anfangskeil des dafür verwendeten komplexen Zeichens) zu betrachten nahelag.2) Danach bestand trotz Allem die Möglichkeit, ja eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass, wie in den übrigen Abschnitten dieses Dokumentes, neben dem Assyrer ein babylonischer König genannt war.") Für den Titel „König von Kardunias" wäre freilich hinter dem zu ergänzenden Eigennamen kein Raum verblieben. Aber man hatte zunächst an Bau-ah-iddin zu denken, der schon früher genannt war. In solchem Falle ist die allerdings mehrfach zu beobachtende Wiederholung der Titulatur) in der „synchronistischen Geschichte" nicht unerlässlich.5)

Ausserdem aber blieb andererseits der Verdacht lebendig, dass das betreffende, dem Bruch vorausgehende Häkchen um ein Unmerkliches anders gestaltet oder gestellt und der Rest des weiblichen Personendeterminativs sein könne, hinter welchem unweigerlich Sammuramat zu ergänzen gewesen wäre.

Eine erneute Kollation der Stelle war somit dringend geboten. Ich wandte mich dieserhalb, ohne nähere Angabe meiner Zweifel, an Herrn L. W. KING Vom Britischen Museum, dem ich für die prompte Erledigung meines Gesuches aufrichtig dankbar bin. Seine Kopie zeigt und KING fügt es nochmals disertis verbis hinzu dass das auf Adadnirari šarri mâti Assur folgende Zeichen nicht ein Winkelhaken sondern ein freistehender senkrechter Keil ist, auf den vor dem abgebrochenen Zeilenende noch Reste zweier weiterer Zeichen folgen.

Die einzige Lesung und Ergänzung, die danach noch ernstlich in

Anm. 3, ausdrücklich betont. Dies ist von HOMMEL, in seiner neuen, mir gerade noch benutzbaren Schrift „Ein neuer babylonischer König“ (Sitzungsber, der Königl. Böhm. Ges. d. W., Klasse für Philosophie, Geschichte und Philologie 1901, Nr. V), S. 10, der in der Einfügung des Adad-nirari III. resp. der Sammuramat einen Fortschritt gegen meine Aufstellungen erblickt, übersehen worden.

1) Untersuchungen zur altorientalischen Geschichte, (1889) S. 151.

2) So auch KB. I. S. 203.

3) Mit u sind die Namen verbunden, z. B. Col. I 2, 5, asyndetisch stehen sie Col. I 24, II 14.

4) Z. B. I 18 vgl. mit 19; II 25 mit 29, 33; III 1 mit 10; III 23 mit 26.

:

5) Z. B.: 18 vgl. mit 10, 13; I 24 mit 26; II (Haupttafel) 4 mit 9 (vgl. II 6, 8).

Betracht kommen kann,') besagt, dass Adadnirari III. sich vor dem Gotte Nobû (und Marduk?] gebeugt" hat, und dies scheint (nach Zeile 16) unter Freude und Jubel-2) geschehen zu sein. Ebenso wie die Inschrift Adadnirari's III. aus Kalach (oben S. 263) berichtet also die „Synchronistische Geschichte" von der den babylonischen Staatsgöttern dargebrachten Verehrung des Assyrerkönigs, und zwar in engem Zusammenhang mit der Zurückführung der Gefangenen (Col. IV, 18), die gleich am Anfange seiner Regierung erfolgt sein muss. Wie der Bau des Palastes in Kalach, dem jene Steinplatte mit der Inschrift entstammt, dem Bau des Nebotempels sicher voraussetzt, so wird auch die synchronistische Geschichte vor Einführung des Nebokultes in Assyrien abgefasst sein. Von hier aus fällt denn auch auf diesen Vorgang ein erklärendes Schlaglicht.

Die Einführung des Nebokultes lieferte die Möglichkeit, das babylonische Königtum auf assyrischem Boden rite zu erwerben oder vielmehr ein Surrogat für diese Möglichkeit. Als König von Babylon", d. h. als legitimer König von Babylonien galt nur, wer am Jahresanfang in Esaggil die Hände BêlMarduk's erfasst hatte3), und diese Ceremonie musste, wie es scheint, an jedem Neujahrstage wiederholt werden. Die Assyrerkönige, die faktisch über Babylonien herrschten, haben sich in späterer Zeit, diesem Brauche unterzogen sie haben das babylonische Königtum in Personalunion mit dem

1) Der senkrechte Keil, auf den nach KINGS Kollation deutliche Spuren des Zeichens ilu „Gott folgen, bezeichnet entweder die Präposition ana oder ist Determinativ vor männlichen Personennamen. Die Entscheidung bringt das Verbum in Z. 15. So lange man den Satz wegen des vermeintlichen und auf zwei Personen zu deuten hatte, musste auf eine Pluralformel geschlossen und ik-nu-n[i] iķnûni ergänzt werden (so KB. I.), womit freilich für die Deutung nichts anzufangen war. Aus letzterem Grunde ist auch die Ergänzung milu) B[a-u-ah-iddin] ausgeschlossen, ganz davon abgesehen, dass die Spuren des letzten erhaltenen Zeichens, wie KING sie giebt, nicht wohl zu ba passen würden. Der Senkrechte ist also nicht Personendeterminativ. Zu lesen und zu ergänzen ist vielmehr unter Ausnutzung der Spuren und z. Th. unter Verwertung von Vorschlägen H. ZIMMERNS — 14 m ́ilu) Adadnirari šar (mât) Assur_ana_ili Nabi u Marduk? 15 ik-nu-us. Adadnirari, König von Assyrien beugte sich (iknus) vor (dem Gotte) Nebo [und Marduk (?)]. Durch diesen Sachverhalt werden HOMMELS, ohne Kenntnis dieser neuen Kollation gezogene scharfsinnige Schlüsse in wesentlichen Teilen bestätigt. A. a. O. S. 11: man vgl. ik-nu-uš (?)◄ [ana Marduk? ....]). In Zeile 15 a. E. mit KB. I. vor ma-du-[ti],viele“, [dik]-tu „Kampf zu ergänzen, erschien von vornherein unwahrscheinlich, jetzt sprechen auch die Spuren bei KING dagegen.

2) i-na þi-da-a-ti u ri-ša(-a)}-t{i]. Vor t[i] Spuren, zu a oder ša ergänzbar. Ina (hidáti u) ríšâti, ständige Formel bei kultisch erfreulichen Ereignissen. Die folgende Zeile (17) endet bei KING ..ma-ni u ilâni („Götter“). Merkwürdig ist, dass in diesem Abschnitt ana ideographisch, ina phonetisch geschrieben erscheint, während es in dem ganzen übrigen Dokument umgekehrt ist, eine Einheitlichkeit die schwerlich den Archivauszügen selbst, eher einem möglicher Weise von dem Verfasser des, Adadnirari III. betreffenden, Schlusspassus verschiedenen) Redaktor derselben zuzuschreiben sein wird. 3) Vgl. auch diese Beiträge, S. 32.

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »