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VIII. Jahre des Kambyses

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522 v. Chr. anzusetzen. Dagegen sind zahlreiche Ereignisse genau nach Monaten und Tagen des persischen Kalenders, der grundsätzlich mit dem babylonischen übereinstimmt, datiert. Die Monatsnamen sind wohl persisch, da aber die babylonischen Äquivalente nur teilweise auf uns gekommen sind, die susischen aber lediglich eine Modifikation der persischen Benennungen darstellen, ist die Zeitbestimmung einzelner Ereignisse sehr schwierig und hat erklärlicherweise zu manchen weit auseinandergehenden Lösungsversuchen Anlass gegeben. Im ganzen kommen im persischen und susischen Text der grossen Dareios-Inschrift von Behistûn neun persische Monatsnamen vor: Atrijâdija, Adukaniš, Anamaka, Garmapada, Thâigarciš, Thuravahara, Bâgajâdiš, Vijachna und der blos im susischen Texte erhaltene Markazana. Leider sind nur von deren fünf babylonische Äquivalente bekannt, die die Einreihung entsprechender persischer Monate in das System des babylonischen Kalenderjahres gestatten: Vijachna gleicht dem Adar, Thuravahara dem Ijjar, Thaigarčiš ist Sivan, Atrijâdija Kislev, Anâmaka Tebet (vgl. die treffliche Zusammenstellung OPPERTS, ZDMG LII, 260 fgd.). Die übrigen vier Monatsnamen entbehren der Äquivalente und es erscheint deshalb nötig deren Reihenfolge im Verlaufe des babylonischen Kalenderjahres auf Grund von Erwägungen aufzustellen, die von der natürlichen Aneinanderfolge der in der Inschrift erwähnten Ereignisse ausgehen müssen.

Bereits der glückliche Entdecker der grossen Inschrift von Behistûn und, gleich GROTEFEND, Entzifferer des Altpersischen, Sir H. RAWLINSON, hat die Bestimmung einzelner persischer Monate versucht und hielt unter anderem Bâgajâdiš für Nisan, Adukaniš für Tammuz, Garmapada für Ab, Weiter ging OPPERT,1) indem er bei seiner Deutung der einzelnen Monatsnamen deren auf etymologischem Wege erschlossenen Inhalt zu Hilfe nahm. Auf diese Weise kam er in die Lage, Garmapada für den „Hitzemonat" Ab und Bagajâdis für den Göttermonat" Nisan zu erklären. Ihm ist SPIEGEL 2) gefolgt. Solcherweise entstand das ursprüngliche Oppertsche Kalendersystem, wobei behufs besserer Übersicht die nach dem babylonischen Texte bestimmt erkannten Monate mit gesperrten Lettern gedruckt sind:

1. Bâgajâdis

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Dieses System fand allgemeine Annahme. FLOIGL'S1) Versuch persische Monate mit den Monaten des französischen Revolutionskalenders in Vergleich zu ziehen, fand keine Beachtung. Ebensowenig hat UNGER) Beifall gefunden als er im Gegensatz zu den ausdrücklichen Aussagen des babylonischen Textes Thuraváhara für Nisan,seiner Bedeutung holder Frühling gemäss entspricht er dem Monate, welcher an die Frühlingsgleiche anknüpfen soll, dem Nisan" und Thaigardis für Ijar hat erklären wollen.

Den babylonischen Kontrakttäfelchen, insbesondere denjenigen, welche aus der Zeit des Pseudobardes stammen, verdanken wir einige neue Anhaltspunkte zur Lösung der altpersischen Kalenderfrage, die auch OPPERT zu einer Revision seines ursprünglichen Systems Anlass geboten haben. In seiner Abhandlung „Les inscriptions du Pseudo-Smerdis et de l'usurpateur Nidintabel fixant le Calendrier perse") prüft der greise Altmeister der Keilschriftforschung die Daten der von STRASSMAIER herausgegebenen Täfelchen des Pseudobardes und ändert seine früheren Aufstellungen wesentlich, indem er die Identität des Garmapada mit dem Nisan und des Bâgajadiš mit den Tišri annimmt. Diese seine Meinung wiederholt OPPERT in Zeitschrift für Assyr. VI, 123, woselbst noch die Gleichstellung des Adukanis mit dem Marchesvan hinzutritt. In einem polemischen, gegen F. Justi gerichteten Aufsatz ZDMG LII, 260 fgd. reassumiert OPPERT seine bereits vorgebrachte Ansicht und sucht die Gleichstellung Garmapada-Nisan, Bâgajâdiš-Tišri, Adukanis-Marchesvan und MarkazanaSebat mit neuen Gründen zu stützen. Dieses revidierte System OPPERTS hat auch MARQUART 4) angenommen und anbei geistvoll nachgewiesen, dass unter Bagajâdiš auch die Zeit des Bagaopfers, die uayoqovía des Herodot, zu verstehen sei.

Jüngstens haben zu dem altpersischen Kalender auch JUSTI, F. A. WEISSBACH und E. MEYER Stellung genommen. JUSTI 5) geht ganz richtig von der Voraussetzung aus, dass die in der Behistûninschrift verzeichneten Ereignisse einander ununterbrochen bis zur Zeit von Aracha's Aufstand in Babylon gefolgt sind, worauf er die einzelnen Ereignisse und die einschlägigen Monatsnamen zusammenstellt. In einem Punkte be

1) Cyrus und Herodot, S. 159.

2) Abhandlungen der Bayr. Akad. der Wissensch. Phil. hist. Cl. 1883, 292. 3) Actes du huitième congrès international des Orientalistes. Deuxième partie. Section Sémitique, 253–264.

4) Untersuchungen zur Geschichte von Eran, 63

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Philologus LIV, 131 ff.

5) ZDMG. LI, 233.

findet sich aber JUSTI im Irrtum, wenn er nämlich das am 27. Šebat des VIII. Kambysesjahres datierte Täfelchen STRASSMAIER No. 412 als das letzte aus der Regierungszeit des KAMBYSES ansieht, da ja nur die ununterbrochene Reihe der Täfelchen, die mit dem am 23. Nisan des VIII. Kambysesjahres zu Šahrinu ausgestellten Täfelchen abschliesst (vgl. Forschungen I, 10), zu berücksichtigen ist. Ebenso war JUSTI das Verhältnis der šarrût Bâbili, der babylonischen Königsherrschaft des Kambyses, welche er im Gegensatz zu den Täfelchen in das IX. Jahr des Kyros ansetzt, nicht ganz klar. Da der Vijachna dem Adar gleich ist und die. Herrschaft des Pseudobardes bis in den VIII. Monat, in gegebenem Falle in den Bâgajadis hinein angedauert hat, so folgert JUSTI, dass als achter Monat nach den Vijachna-Adar der Tišri in Frage komme und dass derselbe dem Bagajâdiš deshalb gleich sei. Gegen diese Argumentation JUSTIS lassen sich Einwendungen geltend machen, die ich bereits in meinen Forschungen zur Geschichte des Altertums I, 22 fgd. des näheren erörtert habe. Das Ergebnis entspricht auch meinen auf anderem Wege erzielten Resultaten, denn Bagajâdiš, worauf ich noch zurückkommen werde, ist thatsächlich dem Tišri gleich, wie die Bardestäfelchen über jeden Zweifel klar erweisen lassen. Nach der Behistûninschrift ist Bâgajâdiš der Sterbemonat des Bardes, den Täfelchen gemäss wurde am 1. Tišri noch nach des Letzteren Regierung, aber am 20. desselben Monats bereits nach Nidintubel-Nebukadnezar III. datiert aus dieser Zusammenstellung muss doch die Identität des Bâgajâdiš mit dem Tišri jedem Unbefangenen einleuchten. JUSTI geht von dem Pronunciamento des Pseudobardes auf dem Berge Arakadriš aus, unterscheidet aber zwischen dem Pronunciamento selbst und der formellen Thronbesteigung am 9. Garmapada, welche letztere er gleichzeitig mit dem Tode des Kambyses ansetzt. Da aber Kambyses nach Herodot im Verlaufe des V. Monates seines VIII. Jahres gestorben war, stellt JUSTI den Garmapada dem babylonischen Ab gleich. Nachdem er noch die Einordnung der in der Inschrift skizzierten Ereignisse und den etymologisch ermittelten Inhalt der einzelnen Monatsnamen in Vergleich gezogen hat, gelangt JUSTI zu dem Ergebnis, das Thuravâhara dem Nisan, Thâigarčiš dem Ijjar, Adukaniš dem Sivan und Markazana dem Šebat gleichzustellen seien. Da aber für den Thuravûhara und Thâigarciš die babylonischen Äquivalente Ijjar und Sivan bekannt sind, so sind JusTrs Ausführungen für diese zwei Monate a priori abzulehnen.

Von einem anderen Standpunkt aus war WEISSBACH1) bestrebt das Problem des altpersischen Kalenders zu lösen. Ihm zufolge ist der 14. Adar des VIII. Kambysesjahres als Tag des Pronunciamento des Gaumâta auf dem Berge Arakadris anzusehen, dagegen soll die formelle

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Thronbesteigung des Gaumáta und des Kambyses Tod auf den 9. Garmapada des IX. Kambysesjahres fallen. Nach WEISSBACH Soll Garmapada zwischen Adar und Ijjar anzusetzen sein, weil ein Kontrakttäfelchen aus dem jjar des „Anfangsjahres" des Bardes erhalten ist. Den übereinstimmenden Zeugnissen der Griechen gemäss regierte Bardes sieben Monate lang, wurde aber nach der Behistûninschrift am 10. Bâgajâdis erschlagen, welch letzterer Tag als Tag der Thronbesteigung von Dareios zu betrachten ist. Bâgajadiš ist demnach der achte Monat nach dem Nisan, also wohl der Marchešvan. Nun haben sich für WEISSBACH aus den Datierungen der Täfelchen, die das Anfangs- und das I. Jahr der Bardes unterscheiden, nicht unerhebliche Schwierigkeiten ergeben, WEISSBACH sucht aber diesen Schwierigkeiten aus dem Wege zu gehen, indem er nach OPPERTS und MARQUARTS Vorgang das Anfangsjahr des Bardes mit seinem I. Jahre identifiziert. Für solche Annahme liegt aber in den Täfelchen absolut keine Berechtigung vor, da bei den unmittelbaren Vorgängern und Nachfolgern des Bardes die Datierung nach dem Anfangsund dem I. Jahre konsequent beibehalten wird. Bekanntlich gilt als König von Babylon" d. h. als legitimer König von Babylonien, nur, wer am Feste des Jahranfangs, in Esaggil, dem Haupttempel von Babylon, die Hände des Gottes Bêl-Marduk erfasst hat. Daraus ergiebt sich die Postdatierung: das „erste" volle Regierungsjahr eines babylonischen Königs und die Achämeniden vereinigten mit ihrer Herrschaft das babylonische Königtum in Personalunion bis Xerxes diesem Verhältnis ein Ende machte1) beginnt mit dem auf seinen faktischen Regierungsantritt folgenden „Neujahr". Was vorher geht, wird als „Antrittsjahr gerechnet. Es ist für die Frage der postdatierenden Methode von grösster Wichtigkeit, dass nun auch OPPERT) und E. MEYER) ihren prinzipiellen Widerstand gegen dieselbe aufgegeben haben. Gegen WEISSBACHS Behauptung, es hätte die Herrschaft des Bardes nicht den 1. Nisan überdauert, sie hätte demnach in demselben babylonischen Jahre ihren Anfang und ihr Ende genommen, da sie sonst in den ptolemäischen Canon hätte aufgenommen werden müssen, ist einzuwenden:

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1. dass Dareios das Andenken des Bardes offiziell ausgetilgt hat, indem er sich selbst seit dem Sterbetage des Kambyses als legitimen Herrscher ansah, und folglich war es den Urhebern des Canons, denen die offizielle Königsliste vorgelegen hatte, unmöglich eine nicht anerkannte Herrschaft zu berücksichtigen, ein Vorgang, der bereits aus der Zeit des Sanherib sein Präcedens hat, indem das zweifache pasikevтos 704-703 und

1) S. darüber C. F. LEHMANN, Xerxes und die Babylonier; Wochenschrift für classische Philologie 1900, Sp. 959-65.

2) ZDMG LII, 263.

3) Forschungen zur alten Geschichte II, 448.

688-681 Aufnahme in den Canon gefunden hat, ungeachtet in Babylon der Assyrerkönig zur Zeit thatsächlich die Herrschaft führte;

2. dass auch Nidintubel-Nebukadnezar III. und Aracha-Nebukadnezar IV., wie wir noch zeigen werden, und was auch WEISSBACH 1. c. 514 zugesteht, als Könige den 1. Nisan erlebt, doch aber keine Aufnahme in den Canon gefunden haben, sondern deren Intermezzi in die 36 Jahre des Dareios hineinbezogen worden sind. Der Umstand, dass bisher kein aus einem von den fünf letzten babylonischen Monaten datiertes Kontrakttäfelchen des Bardes gefunden wurde, ist wohl auf blossen Zufall zurückzuführen. Von diesem Standpunkte aus sind folglich auch WEISSBACHS weitere Ausführungen zu beurteilen, insbesondere diejenigen, welche die chronologische Einordnung der Ereignisse aus den ersten Jahren des Dareios zum Gegenstande haben; mit ihnen hängt die Gleichstellung des Markazana mit dem Tišri zusammen.

Unabhängig von WEISSBACHS Ausführungen, die bekanntermassen auch später publiziert worden sind, war auch ich1) bestrebt den chronologischen Problemen der Behistûninschrift näher zu treten. Für mich standen wohl in erster Reihe die letzten Ereignisse aus dem Lebensgang des Kambyses in Frage, einstweilen sah ich mich aber genötigt auch die ersten Zeiten des Dareios in den Kreis meiner Erörterungen zu ziehen. Mit den letzten Ereignissen der Kambyseischen Herrschaft stehen die Monate Vijachna-Adar, Garmapada und Bâgajâdiš in engem Zusammenhang und zu deren Bestimmung bietet nach meinem Dafürhalten HERODOT den einzigen Ausgangspunkt. Entnehmen wir doch HERODOT III, 68, dass 1. Kambyses nach einer Regierung von 7 Jahren und 5 Monaten gestorben ist; 2. das Gaumâtas Betrug.im 8. Monate seiner Herrschaft enthüllt wurde und 3. dass Gaumâtas Herrschaft mit den letzten 7 Monaten des letzten oder 8. Regierungsjahres des Kambyses ein ganzes Jahr ausmacht, wobei die Monate des ersteren ausdrücklich vom Tode des Kambyses gezählt wurden. Wir erfahren solcherweise aus HERODOT, dass Kambyses im Verlaufe, oder noch bestimmter, am Ende des fünften babylonisch-persischen Monats seines VIII. Jahres gestorben ist und da sich Gaumáta nicht lange vorher, nach der Aussage der Behistûninschrift am 9. Garmapada, öffentlich zum Könige ausrufen liess, ist folgerichtig der Monat Garmapada dem Monate Ab als dem Sterbemonate des Kambyses voranzustellen. Nun ist von den vier dem Ab im babylonischen Kalender vorangehenden Monaten der Thuraváhara dem jjar gleich, es bleiben deshalb bloss Nisan, Sivan und Tammuz für den Garmapada übrig. Man sieht, dass die WEISSBACH'sche Gleichstellung des Garmapada mit dem Nisan nicht zwingend ist, da ebenso gut wie Nisan auch der Tammuz in Betracht kommen kann. Der Ab ist von vornherein aus Gründen, die

1) Forschungen zur Geschichte des Altertums I, 20.

Beiträge z. alten Geschichte I.

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