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habe die Botschaft vom Siege der Flavianer durch einen gefangenen deutschen Offizier der Gegenpartei an den Rhein gesandt, und in jenem (IV 31), dass er es ausserdem durch ein Schreiben gethan habe, dem ein Edikt des Vitellianischen Konsuls (vgl. III 31, auch IV 80) Cäcina beilag. Ob das dritte Buch für sich allein oder zusammen mit der folgenden Gruppe von Büchern herausgegeben ist, bleibt demnach unentschieden.

Desto deutlicher tritt bei der Anwendung unseres Verfahrens zu Tage. dass die beiden ersten Bücher gesondert und einige Zeit vor den übrigen erhaltenen erschienen sind. Schon die früher besprochene Verweisung von IV 15 auf II 69 (s. o. S. 317) lässt sich dafür geltend machen. Bei gleichzeitiger Publikation hätte Tacitus auf Grund des an der zweiten Stelle verwerteten Berichtes schon die erste so gestalten können, dass sie sich lückenlos an einander schlossen. Eine bessere Bestätigung bietet der folgende Fall: Die Ermordung Galbas und Pisos und die Schändung ihrer Leichen hat Tacitus im ersten Buche (41. 44. 49, vgl. II 49) bei aller Ausführlichkeit doch mit absichtlicher Milderung der krassen und widerwärtigen Züge erzählt, die in den Parallelberichten (Sueton, Galba 20. Plutarch, Galba 27) stark hervortreten (vgl. NISSEN a. O. 512f.). Sueton erzählt dabei u. a.: Gregarius miles ..... caput ei (dem erschlagenen Galba) amputavit; et quoniam capillo arripere non poterat, in gremium addidit, mox inserto per os pollice ad Othonem detulit. Von dieser grässlichen Episode sagt Tacitus, wie auch Plutarch, kein Wort, aber merkwürdigerweise überbietet er sie bei späterer Gelegenheit durch Mitteilung einer anderen über den mit Pisos Leiche getriebenen Schimpf. Er berichtet im vierten Buche (42) von einer Senatssitzung im Anfang des Jahres 70, wo heftige Angriffe gegen eines der Werkzeuge Neros, M. Aquilius Regulus, gerichtet wurden: Mannhaft trat für den Verhassten sein junger Halbbruder, der Jugendfreund des Tacitus, Vipstanus Messalla, ein; occurrit truci oratione Curtius Montanus, eo usque progressus, ut post caedem Galbae datam interfectori Pisonis pecuniam a Regulo adpetitumque morsu Pisonis caput obiectaret. Von irgend einer Beteiligung des Regulus an den Ereignissen des 15. Januars 69 hat Tacitus im ersten Buche nicht das mindeste verlauten lassen; er hat dort (44) ähnlich wie Plutarch nur erwähnt, dass Otho beim Anblick des abgehauenen Kopfes Pisos die grösste Freude bezeigte; ja es liegt sogar ein leichter Widerspruch darin, dass hier von einem Mörder Pisos gesprochen wird, und dort (43) ausdrücklich zwei solche (bei Plutarch nur der zweite) mit Namen genannt worden sind.

Dieser Thatbestand lässt sich auf zweierlei Art erklären, und beide Erklärungen ergeben, dass eine längere Zeit zwischen der Veröffentlichung des ersten und der des vierten Buches verflossen sein muss. Entweder hat Tacitus die Sache im ersten Buche noch nicht bringen können, weil er sie noch nicht kannte, oder er hat sie, obgleich er sie kannte,

nicht

bringen wollen. Vermutlich fand er sie in dem Senatsprotokoll, das er in dem Bericht über jene Sitzung benutzt hat (vgl. GROAG, Jahrb. f. Philol. 1897, Suppl. XXIII 728). Dass historische Berichte über die Katastrophe Galbas aus Flavischer Zeit, wie sie ihm vorlagen, den eben damals höchst einflussreichen Regulus nicht blosszustellen wagten, ist begreiflich, auch wenn jedermann wusste, dass er, der Pisos Vater ins Verderben gestürzt hatte, den Sohn mit gleichem Hass verfolgt hatte (vgl. Plinius, ep. II 20, 2). Aber Tacitus, der in seiner Darstellung des Todes Pisos mit einer anderen Angabe sogar der Zeit vorauseilt,1) hätte seine aus dem Senatsprotokoll geschöpfte Kenntnis vielleicht doch schon hier verwertet, wenn er sie nicht erst nach der Publikation des ersten Buches erworben hätte. Sollte aber nicht Unbekanntschaft mit der Sache, sondern ein anderes Motiv ihn geleitet haben, so kann dies nicht wohl ein künstlerisches gewesen sein, da ja sein Bestreben, das Widerwärtige zu vermeiden, nicht bis zur völligen Beseitigung der Notiz gegangen ist. Eher möchte man dann auch bei ihm denselben persönlichen Beweggrund voraussetzen, wie bei

1) Mit der bekannten Angabe, dass später Vitellius alle, die an der Ermordung Galbas und Pisos Anteil zu haben behaupteten und von Otho Belohnung forderten, bestrafen liess (I 44). Sie findet sich bei Plutarch in demselben Zusammenhange, aber bei Sueton, Vit. 10 in dem richtigen chronologischen unter den ersten lobenswerten Regierungshandlungen des Vitellius (etwa entsprechend Tacitus II 62 ff.), was WÖLFFLIN a. a. O. 38 nicht berücksichtigt. Eine für Vitellius vorteilhafte Beurteilung der Maassregel ist von Tacitus nicht nur mit ausdrücklichen Worten abgelehnt worden, sondern liegt dem Leser schon an sich fern, weil die Notiz an dieser Stelle nur als Beleg für die Prahlsucht und den Eigennutz der Menschen aufgefasst werden kann. Plutarch macht dies mit seinem Archilochoszitat noch besonders deutlich, und Tacitus hat einen ähnlichen Gedanken später bei ähnlicher Gelegenheit geäussert (III 69). Die Notiz ist aus der Geschichte des Vitellius vorweggenommen worden, weil sie nicht ganz verschwiegen, aber doch auch nicht zu dessen Gunsten ausgelegt werden sollte. Dazu hatte zwar Tacitus keine Veranlassung mehr, wohl aber ein Historiker, der unter der Regierung und in dem Sinne Vespasians schrieb, wie Plinius. Der Gegensatz zwischen Vitellius und Vespasian erstreckt sich gerade auch auf ihr Verhalten gegen den toten Galba. Jener bestrafte dessen Mörder und ehrte sein Andenken (Sueton, Galba 23 vgl. Tacitus II 55); dieser stiess die unter Vitellius und während seiner Abwesenheit gefassten Senatsbeschlüsse zu Ehren Galbas wieder um (Sueton a. a. O., Tacitus IV 40). Dem entspricht es, dass die Führer der republikanisch-stoischen Opposition, die Regulus als treuer Anhänger der Flavier bekämpfte, zu Galba und Vitellius gestanden hatten: Helvidius Priscus beteiligte sich bei Galbas Bestattung (Plut. Galba 28, nicht bei Tac. I 49, vgl. FABIA, Les sources de Tacite 35) aus Dankbarkeit, weil er von ihm nicht nur aus dem Exil zurückberufen (Tac. IV 6. Schol. Juvenal. V 36), sondern auch (am 9. Jan. 69) zum Prätor für das J. 70 designiert worden war (Tac. II 91. IV 4); Arulenus Rusticus war im J. 69 selbst Prätor, vielleicht auch erst von Galba dazu befördert, und ging den Flavischen Führern als Gesandter von Rom aus entgegen; dass er im Tumult von ihren zuchtlosen Soldaten verwundet wurde, findet Tacitus III 80 als Verletzung des heiligen Gesandtenrechts und eines so ausgezeichneten Mannes doppelt bedauerlich; aber wenn Regulus unter Domitian den Rusticus als Vitelliana cicatrice stigmosum bezeichnete (Plinius, ep. 1 5, 2), so müssen die Parteigänger der Flavier die Sache wesentlich anders angesehen haben.

jenen älteren Historikern, die Rücksicht auf Regulus. In seiner Erstlingsschrift, die dessen Bruder ein ehrendes Denkmal setzt, hat Tacitus auch seiner als eines trefflichen Redners mit Achtung gedacht (dial. 15), und gerade dem Tacitus gegenüber führt selbst der erbitterte Widersacher des Regulus diesen als Autorität auf dem Gebiete der Beredsamkeit an (Plinius, ep. I 20, 14 ff.). Tacitus hat also mindestens in keinem feindlichen Verhältnis zu dem berüchtigten Delator gestanden und könnte auch den im Jahre 70 gegen ihn erhobenen Vorwurf aus Schonung für ihn verschwiegen haben. Wenn er das aber nur im ersten Buch und nicht mehr im vierten thut, so muss sich zwischen der Veröffentlichung beider etwas geändert haben; Regulus muss bei der des ersten noch am Leben, bei der des vierten schon tot gewesen sein, was nach den Briefen des Plinius in der That wohl möglich ist (s. u. S. 328 f.). Auch bei dieser Erklärung aber sind wir genötigt, eine längere Frist nicht nur zwischen der Abfassung, sondern auch zwischen der Herausgabe der beiden Bücher anzunehmen.

Aber wichtiger ist es vielleicht, dass sich auf dieselbe Weise auch der Abstand des dritten Buches von dem zweiten nachweisen lässt. Von dem Besuche des Vitellius auf dem Schlachtfeld bei Betriacum heisst es II 70: Nec minus inhumana pars vrae, quam Cremonenses lauru rosaque constraverant, exstructis altaribus caesisque victimis regium in morem; quae laeta in praesens, mox perniciem ipsis fecere. Die letzte Wendung kehrt fast wörtlich im Anfang des folgenden Buches (III 6) wieder: Laeta ad praesens male parta mox in perniciem vertere,1) und vielleicht hätte Tacitus, der so sehr auf Wechsel im Ausdruck bedacht ist, die auffallende Wiederholung nach geringem Zwischenraum vermieden, wenn er beide Bücher unmittelbar nach einander niedergeschrieben hätte. Ausserdem aber erwartet man, dass dem Hinweis auf Cremonas späteres Geschick im Verlaufe der Erzählung eine Anknüpfung entsprechen werde, etwa wie dem über die weitere Rolle der Batavercohorten II 69 die Rückverweisung IV 15 (s. o. S. 317), und statt dessen tritt das Gegenteil ein: Im dritten Buch (32) wird unter den Gründen des Unheils, von dem Cremona heimgesucht wurde, die dem Vitellius erwiesene Huldigung gar nicht erwähnt; dagegen heisst es: luvisse partes Vitellianas Othonis quoque bello credebatur, und davon ist wieder im zweiten Buche nichts gesagt worden, nicht einmal, ob sich die Stadt freiwillig den Vitellianern angeschlossen hat (vgl. 17 mit 22 und 23. MOMMSEN, Hermes 1871, V 162, 3).

Für ihre Operationen gegen Othos Armee bildete Cremona den gegebenen Stützpunkt; doch wie sie ihn künstlich verstärkt hatten, kommt erst ganz gelegentlich im dritten Buche (26) zur Sprache: Othoniano bello

1) Vgl. ann. IV 31: Quod aspere acceptum ad praesens mox in laudem vertit, auch hist. I 44 Ende und IV 17 Anf. der Gegensatz: ad praesens, in posterum.

Germanicus miles moenibus Cremonensium castra sua, castris vallum circumiecerat eaque munimenta rursus auxerat. Im zweiten Buche kommt in der Schlachtbeschreibung wohl das Lager und der Wall vereinzelt vor (26. 41), aber von seiner Lage und seiner Errichtung ist dort ebenso wenig die Rede, wie von dem späteren Ausbau, obgleich doch die Erbauung eines Amphitheaters in Cremona durch dieselben Truppen und in derselben Zeit dem Tacitus erwähnenswert genug erschienen ist (II 67 vgl. 70. III 32).

Endlich sagt Antonius Primus im Kriegsrat zu Poetovio von der Entscheidungsschlacht zwischen Otho und Vitellius III 2: Equites vero ne tum quidem victos, sed quamquam rebus adversis disiectam Vitellii aciem: duae tunc Pannonicae ac Moesicae alae perrupere hostem. Nun liess sich freilich der Verlauf der Schlacht im einzelnen nicht genau ermitteln,') aber Antonius Primus konnte in diesem Falle gut unterrichtet sein und macht seine Angaben in bestimmtester Form. Davon findet sich aber im zweiten Buche des Tacitus nichts; nur der Durchbruch der Reiter Othos bis an den Wall des feindlichen Lagers (41) und im allgemeinen die Tapferkeit und die Erfolge seiner Truppen (42. 44. vgl. Plut. Otho 12 Ende) werden gerühmt, die beiden Alen gar nicht erwähnt.

Wenn der Ort Hostilia am Ende des zweiten Buches (100) einfach genannt und im Beginn des dritten als vrcus Veronensium (9) näher bestimmt wird, so ist das unwesentlich; aber die eben betrachteten Angaben über den Krieg zwischen Otho und Vitellius wären doch sicherlich im zweiten Buche bei dessen zusammenhängender Darstellung besser am Platz gewesen, als im dritten. Hier darf der Schluss unbedenklich gezogen werden, dass sie einer dort nicht benutzten Quelle entnommen sind. Für den Feldzug der Flavischen Partei gegen Vitellius lagen dem Tacitus die Denkwürdigkeiten seines Freundes Vipstanus Messalla vor, der daran in hervorragender Stellung teilgenommen hatte. Mit den meisten neueren Gelehrten (vgl. zuletzt GROAG a. O. 785 ff.) ist diese Schrift für nichts anderes als für den Bericht eines Mitkämpfers über Selbsterlebtes und Selbstgesehenes zu halten; daraus ergiebt sich der Umfang ihrer Benutzung bei Tacitus. Dieser hat im zweiten Buche (85) die Flucht des Legaten der Legio VII Claudiana beim Ausbruch des Krieges erzählt, aber noch nicht die Übernahme des Kommandos durch dessen bisherigen Untergebenen (vgl. MARQUARDT, Staatsverw. II 460, 4), eben durch Vipstanus Messalla; erst wo er im dritten Buche (9) das Eintreffen der Legion in Oberitalien berichtet, führt er den Freund als ihren Befehlshaber ein. Das legt die Vermutung nahe, dass Messallas Erinnerungen im zweiten

1) Vgl. Plut. Otho 14 Anf.: Οὕτω μὲν οἱ πλεῖστοι τῶν παραγενομένων ἀπαγ γέλλουσι γενέσθαι τὴν μάχην, οὐδὲ αὐτοὶ σαφῶς ὁμολογοῦντες εἰδέναι τὰ καθ ̓ ἕκαστα δια τὴν ἀταξίαν καὶ τὴν ἀνωμαλίαν. Tacitus beklagt die Unsicherheit der Thatsachen bei der zweiten Schlacht (III 22).

Buche noch nicht herangezogen wurden. Natürlich kannte Tacitus sie schon länger, aber eben deshalb liess er sie bei Seite bis dahin, wo er sie regelmässig zu benutzen hatte; als er dann aber in ihnen manche beiläufigen Bemerkungen fand, die auch auf den Feldzug der Rheinarmee gegen die Othonianer helleres Licht fallen liessen, hätte er solche wertvolle und authentische Angaben zur Kritik und Ergänzung seiner übrigen Quellen benutzen müssen und wirklich benutzt, wenn es. nicht schon zu spät gewesen wäre. Dass er sie erst nachträglich und beiläufig im dritten Buche bringt, ist ein Beweis dafür, dass die beiden ersten Bücher damals schon abgeschlossen waren und dem Publikum vorlagen.

Auch zwischen II 59 und III 38 f. besteht ein leichter Widerspruch, der ebenso zu erklären ist. Nach jener Stelle begann die Verstimmung des Vitellius gegen Junius Bläsus schon in Lyon, nach dieser erst in Rom. Ganz ersichtlich stammt die zweite Stelle aus einer besonderen Quelle. Sie steht mit den früheren Erwähnungen des Bläsus (I 59. II 59) in keiner Verbindung und giebt nicht, wie sie, sein Amt an; sie ist in sich völlig geschlossen, etwa wie ein Plinianischer Brief, der eine Erzählung enthält, und könnte herausgenommen werden, ohne dass man die Lücke irgendwie empfinden würde; sie wird in ungewöhnlicher Weise eingeführt: Nota per eos dies Iunii Blaesi mors et famosa fuit, de qua sic accepimus, und berichtet von einer schweren, fast lebensgefährlichen Krankheit des Kaisers, von der sonst nichts bekannt ist; endlich giebt Tacitus, der die von Sueton (Vit. 10) überlieferte Äusserung des Vitellius über Otho beim Anblick von dessen Grabmal übergangen hat (II 70), hier eine Äusserung des Vitellius mit den Worten: Ipsa enim verba referam wieder, was er nur noch in zwei anderen Fällen (ann. XIV 59. XV 67) gethan hat und zwar im zweiten mit der Motivierung, dass er einer besonderen, wahrscheinlich mündlichen Tradition folge. Dazu kommt noch, dass der hier von ihm so übermässig gelobte Bläsus sonst ganz unbekannt ist. Auch diese Angaben des dritten Buches sind demnach einer Vorlage entlehnt, die Tacitus erst nach der Publikation der beiden ersten Bücher benutzen konnte; vielleicht beruhen sie auf Mitteilungen, die ihm erst damals direkt gemacht wurden.

Doch der Weg, den ich einzuschlagen versucht habe, um die Art der Publikation der Historien festzustellen, soll nicht zu weit von dem Ziele ab in quellenkritische Untersuchungen führen. Ist es aber richtig, dass die beiden ersten Bücher des Werkes für sich und einige Zeit vor den folgenden der Öffentlichkeit übergeben wurden, so ist dies auch nicht ohne Wert für die Würdigung gerade dieser Bücher, die der Quellenkritik eines der schwierigsten Probleme stellen. Ihr Gegenstand war bereits in früheren Geschichtswerken behandelt worden, und eine neue Bearbeitung musste auf der hier geschaffenen Grundlage beruhen; die Worte des Tacitus I 1: Mihi Galba Otho Vitellius nec beneficio nec iniuria

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