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cogniti, haben nicht nur den Sinn, dass er im Gegensatz zu jenen die Geschichte dieser Kaiser ganz unparteiisch darstellen könne, sondern auch den andern, dass er sie nicht auf Grund eigener Kenntnis, sondern fremder Berichte schreiben müsse. Der Stoff war ihm also gegeben und ist von ihm nur ausnahmsweise vermehrt worden;1) aber in der Kritik der vorliegenden Quellen, in der unbefangenen Beurteilung der Thatsachen und in der vollendeten Form der Darstellung wollte und konnte er sich erproben. Hatte dann seine neue Bearbeitung des schon öfter bearbeiteten Stoffes beim Publikum Erfolg, so war der Beweis geliefert, dass Tacitus befähigt sei, die noch nicht geschriebene Geschichte der Flavischen Zeit zu schreiben. Auch er wartete den Erfolg ab, ehe er die weitere Ausführung seiner Pläne unternahm. Darum hat er die folgenden Bücher erst einige Zeit nach den beiden ersten, dann aber vielleicht in rascherer Folge erscheinen lassen.

Der Plan, den er in der Biographie Agricolas (3. s. o. S. 300) ausgesprochen hatte, war von ihm lange und gründlich erwogen worden und ist schliesslich wesentlich verändert zur Ausführung gelangt. In der Einleitung sagt Tacitus (I 1): Principatum divi Nervae et imperium Traiani, uberiorem securioremque materiam, senectuti seposui. Wenn man seine Klage, ann. IV 32, betrachtet, dass die Dinge, die den Inhalt seines Werkes bilden, parva forsitan et levia memoratu erscheinen im Vergleich mit den Darstellungen der republikanischen Geschichte, die vornehmlich ingentia bella, expugnationes urbium, fusos captosque reges dem Leser vorführen konnten, so wird man die Bezeichnung der materia, die Tacitus für jetzt zurücklegt, als uberior nicht für bedeutungslos halten. Von Nervas Regierung liess sich nicht allzuviel berichten; aber wenn mindestens der erste dakische Krieg Trajans schon vorüber war, so war freilich ein reicher und lockender Stoff für den Historiker

1) So kann ich WÖLFFLIN a. O. 37 nicht zugeben, dass Tacitus I 43 als Augenzeuge spreche, wenn er sagt: Insignem illa die virum Sempronium Densum aetas nostra vidit. Nur beiläufig sei bemerkt, dass auch Plinius n. h. XXXIV 38 sagt: Aetas nostra vidit. canem ex aere, cuius eximium miraculum . . . . . intellegitur cet.. Den von Tacitus abweichenden Bericht, dass Densus nicht den Piso, sondern den Galba verteidigt habe, bietet aber ausser Plutarch (Galba 26) auch Dio LXIV 6, 4f., und auch dieser betont: Καὶ διὰ τοῦτό γε καὶ τὸ ὄνομα αὐτοῦ ἐνέγραψα, ὅτι ἀξιώτατός ἐστι μνημονεύεσθαι, was berechtigt ist, wenn man sieht, wie wenige Einzelheiten über die Vorgänge ganz sicher feststanden (vgl. Tac. I 41f. u. a.). Schon dadurch wird die Abhängigkeit Plutarchs von Tacitus an dieser Stelle sehr unwahrscheinlich; aber auch die von WOLFFLIN zur Unterstützung seiner Interpretation angezogene Germ. 8: Vidimus sub divo Vespasiano Velaedam diu apud plerosque numinis loco habitam muss doch durchaus nicht notwendig als Hinweis auf den Triumphzug aufgefasst werden, bei dem Tacitus die Veläda selbst gesehen habe, zumal wenn man andere Stellen berücksichtigt, wo er in der ersten Person der Mehrzahl spricht, wie Germ. 35: Hactenus in occidentem Germaniam novimus oder das vielbesprochene Legimus Agr. 2, das in scheinbarem Widerspruch mit Agr. 45 steht (vgl. darüber u. a. THIAUCOURT, Revue de philol. 1889, XIII 74 ff., der mich jedoch nicht überzeugt). Vgl. auch die erste Person Singularis Germ. 9: Parum comperi = Agr. 11: Parum compertum.

vorhanden (vgl. Plinius, ep. VIII 4, 1f.); den „Text“ zu dem mächtigen „gemeisselten Bilderbuch" der Trajanssäule (MoмMSEN, Röm. Gesch. V 204) zu schreiben hätte sich gelohnt. Vestricius Spurinna war noch, wie MoмMSEN (Hermes 1870, IV 298, 3) mit Wahrscheinlichkeit vermutet, bei dem Erscheinen der beiden ersten Bücher der Historien am Leben, weil er II 18 mit Schonung behandelt wird; doch der so ungemein rüstige Greis (s. o. S. 314 Anm.) kann noch eine Reihe von Jahren unter Trajans Regierung gelebt haben. Jedenfalls steht nichts im Wege, zwischen der Abfassung des Lebens Agricolas und der Publikation dieses ersten Teiles des Geschichtswerkes ein Intervall von einem halben Dutzend Jahren anzunehmen, auch wenn Tacitus wirklich in den Jahren nach dem Konsulat keine Ämter verwaltet haben sollte. Die weitere Entstehungsgeschichte der Historien wird einigermaassen durch die Briefe des Plinius aufgeklärt, aber über deren Chronologie sind seit MOMMSENS grundlegender Untersuchung vielfach neue Ansichten aufgestellt worden.

Nach der neuesten und zusammenfassenden Arbeit von H. PETER (Abhandl. d. sächs. Gesellschaft 1901, XX 3, 101-113) sind die drei ersten Bücher der Briefsammlung im Jahre 104 erschienen, die nächsten drei im Jahre 108, während die letzte Triade mehr eine Nachlese von Briefen verschiedener Zeit enthält. Aber in ihr mögen doch teilweise Briefe enthalten sein, die wirklich erst nach dem Abschluss der zweiten Sammlung geschrieben sind, und im allgemeinen kann man da, wo nicht der bestimmte Beweis des Gegenteils zu liefern ist, auch jetzt noch annehmen, dass die auf dieselbe Sache bezüglichen Briefe der Zeit nach angeordnet sind. Nun findet sich in der ersten Triade noch keine Spur einer Bekanntschaft mit den historischen Schriften des Tacitus, dagegen in der zweiten Triade, also zwischen 104 und 108, erstens der Brief V 8 an Titinius Capito, der unter dem Eindruck des Erscheinens der ersten Bücher der Historien geschrieben sein dürfte (s. o. S. 302 Anm.; 311), zweitens die beiden berühmten Briefe VI 16 und 20, die dem Tacitus auf dessen Bitte Material für die Geschichte des Jahres 79 geben. Zwischen V 8 und VI 16 genau in der Mitte wird VI 2, 1 ff. zuerst der Tod des Regulus erwähnt, während die ersten Briefe der zweiten Triade diesen Mann noch als lebend einführten ;) es ist also wohl möglich, dass sein Tod zwischen die

1) Dagegen war Silius Italicus bei der Abfassung des dritten schon tot, was sich ebenso aus III 65 ergiebt, wie das, was NISSEN (a. O. 531) daraus geschlossen hat, dass hier Cluvius Rufus nicht benutzt sein kann.

2) IV 2 und 7 über die Trauer des Regulus um seinen Sohn. Da dessen Tod vor 104 fallen dürfte (FRIEDLÄNDER zu Martial VI 38, 1), so kann die Bemerkung des Plinius II 20, 6: Regulus .... iram deorum ... in caput infelicis pueri detestatur, ein bei der Herausgabe der ersten Triade eingeschaltetes vaticinium ex eventu sein. Den Brief V 17 an Spurinna wage ich nicht dafür geltend zu machen, dass Spurinna die Publikation der Historien überlebte (s. o.), weil er älter sein kann, zumal wenn der hier als Jüngling erwähnte Piso der Konsul von 111 ist.

Publikation des ersten und des vierten Buches des Tacitus fiel (s. o. S. 324). In der dritten Triade der Briefe des Plinius steht VII 33 die Mitteilung neuen historischen Materials an Tacitus für die Geschichte des Jahres 93; schon der Umstand, dass Plinius vorher auf Ersuchen des Freundes und jetzt aus eigenem Antriebe seine Mitteilungen sendet, spricht dafür, dass mit dem weiteren Fortschreiten des Geschichtswerkes der Ruhm seines Autors gestiegen ist. Dem entspricht auch, dass von den beiden noch übrigen Briefen des Plinius, die sich auf die Durchsicht einzelner unedierter Bücher beziehen, der zweite VIII 7 der Bewunderung des Briefschreibers noch stärkeren Ausdruck giebt als der erste VII 20. Dieser steht zwischen den Beiträgen zur Geschichte von 79 und 93, jener folgt auf den letzteren; die Vermutung liegt nahe, dass Tacitus dem Freunde gerade die Partien seines Werkes zur Durchsicht übergab, für die ihm dieser selbst Mitteilungen zur Verfügung gestellt hatte. Dann sind auch diese Briefe in der chronologischen Reihenfolge aufgenommen, in der sie geschrieben worden sind. In einem noch weiter am Ende der ganzen Sammlung stehenden (IX 16, 1) hat dann URLICHS (De vita et honoribus Taciti 16) mit grossem Scharfsinn eine Anspielung auf eine Stelle des Tacitus in der Geschichte des Jahres 87 (vgl. das Fragment bei Orosius VII 10, 4) entdeckt. Doch weiter gelangen wir nicht, als dass wir sehen, wie die Historien des Tacitus in den Jahren nach 104 allmählich erschienen sind; eine genauere Datierung der Plinianischen Briefe ist leider nicht möglich, auch wenn die eben besprochenen der dritten Triade sämtlich nach 108 entstanden und chronologisch angeordnet sind.

In denselben Jahren, zwischen 112 und 114, sind dann Tacitus') und Plinius in hohen Stellungen ausserhalb Roms beschäftigt gewesen, dieser als Statthalter von Bithynien und jener als Statthalter von Asien, wie wir erst vor einem Jahrzehnt gelernt haben. Damit ist der äusserste Termin gegeben, bis zu dem sich einerseits die Briefe des Plinius erstrecken können und bis zu dem andererseits Tacitus mit der Abfassung seiner Historien zum Abschluss gekommen sein wird. Nach der Rückkehr aus der Provinz hat dieser dann sein zweites grosses Geschichts

1) Sichere Auskunft über das Jahr seines asiatischen Prokonsulats wird hoffentlich der vierte Band der Prosopogr. imp. Rom. durch die Liste der Statthalter geben. Die Dauer des Intervalls zwischen dem Konsulat und dem asiatischen Prokonsulat scheint unter Trajan meistens sechzehn Jahre betragen zu haben (WADDINGTON, Fastes des provinces asiatiques 659. 716 ff., vgl. MoмMSEN, Staatsr. II 251, 2), und ferner scheint es, dass nach Tacitus, dem einen Konsul des zweiten Nundinums von 97, von den Konsuln der Jahre 98 und 99 Fabius Postuminus, Q. Fulvius Gillo Bittius Proculus und Ti. Julius Ferox (Belege in der Prosopogr.) in den letzten Jahren Trajans 114–117 einander in der asiatischen Statthalterschaft gefolgt sind; zwischen das Prokonsulat des Tacitus und das früheste von diesen dreien könnte sich höchstens noch das eines Unbekannten schieben, der etwa im letzten Drittel von 97 auf Tacitus im Konsulat gefolgt war.

330 F. Münzer, Die Entstehung der Historien des Tacitus. werk begonnen; denn die einzige sichere Zeitanspielung, die jedoch in dessen ersten Teilen steht, ann. II 61, führt auf das letzte Regierungsjahr Trajans 116-117, wie längst erkannt worden ist, und in diesen Büchern verrät sich bisweilen, so II 47. 54. Ill 60–63. IV 55 f., ein besonderes Interesse für die Provinz Asia.') Wie lang sich aber dann die Arbeit an den Annalen hingezogen und das Leben des Autors erstreckt hat, ist nicht zu ermitteln; man kann das Jahr 120-121 annehmen (so neuerdings MACE, Essai sur Suétone 207 ff.) und man kann, da Tacitus damals immerhin erst in der Mitte der Sechzig stand, auch beliebig tiefer hinabgehen; hier hat nicht nur das sichere Wissen, sondern auch das zulässige Vermuten seine Schranken.

1) Auch verweist Tacitus III 63 auf eine Gruppe von Inschriften in dortigen Heiligtümern, während er sonst meines Wissens aus Autopsie nur stadtrömische anführt (XI 14; XII 24 und 53, wozu vgl. Plinius, ep. VII 29, 2. VIII 6, 1. FABIA, Les sources de Tacite 323f.; über die rheinische Inschrift Germ. 3 vgl. Bonner Jahrb. CIV 71 f.).

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Die Zahl der gallischen civitates in der römischen

Kaiserzeit.

Von Ernst Kornemann.

Bei der an brauchbarem statistischem Materiale so armen Überlieferung aus dem Altertum ist jede Zahlenangabe, die einer guten Quelle entstammt, ganz besonders beachtenswert. Strabo berichtet,1) dass der grosse Altar, der bei Lyon am 1. August des Jahres 12 v. Chr. der Roma und dem Augustus geweiht worden war, die Widmungsinschrift der 60 an dem Kult und dem Landtag der Tres Galliae beteiligten Völker oder Volkschaften (vn = civitates) trug, und dass eine Statue jeder einzelnen civitas daneben aufgestellt war. In dem alten Streit, welches diese 60 civitates der drei Gallien waren,2) hat man meist den schweren methodischen Fehler begangen, alle möglichen Listen gallischer Gemeinden, die uns aus den verschiedensten Jahrhunderten überliefert. sind, heranzuziehen und auszugleichen, gleich als ob die Verhältnisse vom ersten bis vierten Jahrhundert vollkommen stabil geblieben wären. Allein die schon bei Tacitus") genannte Zahl von 64 civitates hätte ein solches Verfahren verhindern müssen. Die Namen der 60 9vn des Strabo sind lediglich mit Hilfe solcher Schriftsteller bezw. Listen, die nachweislich auf Quellen der augustischen Zeit zurückgehen, zu ermitteln, d. h. 1. aus Strabo selbst, welcher nur Quellenmaterial aus der Regierung des Augustus verarbeitet haben kann, 2. aus der geographischen Abteilung der Notae

1) Geogr. IV 3. 2, C. 192: ἔστι δὲ βωμὸς ἀξιόλογος ἐπιγραφὴν ἔχων τῶν ἐθνῶν ἑξήκοντα τὸν ἀριθμὸν καὶ εἰκόνες τούτων ἑκάστου μία

2) Am eingehendsten hat darüber gehandelt E. DESJARDINS, Géographie historique et administrative de la Gaule Romaine II S. 357-501 und IV S. 156-173, 237-242, kürzer BRAMBACH, Rhein. Mus. N. F. 23 (1868) S. 263-302, Th. MOMMSEN, Röm. Gesch. V3 S. 86 Anm. 2 und Monumenta Germaniae, Auctores antiquissimi IX, Chron. min. I S. 552ff., O. HIRSCHFELD, Aquitanien in der Römerzeit, SBer. der Berl. Ak. 1896, XX S. 441f. ; unbrauchbar ist die Arbeit von MR. S. MULLER HzN., De civitates van Gallie, Amsterdam 1898. Man vgl. meine Rezension in der Deutschen Litteraturzeitung 1900 No. 14 (31. März), Sp. 941-944, wo ich bereits meine im Text entwickelte Auffassung dieser Dinge kurz angedeutet habe.

3) Ann. III 44; vgl. Servius ad Aen. I 285.

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