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ich Forschungen I, 21 angeführt habe, auszuschliessen. Die Wahl kann demnach nur den Nisan oder den Tammuz treffen.

Nun haben WEISSBACH, OPPERT und auch MARQUART 1) ausschliesslich den Nisan für den Garmapada in Anspruch genommen und OPPERT ist neuerdings (ZDMG. LII, 283) bemüht für diese Gleichsetzung neue Beweise ins Feld zu bringen, die ich nicht unerwidert lassen darf. Zum Ausgangspunkt nimmt auch OPPERT den HERODOT und die einschlägigen Bardestäfelchen. Die sieben Monate des Bardes sind bei HERODOT nach der chronologisch - historischen Methode gezählt. Die Quelle HERODOTS Will damit sagen, dass das erste Jahr des Bardes, dessen Monate ohnehin dem Dareios offiziell zugezählt wurden, kein volles Jahr war und dass der Betrüger während dieses ersten Jahres und zwar im 8. Monate gestürzt und getötet wurde. Die Stelle Hdt. III, 67 bestätigt meine Ansicht vollinhaltlich, indem sie sagt: ὁ δὲ δὴ μάγος τελευτήσαντος Καμβύσεω ἀδεῶς ἐβασίλευσε .. μῆνας ἑπτὰ τοὺς ἐπιλοίπους Καμβύσῃ ἐς τὰ ὀκτὼ ἔτεα Tis knowσlos, wobei noch der Umstand zu berücksichtigen ist, dass HERODOT Seine Nachrichten über Bardes zwar bei einem persischen Gewährsmann aber zweifellos in Babylon eingezogen hat, in Babylon aber für jedermann die offizielle Herrschaftszeit eines jeden Königs erst mit dem dessen Thronbesteigung unmittelbar folgenden 1. Nisan, als dem Tage, an welchem die Hände des Gottes ergriffen wurden, eingesetzt hat.

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Anders urteilt OPPERT. Geistreich wie immer, sucht der Pariser Gelehrte das Verhältnis zwischen dem 14. Vijachna, 9. Garmapada und 10. Bâgajadis in Verbindung mit den Kontrakttäfelchen herzustellen, wobei auch die früher von ihm so hart mitgenommene Postdatierungsmethode herhalten muss. Nun hat OPPERT seine neueste Theorie auf einigen schwer und schwerlich erweislichen Voraussetzungen aufgebaut. So wird meines Wissens das IX. Jahr des Kambyses nirgends namhaft gemacht und in dem Ptolemäischen Kanon folgt das I. Jahr des Dareios unmittelbar dem VIII. Jahre des Kambyses. Folgerichtig muss das Antritsjahr des Dareios mit dem VIII. Jahre des Kambyses zusammen fallen und in dasselbe Jahr ist demnach auch der Todestag des Bardes anzusetzen. Das VIII. Jahr des Kambyses ist aber dem 226. Jahre der Nabonnassaraera 522 vor Chr. gleich, mit nichten aber, wie OPPERT Will, dem J. 521. Es besteht weiter keine „stringenteste mathematische Notwendigkeit", aus dem Vorkommen der aus dem Ijjar und Sivan des Antrittsjahres des Bardes datierten Täfelchen zu folgern, dass der Anfang der Regierung des Bardes in den jjar falle; derselbe kann ja ebensogut in den Nisan fallen, weil in diesem Falle das argumentum ex silentio nicht am Platze ist. OPPERT scheint es selbst eingesehen zu haben, dass trotz der angeblich stringentesten Notwendigkeit" der Ijjar dem Gar

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1) Die Fundamente der israelitischen und jüdischen Geschichte, S. 50.

mapada nicht gleichkommen kann, deswegen nimmt er seine Zuflucht zu einer nicht leicht begreiflichen Argumentation. Der „jar", führt ОPPERT 1. c. aus, ist aber der zweite Monat, also ist Smerdis Herrschaftsantritt, von seinem Krönungstage an gezählt, in den Nisan zu setzen. Hat nun Darius Recht, dass der Magier am 9. Garmapada zum König erklärt wurde, so kann dieser Monat nur der Nisan gewesen sein, da urkundlich der jar dem Thuraváhara gleich ist". Bereits der Wortlaut dieser Argumentation muss es Einem einleuchtend machen, dass die von OPPERT postutierte ausschliessliche Gleichstellung des Garmapada mit dem Nisan nicht so nagelfest ist, wie es den Anschein hat. Es sei hier beiläufig bemerkt, dass auch OPPERTS weitere Ausführungen dem thatsächlichen Stand der Dinge nicht entsprechen. Wenn OPPERT behauptet, dass die Inschriften des Kambyses bis in den Sebat gehen, so kam für ihn dabei lediglich das Täfelchen 412 Kamb. in Betracht. Nun ist aber dem Umstande Rechnung zu tragen, dass das besagte Täfelchen ganz isoliert dasteht, indem die ununterbrochene und chronologisch abschliessende Reihe der Kambysestäfelchen mit dem am 23. Nisan des VIII. Kambysesjahres ausgestellten Täfelchen zu Ende geht (Vgl. meine Forschungen I, 20 und WEISSBACHS Bemerkungen ZDMG. LI, 664).') Wenn aber die nach Kambyses datierten Täfelchen bis in den Nisan seines VIII. Jahres hinaufreichen, dann ist es absolut unmöglich den Garmapada dem Nisan gleichzustellen und folgerichtig kann für den Garmapada nur der Tammuz in Betracht kommen. Dagegen stimme ich OPPERT bedingungslos zu, wenn er den Bâgajâdiš für den Tišri erklärt. Die noch am 1. Tišri nach Bardes, aber am 17. Tišri bereits nach Nidintubel datierten Täfelchen, mit dem Todestage des Bardes am 10. Bâgajadiš verglichen, lassen keine andere Deutung zu.2)

Meine Ausführungen und jene PEISERS hat WEISSBACH, ZDMG. LI, 661 bis 665 einer kritischen Prüfung unterworfen und seine diesbezüglichen früheren Aufstellungen, insbesondere die Annahme, es wäre Kyros noch am 27. Dezember 52925. Kislev des Jahres I des Kambyses am Leben gewesen, den meinigen gemäss modifiziert, indem er zusammen für Kambyses und Bardes statt der früher angenommenen 8 Jahre und 5 Monate (nach meinem Vorgang) die durch HERODOT, den Kanon und die Apisstelen überlieferten 8 Jahre in Anspruch nahm. WEISSBACH billigt auch meinen Standpunkt inbezug auf die nach dem 23. Nisan des VIII. Jahres noch vorkommenden spärlichen Kambysestäfelchen. Sonst beharrt aber der

1) OPPERT S. 263 beruft sich auf eine angebliche Bemerkung von STRASSMAIER und von mir, die Regierungszeit des Kambyses betreffend. Für meine Person muss ich dagegen einwenden, dass ich dergleichen nirgends behauptet habe. Es muss in diesem Falle ein Missverständnis vorliegen, da ich Forschungen I, 25 das betreffende Täfelchen No. 81 Camb. in das I Jahr des Kyros angesetzt habe.

2) ZDMG. LII, 266.

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Leipziger Gelehrte auf seinen früheren Aufstellungen, indem er den 'Garmapada dem Nisan gleichstellt. Seinen Ausführungen ZDMG. LI, 510 fgd. gemäss sind folgende Daten aus der letzten Zeit des Kambyses hervorzuheben und nacheinander einzureihen:

1. das angeblich spätest datierte Kontrakttäfelchen am 27. Šebat des VIII. Jahres;

2. das Datum des Pronunciamento auf dem Berge Arakadriš;

3. die offizielle Ergreifung der Herrschaft durch Bardes am 9. Garmapada.

Die zwei ersteren Ereignisse setzt WEISSBACH in einem, die formelle Thronbesteigung des Bardes aber in dem nächstfolgenden Jahr an. Da wir aber ein aus dem Ijjar des Regierungsanfanges des Bardes datiertes Täfelchen besitzen, so muss nach WEISSBACHS Argumentation der Garmapada zwischen den XII. und II. Monat fallen, mit anderen Worten, der Garmapada muss dem ersten Monat, dem Nisan, entsprechen. Nun hat WEISSBACH selbst eingesehen, dass das Täfelchen vom 27. Sebat des VIII. Kambysesjahres nicht die volle Beweiskraft besitzt (ZDMG. LI, 664), es bleiben demnach zur Erörterung bloss die zwei Angaben, der 14. Vijachna-Adar und der 9. Garmapada übrig, woraus lediglich zu folgern ist, dass der Garmapada nach dem Vijachna-Adar, in der bereits bezeichneten Lücke, anzusetzen ist. Da aber das Täfelchen vom 23. Nisan des VIII. Kambysesjahres die Identität des letzteren mit dem Nisan ausschliesst, so kann für den Garmapada bloss der Tammuz in Betracht kommen. Betreffs des Bâgajâdiš giebt jetzt auch WEISSBACH zu, dass uns bloss die Wahl zwischen Tišri und Marchešvan erübrigt.

Zwei für die Erörterung der aufgeworfenen Frage besonders wichtige Momente haben von Seiten aller Forscher, die sich mit der Chronologie der Behistûninschrift abgegeben haben, eine ihrer Bedeutung entsprechende Beachtung gefunden, denn alle Forscher stimmen in der Erkenntnis überein, dass die Reihe der von Dareios erwähnten Ereignisse ununterbrochen nacheinander folgt und dass der König lediglich aus diesem Grunde es versäumt hat einzelne Ereignisse nach Jahren einzuordnen. Wenngleich Dareios die Datierung nach bestimmten Jahren unterlässt, so verknüpft er doch einzelne Ereignisse mit bestimmten Zeitangaben, wie paruvam, utâ, pasáva, „früher", „und", „nachher", untereinander, mit deren Hilfe man einzelne Geschehnisse nach scharf unterschiedlichen Gesichtspunkten in festen zeitlichen Zusammenhang einfügen kann. In natürlicher Folge werden zuerst die Schicksale des Kambyses, das Pronunciamento sowie der jähe Fall des Bardes, der Aufstand Martijas in Susiana und die demselben gleichzeitige Empörung des Nidintubel in Babylon erwähnt; nach dem Falle Babylons sodann der Aufruhr in den Satrapien, insbesondere der Aufstand des Phraortes in Medien, Armenien, Hyrkanien und Parthien, sowie der Aufstand des

Čitrañtachma in Sargatien, und der des Frâda in Margiana, endlich das Pronunciamento des Vahjazdâta in dem Gebiete der persischen Utier und in Arachosien. Im Verlaufe des Aufstandes des Phraortes sind die Ereignisse wieder in vier Gruppen zu scheiden: Die Siege des Phraortes über den königlichen Heerführer Vidarna in Armenien, die Siege derselben über Dâdaršiš in Armenien, die Siege des Vaumisa über Phraortes in Assyrien und Armenien und zuletzt der entscheidende Sieg des Dareios. Mit dem Aufstande des Phraortes ist aber auch der Kampf des Hystaspes in Hyrkanien und Parthien gleichzeitig.

Auch der Aufstand des Vahjazdáta zerfällt in zwei Abschnitte: in die Thaten des Vahjazdáta selbst bis zu dessen Hinrichtung und in die Kämpfe des königlichen Heerführers Vivána mit den Parteigängern des Vahjazdâta in Arachosien. Erst nach Bewältigung all dieser Aufstände erhob der Armenier Aracha in Babylon von neuem die Fahne der Empörung und nahm als angeblicher Sohn des Nabonned den Namen Nebukadnezar an.

Nun sind im Verlaufe einzelner Abschnitte wichtige Ereignisse auf Monat und Tag bestimmt, woraus die Möglichkeit ersteht, die kalendarische Stellung einzelner Monate, deren babylonische Äquivalente verloren gegangen sind, wenn auch nicht mit mathematischer Gewissheit, zu bestimmen. Es ist aber von vornherein geboten, zu der neuestens durch OPPERT vorgetragenen Ansicht über das Wesen des altpersischen Kalenders Stellung zu nehmen.

Bisher galt es ja als Axiom, dass der alt persische Kalender aus Babylon entlehnt sei: eine Ansicht, die auch in den Monatsangaben der Behistûninschrift ihre Stütze fand, die in den drei Versionen im grossen Ganzen übereinstimmen. Die ganz geringfügigen Ausnahmen, die unten erörtert werden sollen, werden nicht etwa auf die Unterschiede in der Schaltung sondern auf Versehen des Steinmetzen zurückzuführen sein.

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Nun ist neuerdings OPPERT mit der Lehre aufgetreten, dass die Perser zur Zeit der Hystaspiden die Zeit nach wirklichen Sonnenjahren abteilten. OPPERTS These stützt sich auf die bekannte Beschaffenheit des avestischen Kalenders und auch auf die Tradition. OPPERT giebt wohl zu, dass hier, um mit ihm selbst zu reden, sehr vieles dunkel ist, führt aber dennoch aus, dass sich die Sâssâniden, bekanntlich in jeder Beziehung Nachahmer der Achaemeniden, nach der Sonne richteten, dass sie ein Jahr von 365 oder 366 Tagen besassen, und sich nach ägyptischen Muster der 12 Monate zu 30 Tagen und 5 oder 6 Epagomenen bedienten. In weiterer Folge (S. 267) urteilt OPPERT über den Kalender des Dareios, der lediglich aus der Behistûninschrift bekannt ist, wörtlich: „Der Kalender des Darius hatte vor allem eine streng klimatische und keineswegs religiöse Färbung. Mit dem assyrisch-chaldäischen es wäre meines Erachtens in diesem Falle angezeigt, die Bezeichnung ,,babylonisch-assyrisch" vorzuziehen

System, mit seinen aus einer uns vollkommen unbekannten Sprache stammenden Namen hatte derselbe nichts gemein, als eine ungefähre Gleichzeitigkeit. Es ist mehr als wahrscheinlich, dass die Gleichsetzung der babylonischen und altpersischen Monate nur annähernd richtig war, und dass man beispielsweise den 14. Vijachna durch den 14. Adar wiedergab, ohne nachzurechnen, ob dieses synchronistisch stimmte".

Abgesehen davon, dass bereits von GUTSCHMID 1) und nach ihm MARQUART), auf die spätere, etwa um das Jahr 411 v. Chr. stattgehabte Einführung des unter ägyptischem Einflusse entstandenen avestischen Wandeljahres hingewiesen haben, dass demnach dessen Grundsätze für den altpersischen Kalender des Dareios nicht anwendbar sein können, erscheint es mir noch nötig, bevor ich zu der hier vorgetragenen Ansicht OPPERTS Stellung nehme, die einzelnen Monatsangaben der Inschrift untereinander zu vergleichen.

Bekanntermassen enthält die Inschrift 20 Monats- und Tagesdaten, die ich, da deren einige ausgefallen sind, auf grund der Collation des durch H. RAWLINSON in W. A. I. publizierten Kopie des persischen und babylonischen und des von Weissbach edierten susischen Textes tabellenartig zusammenzureihen mir gestatte.

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