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296/5 Nikias vorεgov.

II 299: 16. Munichion =

7. Tag der 4. Prytanie.

Da die Prytanienordnung gestört war, ist über die Qualität des Jahres nichts zu ermitteln.

295/4 Nikostratos

II 300: Der 15. Tag der 9. Prytanie fiel in die erste Dekade des
Elaphebolion.

Also Schaltjahr.

294/3 Olympiodoros

II 302, am 1. Tage der 10. Prytanie, von dem Datum ist nur das letzte erhalten, was KÖHLER Zweifelnd [Movviziavos ty δευτέρ]α ergänzt; die Ergänzungen Ελαφηβολιώνος νουμηνία und Μουνιχιῶνος ἕνῃ καὶ νέα würden die Lücke ausfüllen, stimmen aber nicht zu der 10. Prytanie. Wir müssten also einen Schreibfehler annehmen. Jedenfalls fallen Prytanien- und Monatsanfang zusammen, was nur im Gemeinjahr der Fall sein konnte.

Aristonymos

IV 331b: 21. (Maemakterion)

Also Gemeinjahr.

=

22. Tag der 5. Prytanie.

Nachfolger Kimons (s. oben S. 8).

II 330: 18. Boëdromion 14. Tag der 3. Prytanie. Also Schalt

jahr.

288/7 Diokles

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II 311: Letzter Gamelion = 29. Tag der Prytanie.

318: Letzter Elaphebolion 30. Tag der 9. Prytanie.

=

312: Έκτη μετ' εικάδας des Skirophorion 25. Tag der 12. Prytanie. Vom selben Tage ist 313b (Add. S. 415).

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281 0 Menekles

II 315: Der letzte Anthesterion fällt in die 8. Prytanie, auf welchen
Tag ist nicht angegeben. Im Schaltjahr würde der letzte
Anthesterion in die 9. Prytanie fallen, also war das Jahr
des Menekles ein Gemeinjahr.

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16. Tag der 4. Prytanie.

323: ἐνάτη μετ' εικάδας des Elaphebolion

=

30. Tag der 9. Prytanie. Das erste der beiden Daten ist zwar nicht vollständig erhalten, aber vollkommen sicher ergänzt: ini tŋs Αντι]γονίδος τετάρτης πρυτανείας]

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[Πυανοψιῶνος

ἕκτει ἐπὶ δέκ]α, ἕκτει καὶ δεκάτῃ [τῆς πρυτανείας, vgl. ADOLF SCHMIDT, Gr. Chronol. S. 535.

Das Jahr war also ohne jeden Zweifel ein Gemeinjahr. Das wird dadurch bestätigt, dass das folgende Jahr (Archon Hieron) ein Schaltjahr war.

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II 278, ergänzt IV 2 S. 90: [Μεταγειτνιῶνος ὀγδόῃ μετ ̓ εἰκά]δας, τετάρτ[τῃ καὶ εἰκοστῇ τῆς πρυτανείας].

IV 331c: Der letzte Skirophorion

Also Schaltjahr.

Peithidemos

=

=

32. Tag der 12. Prytanie.

II 332: 9. Metageitnion 9. Tag der 2. Prytanie. Also Gemeinjahr.

So lückenhaft dieses Material nun auch sein mag, so genügt es doch, um für die Jahre von 314 3 (Nikodoros) bis 294/3 (Nikostratos), deren Archonten chronologisch sicher stehen, den geltenden Schaltcyklus zu rekonstruieren. Das Jahr 3143 (Nikodoros) ist nicht nur selbst als Schaltjahr bezeugt, sondern es wird auch durch das Paralleljahr des

Nikostratos (19 Jahre später, 295/4) als Schaltjahr erwiesen, und nicht minder dadurch, dass das Jahr des Klearchos ein Schaltjahr war; denn in der 19 jährigen Periode von Nikodoros bis Nikias kann auf Klearchos nur noch ein einziges Schaltjahr gefolgt sein, nämlich 298/7 (Mnesidemos), sodass die Periode mit 2 Gemeinjahren schliesst und also mit einem Schaltjahr begonnen hat. Daraus folgt, dass 313/2 (Theophrastos), obgleich anscheinend als Schaltjahr bezeugt, doch normal ein Gemeinjahr gewesen ist. Ferner sind in unserer Periode das Jahr des Leostratos (303/2) als Schaltjahr, die Jahre des Hieromnemon (310/9), Anaxikrates (307/6), Koroebos (306/5), Pherekles (304/3) als Gemeinjahre bezeugt. Folglich müssen die Jahre des Simonides (311/0), Charinos (308/7) und Euxenippos (305/4) Schaltjahre, alle noch übrig bleibenden Jahre Gemeinjahre gewesen sein. Die Beziehung der Urkunden CIA. II 252b und IV 252 c auf das Jahr des Euxenippos wird dadurch ausgeschlossen, mindestens sehr unwahrscheinlich. Dagegen würde das Gemeinjahr, dem diese Urkunden angehören, zu Antiphates passen, oder auch zu dem Jahr 269/8, dessen Ratsschreiber, nach der Folge der Phylen, der Antiochis angehört haben muss. Das Schema unseres Cyklus ist demnach SGG SGG | SGG | SG | SG | SGG | SGG, wobei es natürlich hier für uns ganz gleichgiltig ist, welches Jahr als erstes gezählt wurde; uns kommt es nur auf die Folge der Schalt- und Gemeinjahre an. Ganz dieselbe Folge haben für diese Zeit UNGER und ADOLF SCHMIDT aufgestellt, obgleich, als sie schrieben, das Jahr des Klearchos noch nicht als Schaltjahr bezeugt war.

Ordnen wir nun die Archonten seit Philippos nach diesem Schema, so kann die Gruppe Diokles-Euthios nur in die Jahre 288/7-285/4 gesetzt werden, übereinstimmend mit dem oben (S. 410) gewonnenen Ergebnis. Der Ansatz von Kimons Nachfolger auf 289/8 bestätigt sich, und damit sind für Lysias und Kimon die Jahre 291/0 und 290/9 gegeben. Ebenso bestätigt sich der Ansatz des Menekles und Nikias auf 281/0 und 280/9. Dem Ansatz des Aristonymos auf 293/2, des Urios auf 283/2 steht nichts im Wege; letzterer Archon könnte allerdings auch in 272/1 herabgerückt werden, doch haben bereits FERGUSON und KIRCHNER bemerkt, dass er wahrscheinlich vor Lysimachos Tod (281) angesetzt werden muss. Dem Ansatz des Dekretes für Komeas auf das Jahr des Demokles steht nichts entgegen, da dieses Jahr ein Gemeinjahr war; wenn wir лì Tyλozλéovs ergänzen wollten, hätten wir die Auswahl unter den Gemeinjahren 277/6, 275/4, 272/1. Dagegen kommen Polyeuktos und Hieron statt in 273/2 und 272/1 in die unmittelbar vorhergehenden Jahre 274/3 und 273/2; es muss also zwischen 279/8 und 274/3 einmal eine Phyle in der Folge der Ratsschreiber übersprungen sein, wie das zwischen 304/3 und 303/2 geschehen ist. Infolgedessen, und wegen des Schaltjahres kommt dann Philokrates in 267,6, sodass das Gemeinjahr 266/5

für Peithidemos frei bleibt. Von den übrigen aus unserer Periode überlieferten Archonten wird Xenophon, der nicht zu weit von Kimon getrennt werden darf, in 284 3 zu setzen sein, das einzige Jahr, das vor Urios noch frei bleibt. Telokles wird in eines der Jahre zwischen Demokles und Polyeuktos gehören, also, da 276 5 bereits durch Eubulos besetzt ist, entweder in 277 6 oder 275 4. Über Eubulos und Arrheneides

ist schon oben das nötige bemerkt worden.

Wir erhalten folgende Liste:

[S, G überliefertes, 8, 9 nicht überliefertes, aber durch den Cyklus gefordertes Schalt- und Gemeinjahr.
Die römischen Ziffern bezeichnen die Ordnungsnummer der Phyle des Ratsschreibers, soweit diese überliefert ist,
nach der offiziellen Folge der Phylen, also I Antigonis, II Demetrias u. s. w.; wo die Phyle nicht über-
liefert ist, aber mit Sicherheit oder grosser Wahrscheinlichkeit ergänzt werden kann, sind arabische Ziffern gesetzt.]

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So finden unsere auf ganz anderem Wege gewonnenen Ergebnisse durch den Kalender volle Bestätigung; es ist nirgends ein Widerspruch, und unsere Liste hat damit, soweit heut unser Wissen reicht, die Probe bestanden. Das Schicksal, in manchen Punkten durch künftige Entdeckungen modifiziert zu werden, wird sie natürlich mit allen ihren Vorgängerinnen teilen.

Aus der Zeit vom Ausgang des chremonideischen Krieges bis zur endgiltigen Befreiung Athens von der makedonischen Herrschaft sind. uns eine ganze Reihe von Archontennamen erhalten, aber es fehlt meist jeder Anhaltspunkt, um sie chronologisch zu bestimmen oder zur Reihe zu ordnen. Es liegt auch nicht viel daran, da Athen in dieser Periode eine makedonische Provinzialstadt war und keine politische Rolle gespielt hat. Erst seit der Zeit, als Athen wieder selbständig wurde, kann eine Rekonstruktion der Archontenliste versucht werden. Die Grundlage dafür giebt der inschriftlich erhaltene Archontenkatalog CIA. II 859, der, wie bekannt, für eine Reihe von Jahren das vollständige Verzeichnis aller 9 Archonten giebt. Die Namen sind in zwei Kolumnen geordnet, in folgender Weise (ich setze nur die eponymen Archonten hierher, da es für unsere Untersuchung allein auf sie ankommt):

Δ]ιομ(εεύς)
Λεωχάρης Παλληνεύς)
Θεόφιλος ἐξ Οίον
Εργοχάρης Σφήτ(τιος)
Νικήτης Σκαμβων(ίδης)
Αντίφίλος ̓Αφιδν(αῖος)

Μενεκράτης ̓Οῆθ (εν)

ων Αλωπεκῆθεν).

ς Ερχιε(ύς)

Διοκλῆς Κυδαθηναιεύς)
Εὐφίλητος Προβαλίσιος)
Ηράκλειτος ̓Αθ]μο(νεύς)
(vacat).

Oben fehlen in jeder Kolumne die Archonten wenigstens eines Jahres, ebenso fehlt zwischen Antiphilos und Menekrates wenigstens ein Jahr. Die Liste aus dem Jahr des ....wv aus Alopeke ist nicht vollständig erhalten, wir können also nicht wissen, ob Kol. 1 hier endete, oder ob unten noch die Archonten weiterer Jahre verzeichnet waren. Dagegen endete Kol. 2, und also das ganze Verzeichnis, mit dem Jahre des Herakleitos, da der Stein darunter glatt ist. Es waren also in Kol. 1 mindestens 10 Jahre verzeichnet, in Kol. 2 mindestens 5 Jahre; wie gross die Lücken am Anfang, zwischen Antiphilos und Menekrates, und zwischen ων ̓Αλωπεκῆθεν und .... ς Ἐσχιεὺς sind, lässt sich auf Grund des Steines selbst nicht bestimmen.

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