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Da die Thesmotheten in der offiziellen Folge der Phylen aufgeführt werden, so ergiebt sich, dass die Phyle Ptolemais unter Niketes noch nicht bestanden hat, wohl aber unter Menekrates. Nun ist aber die Ptolemais zu Ehren des Euergetes errichtet worden; denn die Errichtung des Demos Bɛɛvizidaι hängt doch ohne allen Zweifel ebenso mit der Errichtung der Ptolemais zusammen, wie später die Errichtung des Demos Aлollwvitis mit der Errichtung der Phyle Attalis, Berenike aber war die Gemahlin des Euergetes, und ist gleich nach dessen Tode von ihrem Sohne Philopator ermordet worden (vgl. über das alles die näheren Ausführungen in FLECKEISENS Jahrbüchern 129, 1884, S. 481 ff., die seitdem durch epigraphische Entdeckungen ihre Bestätigung gefunden haben). Dass andererseits die Ptolemais nicht vor der Befreiung Athens errichtet sein kann, bedarf keines Beweises; die Errichtung fällt also in eines der Jahre von 228 7 bis 222 1. Nun wissen wir, dass unter Ergochares der Ratsschreiber aus Alopeke, also aus der Antiochis war (CIA. II 381); allerdings sind von dem Namen des Archons in dieser Inschrift nur die beiden ersten Buchstaben erhalten, aber die Ergänzung ist sicher, da Hermogenes, an den sonst allein noch gedacht werden könnte, im Genetiv (Equoyévov) nur 9 Stellen hat, während der Name des Archons unserer Inschrift im Genetiv 10 Stellen gehabt haben muss. Ferner wissen wir, dass der Schreiber unter Thrasyphon (221,0, s. oben S. 402) aus Paeania war (CIA. II 403), also entweder aus der Antigonis oder aus der Pandionis, wahrscheinlich aus letzterer, da ein Paeanier aus der Antigonis in den uns erhaltenen Urkunden nur einmal erwähnt wird (CIA. IV 2, 251b), während Angehörige dieses Demos aus der Pandionis in der Zeit von 307-200 öfter vorkommen (KIRCHNER, Gött. G. Anz. 1900 S. 447 a). Und Thrasyphon war später als Ergochares, da Euergetes eben in seinem Jahr (221/0) gestorben ist, die Ptolemais also bereits bestehen musste. War demnach der Schreiber unter Thrasyphon aus der Pandionis, so muss dieser Archon der 5. nach Ergochares gewesen sein, und wir hätten in unserem Katalog in dem Jahre nach Menekrates [Opαovq]ov 'AhwaεzyDev zu ergänzen, wie denn auch bereits von mehreren Seiten. geschehen ist. Ergochares käme dann in das Jahr 226/5, und die Ptolemais würde entweder 224/3 oder 223/2 errichtet sein. Der Vorgänger des Menekles war nach CIA. II 1591 wahrscheinlich Kaλ2..... der also 223 2 im Amte gewesen wäre.

Was die zweite Kolumne unseres Archontenkatalogs angeht, so war der Schreiber unter Diokles aus der Phyle Hippothontis (CIA. IV 2,385d; über die Identität mit den Diokles des Katalogs kann kein Zweifel sein, da das Dekret der Zeit der 13 Phylen angehört). Diokles müsste also, je nachdem der Schreiber unter Thrasyphon aus der Antigonis oder der Pandionis war, in das Jahr 211,0 oder 215/4 gesetzt werden. Aber eine Lücke von 10 Jahren in unserm Katalog ist ganz ausgeschlossen, und so

ist das Jahr 215/4 für Diokles, und die Pandionis als Phyle des Schreibers von 211/0 gesichert.

Im Jahre vorher, 216/5, wäre nach GoMPERZ (SB. Wien. Akad. 123 VI S. 85 f.) Pasiades,1) zehn Jahre später 206/5 Kallistratos Archon gewesen. Aber das Fragment des Apollodoros, auf das er sich beruft, kann unmöglich diesen Sinn haben: Apollodoros sagt, Lakydes sei 18 Jahre Schulvorstand gewesen, und habe dann noch weitere 18 Jahre gelebt, bis zu seinem Tode unter Kallistratos; andere aber, fährt Apollodoros fort, liessen Lakydes unter Pasiades sterben, nachdem er die 10 letzten Jahre seines Lebens wegen Krankheit die Schule nicht mehr habe leiten können. Von einem zehnjährigen Intervall zwischen Pasiades und Kallistratos steht also bei Apollodoros nichts, und nicht einmal das Jahr des Kallistratos steht ganz sicher, da wir ja nicht wissen, in welches Jahr Apollodoros den Tod des Arkesilaos (der nach Laert. Diog. IV 61 in Ol. 134,4, oder wahrscheinlich im Jahr vorher, 242/1, erfolgt ist) gesetzt hat; eine Contamination zweier verschiedener Quellen ist aber in solchen Dingen immer sehr misslich.

In die Zeit zwischen Thrasyphon und Diokles gehören Chaerephon (CIA. IV 2,279 b) und sehr wahrscheinlich Kallaeschros (Epnu. άoz. 1897 S. 42 ff.), ohne dass wir imstande wären, ihre Jahre genauer zu bestimmen. Es würde also an und für sich möglich sein, den auf Menekrates folgenden Namen in unserm Archontenkatalog zu [Xaigεq]v zu ergänzen, aber die Intervalle zwischen den einzelnen Bruchstücken des Kataloges würden dadurch übermässig verlängert, und ebenso die Intervalle zwischen den Strategien des Demaenetos, der nach CIA. IV 2,279 b in den Jahren des Chaerephon, Diokles und Aeschron Strateg in''Elevoivos gewesen ist. Aeschron ist also einige Jahre nach Diokles anzusetzen. In die Zeit kurz nach Errichtung der Ptolemais gehört auch Archelaos (CIA. IV 2,385 c), dessen Schreiber aus der Antigonis war. Folglich würde sein Jahr 212/1 sein. Auf demselben Steine, unmittelbar über dem Dekret aus dem Jahre des Archelaos, steht ein Volksbeschluss aus dem Jahre des Heliodoros, der noch in die Zeit der 12 Phylen gehört (CIA. IV 2,385 b); der Schreiber ist aus der Kekropis (IX), was nach der obigen Berechnung auf 229/8 führen würde. Dass nicht die geringste Notwendigkeit vorliegt, Heliodoros mit HOMOLLE und KÖHLER (CIA. IV 2,385 c) in die Zeit des Bundesgenossenkrieges zu setzen, hat KIRCHNER, G. G. Anz. 1900 S. 452 gezeigt; vielmehr gehört die Landung des aetolischen Piraten Bukris an der attischen Küste, die CIA, IV 2,385 c erwähnt wird, offenbar in den demetrischen Krieg. Beiläufig bemerke ich, dass der Pirat Bukris (Bouzois saira Navлázτios, Bull. Corr. Hell. XV 359) keineswegs mit dem Hieromnemon

1) Dies, nicht wie GOMPERZ schreibt IIatiάons, scheint die richtige Namensform zu sein, vgl. KIRCHNER, G. G. Anz. 1900, S. 454.

unter dem delphischen Archon Peithagoras (um 265) identisch zu sein braucht; da dieselben Namen in den griechischen Familien sich beständig wiederholen, kann der Hieromnemon ebensogut ein älterer Verwandter (Grossvater oder Oheim) des Piraten gewesen sein.

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Dieselben Ansätze für die Archonten von Heliodoros bis Menekrates hat bereits SHEBELEW in seiner Geschichte Athens von 229-31 v. Chr. (St. Petersburg 1898, russisch) gegeben (s. dort die Tabelle auf S. 95), obgleich er weder die Arbeit von FERGUSON, noch die Inschrift ven Magnesia mit der Ewähnung des Thrasyphon kennen konnte; eine unserer obigen fast genau entsprechende Liste haben unabhängig von einander DE SANCTIS (Riv. di Fil.) und KIRCHNER (a. a. O.) aufgestellt, nur dass bei ihnen noch Pasiades unter dem Jahr 216/5 erscheint, und Kallaeschros, Chaerephon und Aeschron bestimmte Jahre zugewiesen werden.

Nichtsdestoweniger ist das Ergebnis unhaltbar. Wir haben nämlich aus den Jahren des Heliodoros und Archelaos zwei Volksbeschlüsse, die sich auf dieselbe Sache beziehen, die Errichtung einer Statue zu Ehren des Kydoniaten Eumaridas (CIA. IV 385c); unter Heliodoros wird die Statue bewilligt, unter Archelaos ein Platz im heiligen Bezirk des Demos und der Chariten dafür angewiesen. Ist es denkbar, dass zwischen diesen beiden Dekreten 17 Jahre liegen? Also muss Archelaos näher an Heliodoros herangerückt werden. Das ist nur möglich, wenn wir Archelaos in eine der Lücken unseres Archontenkatalogs einsetzen, und zwar vor Thrasyphon (221/0). Da der Schreiber unter Thrasyphon der Pandionis angehört, der Schreiber unter Archelaos der Antigonis, so ergiebt sich für letzteren Archon das Jahr 225/4. Wenn wir nun weiter annehmen (um die Lücke nicht unnötig zu vergrössern), dass Archelaos der unmittelbare Nachfolger des Antiphates war, erhalten wir für Heliodoros das Jahr 231/0; ein Intervall von 6 Jahren zwischen den beiden Dekreten für Eumaridas ist nicht zu gross.

Es ergiebt sich uns dann nachstehende Liste.

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Wir müssten also annehmen, dass die regelmässige Folge der Ratsschreiber zwischen Ergochares und Archelaos gestört worden ist. Diese Annahme bietet nicht die geringste Schwierigkeit; die Veranlassung kann ebensowohl die Befreiung Athens von der makedonischen Herrschaft gewesen sein, wie die Errichtung der Phyle Ptolemais selbst. Im ersten Falle müssten wir, da die Befreiung Athens gegen Ende des Jahres 229/8 erfolgt ist (darüber an anderer Stelle), das erste Jahr der Freiheit also 228/7 war, Ergochares noch um ein Jahr heraufrücken, sodass zwischen Antiphilos und Archelaos ein Jahr frei bliebe, und das Intervall zwischen dem ersten und dem zweiten Bruchstück unseres Kataloges sich auf 3 Archontenjahre belaufen hätte. An sich hätte das gar nichts bedenkliches; denn die erste Kolumne unseres Kataloges hat mindestens 10 Archontenjahre, also, da auf jedes Jahr 10 Zeilen kommen, mindestens 100 Zeilen umfasst, und muss, wenn Diokles wirklich ins Jahr 215/4 gehört, mindestens 12 Archontenjahre und 120 Zeilen umfasst haben; die 30 Zeilen mehr machen also kaum einen fühlbaren Unterschied. Da indes die Befreiung Athens in ganz friedlicher Weise ohne jede Umwälzung erfolgt ist, wird es doch besser sein, die Störung in der Folge der Schreiber mit der Errichtung der Ptolemais in Zusammenhang zu bringen; wir haben in diesem Falle noch den Vorteil, dass die Inschrift sich nur um 20 Zeilen verlängert. Die neue Folge würde dann eben unter Archelaos mit der Antigonis anfangen. Dass die Ptolemais unter Archelaos errichtet worden ist, wird auch dadurch wahrscheinlich, dass in diesem Jahre ein ausserordentlicher Schaltmonat nach dem Anthesterion (Avdεoτnov Eußóliuos) eingelegt wurde, was offenbar darin seinen Grund hat, dass die neue Phyle erst im Laufe des Jahres errichtet worden ist, und man die einmal begonnene Verteilung des Jahres unter die Prytanien nicht stören wollte. Dass die Ptolemais erst 3 Jahre nach der Befreiung Athens errichtet wurde, könnte im ersten Augenblick überraschen, erklärt sich aber daraus, dass Athen eben damals von der achaeischen Sache sich abzuwenden begann, und so gezwungen war, gegen Antigonos bei Ägypten einen Rückhalt zu suchen.

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Zum Ursprung des Kolonats.

Von Paul M. Meyer.

Im 2. Hefte dieser Beiträge" (S. 295 ff.) hat ROSTOWZEW als Ursprungsland des Kolonats das Reich der Seleukiden festzustellen versucht. Es ist zuzugeben, dass die von HAUSSOULLIER Veröffentlichte Inschrift1) das älteste uns bekannte Dokument für die Existenz der Gutshoheit ist. Dadurch ist aber durchaus nicht ausgeschlossen, dass auch in andern. Ländern eine analoge, parallele Entwickelung der agrarischen Verhältnisse stattfand. Die Bildung eines unselbständigen Bauernstandes ist eine den östlichen Mittelmeerländern in den letzten Jahrhunderten vor unserer Zeitrechnung eigentümliche Erscheinung. Die gesondert entstandenen Provinzialbildungen gehen im römischen Reiche lange Zeit nebeneinander her, bis sie durch die diokletianische Reform zu einem gesetzlich fixierten Reichsinstitut werden.

In der obengenannten Inschrift ist Objekt des Kaufvertrages Πάννου κώμη mitsamt den zu ihr gehörenden λαοί. Zu diesen werden gerechnet (v. 7 f.): ὁμοίως δὲ καὶ εἴ τινες ἐ[κ] τῆς κώμης ταύτης ὄντες λαοὶ μετεληλύθασιν εἰς ἄλλους τόπους ἐφ ̓ ὧν οὐθὲν ἀποτελεῖ(ν) εἰς τὸ βασιλικόν.)

Die hier speziell aufgeführten λaoi sind also nicht an die Scholle ihres Dorfes gefesselt, sie haben dieses vielmehr verlassen, um ihren Verpflichtungen gegen das Baoiλizóv zu entgehen. Trotzdem „gehören“ sie auch jetzt noch zu diesem Bezirke; aber sie haben hier keine Leistungen gegenüber dem Banıkızóv zu erfüllen.

Dieser eigentümlichen Stellung der asiatischen λaoi liegt dasselbe Prinzip zu Grunde, das für die Erkenntnis der Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte Ägyptens unter den Ptolemäern und Römern von der höchsten Bedeutung ist: Es ist die Gebundenheit an die i dia, den Heimatsbezirk, die origo, wo man in die άvaygaqaí eingetragen ist. Nur hier hat man Rechte und Pflichten, nur hier kann man zu Steuern, zu λɛTovoria herangezogen werden. Wer sich ausserhalb seiner idia aufhält,

1) Revue de philologie 1901, S. 8ff.

2) Mit καὶ κυρία ἔσται beginnt ein neuer Satz.

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