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vor uns haben, findet sich in ihrem ersten Teile auch bei Petrus Patricius fr. 9.1)

Zos. I 36.

λοιμοῦ δὲ τοῖς στρατοπέδοις ἐμπεσόντος καὶ τὴν πλείω μοῖραν αυτῶν διαφθείραντος, Σαπώρης ἐπιὼν τὴν ἑφαν ἅπαντα κατεστρέφετο. Ουαλεριανοῦ δὲ διά τε μαλακίαν καὶ βίου χαυνότητα βοηθῆσαι μὲν εἰς ἔσχατον ἐλθοῦσι τοῖς πράγμασιν ἀπογνόντος, χρημάτων δὲ δόσει κατα· λῦσαι τὸν πόλεμον βουλομένου, τοὺς μὲν ἐπὶ τούτῳ σταλέντας πρέσβεις ἀπράκτους ὁ Σαπώρης ἀπέπεμψεν.

Petr. Patr. fr. 9.

ὁ Βαλεριανὸς εὐλαβηθεὶς τὴν ἔφοδον τῶν Περσῶν ἐλίμωξε γὰρ τὸ στράτευμα αὐτοῦ καὶ μᾶλλον οἱ Μαυ ρούσιοι χρυσίον ἄφατον συναγαγὼν ἔπεμψε πρέσβεις προς Σαπώρην, ἐπὶ μεγάλαις δόσεσι τὸν πόλεμον καταλῦσαι βουλόμενος. Ὁ δὲ τά τε περὶ τοῦ λιμοῦ μαθών, τῇ τε παρακλήσει Βαλεριανοῦ πλέον ἐπαρθείς, τοὺς πρέσβεις παρελκύσας ἀπράκτους αὐτοὺς ἀπολύσας, εὐθὺς ἐπηκολούθησεν.

Zwischen diesen beiden sonst übereinstimmenden Berichten besteht insofern eine Differenz, als Petrus angiebt, dass Heer habe an Hunger gelitten, Zosimus aber, es sei eine Pest ausgebrochen. MULLER) suchte dem abzuhelfen, indem er bei Petrus ἐλοίμωξε und λοιμοῦ schrieb, und De Boon) folgte ihm darin. Dass die starke Übereinstimmung zwischen Petrus und Zosimus auf eine gemeinsame Quelle weise, ist auch von MENDELSSOHN 4) mit Recht betont worden; ich möchte nun den Widerspruch zwischen beiden dadurch zu beseitigen suchen, dass ich annehme, Zosimus habe in seiner bekannten Flüchtigkeit houós für Auós gelesen; zu dieser Annahme werde ich dadurch geführt, dass der, wenngleich im übrigen durchaus abweichende Bericht des Syncellus S. 715 (= Zonaras XII 23 Bd. III, S. 140, 21-31) ebenfalls angiebt, das römische Heer sei vom Hunger gequält worden.

Die folgende Darstellung der Gefangennahme selbst ist uns bei Petrus nicht mehr erhalten. DE Boon ) ist der Ansicht, dieser Bericht sei übereinstimmend mit dem ersten des Zonaras XII 23 Bd. III, S. 140, 12 ff. gewesen, wonach Valerian im Kampfe gefangen wurde.") Das halte ich deswegen für sehr unwahrscheinlich, weil Petrus Patricius fr. 137) den Persern den Vorwurf machen lässt, dass sie Valerian durch Hinterlist gefangen genommen hätten. Ich meine daher, dass so gut wie der Ein

1) MULLER, FHG. IV S. 187.

2) FHG. IV S. 187.

3) Byzant. Zeitschr. I S. 22f.

4) S. 26 Anm.

5) Byzant. Zeitschr. I S. 22.

6) Vgl. Leo S. 78, 5 ff.; Cedren S. 454, 3 ff.

7) FHG. IV S. 188.

gang auch die weitere Erzählung bei Petrus mit der des Zosimus übereinstimmend gelautet habe. Die beiden Berichte gehen also auf eine gemeinsame Quelle zurück; dass aber diese Quelle Dexippus war, ergiebt sich für mich aus folgender Erwägung: Die bereits von NIEBUHR geäusserte Annahme ist neuerdings von DE BOOR 1) zu hoher Wahrscheinlichkeit erhoben worden, dass nämlich der Anonymus post Dionem identisch mit Petrus Patricius sei, und dass aus seinem Werke die constantinischen Exzerpte 2) stammen. Dann aber ist man durchaus berechtigt, hier Dexippus als Quelle anzunehmen, der auch sonst in der Hauptsache jenen Exzerpten zu Grunde liegt.

Dass keiner der beiden Berichte bei Zon. XII 233) mit dem des Patricius übereinstimmt, benutzte MENDELSSOHN) als Beweis dafür, dass letzterer nicht mit dem Anonymus post Dionem identisch sein könne. Denn er ging von der Ansicht aus, dass sich Zonaras nur an diese eine Quelle gehalten habe, was sich besonders seit dem Bekanntwerden der Synopsis SATHAS als irrig erwiesen hat, und hier, wo Zonaras sicher verschiedene Quellen heranzog, konnte er sehr wohl eine sonst mehr benutzte verlassen.

Es kommt nun hinzu, dass der Bericht über die Gefangennahme Valerians in der vita Valeriani, der uns leider verloren gegangen ist, mit Zosimus übereingestimmt haben wird. Die hier aufgeführten Briefe nämlich, die natürlich eine Erfindung 5) des Biographen sind, aber ihre thatsächlichen Angaben nach Art des Pollio aus den von ihm benutzten Quellen schöpfen, setzen voraus, dass Valerian vom Perserkönig gefangen genommen war und zwar durch Hinterlist.") Diese Übereinstimmung führt uns wieder auf Dexippus als gemeinsame Quelle, dem Trebellius Pollio den wichtigsten Teil seiner Angaben verdankt.')

Was dann ferner den Bericht über die Kämpfe nach der Gefangennahme Valerians betrifft, so stimmt hier Zon. XII 25 Bd. III, S. 141, 3—6. 141, 26-142, 14 aufs genaueste mit Syncellus S. 716, 1-15 überein. Die bei Zonaras dazwischen liegende Erzählung S. 141, 7—25 stammt

1) Byzant. Zeitschr. I S. 13 ff.

2) DINDORF V S. 181-232.

3) Der erste entstammt jedenfalls der sogenannten Leoquelle, da auch Leo Gramm. S. 78 und Cedren S. 454 berichten, dass Valerian im Kampfe gefangen genommen wurde; diese selbe Quelle hat Zonaras auch bald nach unserer Stelle benutzt (vgl. S. 437 oben); der zweite Bericht geht auf Syncellus zurück (vgl. S. 434). 4) S. XXXIV, 1.

5) Siehe hierzu RAPPAPORT S. 80. Vgl. ferner BERNHARDT S. 271; WÖLFFLIN, Die Script. h. Aug. I. Sitzungs-Ber. der kgl. bayr. Akad. der Wissensch. Philos.-philol. u. histor. Klasse 1891, S. 502f. Ohne triftigen Grund bestreitet PETER, Die Scr. h. Aug. S. 156 dem Pollio das Recht, dem Sapores wegen seines Verfahrens gegen Valerian den Vorwurf des Betruges machen zu lassen.

6) S. v. Valeriani 1, 2.

7) Vgl. BOEHME S. 58 ff.; MOMMSEN, Hermes XXV S. 255.

wohl aus der sogenannten Leoquelle; denn Zonaras giebt S. 141, 11 ff. an, dass Caesarea mit 400 000 Einwohnern eingenommen worden sei, und diese selbe Nachricht findet sich auch bei Leo S. 78, nur dass er versehentlich auch Valerian in dieser Stadt gefangen genommen werden lässt. BOEHME1) meinte für diese Partie des Syncellus dadurch Dexippus als Quelle erweisen zu können, dass er auf die Übereinstimmung des ersteren mit Zonaras hinwies, der seiner Ansicht nach durch Vermittelung des Anonymus p. Dion. auf Dexippus zurückgehe. Die Sache liegt aber anders. Dass nämlich Zonaras nicht bloss eine Quelle hier benutzt hat, zeigt uns folgender Umstand: In der Darstellung der Prätendentenkämpfe im Orient, Zon. XII 24, findet sich stets die Namensform Bailiora.2) Dagegen haben wir dafür an unserer Stelle fälschlich Kahhotos.3) Da nun Zonaras in seinem Bericht über diese Ereignisse auf das engste mit Syncellus übereinstimmt,4) bei diesem aber allein gleichfalls die falsche 5) Form Kalliotos begegnet, so sind wir zu dem Schlusse berechtigt, dass Zonaras (XII 25) seine Angaben dem Syncellus entnommen hat. Somit kann Zonaras als Faktor für den Quellennachweis bei Zosimus an unserer Stelle nicht in Betracht kommen.

Von dem Bericht Syncellus-Zonaras weicht Zosimus I 39 ab, und MENDELSSOHN, Von der Voraussetzung ausgehend, dass ersterer Überlieferung Dexippus zu Grunde liege, sprach dem Zosimus diese Quelle ab. Dagegen ist es auch MENDELSSOHN nicht entgangen,) dass Zosimus sich in Übereinstimmung mit der Erzählung der Scriptores hist. Aug. befindet. Bei diesen kehrt der Bericht an drei Stellen übereinstimmend wieder: v. Gall. 10, 2 ff. = 12,1 tyr. trig. 15, 3. 4 Zos. I 39, und es fragt sich nun, ist Dexippus hier die gemeinsame Quelle oder nicht? BOEHME) verneinte dies, glaubte vielmehr, dass man in dem Bericht v. Valer. 4. 3, der mit Syncellus und Zonaras sich decke, den dexippeischen zu sehen habe.) Zunächst fand er eine Übereinstimmung zwischen der vita Val. und Syncellus-Zonaras in der gemeinsamen Erwähnung des Ballista. Aber gerade diese ist ein

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1) S. 18.

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2) S. Bd. III S. 145, 7; S. 146, 5, 9, 12.

3) S. Bd. III S. 141, 30; 142, 8.

4) Vgl. S. 436 unten.

5) MOMMSEN, Röm. Gesch. V S. 432 Anm. 1 hielt Kάhotos für die richtige Namensform, da er Dexippus als Quelle dieser Stelle des Syncellus ansah; ebenso PETER, Scr. h. Aug. S. 152. Richtig ist aber vielmehr die Form Ballista, wie die Scr. h. Aug. u. Zon. XII 24 angeben. Balista geben auch die allerdings wohl gefälschten Münzen (s. ECKHEL VII S. 461; COHEN VI S. 9); vgl. HIRSCHFELD, Verwaltungsgeschichte I 237; SCHILLER I 822 ff., die Balista schreiben, auch OBERDICK, Römerfeindl. Bewegungen S. 21 Anm. 29. Ballista dagegen schreiben die neuesten Forscher, S. KLEBS, Röm. Prosopographie S. 227; HENZE, Ballista bei PAULY-WISSOWA II Sp. 2831. 6) S. auch BOEHME S. 68.

7) S. 67f.

8) S. S. 18 f.

Beweis dafür, dass die vita einer andern Überlieferung folgt, da sie die richtige Form Ballista hat, Syncellus und Zonaras dagegen die falsche Kalhotos. Was dann den zweiten Punkt betrifft, den BoEHME als Stütze seiner Meinung ansieht, die Gefangennahme der Kebsweiber und die Erbeutung der Schätze, so findet sich dies auch in dem mit Zosimus übereinstimmenden Bericht v. tyr. trig. 15. 4. Dass hiervon in der gemeinsamen Quelle der Scr. h. Aug. und des Zosimus die Rede war, darauf weist auch die Bemerkung des Zosimus I 39. 2 hin Πέρσας τοῖς οἰκείοις ἐναπέκλεισεν ἀγαπῶντας εἰ παῖδας καὶ γυναῖκας . . . περισώσαιεν. Den Bericht der v. Valer. 4.3 im Gegensatz zu den anderen auf dieselben Ereignisse bezüglichen Stellen der Scr.h. Aug. und zu Zosimus allein als dexippeisch in Anspruch zu nehmen, ist daher nicht angängig. Weiterhin meint BOEHME,1) dass in der im allgemeinen mit Zosimus sich deckenden Darstellung der Scr. h. Aug. Dexippus deswegen nicht Quelle sein könne, weil sich v. Gall. 10. 2 die Bemerkung finde,) in vindictam Valeriani sei dieser Krieg von Odenath unternommen worden, eine Bemerkung, von der er sagt: non redolet Dexippi ingenium. Ich kann mich dieser Ansicht nicht anschliessen; denn die Gefangennahme des Kaisers war das Ereignis, das den verheerenden Einfall der Perser, gegen den Odenath sich wandte, einleitete, und so konnte sich Dexippus sehr wohl so ausgedrückt haben. Aber angenommen auch, BOEHMES ganz subjektive Meinung sei richtig, so würde das doch kein Grund gegen Dexippus als Quelle sein. Denn Zosimus, der auch nach BOEHMES Ansicht dieselbe Quelle wie die vita benutzte, weiss davon nichts. Dass aber in der vita diese Bemerkung sich findet, ist sehr erklärlich; sie entsprang derselben Tendenz, die den Verfasser auch bewog die verschiedensten Barbarenfürsten Schritte für Valerians Befreiung thun zu lassen,) nämlich seiner grossen Vorliebe und Verehrung, die er für diesen Kaiser augenscheinlich hegt, und der er an anderer Stelle1) beredten Ausdruck geliehen hat.

Die Gründe, die gegen Dexippus als Gewährsmann des bei Zosimus und den Scr. h. Aug. übereinstimmend sich findenden Berichtes vorgebracht worden sind, haben sich demnach als nicht stichhaltig erwiesen. Dagegen lässt sich aus einer Reihe von Momenten entnehmen, dass Dexippus in der That hier die Quelle ist. Wie bei der Erzählung von der Gefangennahme Valerians, so ist auch hier der glaubwürdigere Bericht bei den Scr. h. Aug. und Zosimus. So haben wir in der vit. Val. 4. 3 die richtige Namensform Ballista, ferner sprechen sie richtig nur von Belagerungen von Ctesiphon, während es nach Syncellus' falscher Angabe erobert wurde.5) Nun steht

1) S. 67.

2) Vgl. auch 10. 8.

3) V. Valer. c. 1-4.

4) V. Valer. c. 5 u. 6.

5) S. darüber unten S. 441.

aber fest, dass die historisch richtigen Angaben des Trebellius Pollio 1) zum grössten Teil auf Dexippus zurückgehen. Ferner aber, und dies ist entscheidend, wird der bei den Scr. h. Aug. und Zosimus übereinstimmend auftretende Bericht durch die annalistische Erzählungsform mit ausdrücklicher Konsulangabe 2) als unzweifelhaft dexippeisch gekennzeichnet.3) Die abweichende Darstellung bei Syncellus-Zonaras geht also auf eine andere Quelle als Dexippus zurück, jedenfalls wiederum auf jene, aus der schon die Erzählung von der Gefangennahme Valerians geflossen war.4)

Zur völligen Klarlegung der Frage, ob Dexippus für Zosimus I 1-46 die Quelle gewesen ist oder nicht, wollen wir zum Schluss den vermeintlich aus Dexippus stammenden Bericht des Syncellus S. 715/17 noch weiterhin untersuchen.

Mit jener Schilderung der Kämpfe mit den Persern verknüpft Syncellus S. 716, 16 ff. einen Bericht über Einfälle der Goten. Der Ausdruck Tótɛ, mit dem Dexippus chronologische Bemerkungen einzuleiten pflegt,") und die Wendung οἱ Σκύθαι και Γότθοι λεγόμενοι ) charakterisieren diesen Bericht als dexippeisch, der freilich ziemlich ungeschickt an jene aus der andern Quelle stammende Erzählung angereiht ist. Syncellus giebt hier einen ganz summarischen Bericht über die Gotenzüge,') die v. Gall. c. 4, 6, 11, 12 eingehend nach Dexippus geschildert werden; freilich ist der Be- richt des Syncellus so kurz und unklar, dass alle Einfälle vom ersten Auftreten Odenaths bis zu seinem Tode in einen einzigen zusammenzufliessen scheinen.

Es gab über den Tod des Odenath verschiedene Relationen, deren eine uns bei Zos. I 39. 2 erhalten ist. Mit dieser Darstellung stimmt im allgemeinen v. Gall. 13, 1-3 überein; nur nennt Zosimus auch den Ort Emesa, der in der vita ausgelassen ist. Herennianus und Timolaus, die die vita Gall. 13, 2 nennt, sind wahrscheinlich nur eine Erfindung *) des

1) Vgl. ENMANN, Philologus 4. Sppl.-Bd. (1884) S. 376; KLEBS, Hist. Zeitschr. 61. (1889) S. 228, 244; Rhein. Mus. N. F. 47 (1892) S. 7; MOMMSEN, Hermes XXV (1890) S. 255; WÖLFFLIN, Sitzungs-Ber. der bayr. Ak. phil. Kl. 1891, S. 485; PETER, Scr. h. Aug. S. 64.

2) V. Gall. 10. 1.

3) Vgl. Eunap. fr. 1 bei MÜLLER, FHG. IV S. 11

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DINDORF, hist. graec. min. I 207; BOEHME S. 8; MOMMSEN, Hermes XXV S. 255 Anm. 3 und S. 263 Anm. 3. 4) S. S. 434 ff.

5) S. Gelzer, S. Julius Africanus und die byzant. Chronographie I S. 183 Anm. 1. 6) Vgl. S. 705. 10: Enúðaι ... oi λɛyóμɛvoi Tóτvoi und v. Gall. 6. 2: Scythae autem, hoc est pars Gothorum; BOEHME S. 18.

7) Dass dieser Bericht sich auf die Einfälle 256-258 bei Zos. I 32-36 beziehen, wie WIETERSHEIM, Gesch. der Völkerwanderung I2 S. 633 und zum Teil auch OBERDICK S. 36 Anm. 52 behaupten, halte ich für unrichtig; vgl. RAPPAPORT S. 58.

8) Vgl. VON SALLET, Die Fürsten von Palmyra. Berlin 1866, S. 12; MOмMSEN, Röm. Gesch. V 436, Anm. 4, der freilich unrichtig angiebt, dass v. Aurel. 38. 1 die Existenz

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