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dem der Toten im Seleukidenreich vorzüglich illustriert, während die Ptolemäer nichts besseres glaubten thun zu können, als sich direkt an die Ahnenreihe anzuschliessen, an deren Spitze der in Alexandreia ruhende Alexander sich befand.

Im scharfen Gegensatz zu den Herrschern der beiden bis jetzt betrachteten grossen Diadochenreiche stehen die Könige der dritten hellenistischen Grossmacht, Makedoniens. Während Demetrios, ebenso wie Lysimachos, göttliche Verehrung seiner Person von Seiten seiner Unterthanen zugelassen hatte, wahrscheinlich auch, so gut wie Lysimachos, selbst den Kult der Divi, vor allem den Alexanders, betrieben hat, scheint Antigonos Gonatas andere Bahnen gewandelt zu sein. Wohl haben auch unter ihm und seinen Nachfolgern schmeichelnde Griechen heroische und göttliche Ehren verschiedener Art dem Herrscherhaus entgegengebracht,') aber von seiner Seite aus scheint weder ein Kult seiner verstorbenen Vorfahren noch seiner eignen Person eingerichtet worden zu sein,2) womit er vielleicht bewusst an Antipater angeknüpft hat, der, wie wir sahen, die Vergötterung selbst des Alexander abgewiesen hatte. KAERST")

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1) In Knidos waren ein réuevos und orzós zu Ehren des Antigonos Gonatas und seiner Gemahlin nebst Einrichtungen für gymnische und musische Wettkämpfe. Bezeichnend aber ist, dass Antigonos nur als der freundliche Heros“ (pilos Tows) gefeiert wird, USENER, Rhein. Mus. XXIX (1874) S. 25 ff.; KAIBEL, Epigr. graeca 781. Für NIESE (Gesch. d. gr. und mak. Şt. II, S. 76 Anm. 2, S. 131 Anm. 3) ist allerdings die Beziehung des Epigramms auf Antigonos Gonatas nicht über allen Zweifel erhaben. In Delos wurden, ebenso wie für andere Diadochenfürsten, auch für Antigonos Spiele (Artıyóvatα) gefeiert, Bull. Corr. Hell. VI (1882) S. 143, desgleichen in Histiäa auf Euböa, ebenda X (1886) S. 102 ff. MICHEL, Recueil 346, wo eine πομπὴ τῶν Ἀντιγονείων erwähnt wird, vgl. Niese a. a. O. II, S. 338 Anm. 1. Bei PLUTARCH, Arat. 45 ist die Rede von Opfern und Festen in griechischen Städten zu Ehren des Antigonos Doson, vor allem in Sikyon, wo A. als Gastfreund des Arat besondere Ehren genoss, NIESE II, S. 337 f. In Athen erhielt sogar der makedonische Phrurarch Diogenes nach seinem Tode als voyέrns heroische Verehrung durch Einsetzung eines Priesters (CJA. III 299), Einrichtung eines réuevos, des Diogeneion, und die Begründung eines jährlichen Festes, der toyérria; KOEHLER, Hermes VII (1873) S. 3 ff.; Mitt. des ath. Instituts IX (1884) S. 298; CIA. II 467 DITTENBERGER, Sylloge II 521 Z. 24. DENEKEN bei ROSCHER, Lexikon I 2 Sp. 2545.

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2) Das machen schon die Münzen wahrscheinlich, auf denen nicht das Bild der Könige geprägt ist, dann aber das Fehlen irgend eines litterarischen oder inschriftlichen Zeugnisses dieser Art.

3 Hist. Zeitschr. LXXIV N. F. XXXVIII, S. 221; vgl. Studien zur Entwickelung S. 61. An letzterer Stelle weist er (S. 55) zur Erklärung auch auf die Thatsache hin, dass das makedonische Königtum allein noch eine nationale Basis hatte, und dass die Antigoniden in der Beschränkung auf diese nationale Grundlage die Stärke ihres Regiments erkannten, während die übrigen Diadochenmonarchieen durchaus und ausschliesslich dynastischen Charakter gehabt hätten, das dynastische Prinzip also über das nationale hier völlig gesiegt habe. Man darf aber diese Gegensätze nicht überschätzen, wie KAERST thut; vgl. WACHSMUTH, Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbesondere das von Pergamon, Hist. Vierteljahrschrift II (1899) S. 297 ff.

ist der Ansicht, da Zenon, der Begründer der Stoa, in nahen Beziehungen zu Antigonos Gonatas stand,') so sei wohl das makedonische Königtum nicht unbeeinflusst von dessen Philosophie geblieben; er weist auch auf das bekannte Wort dieses Herrschers hin, dass seine Herrschaft nichts anderes als ein ehrenvoller Knechtsdienst sei.) Ein solcher Ausspruch dürfte wohl nicht gerade zu der. Annahme reizen, dass Antigonos sich oder andere unter die Götter versetzt habe. Ist das aber richtig, dann scheidet Makedonien aus der Reihe der Monarchieen mit staatlich eingerichteten Herrscherkulten aus, und es blieb Rom vorbehalten den staatlichen Herrscherkult auf europäischem Boden heimisch zu machen.")

In der Mitte zwischen dem Verhalten der makedonischen und demjenigen der seleukidischen Herrscher liegt dasjenige der Attaliden von Pergamon. Sie haben offenbar auf die Selbstvergötterung verzichtet und haben nur für ihre Ahnen einen göttlichen Kult zugelassen. Dies lässt sich erschliessen aus den städtischen Kulten in den griechischen Politien, die naturgemäss bei der Beliebtheit dieser Herrscher, der Vorkämpfer des Hellenentums in Asien, der treuen Freunde und Wohlthäter der sinkenden Griechenstädte im Mutterland, vor allem Athens, der Schöpfer man möchte sagen eines kleinasiatischen Neu-Athens') sehr zahlreich waren.5) Trotz der grossen Zahl nämlich geht durch die

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1) Vgl. auch NIESE, Gesch. der gr. u. mak. Staaten II, S. 223.
2) AELIAN, Var. Hist. II 20.

3) In den Kleinstaaten des griechischen Mutterlandes ist man auch nicht viel weiter gegangen als in Makedonien. Aratos hat in Sikyon erst nach seinem Tode durch Volksbeschluss heroische Ehren erhalten, POLYBIOS VIII, 14. 7, indem ihm als oixiorýs und corne tijs rólɛos an einem hervorragenden Platz innerhalb der Stadt Grabstätte und Heroon errichtet wurden, PLUTARCH, Arat. 53, PAUSANIAS II 8. 2; 9. 4. Man opferte ihm hinfort zweimal jährlich: die Wiederkehr des Tages, an welchem er die Stadt von der Tyrannis befreit hatte, wurde durch das Fest der Zorgia gefeiert und an seinem Geburtstag wurden ihm durch einen eigens dazu eingesetzten Priester Opfer dargebracht. Die dionysischen Techniten trugen dabei Lieder unter Kitharabegleitung vor und eine noun wurde veranstaltet, an der unter Vorantritt der Knaben und Epheben Rat und Bürgerschaft teilnahmen, PLUTARCH a. a. O., DENEKEN a. a. O. Sp. 2546. Die Legende von der halbgöttlichen Abstammung des Aratos steht bei PAUSANIAS IV 14. 5. Der Volksbeschluss, durch den im Jahre 183 die Megalopolitaner dem Philopoimen nach seinem Tode ruci ióóvɛo dekretierten, ist, wenn auch verstümmelt, erhalten, DITTENBERGER, Sylloge I* 289. Auch ihm wurden ein Altar und ein Téuevos errichtet und jährliche Feste mit Rindsopfern, gymnischen und hippischen Agonen eingesetzt, Inschr. Z. 8ff., DIODOR XXIX 21, vgl. LIVIUS IXL 50. Das Fest hiess wohl auch Zornoia und der Kult des neuen Heros stand mit dem des Zeus Soter in Verbindung, Inschr. Z. 10 u. 40, vgl. DENEKEN a. a. O. Sp. 2546.

4) So WACHSMUTH, Hist. Vierteljahrschr. II (1899) S. 310 ff.

5) In Pergamon selbst bestanden, schon ehe die Dynasten Könige waren, Evuéveia, begründet zu Ehren des Eumenes I. und gefeiert am Geburtstag dieses Fürsten, FRÄNKEL, Inschriften von Pergamon I 18 Z. 35 f. (aus dem späteren Teil der Herrschaft des Eumenes, etwa der Zeit zwischen 263-241); das Eumeneion in Philetaireia

selben in einem Punkt eine gewisse Einheitlichkeit der Einrichtung, die wohl auf einen höheren Wunsch zurückzuführen ist. Wirkliche Götter (o) sind nur die gestorbenen Fürsten und Fürstinnen, ihnen allein werden auch Tempel errichtet.') Dagegen bei Lebzeiten wird dem Herrscher und selbst unter dem letzten Attaliden war das noch so) wohl eine Statue oder ein Bild geweiht,") aber im Tempel') oder zur Seite des Altars eines olympischen Gottes:5) der König wird nicht selbst Jós, sondern höchstens „ovvaos TO 9. Von Opfern werden auf den Altären der betreffenden Götter nur Spenden und Rauchopfer für die ovvvao Baoikeis- unter dem letzten Attaliden allerdings täglich

(FRÄNKEL I 240) ist demselben Eumenes, aber erst nach seinem Tode, geweiht worden; vgl. WACHSMUTH a. a. O. S. 306 und die Zusammenstellung aller städtischen Kulte innerhalb und ausserhalb des pergamenischen Reiches bei BEURLIER, S. 99 ff.

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1) Attalos I. heisst nach seinem Tode Oros Zorno, FRANKEL I 59, Oεog zai Evegyétns ebenda 171; in dem Dekret von Elaia zu Ehren des Attalos III. (CURTIUS und CoNZE, Abhandlungen der Berl. Akad., 1872, S. 68 f. FRANKEL I 246, USENER, Rhein. Mus. XLVII [1892] S. 154 ff., MICHEL, Recueil 515) heisst die Aufschrift auf der Statue und dem goldenen Reiterbild des Königs, Z. 21 ff.: ó dìjuos ßaoikéa "Attakov φιλομήτορα καὶ εὐεργέτην θεοῦ βασιλέως Εὐμένου σωτῆρος κτλ., vgl. Ζ. 44f.; ebenda Ζ. 27 f. ein στεφανηφόρος τῶν δώδεκα θεῶν καὶ θεοῦ βασιλέως Ευμένους CIGr. 3070 (unter Attalos II.) ein iɛgɛvs dεov Evμévov, dagegen 3068 MICHEL, Recueil 1016 aus seinen Lebzeiten ein ἱερεὺς βασιλέως Εὐμένου; in dem Dekret von Hierapolis fur die Königin Apollonis (ICDEICH, Altertümer von Hierapolis S. 78 nr. 30 MICHEL, Recueil 541 heisst die Geehrte γυνὴ μὲν θεοῦ βασιλέως Αττάλου, μήτηρ δὲ βασιλέως Evulvov Zorigos, in dem von Teos für dieselbe (LE BAS 88 DITTENBERGER, Sylloge 11 234 MICHEL, Recueil 499) steht (Z. 5) tòv iɛgέia [Arrákov Evo‹ß ovç (d. i. Attalos II.) καὶ] θεᾶς Ἀπολλωνίδος Εὐσεβοῦς καὶ τὴν ἱέρειαν αὐτῆς καὶ βασιλίσσης Zrgarovians. Von drei Inschriften von Bisanthe (MOMмSEN, Hermes IX, 1874, S. 117, DITTENBERGER, Syll. I1 223-225, MICHEL, Rec. 1288) ist die erste vnèg Вaoiléws Εὐμένου φιλαδέλφου Θεοῦ καὶ εὐεργέτου, die beiden anderen dagegen sind ὑπὲρ βασιλέως Αττάλου φιλαδέλφου καὶ βασιλίσσης Στρατονίκης gesetzt. CIGr. 3069 erwähnt ein Attaleion, in Pergamon oder in Teos, der Genossenschaft der Attalisten gehörig; ebenda II Add. 2139 b Z. 46 ein Attaleion in Aegina; FRÄNKEL, Inschr. v. Perg. I 240 ein Eumeneion in Philataireia für Eumenes I. als ztíorns des Ortes, alle erst nach dem Tode des betreffenden Herrschers errichtet. MICHEL, Rec. 499 Z. 14f. ist die Rede von der Errichtung eines Tempels für die Göttin Apollonis; nach Anthol. Palat. c. 3 hatte dieselbe nach ihrem Tode auch einen Tempel in ihrer Heimatstadt Kyzikos. 2) MICHEL, Rec. 515.

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3) Die Statue wird als ayahua bezeichnet, MICHEL ebenda Z. 7 ff., über die Aufschrift auf derselben vgl. oben Anm. 1.

4) MICHEL, Rec. 515 im Tempel des Asklepios, dessen Heiligtum daher auch Z. 15 genannt wird: τὸ τέμενος τοῦ Ἀσκληπιοῦ καὶ τοῦ βασιλέως. Von den drei kleinen Altären für den Basilevs "Attalos Zorno, d. i. Attalos I., FRÄNKEL I 42-45 ist der dritte (45) im Heiligtum der Demeter Karpophoros gefunden. Auch die Sikyonier stellen eine überlebensgrosse goldene Statue des Attalos I. im Jahre 197 neben dem Standbild des Apollo auf dem Markte auf, POLYBIOS XVIII 16.

5) MICHEL, Rec. 515 Ζ. 10f. παρὰ τὸν τοῦ Διὸς τοῦ Σωτῆρος βωμόν.
6) Ebenda Z. 9.

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dargebracht.1) Dafür ist ein iɛɛv's τov Baσikéws vorhanden;2) dessen Hauptsorge ist aber die Ausrichtung eines Festzugs) und der Spiele,') die jährlich oder monatlich an einem Ehrentage des Herrschers,5) vor allem dem Geburtstage"), stattfinden. Daher verbindet der Königspriester manchmal mit seinem geistlichen Amt dasjenige eines ἀγωνοθέτης. Zur gottesdienstlichen Feier gehören ausser Gebet, Opfer und Prozession auch noch musikalische Aufführungen: Chöre von freien Jünglingen singen das παραβώμιον,) Jungfrauen einen ὕμνος.") Alles in allem ist das doch ein dem occidentalischem Empfinden in kluger Weise angepasster Herrscherkult: mehr eine Ehrung als eine Verehrung. Wie wenig überschreitet das unsere Sitte, an Kaisers Geburtstag Festgottesdienst mit musikalischer Begleitung des Gemeindegesangs, Festzüge und Galavorstellungen abzuhalten.10) Zudem sind das Ehrenbezeugungen, zu denen im pergamenischen Reich und den angrenzenden Gebieten auch Nicht-Könige gelangt sind11) etwas, was nicht scharf genug hervor

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1) Ebenda Z. 10.: ἑκάστης τε ἡμέρας ὁ στεφανηφόρος καὶ ὁ ἱερεὺς τοῦ βασιλέως καὶ ἀγωνοθέτης ἐπιθυέτωσαν λιβανωτὸν ἐπὶ τοῦ βωμοῦ τοῦ Διὸς τοῦ Σωτῆρος τῶν βασιλεῖ, vgl. Ζ. 29. 40; MICHEL. 1016 Β Ζ. 6 f., τάς τε θυσίας συνετέλεσεν πάσας, ὁσίως μὲν τὰ πρὸς τοὺς θεοὺς καὶ τοὺς βασιλεῖς; DITTENBERGER, Syll. 11 234 MICHEL 499 Z. 4ff.; vgl. FRÄNKEL II S. 511.

2) CIA II 1670, III 300 ein iɛgevs Artálov izoviuov in Athen (des zum Heros eponymos einer Phyle gemachten Attalos I., vgl. POLYBIOS XVI 25); CIGr. 3068 MICHEL 1016 Z. 17 f.: iɛgevs ßaothéos Evuέvov; im Dekret von Sestos, CURTIUS, Hermes VII (1872) S. 113 f., JERUSALEM, Wien. Stud. I (1879) S. 32 ff., DITTENBERGER, Syll. I' 246, MICHEL, Rec. 327 Ζ. 26 f.: ἱερεύς τε ἀποδειχθεὶς τοῦ βασιλέως Αττάλου.

3) MICHEL 525 Z. 14f.

4) MICHEL 327 Z. 35 ff.; Eumeneia: FRÄNKEL I 18 Z. 35 f.; Basilea auf der Inschrift von Nakrasa v. J. 240: CIGr. 3521 MICHEL 509, offenbar eine Feier wegen der Annahme der Königswürde durch Attalos I.

5) CIGr. 3068

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MICHEL 1016 Z. 18 ist die Rede von ßcolios Evuέrov quéo¤; nach MICHEL 515 Ζ. 13 f. ist ἡ ὀγδόη ἐν ᾗ παρεγένετο εἰς Πέργαμον der Festtag, vgl. darüber GELZER, Abhandlungen der Berl. Akad., 1872, S. 71; DITTENBERGER, Syll. I' 234 MICHEL 499 Ζ. 4: καὶ καθιεροῦσθαι ταύτην τὴν ἡμέραν αὐτῆι.

6) MICHEL 327 Ζ. 35 ἐν δὲ τοῖς γενεθλίοις τοῦ βασιλέως καθ ̓ ἕκαστον μήνα Dvorázov vnèg tov dýμov. Der 16. jeden Monats, um den es sich handelt, ist zugleich dem Mithras geweiht, CUMONT, Myst. d. Mithra I S. 238.

7) MICHEL 1016 A. Z. 1. 16 f. 25 f.; beide Ämter mussten aber nicht von vornherein in einer Hand vereinigt sein, vgl. B. Z. 5 ff.; CIGr. 3070; MICHEL 515 Z. 11f. 8) Über diesen Ausdruck FRÄNKEL II S. 269.

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10) Ich bin also gerade entgegengesetzter Ansicht wie FRÄNKEL, welcher meint (I S. 39): „die dem letzten Könige bei Lebzeiten vom Volke von Elaia erwiesenen Ehren hätten nach seinem Tode kaum noch gesteigert werden können“, befinde mich aber in Übereinstimmung mit C. CURTIUS, Hermes VII, S. 125 und M. L. STrack, Rhein. Mus. LV (1900) S. 180, der von seltner Bescheidenheit" der Attaliden im Gebrauch des Königstitels spricht.

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11) Vgl. die Ehrendekrete der Schauspielergesellschaft von Teos für den Flötenspieler Kraton aus Chalkedon, verfasst unter Eumenes II. (197-158): CIGr. 3067. 3068

gehoben werden kann, da es zeigt, wie wenig sich die pergamenischen Könige über ihre Unterthanen erhoben. Und dabei ist alles, was wir bis jetzt an Material beigebracht haben, den Kulten schmeichelnder Unterthanen entnommen. Wir sahen aber, dass überall die städtischen Kulte den staatlichen in der Regel ein gutes Stück voraus sind. Es scheint, dass die Schauspielergesellschaft von Teos, oder wenigstens ein aus dem grösseren Verbande gebildeter Thiasos der Arrahiotai, der in Pergamon seinen Sitz hatte, in Beziehung zu dem offiziellen Kult von Pergamon gestanden hat.') Ist das richtig, so erhalten wir aus mehreren Dekreten dieser Gesellschaft, aus der Zeit des Eumenes II. und Attalos II., den Beweis, dass wenigstens noch unter dem ersten der beiden genannten Könige im Staatskult die Bezeichnung „Gott" für die Könige, und zwar selbst für die verstorbenen, vermieden wurde, 2) dass

MICHEL, Rec. 1015. 1016, an letzterer Stelle lautet A. Z. 22 ff. der Beschluss: παρατίθεσθαι δὲ καὶ ἐν ταῖς θέαις καὶ ἐν ταῖς πομπαῖς παρὰ τὸν ἀνδριάντα τὸν Κράτωνος τὸν ἐν τῷ θεάτρῳ τρίποδά τε καὶ θυμιατήριον καὶ τῆς ἐπιθυμιάσεως τὴν ἐπιμέλειαν καθ ̓ ἕκαστον ἔτος ἀεὶ ποιεῖσθαι τὸν ἀγωνοθέτην καὶ ἱερέα βασιλέως Εὐμένου γινόuɛvov. Nach der Inschrift Le Bas III 1572 bis, G. HIRSCHFELD, Greek inscr. in the Brit. Mus. IV 787, Cater, Delectus 166 werden dem lebenslänglichen Artemispriester Artemidoros in Knidos (allerdings erst am Ende des 1. Jahrh. v. Chr.) schon bei Lebzeiten beschlossen: öffentliche Bestattung und Anlage eines Grabes an einem ausgezeichneten Punkte des Gymnasiums, Errichtung einer goldnen Statue im Tempel der Artemis (ixóra povstav σύνναον τῷ ̓Αρτάμιτι) und für alle Zukunft ἰσόθεοι τιμαί: Altar und Opfer mit Prozession, dazu penteterische gymnische Spiele, die den Namen 'Agruidoosta führen sollen, vgl. FRÄNKEL II S. 511, DENEKEN bei ROSCHER, Lexikon I 2 Sp. 2547. Nach dem Tode ist die Vergötterung oder richtiger gesagt die Heroisierung von Nichtkönigen in der späteren hellenistischen Zeit sehr häufig. Das dafür technisch gewordene agrowisar begegnet zum ersten Mal auf einer Inschrift der Dionysiasten aus den Peiraieus, KÖHLER, Mitt. des ath. Inst. IX 1884, S. 291, wo es heisst (III Z. 46ff.): φροντίσαι δὲ τοὺς ὀργεῶνας, ὅπως ἀφηρῳσθεῖ Διονύσιος καὶ ἀ[ν]ατεθεῖ ἐν τῷ ἱερῷ παρὰ τὸν θεὸν ὅπου καὶ ὁ πατὴρ αὐτοῦ. Damit wurde allerdings dem Dionysios nichts anderes zu Teil, als was schon die Schulhäupter der Philosophenschulen, z. B. Platon, im Musenheiligtum ihrer Genossenschaften erfahren hatten, DENEKEN bei ROSCHER, Lexikon I2 Sp. 2540 f., USENER, Götternamen S. 249 f. Eine Heroisierung von Staatswegen hat dagegen in Athen der makedonische Phrurarch Diogenes erfahren, worüber schon S. 84 Anm. 1 gesprochen ist. Von Theophanes von Mitylene, dem Freunde u. Schützling des Pompejus, berichtet TACITUS, Annal. VI 18: defuncto Theophani caelestes honores Graeca adulatio tribuerat, eine Nachricht, die von mitylenäischen Münzen mit εòs Orogárns Mirviŋraios bestätigt wird, DENEKEN a. a. O. Sp. 2549. Auf jeden Fall beweist dies alles, dass in der Interessensphäre der Attaliden göttliche Verehrung nicht allein gekrönten Häuptern zu teil geworden ist.

1) Darauf weist abgesehen von dem Namen 'Artahotai der Umstand hin, dass diese Gesellschaft als sakralen Mittelpunkt ein Attaleion, weiter in der Nähe des königlichen Palastes von Pergamon eine gemeinsame Wohnung besass, und dass Attalos II. selbst sich um die Statuten der Vereinigung kümmert: CIGr. 3069, dazu LÜDERS, die dionys. Künstler S. 22.

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2) CIGr. 3067 MICHEL 1015 Z. 12f.: Tois čiλois Deois nai Tois Tε Baoλεῦσιν καὶ ταῖς βασιλίσσαις καὶ τοῖς ἀδελφοῖς βασιλέως Ευμένου (die Stelle ist falsch

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