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zurückgeht, seine Epiphanie auf Erden als Otos Aizanos der Welt verkündete und das letzte gewaltige hellenistische Grabdenkmal hoch droben auf dem Nemrud-Dagh schuf, lag schon die Macht im Orient nicht mehr in den Händen dieser armseligen Epigonen, die sich, wie es scheint, umsomehr mit himmlischem Schimmer umgaben, je geringer ihre irdische Macht wurde. Schon beherrschte teils direkt teils indirekt Rom alle ehemaligen Länder Alexanders am Mittelmeer und gab ihnen, nachdem sie Jahrhunderte lang von Krieg und Kriegsgeschrei erfüllt waren, gestützt auf seine Legionen den Frieden wieder. Kein Wunder, dass die mit dem Herrscherkult nun schon Generationen lang vertrauten Griechen sofort auch die neue Macht, welche so gewaltig imponierend in die Händel des Ostens eingriff, mit göttlichen Ehren überschütteten. Aber dort drüben im fernen Abendland gebot noch kein einzelner, sondern die Gesamtheit der Männer von Rom: die cives Romani traten zusammen als die herrschenden auf. Ihnen schuf schmeichelnder Griechensinn wiederum zuerst in den Städten Joniens, allen voran in Smyrna, 1) eine Dea Roma, der nun an Stelle der hellenistischen Herrscher, zunächst auch wieder frei aus der Initiative der Unterthanen und Schützlinge Roms heraus, im Osten die Tempel erstanden. Aber wie vorauszusehen war, blieb man dabei nicht stehen: der hellenistische Herrscherkult, der gerade in dem zweiten Jahrhundert immer mehr in der Ausgestaltung der Verehrung des lebenden Königs, selbst in dem zunächst den Griechenstädten gelegenen pergamenischen Reich, sich weiter entwickelte, musste auch in den römischen Gebieten seine Rückwirkung ausüben; dazu kam, dass die von Rom gesandten Vögte und Feldherren mit gleicher Machtvollkommenheit, wie ihre mit dem Diadem geschmückten hellenistischen Vorgänger, in den Provinzen schalteten, der Unterschied zwischen beiden also für die Unterthanen mit der Zeit gänzlich verschwand, während die Kunst des Kriechens und Schmeichelns bei den Griechen mit jeder Generation zunahm. So kam es, dass neben der Göttin Roma sehr bald auch hervorragende Romani, allen voran Flamininus, „Griechenlands Befreier"), göttlicher Ehren teilhaftig wurden. Und was im zweiten Jahrhundert noch Ausnahme war, und da, wo es ausnahmsweise als höchste Ehre verliehen wurde, nur den Vorzug, ein oirvaos sós, und zwar nicht nur der Göttin Roma, sondern auch griechischer Götter zu werden, dem Betreffenden brachte,3) das scheint im ersten Jahrhundert Regel geworden

1) Bereits im Jahre 195 v. Chr., als Karthago noch stand und mächtige Könige in Asien herrschten", errichteten die Smyrnäer den ersten Tempel der Roma, TACITUS, Annal. IV 56, vgl. im übrigen HIRSCHFELD, SBer. der Berl. Ak. 1888, S. 835 f. 2) PLUTARCH, Flamininus c. 16.

3) PLUTARCH a. a. O. führt aus, dass Flamininus von den Chalkidiern in Opfern und Päanen zusammen mit Zeus, Roma und der Fides Romana gefeiert, und dass öffentliche Gebäude ihm in Gemeinschaft mit Apollo und Herakles geweiht wurden, dass ihm auch ein eigner Priester bestellt worden sei; man vergleiche damit die Kulte für pergamenische Könige aus derselben Zeit.

zu sein,') schliesslich in der weitergehenden Form, dass eigne Tempel und Spiele dem Statthalter höchstens noch zusammen mit der Roma 2) dekretiert wurden,") bis schliesslich Caesar und wer weiss, ob er wirklich der erste war1) so gut wie ehemals die Seleukiden als Osos 'Eniqavis verehrt wurde.) Im Osten war also der römische Herrscherkult, soweit er der freien Initiative einzelner Städte seinen Ursprung verdankt, hundert Jahre vor der Entstehung des Kaiserreichs schon vorhanden. Es fragte sich nun, wie die neuen Herrscher von Rom, deren Reihe Caesar eröffnete, zu der alten Institution des Ostens sich stellten, vor allem ob und wie sie das seltsame Gewächs des griechisch-orientalischen Bodens in das Abendland verpflanzen würden. 3. Die römischen Staatskulte der Kaiserzeit, soweit sie datierbar sind. Der Dictator C. Julius Caesar hat nicht mehr und nicht weniger erstrebt, als eine griechisch-römische Paoikeia, wenn auch vielleicht nicht unter dem verfehmten Titel eines rex, im Westen einzurichten"); er knüpft eigentlich in allem direkt an die Institutionen des hellenistischen Ostens an, da er als hochgebildeter Mann die Überlegenheit der griechischen Kultur vielleicht nicht nur instinktiv gefühlt, sondern ihren Sieg k bereits klar erkannt hatte. Sein ehemaliger magister equitum Antonius, der sich, wie einst nach dem Tode des grossen Makedoniers die Diadochen im allgemeinen und speziell Ptolemaios I., in Alexandreia ein hellenistisches Teilreich begründete, wandelte unstreitig mehr in den Bahnen seines Herrn, als sein jugendlicher Gegner, der sich dank der ihm zu teil gewordenen Adoption den Sohn des Gewaltigen nennen durfte. Caesar und Antonius sind von höherer Warte gesehen wohl die ersten Alleinherrscher

1) CICERO, ad Quintum fr. I. 1. 26, ad Atticum V. 21, SUETON, Aug. 52: Templa quamvis sciret etiam proconsulibus decerni solere; über Pompejus soll nach seinem Tode das Wort gefallen sein: τῷ ναοῖς βρίθοντι πόση σπάνις ἔπλετο τύμβου. HIRSCHFELD S 836.

2) HIRSCHFELD, a. a. O. Anm. 17, benutzt mit Recht hierfür als Beleg die angeführte Stelle aus CICERO, ad. Quint. fr. I. 1. 26.

3) Für die Errichtung von Tempeln vgl. man die in den vorhergehenden Anmerkungen angeführten Stellen; von Spielen zu Ehren eines Statthalters kennen wir die ursprünglich Marcellea genannten Verrea von Syrakus.

4) Vermuten darf man, dass Pompejus, der ein so gewaltiges Ansehen im Osteu besessen hat, wohl hierin Caesar vorausgegangen ist, zumal wenn man die oben in Anm. 1 zitierten Worte in Betracht zieht.

5) CIGr. 2957: Inschrift von Ephesos, in der Rat und Volk der Ephesier sowie die übrigen Städte Asiens ehren: τὸν ἀπὸ Ἄρεως καὶ Ἀφροδείτης θεὸν ἐπιφανῆ καὶ κοινὸν τοῦ ἀνθρωπίνου βίου σωτήρα. Vgl. 2369 τὸν θεὸν καὶ αὐτοκράτορα καὶ σωτῆρα tīs oixovμévηs, die mit HIRSchfeld gegen BOECKн wohl in die Lebenszeit Caesars zu setzen ist. Es giebt allerdings auch Inschriften für Caesar, auf denen die Bezeichnung Gott noch fehlt: CIGr. 2214g., 2215, CIA. III. 428.

6) SO EDUARD SCHWARTZ in dem trefflichen Aufsatz Berichte über die catilinarische Verschwörung", Hermes XXXII (1897) S. 573.

( von Rom, zugleich aber auch die letzten hellenistischen Könige. Die Mordthat an den Iden des März 710/44 und der Prinzipat des Augustus bedeuten eine Reaktion des Römertums gegen den Hellenismus, wenigstens auf politischem Gebiet, eine Reaktion, die bei Aktium ihre Bluttaufe erhielt. Nichts bestätigt mehr die Richtigkeit dieser Sätze als die Geschichte des römischen Kaiserkultes. Die göttliche Verehrung Caesars in Rom bei seinen Lebzeiten, die derselbe, so wenig wie einst Alexander, selbst hervorgerufen, sondern vielmehr nur geduldet hat,') entspricht genau den hellenistischen Kulten, etwa dem im pergamenischen Reich der letzten Zeit, der, wie wir sahen,2) im Kult der römischen Prokonsuln sich fortgesetzt hatte. Seine Statue wird in sämtlichen Tempeln Roms und des Reiches neben denen der Götter aufgestellt,) alle fünf Jahre zu feiernde Spiele werden zu seinen Ehren beschlossen,1) die jährliche festliche Begehung seines Geburtstages und seiner Siegestage wird angeordnet,5) die Priesterschaft der Luperci, die aus zwei Collegien bestand, den Fabiern und Quintiliern, wird durch ein drittes, das julische, verstärkt.) Ja es heisst sogar, man habe ihn Jupiter Julius genannt und wegen seiner Milde ihm und Clementia einen gemeinschaftlichen Tempel bestimmt, in welchem die beiden Gottheiten einander die Hände. reichten.) Aber dies letztere kam durch seine frühzeitige Ermordung nicht zur Ausführung, ebenso wenig wie der zum Flamen des neuen Jupiter designierte M. Antonius sein Amt antrat.) Als dann aus den Wirren nach dem Tode des Diktators die schliessliche Einigung seiner Anhänger und in der Herrschaft der Dreimänner von 711 43 v. Chr. der Sieg des caesarischen Prinzips in Rom erlangt war, ist etwa im Jahre 712 42 v. Chr.") dem toten Cäsar das zu teil geworden, was

1) Das sagt deutlich SUETON, Caesar 76: sed et ampliora etiam humano fastigio decerni sibi passus est.

2) Siehe oben S. 91 Anm. 3.

3) SUETON, Caes. 76. DIO CASSIUS, XLIV 4. APPIAN, bell. civ. II. 106; vgl. hierzu und zu dem folgenden DRUMANN, Gesch. Roms III, S. 665 f.

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8) Dio a. a. O. CICERO, Phil. II, 43. 110. SUETON, Caes. 76. Antonius liess sogar nach Caesars Tod das Amt zunächst fallen (CICERO a. a. O. u. XIII 19. 41) und wurde erst nach der inzwischen eingetretenen offiziellen Consekration des Divus Julius von Octavian im Jahre 714/40 veranlasst, es anzutreten; PLUTARCH, Antonius 33, DRUMANN-GROEBE, Gesch. Roms I S. 310, MARQUARDT, Staatsverw. I S. 465 Anm. 5.

9) Vgl. MOMMSEN, Staatsr. II S. 756 Anm. 1, der nachgewiesen hat, dass die Consekration erst nach dem 27. November 715 43 erfolgt ist. Da aber Dio (XLVII 18) unter dem Jahre 712/42 den Beschluss der Erbauung eines Tempels berichtet, und Consekration und dieser Beschluss wohl zusammengehören, so ist zunächst an dem zuletzt genannten Jahr als demjenigen, in dem der erste Römer durch offiziellen Beschluss des

Zur Geschichte der antiken Herrscherkulte.

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er lebend nicht mehr erreichte, die offizielle Consekration durch Senatsund Volksbeschluss1) und ein eigner Tempel an der Stelle, wo einst sein Leichnam nach des Antonius berühmter Leichenrede von dem fanatisierten Volke auf schnell improvisiertem Scheiterhaufen den Flammen übergeben worden war.2) Das Zurückweichen von der einmal betretenen Bahn verrät sich am deutlichsten in der Creierung des Divus Julius und nicht des Deus Julius. Der Divus ist im Gegensatz zum wirklichen Deus ein früher Mensch gewesener Gott,) es ist also ein zwischen Menschen und Göttern stehendes Wesen, etwa dasselbe, was dem Griechen der Heros

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Weiter ist bezeichnend für die eingetretene Reaktion der Umstand, dass die Erhebung zum Divus nominell durch Senats- und Volksbeschluss geschah. Damit ist eine weitere Eigentümlichkeit des römischen Herrscherkults gegeben: Während der seleukidische König durch die Übernahme der Herrschaft eo ipso ein ɛos 'Eripavis auf Erden war, während alle Ptolemäer durch Priesterdekret, und zwar schon bei Lebzeiten, zu Göttern erhoben wurden, schuf sich der römische Senat und das römische Volk oder später der römische Senat allein als Vertreter des Volkes aus den Kaisern, die sich bewährt hatten, nach dem Tode derselben seine Divi. Die Apotheose erst nach erfolgtem Ableben, die Erhebung zum Divus und nicht zum Deus, endlich die, Vollziehung dieses Aktes durch den Senat und das Volk: das sinde. die drei Konzessionen an das römische und occidentalische Empfinden, wodurch die julisch gesinnten Triumvirn, offenbar schon unter dem Einfluss des vorsichtigen Octavian stehend, die im Orient entartete griechische Institution auf den Boden des Westens verpflanzt haben. Es war dies weiter eine Art des Herrscherkultes, die dem bürgerlichen, die nationalen Traditionen ehrenden Prinzipate des Augustus angepasst war. Aber mit dem Verfall dieser künstlichen Verfassung bietet sich zum zweiten Mal das Schauspiel, das wir schon in den hellenistischen Reichen beobachtet haben die Entwickelung von dieser weniger anstössigen Form zu den vorgeschritteneren. Zunächst behält aber die Reaktion unter Octavian die Oberhand. Das Pendant zu der Benennung Divus Julius für den conse

Volkes in den Himmel eingegangen ist, festzuhalten. Die älteste Urkunde, in der die Bezeichnung Divus auftritt, sind die capitolinischen Triumphalfasten vom Jahre 714/40 v. Chr.

1) CIL. IX 2628: genio deivi Juli parentis patriae, quem senatus populusque Romanus in deorum numerum rettulit; vgl. CIL. I 626 mit Commentar; auch SERVIUS zu VERGIL, Ecl. V. 56.

2) Beschluss des Tempels auf dem Forum: Dio CASSIUS XLVII 18, APPIAN II 148. Die Dedikation erfolgte erst 725/29 v. Chr., Dio LI 22.

3) MOмMSEN (Staatsr. II3 S. 756 Anm. 1) meint, dass erst damals diese specifische Bedeutung von divus eben infolge des Beschlusses sich festgestellt hat.

4) Das steht deutlich bei TACITUS, Annal. XV 74: Nam deum honor principi non ante habetur, quam agere inter homines desierit.

Beiträge z. alten Geschichte I.

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krierten Vater ist die Annahme des Titels Augustus (eßaorós) durch den Sohn, den Divi filius, im Anfang des Jahres 277 27 v. Chr., wodurch der neue Herrscher, der nur der princeps civium sein wollte, wohl eine höhere religiöse Weihe erhielt, aber doch von der Gottheit in weitem Abstand fern blieb. Hiermit sind die beiden Termini gefunden, die am klarsten dem römischen Kaiserkult seine Spezialfarbe verliehen haben. Augustus hält sich bewusstermassen von dem direkten Copieren hellenistischer Einrichtungen fern, er sucht auf nationalem Boden den Neubau der Monarchie aufzuführen. In Alexandreia lässt er sich, als er seine letzten Gegner, Antonius und Cleopatra, niedergeworfen hatte, den Leichnam des grossen Alexander aus der Gruft hervorholen, setzt ihm eine goldne Krone auf und betet bei ihm; dann aber soll er auf die Frage, ob er auch die Ptolemäerleichen sehen wolle, geantwortet haben: regem M se voluisse videre, non mortuos.') Das ist sehr bezeichnend für die Haltung, die Octavian einzunehmen gedachte: Die hellenistischen Dynastien sind tot, nur Alexander lebt; ihn erkennt der römische Imperator an, an ihn knüpft er an, nicht an die elende hellenistische Dynastie von Ägypten, deren letzte Vertreterin an der Seite des Antonius den Kampf gegen den römischen Staat geführt hatte. Nur der Alexanderkult bleibt von den hellenistischen Kulten, alle anderen verschwinden vor Roms Grösse. Das Römerreich soll alle ersetzen, soll erfüllen, was Alexander zu verwirklichen schon bestrebt war, ein Weltreich des Friedens am Mittelmeer zu schaffen.

Aber kurz nachdem Octavian in Alexandreia seine Stellung zur Vergangenheit in jenem Ausspruch formuliert hatte, wurde ihm schon die Frage gestellt, wie er es in dem an den Herrscherkult nun einmal gewöhnten Osten mit der Verehrung seiner Person gehalten wissen wolle. Offenbar auf eine Eingabe der Bewohner der Provinzen Asien und Bithynien hin setzte er, wahrscheinlich in einem Bericht an den Senat,) fest, dass die Römer der beiden Provinzen in Ephesos, bezw. in Nikaia der Roma und dem Divus Julius einen Tempel errichten, die Eingeborenen dagegen in Pergamon, bezw. in Nicomedeia der Roma und ihm selbst zu Ehren dasselbe thun dürften.") Diese Entscheidung bildet, wie Dio CASSIUS richtig

1) SUETON, Augustus 18.

2) Später wenigstens wurde das Recht, dem lebenden Kaiser einen Tempel für den Bereich einer Provinz zu gründen, stets vom Senat verliehen, TACITUS, Annal. IV 56, DIO CASSIUS LXXII 12. 2, CIGr. 3148, FRÄNKEL, Inschriften von Pergamon II 269; vgl. ebda. S. 205 f.

3) DIO CASSIUS LI 20. Dass hier die Angabe, die Tempel von Pergamon und Nicomedeia seien nur dem Augustus geweiht worden, falsch ist, beweist die klare Angabe bei TACITUS, Ann. IV 37: cum divus Augustus sibi atque urbi Romae templum apud Pergamum sisti non prohibuisset und die ebenso deutliche des SUETON, Augustus 52: templa quamvis sciret etiam proconsulibus decerni solere, in nulla tamen provincia

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